Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
24/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
27.08.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 10.09.2019 
Gemeindevertretung 17.09.2019 

Betreff:
Bericht zum Stand der Planungen eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby

Sachverhalt:
Nachdem zuletzt in der GV am 26.06.2019 ein Sachstandsbericht abgegeben wurde, wurde unterdessen ein Ortstermin mit der Umweltbehörde durchgeführt. Ferner hat sich herausgestellt, dass die Straßenbaubehörde (LBV-SH) leider keine verwertbaren Bestandspläne von der Straße hat. Daher wurde eine Vermessung des Bestandes durchgeführt. Auf Basis dieses Ergebnisses, dass Mitte Juli vorgelegt wurde, wurde eine erste Trassen- und Querschnittsplanung erstellt. Diese soll jetzt als vorläufiger Entwurf eines Grunderwerbsplanes dienen. Zeitnah sollen Termine zu Gesprächen mit den Grundeigentümern vereinbart werden. Im besten Falle soll in diesen Einzelgesprächen je ein formloser Vorvertrag für den Grunderwerb vorbereitet oder sogar abgeschlossen werden. Der Inhalt dieser Vorverträge dient später nach Fertigstellung und Schlussvermessung als Grundlage für die notariellen Kaufverträge. In den Vorverträgen wird i.d.R. auch eine Abschlagszahlung des Kaufpreises vereinbart, so dass die Verkäufer von Grund und Boden schon vor Abschluss des später erst abzuschließenden Notarvertrages den maßgeblichen Anteil des Kaufpreises ausgezahlt bekommen.

Die untere Naturschutzbehörde hat schon signalisiert, dass ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen sein wird. Dazu muss die Bauplanung allerdings zunächst auch soweit gereift sein, dass das Maß der Inanspruchnahme von Fläche und der Eingriff in die Natur bekannt sind. Sobald dieses der Fall ist, wird über eine Preisanfrage ein wirtschaftliches, zuverlässiges und kundiges Fachbüro ermittelt mit der Erstellung eines LBP beauftragt.
Hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtherstellungskosten wird sich über die weitere Bauplanung und die detaillierte Kostenberechnung der maßgebliche Bestandteil ergeben. Sobald diese Berechnung vorliegt, wird diese der Gemeinde zur Beratung über die Finanzierung vorgelegt. Das wird Ende 2019 oder Anfang 2020 der Fall sein. Für 2019 sind ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt. Für 2020 schlägt Herr Andresen vor, die Haushaltsstelle für Grunderwerb und Planungsaufwand mit weiteren 130.000 € auszustatten.

Darüber hinaus sind die nächsten Schritte die Fortführung der Planung bis zur Ausführungsplanung und Vorbereitung und der Vergabe sowie Ausschriebung, so dass im Herbst 2020 auf Basis der Zahlen des Submissionsergebnisses der formelle Antrag auf Gewährung des GVFG-Zuschusses beim Land (LBV-SH) eingereicht werden kann. Die Bindefrist für die Bieter muss ausreichend lang gewählt werden, denn der Auftrag darf erst an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden, wenn der Zuschussantrag formell genehmigt ist. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann ggf. beantragt werden. Ende 2020 bis Anfang 2021 soll dann der Auftrag für die Bauleistungen erteilt sein und der Bau im Frühjahr 2021 beginnen sowie bis Ende 2021 abgeschlossen werden. In 2022 würden dann spätestens die Schlussvermessung, die notariellen Kaufverträge und die Schlussabrechnungen mit den am Bau Beteiligten durchgeführt werden. 

Der Kreis Rendsburg Eckernförde wurde über diese Zeitplanung auch in Hinblick auf die ohnehin notwendige und damit angeregte Asphalterneuerung auf der Fahrbahn der K61 informiert. Der Zeitplanung zum Radwegebau wurde zugestimmt. Die zuständige Mitarbeiterin hat zudem mitgeteilt, dass sich der Kreis zusammen mit dem LBV hinsichtlich der Anregung zur gleichzeitigen Asphalterneuerung der Fahrbahn beraten wird.

Anregung:

Die Asphaltdecke der Straße von der K61 zum Gut Grünholz ist ebenfalls marode. Um Synergien zu nutzen wird angeregt, zusammen mit den Maßnahmen an der K61 eine Deckenerneuerung zu planen. Der Weg ist im Eigentum der Herzoglichen Gutsverwaltung (HV). Ein Vertrag zwischen der HV und der Gemeinde vom 11.12.1995 regelt die Kostenteilung. Hier ist gemäß § 3 eine hälftige Kostenteilung zwischen HV und Gemeinde vorgesehen.     


Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, weiter vorzugehen. Die Haushaltsstelle 16/63000.96300 wird für 2020 mit weiteren 130.000 € ausgestattet.

Die Asphalterneuerung der Fahrbahn der K61 erachtet die Gemeindevertretung als sehr wichtig, so dass die Bürgermeisterin beauftragt wird, das Erfordernis direkt beim Landrat vorzutragen. Ferner soll beim Kreis angeregt werden, dass die kurzen Streckenabschnitte der K77 in Sensby, Bocksrüde und Haberkoppel im Zuge einer Asphaltierungsmaßnahme an der Fahrbahn der K61 im Jahr 2021 gleich mit erneuert werden.

Die Anregung zur Erneuerung der Asphaltdecke der Straße vor dem Gut Grünholz 2021 in Zusammenhang mit den Maßnahmen an der K61 wird von der Bürgermeisterin an den Prinzen herangetragen.   


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Jan Andresen
-Verwaltung-