Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreter Otto Biegemann |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Karsten Heide |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka |
Gemeindevertreter Johannes Tams |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreter Hajo Wurr |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt ) |
LVB Gunnar Bock |
Gast Dirk Gloyer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung von Herrn Otto Biegemann zum Gemeindevertreter |
Beschlussvorlage - 26/2012 | |
3. | Verabschiedung des ausgeschiedenen Gemeindevertreters Dirk Gloyer |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
7. | Bericht des Bürgermeisters |
8. | Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Jugend und Soziales. |
Beschlussvorlage - 27/2012 | |
9. | Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Jugend und Soziales. |
Beschlussvorlage - 28/2012 | |
10. | Wahl einer /eines Vorsitzenden für den Ausschuss Jugend und Soziales. |
Beschlussvorlage - 29/2012 | |
11. | Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Touristik. |
Beschlussvorlage - 30/2012 | |
12. | Wahl eines Mitgliedes für den Bau-, Planungs-,Wege- und Umweltausschuss. |
Beschlussvorlage - 31/2012 | |
13. | Ansiedelung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet Waabs |
Beschlussvorlage - 3/2012 | |
14. | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges |
14.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2012 | |
14.2 | b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 2/2012 | |
15. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 für den Bereich Kleinwaabs "Ferienhäuser an der Heidestraße" |
15.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 4/2012 | |
15.2 | b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 5/2012 | |
15.3 | c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2012 | |
16. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlichöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2012 | |
17. | Aktueller Sachstand zur Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht |
Beschlussvorlage - 6/2012 | |
18. | Antrag des TSV Waabs auf Bezuschussung der Renovierungsarbeiten im Sportlerheim |
Beschlussvorlage - 14/2012 | |
19. | Erlaubnis zur Nutzung des ehemaligen Flarak-Geländes für das Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren |
Beschlussvorlage - 24/2012 | |
20. | Einrichtung eines Halteverbotes in der Mühlenstraße / Zusätzliche Markierung Kreuzung Strandweg / Strandbek |
Beschlussvorlage - 61/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
22. | Anfragen und Bekanntgaben |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung von Herrn Otto Biegemann zum Gemeindevertreter |
Beschlussvorlage - 26/2012 Der Gemeindevertreter Herr Dirk Gloyer hat zum 01.02.2012 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU) der Gemeinde Waabs ist Herr Otto Biegemann als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Otto Biegemann ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten. |
Beschluss: Herr Otto Biegemann wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Waabs verpflichtet. |
zu TOP 3. | Verabschiedung des ausgeschiedenen Gemeindevertreters Dirk Gloyer |
Der Bürgermeister verabschiedet Dirk Gloyer mit einem besonderen Dank für die vielfältige ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit in der Gemeinde. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Die Frage von Frau Fröhler nach der Möglichkeit der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten durch sogenannte Patenschaften für einzelne Pappeln an der Strandzufahrt „Klein-Waabs“ wird vom Bürgermeister verneint. Die Frage von Herrn Bothe, ob seine (im Rahmen der Bauleitplanung „Heidestraße“) erfolgte Stellungnahme bereits an das Land weiter gereicht wurde, wird von LVB Bock verneint; sie wird jedoch noch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Flächennutzungsplanände-rung mit sämtlichen Verfahrensunterlagen an das Innenministerium weitergereicht. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
GV Kruse fragt nach, ob die Themen, die im Bauausschuss behandelt wurden, auf der Tagesordung verbleiben könnten, da er als gewählter Vertreter von Dirk Gloyer gehindert wurde, als (stellv.) Mitglied an der Sitzung des Bauausschusses teilzunehmen. Außerdem wäre bürgerlichen Mitgliedern eines anderen Ausschusses auch im Bauausschuss grundsätzliches Rederecht eingeräumt worden. LVB Bock erläutert, dass im Bauausschuss (nach Beratung durch das Amt) die Rechtsauffassung vertreten wurde, dass Herr Gloyer nicht mehr vertreten werden könnte, da er sein Mandat bereits nieder gelegt habe und es dieses somit nicht mehr gebe, es also auch nicht mehr vertreten werden könnte. Diese Gesetzesauslegung muss korrigiert werden. Die stellvertretenden Ausschussmitglieder werden im Verhinderungsfall des ordentlichen Mitgliedes tätig. Als Verhinderungsfall gilt auch der Mandatsverzicht. Wegen der Verweisung in § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) auf § 33 Abs. 1 Satz 5 darf diese Vertretung allerdings längstens für die Dauer von fünf Monaten gelten. Hinsichtlich des Rederechtes für bürgerliche Mitglieder in Ausschüssen, denen sie nicht angehören hat sich die Rechtslage am 01.02.2005 dahingehend geändert, dass bürgerliche Mitglieder nur in dem Ausschuss „besondere“ Rechte wahrnehmen, in den sie gewählt wurden; in anderen Ausschüssen nehmen sie als Teil der Öffentlichkeit teil, d. h., sie haben die gleichen Rechte, die alle Bürger/innen haben. Auch diesbezüglich wurde im Bauausschuss (nach Beratung durch das Amt) von einer anderen Rechtsauffassung ausgegangen. Beides führt jedoch nicht zu Rechtsfolgen bezüglich der anstehenden Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung, so dass die Tagesordnung wie vorgesehen durchgeführt werden kann. GV Haller beantragt, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Fällung der Pappeln am Strandweg Klein-Waabs“ zu ergänzen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :7 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 7. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet über die vor 2 Tagen erfolgten Begutachtungen der Pappeln entlang des Strandweges „Klein-Waabs“. Die Ergebnisse sind noch abzuwarten. Ferner teilt der Bürgermeister mit, dass sich 4 Firmen beworben haben, an der Breitbandausschreibung teilzunehmen. |
zu TOP 8. | Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Jugend und Soziales. |
Beschlussvorlage - 27/2012 Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Dirk Gloyer zum 01.02.2012 ist im Ausschuss für Jugend und Soziales eine neues Mitglied zu wählen. |
Beschluss: Herr Johannes Tams wird als neues Mitglied in den Ausschuss für Jugend und Soziales gewählt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Jugend und Soziales. |
Beschlussvorlage - 28/2012 Herr Uwe Voß ist in 2011 aus der Gemeinde Waabs verzogen und hat somit seinen Sitz im Ausschuss für Jugend und Soziales verloren. Für den Ausschuss für Jugend und Soziales ist ein neues Mitglied zu wählen. |
Beschluss: Frau Gabriela Schulz wird als neues Mitglied in den Ausschuss für Jugend und Soziales gewählt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Wahl einer /eines Vorsitzenden für den Ausschuss Jugend und Soziales. |
Beschlussvorlage - 29/2012 Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Dirk Gloyer zum 01.02.2012 ist im Ausschuss für Jugend und Soziales eine / ein Vorsitzende/r zu wählen. |
Beschluss: Herr Christoph Stöcken wird als Vorsitzender des Ausschusses für Jugend und Soziales gewählt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Touristik. |
Beschlussvorlage - 30/2012 Herr Uwe Voß ist in 2011 aus der Gemeinde Waabs verzogen und hat somit seinen Sitz im Ausschuss für Touristik verloren. Für den Ausschuss Touristik ist ein neues Mitglied zu wählen. |
Beschluss: Herr Otto Biegemann wird als neues Mitglied in den Ausschuss für Touristik gewählt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Wahl eines Mitgliedes für den Bau-, Planungs-,Wege- und Umweltausschuss. |
Beschlussvorlage - 31/2012 Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Dirk Gloyer zum 01.02.2012 ist im Bau-, Planungs-,Wege- und Umweltausschuss eine neues Mitglied zu wählen. |
Beschluss: Herr Otto Biegemann wird als neues Mitglied in den Bau-, Planungs-,Wege- und Umweltausschuss gewählt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Ansiedelung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet Waabs |
Beschlussvorlage - 3/2012 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Waabs am 28.06.2011 wurde über die mögliche Ansiedelung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet informiert. Wunsch war es seinerzeit, dass weitere Informationen über nähere Erfahrungen mit einer gleichartigen Anlage zur Verfügung gestellt werden. Am 29.09.2011 fand hierzu eine entsprechende Informationsveranstaltung statt. Verschiedene Fachleute sowie Vertreter betroffener Gemeinden referierten über den Betrieb einer solchen Anlage und zeigten Vor- und Nachteile auf. Mit Datum vom 31.01.2012 wurde die Gemeinde nunmehr über die konkrete Planung einer gewerblich betriebenen Biogasanlage (2 MW) in Kenntnis gesetzt. Der bisher angedachte Standort im Grenzbereich der Gemeinden Loose und Waabs wurde dabei fallen gelassen. Unter Abwägung verschiedener Argumente hat sich der Investor für einen Standort, unmittelbar südlich an das interkommunale Gewerbegebiet angrenzend, entschieden. Die reine Betriebsfläche würde ca. 3,5 ha in Anspruch nehmen. Neben zwei Hauptfermentern und einem Nachgärbehälter sollen 2 Endlagerbehälter hergestellt werden. Für den betrieb der Anlage werden 800 ha Anbaufläche für Biomasse benötigt. Dabei wird die Verwendung von Rohstoffen wie z. B. Zuckerrüben, Mais und Ganzpflanzensilage vorgesehen. Das Biogas soll dann auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Netz des regionalen Gasversorgers eingespeist werden. Ein möglicher Einspeisepunkt für das dann gewonnene Biomethan befindet sich am interkommunalen Gewerbegebiet. Nach Rücksprache mit dem Investor kann mitgeteilt werden, dass es betreffend einer möglichen verkehrlichen Erschließung noch keine Konkretisierung gibt. Es wäre eine Erschließung von der Landesstraße 26 oder aber über das Gewerbegebiet denkbar. Näheres müsste im Rahmen einer weiteren Beratung geprüft und erörtert werden. Bevor über einen möglichen Aufstellungsbeschluss, für den auch schon eine weitergehende Konkretisierung der Planung vorliegen muss, entschieden wird, soll darüber beraten werden, ob eine solche Anlage grundsätzlich die Zustimmung der Gemeinde findet. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dass die Ansiedelung der geplanten 2 MW Biogasanlage - unmittelbar südlich an das interkommunale Gewerbegebiet angrenzend - weiter verfolgt und konkretisiert werden soll. |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :8 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
ab hier abwesend: | Herr Karsten Heide |
zu TOP 14. | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges |
zu TOP 14.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2012 Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges, und die Begründung haben in der Zeit vom 28.10.2011 bis 29.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.10.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 11.02.2011. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen u. Partner - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14.2 | b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 2/2012 s. Beschlussvorlage 1/2012 |
Beschluss: b) Beschluss/ -empfehlung Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 für den Bereich Kleinwaabs "Ferienhäuser an der Heidestraße" |
zu TOP 15.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 4/2012 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 der Gemeinde Waabs für den Bereich Kleinwaabs „Ferienhäuser an der Heidestraße“ und die Begründung haben in der Zeit vom 28.10.2011 bis 29.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.10.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 11.02.2011. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen u. Partner - wird Bestandteil des Originalprotokolls - und im Bauausschuss protokollierten Sachverhalt. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15.2 | b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 5/2012 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Beschluss: Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15.3 | c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2012 s. Beschlussvorlage 4/2012 |
Beschluss: c) Beschluss/ -empfehlung *(f. B-Plan) Der Bebauungsplan Nr. 33, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier anwesend: | Herr Karsten Heide |
zu TOP 16. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlichöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2012 Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf einer ca. 2 ha großen Fläche eine Fußballgolf-Anlage zu errichten. Die vorangegangenen Planungen hinsichtlich einer Indoor-Halle möchte der Betreiber nicht weiterführen. Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant. Erforderlich wird hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Aktueller Sachstand zur Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht |
Beschlussvorlage - 6/2012 Am 27.01.2011 haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals getroffen. Diesbezüglich wurde am 21.11.2011 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Mit Schreiben vom 01.12.2011 wurde von dort mitgeteilt, dass als Reaktion auf die im Planfeststellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen eine Verkleinerung der Verbringungsfläche geplant ist. Weiterhin soll aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) ein Steinfeld im Bereich Strandbek angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. einem ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden. Unter Berücksichtigung aller Einwendungen und Bedenken, die im Planfeststellungsverfahren vorgebracht wurden, wird die Planfeststellungsbehörde voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2012 eine erneute Auslegung der Planungsunterlagen verfügen. In diesem Verfahren kann dann, sofern gewünscht und erforderlich, eine Stellungnahme abgegeben werden. |
Beschluss: ohne |
zu TOP 18. | Antrag des TSV Waabs auf Bezuschussung der Renovierungsarbeiten im Sportlerheim |
Beschlussvorlage - 14/2012 Mit Schreiben vom 09.11.2011 (Eingang: 07.12.2011) beantragt der TSV Waabs die Renovierungsarbeiten im Sportlerheim zu bezuschussen. Seit der Einweihung im März 1988 sind bisher nur geringfügige Ausbesserungsarbeiten vorgenommen worden. Zum Jahresbeginn 2012 plant der TSV Waabs die Renovierung aller Räume im Sportheim. Der Sportverein plant Eigenleistungen vorzunehmen, sodass sich die Gesamtkosten auf geschätzte 4.000 € reduzieren lassen. Die Sanierungsarbeiten umfassen neben Malerarbeiten, die Bearbeitung bzw. den im Bereich der Duschen notwendigen Austausch der Türen. Zudem sind Fugenarbeiten und Wandsanierungen notwendig. |
Beschluss: Dem TSV Waabs wird für die Renovierungsarbeitem im Sportlerheim ein Zuschuss bis in Höhe von 3.000 € gegen Vorlage der Rechnungen gewährt. Sollte der Rechnungsbetrag niedriger ausfallen, wird auch nur dieser Betrag gezahlt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Erlaubnis zur Nutzung des ehemaligen Flarak-Geländes für das Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren |
Beschlussvorlage - 24/2012 Mit Schreiben vom 29.01.2012 stellt die Kreisjugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde den Antrag auf Nutzung des ehemaligen Flarak-Geländes in Klein Waabs für das Kreiszeltlager im Jahre 2013. Einschließlich Voraufbau und Abbau soll das Zeltlager nach dem jetzigen Stand von Freitag, 21. Juni 2013 bis Sonntag, 30. Juni 2013 stattfinden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der Kreisjugendfeuerwehr des Kreises Rendsburg- Eckernförde die Erlaubnis zur Nutzung des ehemaligen Flarak-Geländes für das Kreiszeltlager in der Zeit vom 21. Juni 2013 bis 30. Juni 2013 zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 20. | Einrichtung eines Halteverbotes in der Mühlenstraße / Zusätzliche Markierung Kreuzung Strandweg / Strandbek |
Beschlussvorlage - 61/2011 Aufgrund der Initiative der Polizei Waabs wurden folgende Bereiche besichtigt: Kreuzung Strandweg / Strandbek Vorliegend wird die Kreuzung nicht mehr von der 30-Zone erfasst, es ist durch Beschilderung die Vorfahrt geregelt. Lt. Aussage der Polizei kommt es jedoch sehr oft zu brenzligen Situationen, da die Vorfahrtregelung zwar beschildert, die Straßenführung diese Vorfahrtregelung jedoch nicht so klar darstellt. Herr Reimer schlägt daher vor, diese durch farbige Markierung (gestrichelte Markierung) zu verdeutlichen – siehe beigefügte Planzeichnung. Diese (nicht durchgezogene, sondern gestrichelte) Linie hat keinen Anordnungscharakter, wäre aber zur Verdeutlichung geeignet. Hierzu bedarf es keiner Anordnung seitens der Verkehrsaufsicht (da keine Haltelinie). Der Hintergrund „brenzlige Situationen“ ist im Ordnungsamt zwar nicht bekannt aber diese gestrichelte Linie wäre durchaus hilfreich. Sofern die Gemeinde diese Auffassung teilt, könnte die Markierung durch diese aufgebracht werden. Parksituation in der Mühlenstraße Das Problem parkender Fahrzeuge in der Mühlenstraße ist bekannt. Seitens der Polizei wird die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes angeregt – und zwar von der L 26 kommend linksseitig bis zur ersten Einfahrt Ringweg oder zur zweiten (siehe Karte). Seitens des Ordnungsamtes wird die Einrichtung, d. h. die Anordnung durchaus für sinnvoll erachtet – dies jedoch ohne zeitliche oder kalendarische Einschränkung. Sofern dies gewünscht würde, wäre auf Antrag / Rückmeldung eine Anordnung möglich. |
Beschluss: Eine Änderung der vorhandenen verkehrlichen Beschilderung in der Mühlenstraße wird nicht zugestimmt. Der Firmeninhaber der Bäckerei wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass seine Fahrzeuge auf seinem Grundstück abgestellt werden. Im Bereich Strandweg soll eine „Minimallösung“ in Form einer „gestrichelten Linie“ zur Verdeutlichung der Situation mit einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unte Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung umgesetzt werden. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 22. | Anfragen und Bekanntgaben |
Der Bürgermeister gibt den nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt. GV Haller berichtet über künftige Betretungsregelungen des Militärgeländes Ludwigsburg. Hier wird nach Vandalismus eine zukünftige Sperrung des Geländes vorgesehen. GV Haller wird die Bundeswehr für einen Vor-Ort-Termin ansprechen, um ggf. andere Regelungen zu vereinbaren. |
Udo Steinacker | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |