N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 05.06.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Otto Biegemann
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 37/2012
7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 39/2012
8. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 40/2012
9. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 41/2012
10. Interessenbekundung zur Übernahme der Trägerschaft einer Kindertagesstätte
  Beschlussvorlage - 42/2012
11. Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich Strandweg / Strandbek
  Beschlussvorlage - 38/2012
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung um die Punkte 14 „Sachstand und Verpachtung Kiosk Waabs“ und 15 „Wärmelieferung Sportheim TSV Waabs“ zu erweitern.
Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 12 - 15


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Rainer Hansen stellt folgende Fragen:
  1. Derzeit läuft ein Probebetrieb für schnelles Internet durch die Firma Snellstar. Werden derzeit noch Verhandlungen mit anderen Anbietern geführt?
  2. In der Kurve gegenüber dem Wasserwerk liegt immer Kies auf der Straße. Dieser stammt aus der nicht befestigten Bankette. Wäre es möglich die Bankette eventuell durch Pflasterung zu befestigen?
  3. Warum wurde kein Maibaum aufgestellt?

Hierauf antwortet der Bürgermeister wie folgt:
  1. Die Ausschreibung für eine schnelle DSL-Versorgung wurde zunächst bis in den Herbst verschoben, um die Funklösung zu testen. Wer Bedarf hat, sollte jetzt einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Bürgermeister zeigt sich erstaunt über die derzeit geringe Nachfrage, obwohl bisher immer von einem hohen Bedarf gesprochen wurde.
  2. Die Bankette wurde wahrscheinlich mit falschem Material befestigt. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit mit dem Bauhof klären.
  3. Es gibt immer weniger Freiwillige, die die Arbeit leisten. Die Aussage wird von Wehrführer Juhl unterstützt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung eines Maibaums haben viele etwas anderes vor. Es fehlt daher einfach an Leuten.

Herr Brief schlägt vor, den Maibaum eventuell im Rahmen einer Aktion „Wir alle sind Waabs“ aufzustellen. Diese Anregung wird vom Bürgermeister aufgenommen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Es handelt sich bereits um die 4. GV Sitzung in diesem Jahr. Dieses ist ein Zeichen dafür, wie viele Dinge zu entscheiden sind.
  • Teilnahme an einem Abstimmungsgespräch zur Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz
  • Anfrage des Arbeiter-Samariter-Bundes zur Bereitstellung einer Unterkunft für einen Krankenwagen
  • Amtsausschusssitzung am 04.06.2012


zu TOP 6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 37/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Waabs und Loose angemeldeten Flächen teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Die kleinere der beiden gemeldeten Flächen ist herausgefallen. Konkretere Begründungen zu den einzelnen Flächen liegen noch nicht vor. Hiermit ist auch erst Ende Mai 2012 zu rechnen.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Waabs nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis. Obwohl eine Berücksichtigung einer potentiellen Eignungsfläche erfolgte und der charakteristische Landschaftsraum in Teilen reduziert wurde, wird die verbleibende Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes weiterhin kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Waabs vollständig zu streichen.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 39/2012

Die Gemeindevertretung hat am 28.02.2012 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 28.03.2012 eine positive Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 15.03.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 15.05.2012.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen haben die Planer Entwurfsfassungen für die F-Planänderung und den Umweltbericht erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung wägt die Gemeinde entsprechend der Vorlage des Planungsbüros ab.

2. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Bruno Kruse

zu TOP 8. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 40/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im Wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Beschluss:

Die Errichtung eines Steinfeldes wird grundsätzlich begrüßt. Es ist darauf zu achten, dass die Maßnahme den Badebetrieb und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt. Die Emissionen sind diesbezüglich möglichst gering zu halten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Beschlussvorlage - 41/2012

Vor dem Hintergrund der Verpflichtung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeindevertretung Waabs am 06.12.2011 eine entsprechende Satzung beschlossen. Mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 wurde § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“
Insofern besteht Anlass, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Waabs erneut zu erörtern.

Soweit eine Aufhebung oder Änderung der bestehenden Satzung erfolgen soll, wäre eine entsprechende Satzung zu erlassen.


Die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss haben ergeben, dass die Straßenbeitragssatzung geändert werden soll. Die Vorteilsregelungen im § 4 werden um jeweils 10 v. H. abgesenkt. Durch die Verwaltung wurde eine ensprechende Nachtragssatzung erarbeitet, die der Gemeindevertretung nun zur Beschlussfassung vorliegt. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird in der Gemeindevertretung kontrovers diskutiert.


Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Waabs wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Interessenbekundung zur Übernahme der Trägerschaft einer Kindertagesstätte
Beschlussvorlage - 42/2012

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat mit Schreiben vom 26.03.2012 das Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für Kindertagesstätten signalisiert. Die Johanniter bietet die Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Kindertagesstätte an. Ebenso steht die Johanniter als Träger von Betreuungsangeboten an Schulen und Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Die Johanniter betreiben bundesweit über 200 Kindertagesstätten. In Schleswig-Holstein werden Kindertagesstätten in Quickborn, Pinneberg, Itzehoe, Christianslust, Schönberg und Glinde geführt.


Beschluss:

Die Interessensbekundung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ergeht nicht.


zu TOP 11. Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich Strandweg / Strandbek
Beschlussvorlage - 38/2012

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung v. 28.02.2012, hier: „Im Bereich Strandweg soll eine „Minimallösung“ in Form einer „gestrichelten Linie“ zur Verdeutlichung der Situation mit einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung umgesetzt werden“ wurde die Verkehrsaufsicht angehört.

Wie bereits in der Stellungnahme vom 07.02.2012 dargelegt, ist bei der Ausweitung der Tempo-30-Zone die Regelung rechts vor links Bestandteil der Zone, so dass auch die Verkehrsaufsicht nunmehr dahingehend Stellung nimmt, dass
- entweder die Vorfahrtregelung der Straßen Strandbek / Strandweg (zzgl. gestrichelter Linie zur Verdeutlichung des Vorfahrtstraßencharakters) durch Beschilderung geändert wird
- oder die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone umgesetzt wird mit der Folge der Rechts-vor-Links-Regelung.

Dem „Misch-Beschluss“ der Gemeindevertretung v. 28.02.2012 einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung wurde erwartungsgem. nicht gefolgt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone über den Kreuzungsbereich Strandbek / Strandweg hinaus zu beantragen. Es ist ein Hinweisschild „Geänderte Vorfahrt“ aufzustellen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Wehrführer Juhl weist darauf hin, dass die TS der Feuerwehr wahrscheinlich in absehbarer Zeit ersetzt werden muss. Die Kosten für die Neubeschaffung würden sich auf ca. 8.500,- € belaufen.

Gemeindevertreter Kruse weist darauf hin, dass er am 03.06.12 festgestellt hat, dass am Haus des Gastes keine Liste mit freien Quartieren aushing. Die Verwaltung wird sich um die Sache kümmern.

Gemeindevertreter Kruse fragt an, was anlässlich des 630-jährigen Jubiläums der Gemeinde Waabs geplant ist. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass ein erweitertes Dorffest stattfinden wird.

Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen bittet um weitere Informationen bezüglich des Reitwegekonzeptes. Hierzu gibt der Bürgermeister noch einige Informationen aus der Vorstellung des Konzeptes. Grundsätzlich ist eine Verbindung der Systeme von Damp und Waabs gewünscht. Die hierfür zu treffenden Maßnahmen sind jedoch zu gering, um Fördermittel zu erhalten. Es wird jedoch noch einen Antrag des Reitervereins an die Gemeinde geben.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer