N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 09.10.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Otto Biegemann
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Bebauungsplan Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs"
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.09.2011
  Beschlussvorlage - 59/2012
7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs "Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof"
7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 56/2012
7.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 57/2012
8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick-Waterblick" in Langholz
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 58/2012
9. Widmungsverfahren für die Straße von Hökholz nach Ritenrade
  Beschlussvorlage - 55/2012
10. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
  Beschlussvorlage - 54/2012
11. Vergabe von Straßennamen
11.1 "Deslerkoppel" in Langholz
  Beschlussvorlage - 51/2012
11.2 "Waldweg" in Karlsminde
  Beschlussvorlage - 50/2012
11.3 "Gut Rothensande"
  Beschlussvorlage - 53/2012
11.4 Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 62/2012
11.5 Umbenennung des Platzes der Wiedervereinigung in "Kurt-Rohweder-Platz"
12. Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 61/2012
13. Zuschuss für den Ausbau eines Reitweges mit Furt durch die Schwastrumer Au
  Beschlussvorlage - 49/2012
14. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 60/2012
15. Breitbandversorgung in der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 63/2012
16. Zuschuss für den ev. Kindergarten Waabs
  Beschlussvorlage - 47/2012
17. Sanierung der Schmutzwasserpumpstation Strandweg in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 65/2012
18. Pappelreihen an der Strandzufahrt Kein-Waabs
  Beschlussvorlage - 66/2012
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Schaldach beantragt die Umbenennung des Platzes der Wiedervereinigung in „Kurt-Rohweder-Platz“ mit auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Tagesordnungspunkt soll dann als TOP 11.5 aufgenommen werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 19 + 20


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gemeindevertreter Haller beantragt, dass zu TOP 13 die sachkundigen Bürger Herr Tramm und Herr Wagner angehört werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Bothe fragt nach, ob es bereits konkrete Vorplanungen für das FlaRak Gelände gibt. Dieses wird vom Bürgermeister verneint.

Frau Fröhler verweist auf den anstehenden Beschluss zur Förderung des evangelischen Kindergartens in Waabs und bittet darum, den Zuschuss gleich für 2 Jahre zu beschließen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass eine Betrachtung Jahr für Jahr durchgeführt werden sollte.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Erhebliche Auflagen für die Errichtung der Slipanlage machen noch eine Besprechung notwendig.
  • Geplante Neuregelung der Sammlung von Alttextilien durch die AWR. In diesem Zusammenhang weist Gemeindevertreter Kruse auf Missstände bei dem Sammelcontainer eines privaten Anbieters im Bereich des FlaRak Geländes hin. Dieser Container soll jedoch auf privatem Gelände stehen. Die Verwaltung wird gebeten, sich der Sache anzunehmen.
  • Kein Projekt für die Überplanung des FlaRak Geländes durch die angesprochene Fachhochschule. Eine Studentin wird jedoch Ideen im Rahmen ihrer Bachelor Arbeit entwickeln.
  • Rücknahme der Fällgenehmigung für die Pappeln durch den Kreis.
  • Teilnahme an der Einwohnerversammlung in Loose zum Thema Windenergie
  • Dorffest
  • Gemeindeempfang


zu TOP 6. Bebauungsplan Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs"
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.09.2011
Beschlussvorlage - 59/2012

Die Gemeindevertretung hat am 27.09.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 „Ortsmitte Großwaabs“ getätigt. Aufgrund der landesplanerischen Stellungnahmen vom 18.11.2011 und 06.01.2012 sowie eines Planungsgespräches wird deutlich, dass sich dies Vorhaben mit seinen 4-6 potenziellen Bauplätzen im Konflikt mit den Zielen der Raumordnung befindet (der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gibt dies nicht mehr her). Diese Problematik wurde zur Bauausschuss-Sitzung am 21.02.2012 eingehend erläutert und beraten.

In einigen Jahren kann überprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert haben.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben, um dann zu gegebener Zeit erneut in die Planung einzusteigen.


Beschluss:

Der Beschluss vom 27.09.2011 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Großwaabs“ wird aufgehoben, da eine Bauleitplanung und Umsetzung derzeit nicht möglich ist.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs "Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof"

zu TOP 7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 56/2012

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 22.06.2012 bis 23.07.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 14.06.2012 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 15.03.2012.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft und entsprechend der Vorlage des Planungsbüros Pro Regione vom 02.08.2012 (wird Bestandteil des Originalprotokolls) beschlossen.


Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung v. 14.06.2012 – öffentliche Auslegung v. 22.06. – 23.07.2012
  • 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs „Erweiterung Swin-Golfanl.“
 
 
Datum:
Bedenken:
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes Schl.- Holst.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
Oberste Naturschutzbehörde
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
 
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft

18.07.2012

s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mitelschwansen
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
28.
Schl.-Holst. NetzAG
 
 
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald

17.07.2012

s. Stellungnahme
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
47.
Gemeinde Damp
 


Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
49.
Gemeinde Holzdorf
 
56.
Gemeinde Loose
 
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
Im Hause per mail:
M. Eggers (Techniker)
A. Schnutz (Entwässerung)
15.06.2012
Keine Bedenken


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 57/2012

s. Beschlussvorlage 56/2012


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick-Waterblick" in Langholz
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 58/2012

Mit Schreiben vom 21.08.2012 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für einen Teilbereich gestellt. Angedacht wird die Teilung eines Grundstückes in 2 bzw. 3 Grundstücke. Derzeit ist dieser Bereich im B-Plan 24 als Dorfgebiet ausgewiesen.

Aus Sicht von Städtebau und Ortsplanung sollte jedoch gleich der gesamte Bereich der bisherigen Dorfgebietsausweisung überplant werden (bisher 4 Grundstücke) mit einer Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“, da die für eine MD-Ausweisung (Dorfgebiet) nötigen landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr vorhanden sind.

Auch die gestalterischen Festsetzungen sind zu überarbeiten, da sie als nicht mehr zeitgemäß anzusehen sind.
Nach Rücksprache mit dem Kreis kann hier eine Planung nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorgenommen werden, der F-Plan ist anzupassen.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet „Seeblick-Waterblick“ in Langholz soll wie folgt
geändert werden:
    - Änderung der Ausweisung Dorfgebiet in Allgemeines Wohngebiet

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen in Flensburg beauftragt werden.

4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
   
6. Ein Kostenerstattungsvertrag für das gesamte Gebiet ist abzuschließen.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Das Grundstück des Antragstellers soll in 2 Grundstücke geteilt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Widmungsverfahren für die Straße von Hökholz nach Ritenrade
Beschlussvorlage - 55/2012

Für den Ausbau der Straße von der L 26 nach Ritenrade sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straße von der L 26 nach Ritenrade (Gemarkung Hökholz, Flur 1, Flurstück 3/46 und Gemarkung Hökholz, Flur 2, Flurstücke 8/3, 38/17 tlw. und 8/1 tlw.) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
Beschlussvorlage - 54/2012

Der Wanderweg von Langholz Seeberg nach Flintholm - Kleinwaabs erodiert regelmäßig bei Starkniederschlägen. Zuletzt extrem geschehen am 12.05.2012. Die Erosion war so stark, dass eine normale Benutzung des Weges als Wanderweg nicht mehr zu verantworten war. Tiefe, ausgespülte Furchen prägten das Bild. Um Gefahr abzuwenden, wurde ein Tiefbauer beauftragt, den Weg mit Kiesbaustoffen in einen wieder brauchbaren Zustand herzurichten, geschehen am 14.05.2012. Dazu musste das Wegeprofil wieder hergestellt und 60 m³ Wegegrant 0/32 geliefert und eingebaut werden. Die Kosten des Aufwands haben 3.098 € betragen.
Bereits am 28.06.2012 gab es einen neuen, wenngleich nicht ganz so heftigen Starkregen. Dieser hat ein Teil des Werks vom 14.05.2012 wieder vernichtet.

Zu den Ursachen der Erosion sei erläutert:
  • Der Weg führt quasi in einer Schlucht zwischen den Anliegerflächen hindurch. Südlich grenzen der Reitplatz (ca. 2.800 m²) sowie die Reithalle (ca. 1.200 m² mit Zufahrt...) des örtlichen Reitbetriebes, als auch eine Weide (ca. 1 ha) an. Nördlich grenzt ein Acker an, wovon sich rund 2 ha zum Weg neigen. Oberhalb neigt sich die gemeindliche Fläche mit dem weiterführenden Wanderweg teilweise auch noch dem Weg zu. Fazit: Das Niederschlagswasser von rund 3,5 ha Fläche fließt bei Starkregen oberflächlich in die Schlucht und folgt dem Gefälle des Wanderweges.
  • Der Weg selbst (im Gemeindeeigentum) hat starkes Längsgefälle

Die Gemeinde Waabs hat diesem Problem anscheinend vor Jahren bereits begegnen wollen, indem eine Regenwasserleitung mit drei stabilen Regenabläufen gebaut wurde. Diese Leitung mündet unterhalb des nördlich stehenden Strohschuppens in der offenen Au. Mitgeführte Sedimente lagern sich dort ab. Dieses System funktioniert allerdings nur, wenn das herunterströmende Wasser zu den Abläufen gelangen kann und diese sauber sind. Diese Voraussetzungen sind leider nicht automatisch gegeben. Durch die enormen Wassermassen und die erodierenden Wegebaustoffe sowie auch Mutterböden der angrenzenden Flächen, verstopfen die Abläufe binnen kurzem. Dann sucht sich das Wasser dem Längsgefälle folgend neue Wege und die Abläufe können die ihnen zugedachte Funktion nicht mehr erfüllen.
Beispiel zur Veranschaulichung der Größenordnung: Bei einem Starkregen mit 10 mm Niederschlag in kürzester Zeit ergeben sich unter der Annahme, dass fast sämtliches Wasser oberflächlich abfließt, über 300 m³ Wasser!

Der Reitstallbetreiber hat in jüngster Vergangenheit am Tiefpunkt des hanglagigen Reitplatzes einen Schacht mit Sandfang gebaut, dessen Überlauf in die gemeindliche Leitung führt. Dieser soll vermeiden, dass das Oberflächenwasser vom Reitplatz weiterhin auf den Weg strömt.

Thema Biotop (Teich) oberhalb des Weges:
Das Biotop ist im Landschaftsplan mit der laufenden Nummer 64 kartiert. Der Teich ist rundherum mit Weiden extrem zugewachsen und zudem teilweise verlandet. Daher ist das Fassungsvolumen und das einhergehende Rückhaltevermögen von Niederschlagswasser sehr beschränkt. Es kam die Anregung eines Gemeindevertreters, diesen Teich zu räumen, so dass das volle Fassungs- und Rückhaltevolumen wieder hergestellt würde. Aufgrund der Biotopkartierung müsste vor einer Räumung ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt und eine naturschutzrechtliche Genehmigung der UNB eingeholt werden. Aufgrund dieses Aufwands und den einhergehenden Kosten und Auflagen wurde zunächst darauf verzichtet, diese Idee weiter zu verfolgen.

Stattdessen hat Herr Andresen Herrn Bürgermeister Steinacker angeboten, eine grobe Kostenschätzung für eine Befestigung des Weges mit Rasengittersteinen zu erstellen. Angedacht ist der Einbau von Rasengittersteinen und die Installation einer seitlichen Betonmuldenrinne. Die Waben der Rasengittersteine könnten trotz Betonbettung der Steine grün durchwachsen und zudem den Wasserfluss bremsen (vergleiche Slipanlage an der Schlei in Karschau).
Die Gesamtbreite einschließlich der Rinne würde 2,90 m betragen und fände im Wegeflurstück der Gemeinde Platz. Die Rasengittersteine würden in Beton versetzt, damit weder Erosion noch Wühlmäuse und Maulwürfe die sichere Lage gefährden könnten. Die Breite und die Bauweise gestatten das Überfahren mit leichten landwirtschaftlichen Geräten sowie dem Kommunalschlepper.
Diese Kostenschätzung liegt der Vorlage als Anlage bei und schließt mit einer Summe von rund 65.000 €.

Die angrenzenden Zäune könnten ggf. in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Erneuerung oder Ausbesserung sei an dieser Stelle durch den Bauhof und / oder die Anlieger unterstellt.

Sollte die Umsetzung der Maßnahme in Erwägung gezogen werden, so müsste die Bauweise konkreter geplant und gegenüber der Kostenschätzung eine stichhaltigere Kostenberechnung erstellt werden.

Thema „wild abfließendes Wasser“:
Es gibt den Rechtsbegriff des „wild abfließenden Wassers“. Das hier gegenständliche Problem fällt nach Einschätzung von Herrn Andresen genau in diese Rechtsthematik. Aufgrund der topographischen und geologischen Lage des Weges, welche sich seit Urzeiten eingestellt hat, dürften die Ackeranlieger kaum zur Verhinderung des wild abfließenden Wassers verpflichtet werden können. Lediglich jene Flächen, die versiegelt oder quasi-versiegelt sind, könnten möglicherweise gefasstes Niederschlagswasser abgeben. Dieses führt dann zu einer anderen rechtlichen Beurteilung. Nach Einschätzung von Herrn Andresen gelangt man dann schnell zu Themen wie „Abwasserbeseitigungskonzept“ und „Abwasserbeseitigungssatzung“, deren Einordnung außerordentlich komplex sein dürfte. Daher wird empfohlen, im Einvernehmen mit den Anliegern, ggf. auch mit einer Kostenbeteiligung, eine Lösung anzustreben.


Gemeindevertreter Juhl verweist auf das oberhalb des Weges liegende Biotop und schlägt vor, dieses so wieder herzustellen, dass es auch als Puffer für das anfallende Regenwasser dienen kann.

Im Rahmen der Diskussion sind sich die Gemeindevertreter einig, dass sie den Wanderweg nicht mit Rasengittersteinen befestigen wollen. Es wird vorgeschlagen, den Weg an einer Seite anzuschrägen, einen Graben zu ziehen, dort ein Drainagerohr einzulegen und den Weg mit Asphaltrecycling aufzufüllen. Die Abfräsungen aus der Erneuerung der Straße nach Hökholz könnten als Material verwendet werden. Das Biotop oberhalb des Weges soll nach Möglichkeit als Amphibiengewässer wieder hergestellt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die sich aus der Diskussion ergebende Maßnahme im Haushaltsjahr 2013 durchzuführen. Unter Einbeziehung der aus den Beratungen hervorgegangenen Erkenntnissen wird die Verwaltung gebeten, eine konkretere Kostenberechnung zu erstellen und zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegen. Ferner soll die Verwaltung mit der UNB die Möglichkeit der Wiederherstellung des Amphibiengewässers klären.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vergabe von Straßennamen

zu TOP 11.1 "Deslerkoppel" in Langholz
Beschlussvorlage - 51/2012

Das Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 1 im Ortsteil Langholz wird allgemein als „Deslerkoppel“ bezeichnet. Es handelt es sich um eine Privatstraße, die nicht im Straßenverzeichnis der Gemeinde Waabs geführt wird. Über Navigationsgeräte ist die Straße nicht zu finden, so dass Rettungsdienste in Notfällen kostbare Zeit verlieren. Daher hat die Desler-Koppelgemeinschaft gebeten, die Straße „Deslerkoppel“ in das offizielle Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Die Grundstückseigentümerinnen haben sich mit der Vergabe des Straßennamens einverstanden erklärt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 1 im Ortsteil Langholz den Straßennamen „Deslerkoppel“ zu geben. Das Namensschild (empfohlen wird ein weißes Namensschild mit schwarzer Beschriftung) ist von den Anliegern zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 "Waldweg" in Karlsminde
Beschlussvorlage - 50/2012

Das Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 7 und des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Karlsminde wird allgemein als „Waldweg“ bezeichnet. Es handelt es sich um eine Privatstraße, die nicht im Straßenverzeichnis der Gemeinde Waabs geführt wird. Über Navigationsgeräte ist die Straße nicht zu finden, so dass Rettungsdienste in Notfällen kostbare Zeit verlieren. Daher hat der Grundstückseigentümer am 05.07.2012 darum gebeten, die Straße „Waldweg“ in das offizielle Straßenverzeichnis aufzunehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Gebiet des alten Durchführungsplanes Nr. 7 und des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Karlsminde den Straßennamen „Waldweg“ zu geben. Das Namensschild (empfohlen wird ein weißes Namensschild mit schwarzer Beschriftung) ist vom Grundstückseigentümer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 "Gut Rothensande"
Beschlussvorlage - 53/2012

Die Grundstücke in der Straße „Rothensande“ sollen Hausnummern erhalten. Da die Straße sehr weitläufig ist, wäre es sinnvoll, für das Gut Rothensande einen eigenen Straßennamen zu vergeben, um eine schlüssige Nummerierung vornehmen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Privatstraße. Der Eigentümer wäre mit dem Straßennamen einverstanden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Bereich des Gutes Rothensande den Straßennamen „Gut Rothensande“ zu vergeben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.4 Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 62/2012

Die SPD-Fraktion hat den Antrag gestellt, den Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses in „Heiner-Plett-Platz“ zu benennen. Herr Plett war Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Waabs und hat über Jahrzehnte in den verschiedensten Vereinen aktiv mitgewirkt und sich zum Wohle der Gemeinde Waabs eingesetzt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Gemeindevertreter Juhl, dass der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr sich auch bereits mit dieser Thematik auseinander gesetzt hat. Der Vorstand hat sich jedoch dafür ausgesprochen, dass der Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses neutral bleiben und somit keine Namensvergabe erfolgen sollte.

Gemeindevertreter Schaldach stellt zur Begründung des Antrages noch einmal die Verdienste von Herrn Plett dar.

Gemeindevertreter Heide stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Angelegenheit in den Sozialausschuss zu verweisen. Dieser Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses (Dorfstraße 25) den Namen „Heiner-Plett-Platz“ zu vergeben.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11.5 Umbenennung des Platzes der Wiedervereinigung in "Kurt-Rohweder-Platz"

Die SPD begründet den Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt wie folgt:

Auf Vorschlag des Bürgers Rainer Hansen und der SPD Waabs beantragen wir, den Wiedervereinigungsplatz in „Kurt-Rohweder-Platz“ umzutaufen. Kurt Rohweder ist ein Urgestein unserer Gemeinde Waabs. Er hat sich über Jahrzehnte für das Wohl unserer Gemeinde eingesetzt. Er hat sich unter anderem dafür eingesetzt, dass das Feuerwehrgerätehaus und der Kindergarten gebaut wurden (um nur zwei für die Gemeinde Waabs wichtige Bauvorhaben zu nennen). Er war über lange Jahre unser Bürgermeister, war immer bemüht Zuschüsse für die in der Gemeinde geplanten Projekte zu bekommen und hat sich immer für die Belange der Bürger eingesetzt. So stellt die SPD den Antrag, diesen Platz „Kurt-Rohweder-Platz zu taufen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 61/2012

Nachdem bereits Herbst 2010 über eine Erneuerung beraten wurde (GV vom 07.10.2010), wurde beschlossen die Warmwasserbereitung über die Ölheizung außer Betrieb zu nehmen, einen elektrischen Durchlauferhitzer zu installieren und Angebote über eine neue Steuerung der Heizung einzuholen. Der Durchlauferhitzer wurde unterdessen installiert und der Brauchwasserspeicher der Ölheizung wurde außer Betrieb genommen.
Die Erneuerung der Steuerung würde nach wie vor rund 2.000 € kosten, wobei die Sinnhaftigkeit stark in Frage zu stellen wäre. Die Steuerung würde trotzdem nach Aussage der Fachleute die Komponente „Brauchwasserbereitung“ bieten, welche aber gar nicht mehr benötigt werde. Zudem bliebe es eine veraltete Heiztechnik ohne Brennwertvorteil.

Daher wird der Vorschlag unterbreitet, eine neue Gasbrennwerttherme einzubauen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 6.000 € zzgl. der Kosten für die Herstellung des Gasanschlusses, welche mit 1.650 € beziffert werden können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine neue Gasbrennwerttherme im Feuerwehrgerätehaus einzubauen. Die alte Ölheizung nebst Heizöllager wird ausgebaut und entsorgt. Die Kosten in Höhe von rund 8.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2012 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschuss für den Ausbau eines Reitweges mit Furt durch die Schwastrumer Au
Beschlussvorlage - 49/2012

Die Interessengemeinschaft Reitwege Schwansen, der Reitclub Damp e. V. und der Reiterverein Waabs-Langholz e. V. beantragen mit Schreiben vom 15.06.2012 die Bezuschussung zum Ausbau eines Reitweges mit Furt durch die Schwastrumer Au. Die Lage sowie die möglichen Kosten sind den anliegenden Wegskizzen und den Kostenplänen A und B zu entnehmen. Zur Finanzierung des Projektes wäre die Beteiligung mit je einem Drittel von der Gemeinde Waabs, der Gemeinde Damp sowie den Antragstellern erforderlich. Es ist darüber zu entscheiden, ob ein Zuschuss zu einem Drittel an dem Vorhaben gewährt werden soll. Außerdem ist zu entscheiden, ob eine Mitunterzeichnung der Verträge im Sinne einer Patenschaft erfolgen soll.


Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Herr Tramm noch einige Einzelheiten zu dem geplanten Projekt. So wurden die Landeigentümer bereits mündlich über die geplante Wegeführung unterrichtet und um Erlaubnis gebeten. Auch eine Klärung mit dem Wasser- und Bodenverband ist inzwischen erfolgt. Die UNB wurde ebenfalls beteiligt.
Besonders wichtig für dieses Projekt ist jedoch, dass Aussicht auf Fördermittel aus der AktivRegion besteht. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Diese Fördermittel würden die Kosten für die Beteiligten spürbar senken.

Herr Wagner weist noch einmal auf die Bedeutung der Reiter für den Tourismus hin. Durch die Stärkung des Reittourismusses ergäben sich auch finanzielle Einnahmen für die Region.

Gemeindevertreter Kruse stellt noch einmal die Bedenken aus dem Haupt- und Finanzausschuss zur Diskussion und fragt nach, wie der hier geplante Reitweg in der Gemeinde Waabs weiter verlaufen soll. Hierzu können die Anwesenden jedoch noch keine konkreten Aussagen machen.

Bürgermeister Steinacker verweist im Rahmen der Diskussion noch einmal auf den bereits vorliegenden Beschluss der Gemeinde Damp und spricht sich dafür aus, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.


Beschluss:

Auf Antrag von Gemeindevertreter Kruse fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeinde steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden Mittel in Höhe von 5.000,- € bereit gestellt, vorbehaltlich der Klärung wie der Reitweg auf Waabser Gebiet weiter verlaufen soll und wie dieses Teilstück finanziert werden soll. Die Gemeinde ist nicht bereit, Folgekosten aus der Errichtung von Reitwegen zu tragen. Zur Klärung noch offener Fragen ist ein Ortstermin durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Herr Nis Juhl

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 60/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012, um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein Betrag in Höhe von 500 € gewährt. Weiterhin benötigte Zuschüsse sollen zukünftig jährlich unter Beifügung der entsprechenden Nachweise beantragt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Breitbandversorgung in der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 63/2012

Die Gemeindevertretung hat am 19.03.2012 entschieden, die Breitbandversorgung durch die Firma snellstar zu erproben und die laufende Ausschreibung bis September 2012 auszusetzen.
Nunmehr ist darüber zu entscheiden, ob das Ausschreibungsverfahren beendet oder fortgesetzt werden soll.


Beschluss:

Die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zuschuss für den ev. Kindergarten Waabs
Beschlussvorlage - 47/2012

Der Vertrag über die Finanzierung des ev. Kindergartens Waabs zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde Waabs läuft bis zum 31.07.2013 und wurde Anfang 2010 verhandelt. Hierbei wurde erstmals eine Finanzierungsregelung getroffen, die die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren ermöglichte, soweit die Personensorgeberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ab 01.08.2013 gilt der generelle Rechtsanspruch für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Der (auch gesetzlich festgelegte) Betreuungsaufwand liegt bei Kindern unter 3 Jahren erheblich höher, als bei älteren Kindern, so dass die Kosten der Einrichtung entsprechend steigen, wenn sich die Anzahl der betreuten U3-Kinder im Verhältnis zu den Ü3-Kindern erhöht. Diese Entwicklung hat sich seit 2010 vollzogen und wird auch in nächster Zeit erwartet. Sie dient derzeit auch der Auslastung der 2 Kindertagesstättengruppen in Waabs, die ansonsten aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr gewährleistet wäre.

Unklar ist derzeit, wie sich der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz tatsächlich auf einen Platzbedarf in Waabs auswirkt. Außerdem sind Veränderungen in den jährlichen Geburtenraten zu erkennen. Aufgrund dieser dynamischen Entwicklung, die der Kindertagesstättenbereich derzeit vollzieht, wird eine Überprüfung der Kindergartensituation spätestens in 2 Jahren erforderlich. Bis dahin sollte der Finanzierungsvertrag Bestand haben, wobei die Gemeinde die vorstehend begründete Kostensteigerung durch einen zusätzlichen Zuschuss unterstützen müsste, wenn die Betreuung der U3-Kinder sichergestellt sein soll. In einem Gespräch mit der Kirchengemeinde haben Vertreter der politischen Gemeinde Waabs vorgeschlagen, im Jahr 2012 einen Zuschuss zur Abrechnung des Jahres 2011 (wird demnächst vorgelegt) in Höhe der Differenz zu insgesamt 125.000,00 € zu zahlen. Der Abrechnungsbetrag lag in der Vergangenheit bei ca. 100.000,00 €, so dass der Zuschuss 25.000,00 € ausmachen würde.

Der Kindergarten wird ab sofort Kinder unter 3 Jahren auch dann aufnehmen, wenn der Rechtsanspruch noch nicht gegeben ist. Insofern wird dem August 2013 vorgegriffen.


Beschluss:

Die Kirchengemeinde erhält für den Kindergarten Waabs im Jahr 2012 einen Zuschuss zur Abrechnung des Jahres 2011 in Höhe der Differenz zu insgesamt 125.000,00 €. Der Kindergarten wird ab sofort Kinder unter 3 Jahren auch dann aufnehmen, wenn der Rechtsanspruch noch nicht gegeben ist. Insofern wird dem August 2013 vorgegriffen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Sanierung der Schmutzwasserpumpstation Strandweg in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 65/2012

Die Schmutzwasserpumpstation „Strandweg“ wird nicht ganzjährig betrieben. Sie wird lediglich in den Sommermonaten zur Entlastung der Pumpstation Strandweg eingesetzt. In den Wintermonaten läuft das Schmutzwasser aus dem Strandweg, dem Freigefällekanal folgend, der Pumpstation Strandbek zu. Jedoch bereitet der Betrieb der Pumpstation „Strandweg“ gerade in den Sommermonaten besondere Sorge. Die installierte pneumatische Pumpentechnik mit den Kompressoren erzeugt so viel Eigenwärme, dass der Betrieb oftmals nur mit geöffneten Bauwerkstdeckel möglich ist. Der geöffnete Deckel sorgt für eine Belüftung des Pumpenraums, so dass eine Überhitzung der Technik vermieden werden kann. Allerdings ändert diese Praxis nichts an dem desolaten Zustand der Technik, welcher größtenteils dem Alter und der hohen Betriebsstundenanzahl geschuldet ist. Ein weiteres Problem ist die Lärmimmission, welche bei geöffnetem Deckel regelmäßig seitens der Nachbarschaft angemahnt wird.
Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung und der Schleswag-Abwasser eine Sanierung bzw. ein Umbau der Pumpstation empfohlen. Eine Umrüstung von pneumatischer Fördertechnik auf Tauchmotorpumpen wird mit einer Reduzierung der Betriebskosten (insbesondere Stromkosten und Wartungskosten) einher gehen.
In der Anlage zu dieser Vorlage ist eine Stellungnahme und Kostenschätzung von Herrn Schliep von der Schleswag-Abwasser vom 05.07.2012 beigefügt. Diese schließt brutto mit einer Summe von rund 30.000 €. In seinen Ausführungen sind allerdings noch einige Dinge benannt, die noch zu planen bzw. zu prüfen wären. Herr Andresen schlägt vor, für die Vergütung eines Fachplaners sowie für die Prüfung der Dichtigkeit des Betonbauwerks etc. eine Summe von 10.000 € vorzusehen. Somit wird empfohlen, eine Summe von 40.000 € in den Vermögenshaushalt 2013 einzustellen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Pumpstation „Strandweg“ in 2013 zu sanieren und umzurüsten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter und Planer zu erteilen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Pappelreihen an der Strandzufahrt Kein-Waabs
Beschlussvorlage - 66/2012

In der Vergangenheit wurde umfassend über die beabsichtigte Beseitigung der Pappelreihen an der Strandzufahrt Klein-Waabs beraten und entschieden. Unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Bedenken Dritter, hat die Genehmigungsbehörde (hier: Untere Naturschutzbehörde des Kreises RD-ECK) ein Gutachten zur Beurteilung des Baumbestandes in Auftrag gegeben. Dieses hat zum Ergebnis, dass der Baumbestand grundsätzlich noch mit ca. 20 Jahren Lebenserwartung zu rechnen hat. Ca. 50 % des vorhandenen Baumbestandes würde Pflegearbeiten benötigen. Die Kosten hierfür sind mit ca. 2.500,00 EURO beziffert.

Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses hat die Genehmigungsbehörde erwogen, die am 30.12.2011 erteilte Fällgenehmigung zurückzuziehen. Hierzu wurde die Gemeinde gehört. Mit Verwaltungsakt vom 24.09.2012 wurde die Fällgenehmigung formell zurückgenommen. Eine Fällung der Bäume ist somit nicht mehr möglich.

Die Gemeinde hat nunmehr innerhalb eines Monats Zeit zu entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen möchte.


Gemeindevertreter Haller beantragt für die Fraktion der Wählergemeinschaft namentliche Abstimmung.

Gemeindevertreter Kruse äußert sein Unverständnis über die Vorgehensweise des Kreises in diesem Fall, wobei an anderer Stelle massive Knickverschiebungen durch den Kreis genehmigt werden. Zur Verdeutlichung zeigt er Fotos von gerodeten Knicks.


Beschluss:

Gegen die Rücknahme der Fällgenehmigung von 58 Pappeln an der Strandzufahrt Klein-Waabs soll Rechtsmittel eingelegt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Udo Steinacker X
Herr Otto Biegemann X
Frau Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen X
Herr Heinz Haller X
Herr Karsten Heide X
Herr Bruno Kruse X
Herr Nis Juhl X
Herr Lothar Schaldach X
Herr Hans-Walter Schleschka X
Herr Stefan Stöcken X
Herr Klaus Wilke X
Herr Johannes Tams X
Herr Hajo Wurr X

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Gemeindevertreter Schaldach verweist darauf, dass der ehemalige Fahrradweg nach Eckernförde in einem katastrophalen Zustand ist.

Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen weist darauf hin, dass am 03.11.12 der Jubiläumsreiterball in Blumenthal geplant ist.

Gemeindevertreter Kruse weist darauf hin, dass am 19.11.12 die nächste Finanzausschusssitzung stattfindet.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer