N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 27.11.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Otto Biegemann
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 67/2012
7. Umbau PW-Karlsminde von pneumatisch auf nassaufgestellte Pumpen
  Beschlussvorlage - 72/2012
8. Mittelfristig zu erwartender Sanierungsaufwand an der Belüftung der Belebung der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 73/2012
9. Erneuerung von Fenstern und Türen am Rechengebäude der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 74/2012
10. Sanierung von Leitereinstiegen in Hauptpumpstationen
  Beschlussvorlage - 70/2012
11. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 77/2012
12. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 78/2012
13. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs für den Friedhof Waabs
  Beschlussvorlage - 79/2012
14. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 80/2012
15. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
  Beschlussvorlage - 69/2012
16. Aufstellung Straßenlaternen im Gemeindegebiet
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
TOP 16 „Aufstellung Straßenlaternen im Gemeindegebiet“
TOP 20 „Ankauf Flächen Parkplatz Kl. Waabs“

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 17 - 20


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Gemeindevertreter Kruse erklärt zu TOP 5 Abs. 2 des Protokolls, dass der Container in Groß Waabs und nicht beim FlaRak Gelände gemeint war.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über die hohe Anzahl von Sitzungen in diesem Jahr und bedankt sich bei den Gemeindevertretern und Ausschussmitgliedern für die geleistete Arbeit.Ferner weist er darauf hin, dass die Straße nach Hökholz fertig gestellt wurde.


zu TOP 6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 67/2012

Am 09.10.2012 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Seeblick-Waterblick“ in Langholz beschlossen. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren abzuwickeln, der F-Plan ist anzupassen.

Wie bereits im Aufstellungsbeschluss erläutert, wird hier der Bereich des bisherigen Dorfgebietes in ein allgemeines Wohngebiet überplant. Auf eine Umweltprüfung kann im beschleunigten Verfahren verzichtet werden. Eine artenschutzrechtliche Stellungnahme ist ebenfalls nicht erforderlich lt. Auskunft der unteren Naturschutzbehörde des Kreises.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Seeblick-Waterblick“ in Langholz und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. In der Planzeichnung wurde das Leitungsrecht auf dem Grundstück 3 zugunsten des Grundstücks 2 ergänzt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Umbau PW-Karlsminde von pneumatisch auf nassaufgestellte Pumpen
Beschlussvorlage - 72/2012

Bereits während der Beratungen für den seinerzeit seitens der Schleswag Abwasser angedachten Umbau der Pumpstation Ludwigsburg sowie den dann weiter verfolgten Umbau der Pumpstation Langholz wurde darauf hingewiesen, dass auch die Pumpstation Karlsminde mittelfristig zu sanieren sei. Auch hier zeigen die pneumatischen Pumpen bestehend aus Kompressoren, mechanischen und elektrischen Schaltungen sowie Druckkesseln zunehmenden Reparaturbedarf und einen ohnehin sehr hohen Wartungs- sowie Betriebsaufwand. Einer der Kompressoren wurde bereits durch einen alten, zwischengelagerten Kompressor einer anderen Pumpstation ersetzt. Sollte an den Kompressoren oder mechanischen und elektrischen Schaltungen mal ein größerer Schaden eintreten, so wäre eine Reparatur entweder kaum möglich oder total unwirtschaftlich.

Die Erfahrung aus dem Umbau der Pumpstation Langholz sowie anderer Pumpstationen im Amtsbereich zeigt, dass der Stromverbrauch um mehr als die Hälfte zurück geht.

Stromverbrauchsstatistik:
Jahr
Langholz [KWh]
Karlsminde [KWh]
2007
22.586
19.695
2008
15.820
15.895
2009
20.704
19.825
2010
28.334
16.932
2011
10.654 (neue Pumpe erst Ende April in Betrieb gegangen)
11.579
 
 
 
Man kann der Statistik entnehmen, dass in Langholz der mittlere Stromverbrauch unter Berücksichtigung dessen, dass die neuen Pumpen erst Ende April 2011 in Betrieb gegangen sind, um 55 - 60 % zurück gegangen ist. Ferner werden ca. 2.000 € Wartungs- und Instandhaltungskosten eingespart. Das entspricht also einer Betriebskostenreduzierung von rund 4.500 - 5.000 € pro Jahr. Erkennbar ist auch, dass der Umbau in Langholz den Stromverbrauch der Pumpstation in Karlsminde drastisch reduziert hat. 

Diese Fakten wissend, möchte Herr Andresen zusammen mit Herrn Schliep anregen, im Frühjahr 2013 auch die Pumpstation Karlsminde umzubauen.

Herr Tepperies vom Ingenieurbüro IGN aus Schleswig hat schon 2010 und 2011 den Umbau in Langholz begleitet, so dass es naheliegend war, in Abstimmung mit dem Bürgermeister, Herrn Tepperies zu bitten, eine Kostenschätzung aufzustellen. Diese schließt mit rund 75.000 € und liegt dieser Vorlage bei.

Herr Tepperies wird zur Bauausschusssitzung am 06.11.2012 anwesend sein und vortragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Umbau der Pumpstation Karlsminde im Frühjahr 2013 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 75.000 € werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Ingenieurvertrag abzuschließen und eine Ausschreibung bzw. Preisanfragen zu veranlassen sowie Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Mittelfristig zu erwartender Sanierungsaufwand an der Belüftung der Belebung der Kläranlage
Beschlussvorlage - 73/2012

Herr Andresen und Herr Schliep möchten die Gemeindevertretung mit dieser Vorlage darüber informieren, dass mittelfristig ein Umbau der Belüftungsanlage der Belebung des technischen Kläranlagenteils erforderlich wird. Die vorhandenen Belüftungseinrichtungen sind nicht mehr wasserdicht, so dass mit der Luft mitgeführtes Wasser die Funktion und die Effizienz der Belüftung einschränkt.

Da die Belüftung einen erheblichen Anteil des Stromverbrauchs der Anlage ausmacht, ist es nicht nur aus betrieblichen Gründen, sondern auch aus finanziellen Gründen sinnvoll, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Zusammen mit einer Fachfirma bietet Herr Schliep der Gemeinde an, neben der Sanierung der Belüftung auch die Kläranlage insgesamt energetisch hinsichtlich der biologischen Prozesse zu überprüfen.

Angestrebt wird eine Prüf- und Testphase, deren Ergebnisse anschließend die Sanierungsplanung vorgeben. Diese können dann in einem Bauausschuss in 2013 vorgetragen werden.


Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Herr Schliep wird im Rahmen seines Dienstleistungsauftrages beauftragt, die Prüf- und Testphase zu koordinieren. Sobald in 2013 Ergebnisse vorliegen, wird um Vortrag in einem Bauausschuss gebeten. Bis zur Übergabe der Ergebnisse bleibt die Angelegenheit für die Gemeinde kostenneutral.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erneuerung von Fenstern und Türen am Rechengebäude der Kläranlage
Beschlussvorlage - 74/2012

Zwei Holzfenster und die doppelflügelige Tür der Westfassade des Rechengebäudes sind schon seit einigen Jahren marode. Unter Anderem hat das Kläranlagenmilieu neben den Wettereinflüssen dazu beitragen. Bisher hat Herr Andresen den Betreiber der Kläranlage gebeten, den Erhalt der Fenster und Türen mit Bordmitteln zu gewährleisten. Dazu gehörte auch ein Überstreichen des morschen Holzes vor ca. zwei Jahren. Aufgrund des jetzt aber gänzlich abgängigen Zustands steht eine Erneuerung an. Statt neuer Holzfenster wird als Material Kunststoff empfohlen, wobei der Wärmeschutz bei diesem Bauwerk hinsichtlich der Wahl der Verglasung etc. kaum eine Bedeutung hat.
Da durch die Tür die schweren 1,1-m³ Container gerollt werden, darf die Tür keine Schwelle besitzen. Daher muss die sogenannte Altbauschwelle möglicherweise in den Boden eingelassen werden. Die Gesamtkosten nebst der Nebenarbeiten werden auf rund 4.000 € bis 5.000 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Fenster und die Tür der Westfassade des Rechengebäudes zu erneuern. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2013 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sanierung von Leitereinstiegen in Hauptpumpstationen
Beschlussvorlage - 70/2012

Die meisten vorhandenen Einstiegsleitern in die Hauptpumpstationen (jene Pumpstationen, die entweder noch pneumatisch betrieben werden oder mal pneumatisch betrieben wurden) stellen Gefahrenquellen dar. Die spießkant angeordneten Leitersprossen sind glatt und scharfkantig. Um den Unfallverhütungsvorschriften etc. genüge zu tun, muss dieser seitens des Betreibers zu Recht erklärte Missstand beseitigt werden. Vorgeschlagen wird, zunächst eine Summe von 3.000 € bereit zustellen und damit zu versuchen, möglichst viele Leitern umzurüsten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Umrüstung von Einstiegsleitern in Pumpstationen 1.500 € im Vermögenshaushalt 2013 bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Preisanfragen zu tätigen und erforderliche Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 77/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 78/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.088.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              2.088.800,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              841.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               841.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs für den Friedhof Waabs
Beschlussvorlage - 79/2012

Die Ev. Kirchengemeinde Waabs stellt mit Datum vom 26.10.2012 über die Kirchenkreisverwaltung den Antrag einen laufenden jährlichen Zuschuss für die Abdeckung des Unterschusses sicherzustellen, um die Zukunft des Friedhofes in Waabs zu gewährleisten.

Die Ev. Kirchengemeinde betreibt den Friedhof in kirchlicher Trägerschaft, da die Gemeinde Waabs weder einen eigenen Friedhof unterhält, noch stellt sie durch kommunale Zusammenarbeit die Bestattung sicher. Daher hat sich die Gemeinde an den Kosten zu beteiligen, wenn die Gebühreneinnahmen nicht zur Kostendeckung ausreichen.

Bis 2011 konnte der Friedhof seine jährlichen Defizite aus der Ausgleichsrücklage finanzieren. Diese Rücklage wurde zum 31.12.2011 aufgebraucht. Bedingt durch die Neuorganisation des Friedhofes wird für 2012 mit einem Defizit in Höhe von ca. 17.700 € gerechnet.

Die Kalkulation anhand durchschnittlicher Bestattungszahlen ergibt ein voraussichtliches jährliches Defizit in Höhe von ca. 8.000 €.

Da kein Rücklagenbestand mehr vorhanden ist, kann dieses Defizit nicht von der Kirchengemeinde finanziert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass Zuschüsse nur gezahlt werden, wenn eine tatsächliche Abrechnung vorliegt. Eine geschätzte Kostenaufstellung wird nicht anerkannt. Eine Bezuschussungkann daher erst in 2013 rückwirkend für 2012 stattfinden. Ein erneuter Antrag mit konkreten Abrechnungen ist als Grundlage erforderlich. Ab 2013 ist die Gemeinde in einem Ausschuss gleichberechtigt zu beteiligen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 80/2012

Frauenzimmer e. V. beantragt mit Schreiben vom 20. September 2012 einen Zuschuss für 2013, um auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können.

Ab 2012 werden die Frauenberatungsstellen in das Finanzausgleichsgesetz des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Das Land bezuschusst alle Frauenfachberatungsstellen im Land, allerdings sind die Beratungsstellen aufgefordert, in Zukunft mehr kommunale Mittel einzufordern, denn die Höhe der Landesmittel wird zukünftig von den kommunalen Mitteln abhängig sein.

Ab 2013 bekommen die Frauenberatungsstellen vom Land 15.100 €, die gleiche Summe muss von den Kommunen fließen, um keine Kürzungen von Landesseite zu erfahren.

Seit vielen Jahren wird auf das Thema Gewalt an Frauen und Kindern aufmerksam gemacht. Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigen die täglichen Meldungen in der Zeitung und die stetig steigende Zahl der Beratungen.

Im Vorjahr wurde von der Gemeinde Waabs ein Zuschuss in Höhe von 50 € gewährt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V. einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
Beschlussvorlage - 69/2012

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) haben sich die Gemeinden Loose und Waabs im Rahmen von Beschlüssen der Gemeindevertretungen dazu entschieden, eine gemeinsame Eignungsfläche zu melden. Diese Fläche spiegelt sich im derzeit 2. Entwurf des Regionalplans wieder (Eignungsfläche Nr. 301).

Die Grundeigentümer haben sich zusammengeschlossen, mit dem Ziel, diese Fläche als Bürgerwindpark umzusetzen. Hierzu hat bereits am 13.09.2012 in Loose eine entsprechende Einwohnerversammlung stattgefunden. In Waabs ist diese für den 13.11.2012 geplant.

Derzeit ist es als nicht unwahrscheinlich zu bewerten, dass sich die gemeldete Potentialfläche auch in der Endfassung des Regionalplans widerspiegeln wird. In verschiedenen Gesprächen mit den Grundeigentümern sowie Vertretern der Gemeinden wurde zur Diskussion gestellt, wie die planungsrechtliche Sicherung dieser Fläche erfolgen soll. Folgende Möglichkeiten zeigen sich auf.
  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch
  • Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
  • Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit einem ergänzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Alle Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der zeitliche Aspekt. Während beim Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, kann ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung gebracht werden.
In einem Vertrag können Inhalte geregelt werden, die in einem Bauleitplan nicht geregelt werden können. Dies gilt aber auch anders herum.

Gerade jüngst wurde das Niedersächsische OVG geurteilt, dass ein städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die als erforderlich erachtete „Feinsteuerung“ der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar und daher unwirksam ist.

Die Verwaltung lässt derzeit prüfen, inwieweit sich dieses Urteil auf Loose und Waabs auswirkt. Ziel ist es, bis zur Sitzung eine entsprechende Rückmeldung zu erhalten. Fraglich ist wahrscheinlich nicht, ob eine Eignungsfläche ausschließlich mit einem städtebaulichen Vertrag abgesichert werden kann, sondern vielmehr mit welchem Inhalt dieser versehen werden darf.


Beschluss:

Die im Gemeindegebiet Waabs befindliche Eignungsfläche soll durch folgendes Instrument planungsrechtlich gesichert werden:
  1. Vorab durch den städtebaulichen Vertrag.
  2. Nachgeschaltet durch Bauleitplanung.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Aufstellung Straßenlaternen im Gemeindegebiet

Die Wählergemeinschaft Waabs beantragt im Eingang des Rothensander Weges, von der L26 her, Beleuchtungskörper aufzustellen. Auf der rechten Seite befindet sich eine Wohnbebauung(5 Häuser), die über keine Straßenbeleuchtung verfügen. Hier ist, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, eine Straßenbeleuchtung dringlichst erforderlich.

Im Rahmen der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass für die Maßnahme Ausbaubeiträge nach der entsprechenden Satzung fällig werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Bereich des Rothensander Weges insgesamt zwei Straßenlaternen so aufzustellen, dass alle Grundstücke ausgeleuchtet sind.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.

Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen weist darauf hin, dass nach Auskunft von Herrn Wagner dieAktiv-Region Mittel für den angestrebten Ausbau des Reitwegenetzes zur Verfügung stellt.

Gemeindevertreter Juhl weist darauf hin, dass das Treffen für die Erstellung des Veranstaltungskalenders 2013 am 28.11.2012 um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus stattfindet.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer