N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 25.02.2013.

Sitzungsort:  im Sportlerheim des TSV Waabs, Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Otto Biegemann
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 82/2012
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 11/2013
8. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
  Beschlussvorlage - 1/2013
9. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick - Waterblick" in Langholz
9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 2/2013
9.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 3/2013
10. Erstellung eines Reitweges zur Verbindung der Gemeinden Damp und Waabs
  Beschlussvorlage - 7/2013
11. Ausweisung eines Hundestrandes am Strand vor dem Campingplatz Heide
  Beschlussvorlage - 8/2013
12. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 10/2013
13. Aufstellung des Kanalkatasters
Abstimmung weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 13/2013
14. Sanierung und Umbau der Pumpstationen Strandbek und Karlsminde
  Beschlussvorlage - 15/2013
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen beantragt, Hern Wöhlk von der IG Reitwege ein Rederecht zu TOP 10 einzuräumen.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 15 - 19


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Rainer Hansen weist erneut darauf hin, dass in der Kurve gegenüber dem Wasserwerk Kies auf der Straße liegt. Dieser stammt aus der nicht befestigten Bankette. Ferner ist das Megalithgrab im Bereich Sophienhof zugewachsen. Herr Hansen hat den Bürgermeister bereits vor längerer Zeit im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung auf diese Umstände aufmerksam gemacht. Bisher ist jedoch noch nichts geschehen.

Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die im Bereich des Wasserwerks durchgeführte Maßnahme zur Bankettenbefestigung nicht den gewünschten Erfolg hatte. Man muss sich der Sache noch einmal annehmen.

Bezüglich des Megalithgrabes soll durch die Verwaltung die Zuständigkeit geklärt werden. Danach soll der Zuständige schriftlich gebeten werden, die notwendige Pflege vorzunehmen. Der Bürgermeister bietet seine Mithilfe bei der Pflege an.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
- Es wurde ein Auftrag zur Totholzentfernung bei den Pappeln erteilt
- Die Gleichstellungsbeauftrage des Amtes hat ihre Tätigkeit aufgenommen und wird sich in der nächsten Sitzung vorstellen
- Mit den beteiligten Gemeinden wurde ein Gespräch zur Änderung der Amtsträgerschaft der Jugendfeuerwehr geführt
- Gute Ausleihzahlen der Fahrbücherei
- Berufung von Jugendschöffen
- Neue Regelungen zu Befangenheit
- Möglichkeit der Abgabe von Schnittgut auf dem FlaRak Gelände am 02.03. und 09.03. jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr


zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 82/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: Schule Kleinwaabs


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:                        Mathias Grunwald            

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Kai Goos

  3) Schriftführer/in:                         Nicole Lausten

  4) stellv. Schriftführer/in:             Kathrin / Boris Barg

  5) Beisitzer/in:                         Erwin Padun

  6) Beisitzer/in:                         Therese Heinen
            
  7) Beisitzer/in:                         Horst Wagner

  8) Beisitzer/in:                         Jutta Wirsing

  9) Beisitzer/in:                        Rainer Hansen                        (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        Günter Bothe                                    (Reserve)


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 11/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Waabs zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Waabs wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
Beschlussvorlage - 1/2013

Am 04.09.2012 wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs-, und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs beschlossen, den Wanderweg am Seeberg in Langholz nicht, wie einst vorgeschlagen, durch Rasengittersteine zu befestigen, sondern wie folgt zu verfahren:
  • Der Wanderweg wird auf ganzer Länge mit einseitigem Quergefälle profiliert.
  • Beiläufig zum Weg wird ein Graben gezogen, in dem ein mit Kieseln ummanteltes Drainagerohr verlegt wird. Das dort gesammelte Oberflächenwasser wird zur Entlastung des Weges in die nahegelegene Vorflut geleitet.
  • Die Oberflächenbefestigung soll durch Asphaltrecycling erfolgen.

Um die anfallenden Kosten besser einschätzen zu können, wurde durch die Bauamtsverwaltung ein Angebot einer Tiefbaufirma eingeholt. Das Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von ca. 35.000,00 €. Es wird seitens der Amtsverwaltung darauf hingewiesen, dass es sich bei der Durchführung dieser Maßnahme um einen Ausbau handelt und somit unter die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Waabs fällt. Der “Seeberg“ ist in der Satzung als Anliegerstraße klassifiziert und wird mit 65% der anfallenden Baukosten auf die Anlieger umgelegt.


Beschluss:

Um den Ausbauumfang abschließend festzustellen, soll noch einmal ein Ortstermin mit dem Bau-, Planungs-, wege- und Umweltausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung wird um Koordinierung des Termins gebeten.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick - Waterblick" in Langholz

zu TOP 9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 2/2013

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 17.12.2012 bis 18.01.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 03.12.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 24 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen & Partner - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
Abweichend hiervon wird dem Hinweis Nr. 2 des Kreises Rendsburg-Eckernförde gefolgt und die Festsetzung der maximalen Anzahl der Wohneinheiten gestrichen.

Insgesamt gingen ein:
Behörden- /TöB-Beteiligung vom 03.12.2012 – öffentl. Auslegung v. 17.12.2012- 18.01.2013
  • 2. Änderung B-Plan Nr. 24 „Seeblick-Waterblick“ in Langholz, Waabs
 
 
Datum:
Bedenken:
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
09.01.2013
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schl.-H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch den LBV-SH
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
17.12.2012
keine
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
10.01.2013
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
19.12.2012
keine
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
15.01.2013
keine
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
22.01.2013
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
02.01.2013
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
11.01.2013
keine
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mitelschwansen
08.01.2013
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
06.12.2012
s. Stellungnahme
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
18.01.2013
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Herrn Ralf Prölss
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
17.01.2013
keine
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
43.
Nachrichtlich
Staatskanzlei des Landes S.-H.
Abt. Landesplanung – StK 322
Regionalentwicklung und Regionalplanung
15.01.2013
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
15.01.2013
keine


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
47.
Gemeinden Damp
21.12.2012
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
 
 
56.
Gemeinde Loose
12.12.2012
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
 
 
 
 
 
Im Hause per mail:
R. Scheller (f. Verkehrsaufsicht)
M. Eggers (Techniker)
A. Schnutz (Entwässerung)
N. Jordan
05.12.2012
keine


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 3/2013

s. Beschlussvorlage 2/2013


Beschluss:

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. (da es sich hier um einen B-Plan der Innenentwicklung nach § 13a handelt)


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erstellung eines Reitweges zur Verbindung der Gemeinden Damp und Waabs
Beschlussvorlage - 7/2013

Die Gemeindevertretung hat am 09.10.2012 beschlossen, für den Ausbau eines Reitweges mit Furt durch die Schwastrumer Au 5.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der weiteren Planung hat sich ergeben, dass die Erstellung einer Furt nicht möglich ist, weshalb nunmehr der Einbau eines sogenannten "Hamco-Rohres" erforderlich wird, so dass sich die Kosten erhöhen. Außerdem darf sich die Interessengemeinschaft Reitwege aus subventionsrechtlichen Gründen nur an den nicht förderfähigen Kosten beteiligen; d. h., sie dürfen die Mehrwertsteuer übernehmen. Das bedeutet für die Finanzierung folgendes:

Brutto-Kosten lt. Frau Dr. Timmermann:                        42.084,35 €
Netto-Kosten lt. Frau Dr. Timmermann:                        35.365,00 €
55% AktivRegion                                                            19.450,00 €
Verbleiben                                                                        15.915,00 €
Je Gemeinde                                                            ca.             8.000,00 €

MwSt. wird von der IG Reitwege getragen                        6.719,35 €
Evt. Grundbucheintragungskosten trägt die IG

Die bisherige Kostenschätzung belief sich auf ca. 28.500,00 € brutto, wobei die Gemeinde Damp beschlossen hat, ein Drittel dieser Kosten, höchstens 9.400,00 €, zu übernehmen. Außerdem hat der Damper Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Damp die Trägerschaft für die Maßnahme übernehmen würde.


Herr Wöhlk erläutert, dass hier der erste Baustein eines Ostseeküstenreitweges geschaffen wird und bittet um entsprechende Unterstützung der Gemeinde. Gleichzeitig stellt er eine Plakette vor, anhand derer die berechtigten Reiter identifiziert werden können.
Herr Wöhlk erklärt weiterhin, dass auf Damper und Waabser Seite der Brücke Verträge mit den Landeigentümern zur Nutzung der Wege geschlossen wurden.

Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Frage der weiteren Streckenführung auf Waabser Gebiet. Hiervor wäre auch der mit Mitteln der Aktiv-Region geförderte Wanderweg betroffen. Hierzu macht der Bürgermeister deutlich, dass auf diesem Weg keine Pferde zugelassen werden. Gemeindevertreter Kruse weist darauf hin, dass für die Fortführung des Reitweges auf Waabser Gebiet keine Gespräche geführt wurden. Der Bürgermeister bestätigt dieses für die Gemeinde als Grundeigentümerin. Letztendlich bleibt festzustellen, dass die weitere Wegeführung auf Waabser Gebiet immer noch nicht abschließend geklärt ist.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs beteiligt sich weiterhin mit höchsten 5.000,00 € an der Erstellung der Reitwegeverbindung zwischen den Gemeinden Damp und Waabs, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Fortführung des Reitwegenetzes aus dem Bereich Liebesallee Waabshof in Richtung Hökholz sichergestellt ist.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Herr Nis Juhl

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ausweisung eines Hundestrandes am Strand vor dem Campingplatz Heide
Beschlussvorlage - 8/2013

Mit Schreiben vom 07.01.2013 hat Herr Karsten Heide für den Ostseecampingplatz Familie Heide GbR den Antrag gestellt, im nördlichen Bereich des Badestrandes vor seinem Campingplatz einen Hundestrand auf einer Strandlänge von ca. 150 m auszuweisen.

Hierfür ist eine Änderung / Genehmigung der Sondernutzung am Meeresstrand bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.


Beschluss:

Bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist für die Einrichtung des beantragten Hundesstrandes eine Änderung der Genehmigung der Sondernutzung am Meeresstrand zu beantragen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 10/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Waabs ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 3.300,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Waabs von ca. 2.000,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Waabs ca. 2.300,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 3.300,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 13. Aufstellung des Kanalkatasters
Abstimmung weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 13/2013
Nachdem in der vergangenen Sitzungsrunde ein Zwischenbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters gegeben wurde, ist jetzt folgende Fragestellung aufgetreten.
In der Beratung zur Aufstellung des Kanalkatasters wurde 2009 und 2010 seitens der Gemeindevertretung erklärt, dass für den B-Plan 25, Baugebiet „Brunoslust“ keine Messungen und Aufnahmen vor Ort notwendig seien, da die Erschließung erst 2002 erstellt wurde. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Aktenlage zu studieren und die vorhandenen Bestandsunterlagen heranzuziehen.

Diese Prüfungen haben unterdessen stattgefunden. Es hat sich herausgestellt, dass der Bestandsplan lediglich ein als Bestandsplan gestempelter Ausführungsplan ist. Dieser liegt nur in Papierform vor. Sicherlich hätte man seinerzeit bereits bei der Formulierung des Erschließungsvertrages explizit digitale Bestandsunterlagen einfordern können, jedoch war dieses damals nicht unbedingt üblich. 
Bei den heutigen Erschließungs- oder Durchführungsverträgen gibt es genaue Vorgaben, wie und in welchem Datenformat die Bestandsunterlagen vorzulegen sind. Dementsprechend wird auch bei den Erschließungen „Östliches Brunoslust“ verfahren. Hier wurden die Daten bereits an die Verwaltung übergeben und an das Ing.-Büro weitergeleitet.

Losgelöst vom Thema Kanalkataster sollten die Kanäle im Baugebiet „Brunoslust“ zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs gespült werden. Die letzte Spülung wurde 2005 durchgeführt.

Um für die gesamte Gemeinde ein vollständiges Kataster zu erhalten, wird vorgeschlagen, sowohl die Vermessung als auch die Inspektion der Kanäle durchzuführen. Der finanzielle Aufwand kann wie folgt beziffert werden:
  • Ingenieurleistungen vor und nach der Vermessung…
    sowie Vermessung                                                                        7.550,00 €
  • Komplette Reinigung und Inspektion der Kanäle                        12.500,00 €

    oder
  • Teilweise Reinigung und Inspektion der Kanäle                        7.000,00 €

Für eine sinnvolle Katasteraufnahme wären beide dargestellten Optionen denkbar. Auf eine Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle kann nicht verzichtet werden, da nur die so gewonnenen Erkenntnisse eine plausible Netzverknüpfung ermöglichen.
Dass die Option eines Abdigitalisierens der Papierpläne keine wirtschaftliche Möglichkeit darstellt, wurde bereits hinlänglich in Sitzungen der Gemeinde erörtert.

Es kann heute bereits erklärt werden, dass die im Vermögenshaushalt bereit gestellten Mittel für die Aufstellung des Katasters auch unter Einbeziehung des Baugebiets „Brunoslust“ ausreichen werden.

Diese Beschlussvorlage soll sicherstellen, dass die Gemeindevertreter die Sachlage erkennen und auf Basis der Argumente entscheiden. Weder der Bürgermeister noch Herr Andresen wollten unnötig Unmut in Reihen der Gemeindevertretung und bei den Anliegern provozieren.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen, damit geklärt werden kann, welchen Umfang die teilweise Reinigung und Inspektion der Kanäle beinhaltet.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Sanierung und Umbau der Pumpstationen Strandbek und Karlsminde
Beschlussvorlage - 15/2013

Die Sanierungen und die Umbauten der Pumpstationen Strandweg und Karlsminde wurden bereits im vergangenen Jahr (27.11.2012 und 09.10.2012) beraten und beschlossen. Hinsichtlich der Sanierung bzw. des Umbaus der Pumpstation Karlsminde hat Herr Tepperies als Planer in der Gemeindevertretung vorgetragen. Bzgl. der Pumpstation Strandweg hatte Herr Schliep bereits Mitte des letzten Jahres eine Kostenschätzung vorgelegt.
Nach Beschlussfassung wurden die weiteren Planungen zur Maßnahme Karlsminde beim Büro IGN beauftragt. Im Zuge der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurde von Herrn Andresen angeregt, dass sowohl die Maßnahme Karlsminde als auch die Maßnahme Strandweg in einer Planung und Ausschreibung zusammengefasst werden könnten. Dadurch erhöhe sich zwar das Ingenieurhonorar, es entstünden aber auch Synergien und Einsparungen dadurch, dass beispielsweise nur eine Baustelleneinrichtung anfalle. In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Steinacker und Herrn Schliep wurde die Zusammenlegung zu einer Gesamtmaßnahme vollzogen, der Ingenieurvertrag angepasst und die Planung vorangetrieben.
Bei der Betrachtung der Hydraulik des Gesamtdruckentwässerungssystems der Gemeinde ist aufgefallen:
  1. Das Schmutzwasser aus Großwaabs wird nach Kleinwaabs in die Kirchstraße gepumpt. Von dort aus läuft es zusammen mit dem gesamten Schmutzwasser von Kleinwaabs dem Freigefälle folgend zur Pumpstation Strandbek, um von dort zur Kläranlage gepumpt zu werden. Die Pumpstation Strandweg wurde in den vergangenen Jahren nur zu Spitzenzeiten betrieben. Gründe für die weitestgehende Abschaltung waren die anfällige pneumatische Technik sowie das regelmäßige Überhitzen der Kompressoren, mit der Folge, dass der Bauwerksdeckel zwecks Lüftung offen stehen musste und die einhergehenden Lärmimmissionen in der Nachbarschaft der Pumpstation. Energetisch macht es aber unbedingt Sinn, diese Pumpstation stets in Betrieb zu nehmen, damit die oben beschriebenen Schmutzwassermengen nicht unnötig auf ca. +1,00 NN zur Pumpstation Strandbek herunterlaufen, um dann auf gleichem Wege wieder auf + 17m NN an der Pumpstation Strandweg vorbei zur Kläranlage gepumpt zu werden. Damit die Pumpstation Strandweg die genannten Schmutzwassermengen bewältigen kann, müssen die Pumpen entsprechend ausgelegt werden. Die Pumpstation Strandbek würde fortan nur das Abwasser aus dem unteren Strandweg, der Straße Strandbek, der Erschließung Östliches Brunoslust sowie dem Campingplatz Heide wegpumpen. Überschlägig lassen sich durch diese konzeptionelle Änderung ca. 10.000 kWh Strom pro Jahr einsparen.
  1. In das Druckrohrleitungssystem Kleinwaabs-Kläranlage drücken im Wesentlichen folgende Pumpen:
    • PW Langholz
    • PW Strandweg
    • PW Strandbek
    • PW Ritenrade
Alle Pumpen haben eine nennenswerte Leistung, die Durchmesser der Druckrohrleitung variiert. Es muss sichergestellt sein, dass die zu sanierende und umzubauende Pumpe Strandweg hydraulisch so ausgelegt wird, dass sie das ankommende Schmutzwasser mit einer adäquaten Fließgeschwindigkeit sicher wegfördern kann, dabei aber weder von den anderen Pumpen unterdrückt wird, noch die anderen Pumpen selbst nachteilig beeinträchtigt.

Wäre eine derartige hydraulische Betrachtung und Berechnung ausgeblieben, so hätte es möglicherweise gegenseitig bedingte Systemprobleme geben können.

  1. Schutz bei Starkregenereignissen
In der Vergangenheit ist die Pumpstation Strandbek bei Starkregenereignissen bisweilen übergelaufen. Da jetzt ein Großteil des Abwassers aus der Gemeinde gar nicht mehr der Pumpstation Strandbek zufließt, wird sich dieser Missstand möglicherweise auch entspannen. Natürlich ist und bleibt die Leistungsfähigkeit der unverändert bleibenden Druckrohrleitungsquerschnitte nach oben beschränkt. Eine Eingrenzung der Fremdwasserquellen wird in Zusammenhang mit den Ergebnissen des Kanalkatasters aber zunehmend möglicher.

Die aufgezählten Umstände führen in der Summe dazu, dass die Kosten Strandweg höher liegen werden, als die seinerzeit geschätzten Kosten. Ferner steigt das Planungshonorar. Statt der Gesamtkosten in Höhe von 115.000 € wurde der Aufwand beider Maßnahmen im Strandweg und in Karlsminde nunmehr auf rund 155.000 € berechnet.

Die beschränkte Ausschreibung der Maßnahmen wurde am 12.02.2013 versendet, die Submission ist für den 28.02.2013 terminiert. Die Absicht, die Maßnahmen vor Ostern zu realisieren, wurde unterdessen verworfen. Stattdessen soll die Zeit zwischen Ostern und der Hauptsaison 2013 genutzt werden.
Die Entwurfsunterlagen mit allen Beschreibungen und Berechnungen sowie Plänen wurden am 13.02.2013 zur Unteren Wasserbehörde des Kreises gesendet.

Zur Einschätzung der Finanzlage im Abwasserbereich sei erwähnt:
Die Sonderrücklage Abwasser hatte zum Datum 17.01.2013 einen Stand von rund 693.000 €. Es ist für 2013 eine planmäßige Entnahme vorgesehen in Höhe von:
  • 5.000 € Fenster.. Rechengebäude KA
  • 1.500 € Leitereinstiege Pumpstationen
  • 75.000 € Pumpstation Karlsminde

  • 40.000 € Pumpstation Strandweg
  • 121.500 € Summe


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Haushaltstelle des Vermögenshaushaltes „Umbau Strandweg 17/70000/96200“ im Nachtrag 2013 um zusätzliche 40.000 € aufzustocken.
Im Übrigen sollen die Pumpensanierungen und -umbauten planmäßig umgesetzt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.

Gemeindevertreter Kruse weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.13 stattfinden wird.

Gemeindevertreter Kruse bemängelt weiterhin die schlechte Unterhaltung der Radwegebeschilderung. Er übergibt der Verwaltung ein Foto eines Schildes für den Radweg Richtung Kappeln und Flensburg, welches sich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die Verwaltung wird gebeten, die Zuständigkeit zu klären und auf die Unterhaltungspflicht hinzuweisen.

Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen weist auf den schlechten Zustand des Hinweisschildes Karlsminde hin. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass dieses durch die Straßenmeister erneuert werden soll.

Gemeindevertreter Schaldach weist darauf hin, dass die Angabe der Öffnungszeit im Aushang der Tourist-Info Waabs richtig gestellt werden muss. Die Verwaltung wird gebeten, sich der Sache anzunehmen.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer