N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 09.12.2013.

Sitzungsort:  im "Schwansener Hof", Kirchstraße 5, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Paul Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreter/in Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 58/2013
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 57/2013
8. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 59/2013
9. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. auf jährliche Bezuschussung
  Beschlussvorlage - 40/2013
10. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft e. V. auf einen einmaligen Zuschuss zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf
  Beschlussvorlage - 52/2013
11. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 60/2013
12. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 61/2013
13. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2012
  Beschlussvorlage - 62/2013
14. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
  Beschlussvorlage - 64/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gleichstellungsbeauftragte aus persönlichen Gründen leider nicht an der Sitzung teilnehmen kann. TOP 6 ist daher zu streichen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Hansen schlägt vor, die Bank und den Tisch vom verkauften Grundstück in der Kirchstraße bei der bereits vorhandenen Bank an der Zufahrt Waabs aufzustellen, da diese Stelle vielfach von Radfahrern genutzt wird.
Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass die Neuplatzierung in der Gemeindevertretung bereits angesprochen wurde. Eventuell wird auch noch eine Bank bei der Kirche aufgestellt.

Herr Hansen bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die harmonischen Sitzungen und die geplante Senkung der Steuerhebesätze.

Herr Lange fragt nach, wie lange es dauert, bis ein Antrag in der Gemeinde bearbeitet wird.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass ein Antrag zunächst in den zuständigen Fachausschuss gegeben wird. Dieser beschließt eine Empfehlung, die dann in der Gemeindevertretung abschließend beraten wird. Da die Gemeinde keine festen Sitzungstermine hat, kann ein genauer zeitlicher Ablauf nicht genannt werden. Grundsätzlich tagt die Gemeindevertretung jedoch mindestens einmal pro Quartal.

Herr Brief verweist auf den Artikel über die Sitzung der Gemeindevertretung Holzdorf in der Eckernförder Zeitung und die darin angesprochene Problematik mit den sinkenden Schülerzahlen in der Grundschule Waabs. Er fragt nach, ob die Thematik inzwischen diskutiert worden ist.
Der Bürgermeister verweist auf die am 09.01.14 geplante Schulausschusssitzung. Dort soll auch noch einmal die geplante Fragebogenaktion besprochen werden. Er verweist jedoch darauf, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf das pädagogische Konzept der Schule hat.

Herr Brief fragt nach, ob die Gemeinde den Kindern in einem Teil des FlaRak Geländes das Schlittenfahren ermöglichen könnte. Der Bürgermeister erklärt, dass es möglich sei, dass ein Teil nicht geräumt und gestreut wird.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • wenig Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr bei dem Sturm Xaver
  • geplante Änderung des FAG und Beschluss eine Resolution hiergegen auf Amtsebene
  • Senkung der Amtsumlage


zu TOP 6. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 58/2013

In der Hauptausschusssitzung vom 26.09.2013 wurde die Anhebung der Entschädigungssätze diskutiert. Der Bürgermeister und die Wehrführer erhalten den Höchstsatz nach der jeweiligen Entschädigungsverordnung. Nicht den Höchstsatz erhalten die Gemeindevertreter/innen (z. Zt. 50,- € monatlich pauschal) und die bürgerlichen Ausschussmitglieder (20,- € je Sitzung). Der Höchstsatz für eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beläuft sich nach § 2 Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) z. Zeit auf 76,- €. Das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder hat nach § 12 EntschVO einen Höchstsatz von 31,- € pro Sitzung.
Eine Anhebung der beiden Sätze würde zusätzliche Kosten von ca. 4.500,- € im Jahr verursachen. Aus pragmatischen Gründen wäre für diese beiden Entschädigungen in der gemeindlichen Entschädigungssatzung auch der Höchstsatz aufzunehmen.
Für die monatliche Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden gibt es keine festgesetzten Summen. Diese Entschädigung darf nach § 9 (2) EntschVO bestimmte Sätze nicht überschreiten und der tatsächliche Aufwand mit dieser Funktion sollte berücksichtigt werden. Diese gehört, im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden, mit 80,- € im Monat zu den höchsten Entschädigungen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2014 zu erlassen. Die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter soll 75,00 € betragen, das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder 30,00 €.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 57/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 59/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.112.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              2.112.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              255.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               255.300,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. auf jährliche Bezuschussung
Beschlussvorlage - 40/2013

Mit Schreiben vom 04.09.2013 beantragt die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. eine jährliche Bezuschussung. Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Swin Golf Sports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das besondere Augenmerk liegt auf dem Aufbau der Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche sollen vom Swin Golf begeistert werden. Die Aktion Ferienspaß der Gemeinde Waabs wurde bereits 2mal durchgeführt. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung.

Der Antrag vom 04.09.2013 ist beigefügt.


Beschluss:

Die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. erhält einen jährlichen Zuschuss beginnend mit dem Kalenderjahr 2014 in Höhe von 250,00 €.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Stefan Stöcken

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft e. V. auf einen einmaligen Zuschuss zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf
Beschlussvorlage - 52/2013

Mit Schreiben vom 04.09.2013 beantragt die Swin Golf Gemeinschaft e. V. einen einmaligen Zuschuss zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf, die erstmals in Waabs stattfindet. Durch die bereits 4mal ausgerichteten Schleswig-Holstein open und die vielen anderen Einladungsturniere in Waabs hat die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. bewiesen, dass sie in der Lage ist, so ein großes Turnier zu Organisieren und Durchzuführen. Zur Deutschen Meisterschaft werden mindestens 180 Spieler und weitere 50 Betreuer und Gäste erwartet. Die Veranstaltung wird an einem Wochenende im Juli/August von Donnerstag bis Samstag stattfinden.

Der Antrag vom 04.09.2013 ist beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Stefan Stöcken

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 60/2013

Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2013 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.250 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 3.024 € und der Stadt Kappeln 7.150 €. Um die vom Land geforderte Kofinanzierung in Höhe von 50 % zu erreichen, müssten die Umlandgemeinden einen Zuschuss in Höhe von 2.076 € aufbringen.

Im Jahre 2012 gab es 723 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.


Die SPD-Fraktion beantragt, eine Zuschuss von 150,- € zu gewähren. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte mehrheitlich eine Zuschussgewährung von 100,- € empfohlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Nis Juhl

zu TOP 12. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 61/2013

Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Informationen mit aktuellen Zahlen zur Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf sind beigefügt.


Die SPD-Fraktion beantragt, einen Zuschuss von 150,- € zu gewähren. Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte mehrheitlich eine Zuschussgewährung von 100,- € empfohlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu gewähren. Zukünftigen Zuschussanträgen ist eine Bilanz beizufügen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2012
Beschlussvorlage - 62/2013

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2012 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen.
Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2012 ein Überschuss in Höhe von 6.741,67 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Überschusses in Höhe von 1.639,82 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Überschuss von 8.381,60 €. Dieser ist über eine Folgekalkulation auszugleichen.


Beschluss:

Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2012 in der Gemeinde Waabs bestätigt. Eine Folgekalkulation ist vorzunehmen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Beschlussvorlage - 64/2013

Durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Ostseefjord-Schlei GmbH hat sich eine veränderte Kostensituation der Gemeinde in Bezug auf den Fremdenverkehr ergeben. Es wurde daher eine Neukalkulation der Fremdenverkehrsabgabe durchgeführt. Unter Berücksichtigung der gesunkenen Kosten und der Überschüsse aus Vorjahren ergibt die Kalkulation einen Abgabesatz für eine Vorteilseinheit von 5,40 € statt bisher 8,10 €. Diese Veränderung wurde in die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe eingearbeitet. Die veränderte Fremdenverkehrsabgabe gilt ab dem 01.01.2014.


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe und die zugrunde liegende Kalkulation wird beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Abschließend bedankt sich Bürgermeister Steinacker für die gute Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung und insbesondere bei den Eheleuten Brief für die zuvorkommende Bewirtung, die die Gemeinde in der Mühle vorgefunden hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Eheleute Brief den Betrieb dort nicht weiterführen.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer