N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 20.02.2014.

Sitzungsort:  im Sportlerheim des TSV Waabs, Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Nis Juhl
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter/in Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karsten Paul Heide (entschuldigt )
Gemeindevertreter Bruno Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Frau Elvira Brief
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 55/2013
7. Ermittlung von Optimierungspotential hinsichtlich Betriebsaufwand auf der Kläranlage Waabs
  Beschlussvorlage - 65/2013
8. Weiteres Vorgehen bei der Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 1/2014
9. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Großwaabs
  Beschlussvorlage - 63/2013
10. Beratung über die Lokale Tourismusorganisation
  Beschlussvorlage - 8/2014
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2014
12. Instandsetzung Ostseeküstenradweg
  Beschlussvorlage - 4/2014
13. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 2/2014
14. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waabs auf Ersatzbeschaffung für den TSF/W
  Beschlussvorlage - 6/2014
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 zu streichen, da sich die Angelegenheiten erledigt haben. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: neue TOP 15 und 16


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Reiher weist darauf hin, dass der Gehweg Kirchstraße Richtung Mühlenstraße teilweise abgesenkt werden müsste, um eine Straßenquerung zu erleichtern. Der Bürgermeister möchte die Angelegenheit weiter verfolgen und noch einmal vor Ort besprechen.

Herr Bernd Niedorf weist darauf hin, dass in der Lehmberger Allee noch lose Äste in den Bäumen hängen. Die Gemeinde wird sich der Sache annehmen.
Ferner weist er darauf hin, dass nach Auskunft der UNB in dem Bruchwald in der Nähe des Wanderweges am Strand keine Bäume gefällt werden dürfen. Er ist nicht mehr bereit die Verkehrssicherungspflicht für diesen Weg zu übernehmen. Entweder die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht, oder der Weg wird gesperrt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen und sich bezüglich der Ergebnisse mit Herrn Niedorf in Verbindung zu setzen.
Herr Niedorf erklärt, dass die Bundeswehr in ihrem Bereich keinen Küstenschutz betreibt. Dadurch werden die Anstrengungen der übrigen Landeigentümer teilweise zunichte gemacht. Das Amt wird gebeten, die Bundeswehr anzusprechen.

Herr Dirk Schmidt fragt nach der Verkehrssicherungspflicht für den Reit- und Wanderweg von Langholz nach Lehmberg. Er möchte wissen, ob es Regelungen im Pachtvertrag gibt, der ihm leider nicht vorliegt. Ferner fragt er nach, wer für die Absicherung des Karpfenteichs zuständig ist. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde die Verkehrssicherung des Weges übernimmt. Der defekte Zaun soll wieder hergestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Schmidt eine Kopie des Pachtvertrages zukommen zu lassen. Für die Absicherung des Karpfenteichs ist Herr Schmidt selbst verantwortlich.

Auf Nachfrage nach den Anmeldezahlen und dem neuen Hausmeister der Schule in Waabs erklärt Herr Haller, dass für das nächste Schuljahr 20 Anmeldungen vorliegen und der neue Hausmeister Herr Sven Soll ist.

Aus der Zuhörerschaft ergeht der Hinweis, dass Neubauten in den Straßen Brunoslust und Mühlenstraße teilweise Oberflächenwasser in den öffentlichen Bereich leiten. Die Verwaltung wird gebeten, dieses zu überprüfen.

Herr Reiher weist darauf hin, dass die 30 km/h Zone in der Dorfstraße nicht eingehalten ist. Er hält die Installation eines festen Blitzers für erforderlich und bietet an, sich mit 1.000,- € an den Kosten zu beteiligen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Für das Gasnetz Achter de Lin wird eine Umstellung auf Erdgas gewünscht
  • Die Homepage der Gemeinde wird zukünftig von Frau Brief gepflegt
  • Über die Verwendung der Gelder des Vermietervereins wurde entschieden
  • Verlängerung der Slipanlage in Waabs
  • Prüfung der Errichtung eine Badezuwegung in Langholz
  • Durchführung einer professionellen Strandreinigung wird geprüft
  • Diverse Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten
  • Die Beschilderung mit diversen Werbeschildern in Groß Waabs soll im nächsten Bauausschuss besprochen werden
  • Aufruf zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften der Aktiv Region

zu TOP 6. Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage
Beschlussvorlage - 55/2013

Für die Gemeinden Kosel und Waabs regt die Schleswag Abwasser AG den Abschluss eines Wartungsvertrages für den Siebrechen der Kläranlage an. Die zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Schleswag Abwasser AG zeigt die Argumente für den Abschluss eines Wartungsvertrages auf. Das Schriftstück bezieht sich auf beide Anlagen. Der jährliche Aufwand bei der Anlage Waabs beläuft sich auf 1.121,58 €. Sollten Ersatzteile benötigt werden, so kommen diese Kosten natürlich dazu.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Wartungsauftrag für den Rechen zu vergeben. Die einmaligen Kosten der Wartung in Höhe von rund 1.150 € werden anerkannt und aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Ermittlung von Optimierungspotential hinsichtlich Betriebsaufwand auf der Kläranlage Waabs
Beschlussvorlage - 65/2013

In jüngster Vergangenheit wurde auf der Kläranlage Waabs wie beschlossen die alte, analoge Steuerungstechnik durch eine digitale SPS-Steuerung ersetzt (Speicherprogrammierbare Steuerung in Software).
Zwischenzeitlich hat Herr Schliep von der Schleswag Abwasser überlegt, wie man auf der Kläranlage Optimierungen vornehmen und Energie einsparen könnte. Dazu bot sich der Kontakt zur Firma Kleine an, welche Prozess- und Steuertechnik herstellt und vertreibt.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen von Herrn Schliep vom 16.09.2013 und von der Firma Kleine vom 02.09.2013 erläutern einen Vorschlag zur Durchführung eines Feldversuchs.

Herr Schliep wird zur Sitzung kommen und die Zusammenhänge vortragen.

Herr Andresen fasst zusammen:
Ein maßgeblicher Bestandteil des Betriebsaufwandes auf der Kläranlage ist der Stromverbrauch der Luftverdichter und der Verbrauch von Fällmitteln. Um hier Einsparpotentiale zu ergründen oder zu ermöglichen, müsste die Prozesssteuerung geändert und / oder optimiert werden. Die neue SPS-Steuerung besitzt Schnittstellen, die eine Ansteuerung sämtlicher Aggregate und Messsonden ermöglicht. Dadurch ließe sich eine andere "Fahrweise" der biologischen Reinigungsstufen im technischen Teil der Kläranlage programmieren. Statt alleinigem Parameter Sauerstoff können dann zusätzlich Nitrat und Ammonium gemessen und verarbeitet werden. Möglicherweise lassen sich darüber die Belüftungszeiten derart optimieren, dass insgesamt weniger Energie verbraucht wird.
Die Firma Kleine würde den Feldversuch in Zusammenarbeit mit der Schleswag Abwasser mit Hard- und Software aufbauen und betreuen. Um den Versuch auswerten zu können, gehört natürlich auch eine detaillierte Dokumentation von Messparametern und Verbrauchsdaten dazu. Als pauschale Aufwandsentschädigung würde die Firma Kleine 1.200 € + MwSt. berechnen. Der Aufwand der Schleswag Abwasser ist über den Betreibervertrag abgedeckt.

Mit der Beauftragung des Feldversuchs ist natürlich keine Kaufverpflichtung eines Produktes der Firma Kleine verbunden.

Das Ergebnis des Feldversuchs würde in einem Bauausschuss der Gemeinde vorgetragen. Es würde sich zeigen, ob eine Investition von abgeschätzt 30.000 € in Hinblick auf steigende Energiepreise und generierbare Einsparpotentiale wirtschaftlich wäre.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Feldversuch im Sommer 2014 durchzuführen. Die Kosten von 1.200 € + MwSt. werden anerkannt und aus dem Betriebshaushalt der Kläranlage bestritten. Das Ergebnis der Versuchsauswertung ist in einer Bauausschusssitzung vorzutragen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :11
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Weiteres Vorgehen bei der Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 1/2014

In der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 30.09.2014 wurde beschlossen, die Kosten für die Unterhaltung der Regenwasserrückhaltebecken bzw. die des Feuerlöschteiches zu schätzen. Im Zuge dessen wurde ein Antrag auf Zustimmung an die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gerichtet. Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt, jedoch sind im Vorwege noch einige Randbestimmungen zu beachten. Vor der Schlammentnahme ist das auszukoffernde Sediment aus jedem Becken repräsentativ zu beproben und zu untersuchen. Je nach Belastungsgrad entscheidet sich, ob das Sediment zum Ausbluten am Beckenrand, mit oder ohne Dichtung, zwischengelagert werden kann oder ob es sofort abgefahren werden muss. Die Untersuchungsergebnisse sind dann durch ein Prüfungslabor der Unteren Wasserbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Abschließend erhält man von der UWB einen Bescheid, der auch die Auflagen der UNB beinhaltet. Um den knappen Zeitrahmen einzuhalten, ist es ratsam, vorab eine Abstimmung mit der UNB vorzunehmen, damit entsprechende Vorbereitungen vor der Entschlammung erledigt werden können. Demnach können im Vorfeld die Kosten für die Entsorgung ohne Voruntersuchung nicht eingeschätzt werden. Eine Anfrage an einen Lohnbetrieb für Baggerarbeiten ergab eine geschätzte Bruttogesamtsumme von ca. 8.000,00 € für die Auskofferung aller betroffenen Becken. Die vorläufig notwendige Beprobung der Becken durch ein zertifiziertes Labor schlägt mit ca. 1.200,00 € zu Buche. Der Rückschnitt des Bewuchses um die Regenwasserrückhaltebecken ist bereits in Abstimmung mit der UNB erfolgt.
Eine Anfrage an den kommunalen Schadensausgleich auf gesetzeskonforme Stellungnahme über die Art und Beschaffenheit von Zäunen zur Sicherung von Regenwasserrückhaltebecken bzw. Feuerlöschteichen gegen unbefugtes Betreten hat ergeben:
  • Der KSA empfiehlt grundsätzlich eine Einfriedigung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen mit einem Gitterstabzaun von mindestens 1,60 m bis 1,80 m Höhe, wenn damit gerechnet werden muss, dass Kinder unbeaufsichtigt an das Gewässer gelangen können und von der Beschaffenheit des Gewässers (z.B. steiles Ufer) Gefahren ausgehen. Die Gemeinde muss die Risikoabschätzung unter Berücksichtigung der angesprochenen Aspekte in eigener Verantwortung vornehmen.

Die geschätzten Kosten für die Herstellung eines 1,60 m hohen:

- Doppelstabmattenzaunes ca. 50 €/Lfdm.
- Wildschutzzaunes (Spaltpfähle u. Maschendraht) ca. 20 €/Lfdm.   


Die benötigte Umzäunung der Becken teilt sich in den Längen wie folgt auf:
  • Brunoslust gesamt ca. 370 m
  • Feuerlöschteich ca. 28 m
  • RRB Strandbek ca. 200 m


Beschluss:

Folgende Vorgehensweise wird beschlossen:
  1. Ein zertifiziertes Labor wird mit der Beprobung der Schlämme aller Becken beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.200,00 €.
  2. Nach dem die Untersuchungsergebnisse der Schlammproben vorliegen, erfolgt die Schlammentnahme aus allen Becken mit der anschließenden Entsorgung gemäß der Vorgaben der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde.
  3. Die Regenrückhaltebecken Brunoslust werden komplett mit einem Wildschutzzaun (Spaltpfähle und/oder Recyclingpfähle u. Maschendraht) eingefriedet.
  4. Der vorhandene Jägerzaun um den Feuerlöschteich bleibt bestehen und wird nicht ersetzt.
  5. Beim Regenklärbecken Strandbek werden beide Einfahrten mit einem Tor geschlossen. Der Anlieger Heide wird aufgefordert, seinen Fußweg Richtung Beckengelände zu verschließen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Großwaabs
Beschlussvorlage - 63/2013

Ein Anlieger der Schmiedestraße in Großwaabs hat einen Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung gestellt. Das Antragsschreiben wurde zur Verfügung gestellt.

Bei den Beratungen des Antrages muss berücksichtigt werden, dass die Kosten einer Erweiterung der Straßenbeleuchtung beitragsfähigen Aufwand i.S.d. Straßenausbaubeitragssatzung darstellen (vergleiche Beratungsergebnis zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung Ludwigsburg 2013).


Gemeindevertreter Juhl weist darauf hin, dass auch die Ecke Schmiedestraße/Seestraße nicht gut ausgeleuchtet ist, obwohl sich auf der gegenüberliegenden Seite eine Straßenlampe befindet. Eventuell müsste diese gegen eine leistungsfähigere Lampe ausgetauscht werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Kosten für 2 Straßenbeleuchtungskörper für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Schmiedestraße in Großwaabs in nördlicher Richtung zu ermitteln. Als Leuchten sollen LED-Leuchtenköpfe auf 4,50 m- Masten geplant werden. Die Anlieger und Landanlieger würden an den Kosten entsprechend den Vorgaben der Ausbaubeitragssatzung zu beteiligen sein. Die Kosten des Aufwands der Beitragsbemessung würden von der Gemeinde Waabs zu tragen sein. Die Straßenlaterne Ecke Schmiedestraße/Seestraße soll ertüchtigt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beratung über die Lokale Tourismusorganisation
Beschlussvorlage - 8/2014
Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen

Die Gemeinde ist seit 2005 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015. Die Gemeinde hat die Aufgabe auf das Amt übertragen. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Ostsee-Schlei-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Unabhängig von dieser administrativen Notwendigkeit ist selbstverständlich der Einfluss, die Mitwirkung und die Finanzierung der Gemeinde entscheidend. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.
Nach Rücksprache mit der OHT gibt Gemeindevertreter Haller neue Informationen bekannt. Danach kann die Gemeinde ohne OHT Mitgliedschaft keine Fördermittel bekommen und es findet auch keine Vermarktung statt. Daraus zieht er den Schluss, dass die OHT Mitgliedschaft für die Gemeinde erforderlich ist, da Waabs sonst einen weißen Fleck auf der touristischen Landkarte darstellen würde. Ferner berichtet er über Recherchen auf der Internetseite der TASCH. Dort ist noch die Tourist Info Waabs verzeichnet und der Hinweis zu finden, dass man dort Informationen über die Schleidörfer erhalten kann. Dieses wertet er als Indiz dafür, dass die Gemeinde Waabs bei der Ostseefjord Schlei GmbH bisher nicht richtig vermarktet wurde.

Aufgrund dieser Informationen erhebt sich eine Diskussion um die Frage, ob die Gemeinde Waabs weiter Mitglied in der jetzigen LTO bleiben sollte, oder ob es nicht besser wäre, sich der touristischen Vermarktung von Eckernförde anzuschließen. Ferner wird die Frage aufgeworfen, wieso die Ostseefjord-Schlei GmbH die Mitgliedschact im OHT kündigen konnte, ohne die Gemeinden zu beteiligen.

Gemeindevertreter Juhl schlägt vor, zu diesem Thema eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur Einholung weiterer Informationen vertagt.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 5/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Waabs zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Haupt- und Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Waabs wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Instandsetzung Ostseeküstenradweg
Beschlussvorlage - 4/2014

Mit Datum vom 17.01.2014 wurde durch Gemeindevertreter Nis Juhl folgender Sachverhalt mitgeteilt:

Der parallel zur Landesstraße 26 verlaufende Radweg (bekannt auch als Ostseeküstenradweg) wurde im vergangenen Jahr durch die Straßenmeisterei umgewidmet. Radwegschilder wurden entfernt und durch Beschilderung "Wegschäden" ersetzt. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, da es sich bei den Schäden meist nur um hochgewachsene Wurzeln handelt, die man mit relativ geringen Mitteln (siehe Radweg nach Langholz) beheben kann.

Es wird daher folgender Antrag gestellt:
Behandlung des Themas im Bauausschuss und der Gemeindevertretung mit dem Ziel, hier tätig zu werden. Gleichzeitig soll die Einschaltung der örtlichen Landtagsmitglieder und der Ostseefjordschlei als LTO erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Antrag von Herrn Juhl zu unterstützen. Die Bundestags-, Landtags- und Kreistagabgeordneten sollen zu einem Treffen vor Ort eingeladen werden. Die Einladung soll über die Parteien erfolgen. Das Amt wird gebeten, einen Brief an das Wirtschaftsministerium zu verfassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 2/2014

Mit Beschluss vom 10.10.2013 hat die Gemeindevertretung entschieden, Baumpflegemaßnahmen an gemeindlichen Straßen und Grundstücken vorzunehmen. Hierzu wird noch einmal auf die Beschlussvorlage 43/2013 verwiesen.

Im Rahmen eines Ortstermins wurden sich die betroffenen Bäume und Straßenabschnitte mit einer Fachfirma, dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses angesehen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass
  • 65 Bäumen ein Jungbaumerziehungsschnitt benötigen,
  • 11 Bäume (10 Stck. im Bereich der Pappelallee wegen Sturmschaden und eine Linde in Langholz wegen Brandkrustenpilz) gefällt werden müssen und
  • 6 Bäume im Bereich der Pappelallee aufgrund von Sturmschäden einen Pflegeschnitt benötigen.

Auf Basis des durch den Sachverständigen erstellten Leistungsverzeichnisses wurde bei verschiedenen Unternehmen eine Preisanfrage durchgeführt. Von insgesamt vier Anfragen sind zwei Anfragen an Unternehmen aus der Region ergangen.
Ein Anbieter hat auf die Abgabe eines Angebots verzichtet. Die übrigen Angebote liegen zwischen 11.983,30 € und 20.688,27 €. Da im Haushalt nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, wird das Ergebnis der Preisumfrage den Gremien zur Kenntnis gegeben, damit die notwendigen Mittel über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Für die Bäume, die gefällt werden müssen, wurden durch die Verwaltung bereits die notwendigen Fällanträge gestellt. Im Rahmen der Genehmigung ist mit Auflagen zur Ersatzpflanzung zu rechnen. Die damit verbundenen Kosten können noch nicht abschließend beziffert werden, sind aber der Auftragssumme noch hinzu zu rechen.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Baumpflegemaßnahmen und die Baumfällung der Linde in Langholz zu beauftragen. Der Auftrag soll dabei an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. Ausgleichsmaßnahmen) werden über den Nachtrag 2014 zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Fällung erfolgt erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse. Für die Bereiche Rothensander Allee, Lehmberger Allee und Ecke Angelo sollen Baupflegemaßnahmen durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waabs auf Ersatzbeschaffung für den TSF/W
Beschlussvorlage - 6/2014

Mit Schreiben vom 17.01.2014 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Waabs eine Ersatzbeschaffung für den TSF/W. Es wird beantragt einen LF 10/6 Allrad zum 125-jährigen Jubiläum der Wehr im Mai 2015 zu beschaffen.


Gemeindevertreter Juhl weist darauf hin, dass bei einer Fahrzeugbeschaffung nach dem 31.12.2015 die Euro Norm 6 einzuhalten ist. Dieses macht die Fahrzeuge ca. 10.000,- € teurer und kostet Platz im Stauraum. Die verbaute Technik ist außerdem nicht für Kurzstrecken ausgelegt und damit für Feuerwehrzeuge eigentlich nicht brauchbar. Er bittet darum, diese Informationen bei der Festlegung des Beschaffungszeitpunktes zu berücksichtigen.


Beschluss:

Es wird folgende Vorgehensweise beschlossen:
  • In 2014 sollen schon einmal 50.000,- € für die Beschaffung zurückgestellt werden.
  • Es soll eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters zur Beschaffung eingeholt werden.
  • Es sollen konkrete Kosten für das zu beschaffende Fahrzeug ermittelt werden
  • Es soll eine konkrete Ermittlung des Verkaufswertes des bisherigen Fahrzeuges durchgeführt werden.
  • Nach Vorliegen der Informationen wird über die Angelegenheit erneut beraten.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.

Gemeindevertreter Schaldach gibt bekannt, dass am 01.03. Kinder- und Erwachsenenfasching stattfindet.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer