Sitzungsort: | im "Schwansener Hof", Kirchstraße 5, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.40 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreter/in Ursula Fröhler |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Karsten Paul Heide |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka |
Gemeindevertreter/in Gabriele Stamp |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Johannes Tams |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten |
7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014. |
Beschlussvorlage - 10/2014 | |
8. | Beratung über die Lokale Tourismusorganisation |
Beschlussvorlage - 8/2014 | |
9. | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waabs auf Ersatzbeschaffung für den TSF/W |
Beschlussvorlage - 6/2014 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Aus der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen, dass auf einem Baugrundstück in Brunoslust 2 Campingwagen abgestellt wurden. In einem Wagen werden diverse Hunde gehalten. Es wird die Frage gestellt, ob diese Hunde angemeldet sind und ob Hundesteuer gezahlt wird. Der Bürgermeister erklärt, dass die Angelegenheit durch das Bauamt und das Ordnungsamt verfolgt wird. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister verweist auf seinen Bericht in der Einwohnerversammlung. |
zu TOP 6. | Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten |
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt sich Frau Jeß als Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee vor. Sie ist in dieser Position seit dem 01.01.2013 tätig. Sie gibt einen kurzen Überblick über ihre Tätigkeit mit den Schwerpunkten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Ferienbetreuung von Grundschulkindern. Fragen aus der Gemeindevertretung werden beantwortet. |
zu TOP 7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014. |
Beschlussvorlage - 10/2014 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher, um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014. |
Beschluss: Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Schule Waabs Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Lothar Schaldach stellv. Wahlvorsteher: Bruno Kruse Schriftführerin: Elvira Brief stellv. Schriftführerin: Ursula Fröhler Beisitzer: Michael Brief Beisitzer: Jürgen Lumack Beisitzerin: Rosemarie Lumack Beisitzer: Otto Biegemann Beisitzer: Gabriela Schulz Beisitzer/in: Gabriele Stamp |
zu TOP 8. | Beratung über die Lokale Tourismusorganisation |
Beschlussvorlage - 8/2014 Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll. Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
Die Gemeinde ist seit 2005 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015. Die Gemeinde hat die Aufgabe auf das Amt übertragen. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Ostsee-Schlei-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Unabhängig von dieser administrativen Notwendigkeit ist selbstverständlich der Einfluss, die Mitwirkung und die Finanzierung der Gemeinde entscheidend. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen. Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann grundsätzlich den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Die Tabelle für das Amt Schlei-Ostsee enthält ausschließlich für Waabs Marketing-Anteile für Campingstellplätze, die seit 2011 für diesen Bereich gezahlt und als Beitrag an den Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) abgeführt wurden. Dem OHT wurde die Mitgliedschaft gekündigt und die LTO beabsichtigt, die Mittel direkt für Marketing einzusetzen. Dies wird seitens der Gemeinde Waabs für den Campingplatzbereich nicht gewünscht, so dass dieser Anteil folgerichtig entfällt. Soweit diesbezüglich eine andere Regelung gelten soll, wäre diese zu einem späteren Zeitpunkt gesondert durch die Gemeinde oder die Campingplatzbetreiber zu vereinbaren. Für die Gemeinde Waabs ergibt sich daher abweichend von der anliegenden Tabelle ein Kostenanteil, der dem entspricht, der vor fünf Jahren beschlossen wurde zuzüglich Inflationsausgleich und weiteren Nutzung der bisherigen "OHT-Mittel" (ohne Campingplätze) für Marketing. In Zahlen: 4.351,00 € (s. Anlage) + 326,33 € (7,5% Inflationsausgleich) + 3.088,76 € (Marketingmittel) = 7.766,09 €. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen. |
Gemeindevertreter Haller verweist noch einmal auf die Wichtigkeit der Mitgliedschaft im OHT. Sollte die Gemeinde hier nicht vertreten sein, wird sie auch nicht im Internet gefunden. Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag: "Waabs bleibt weiterhin Mitglied in der OfS und zahlt seinen ausgewiesenen voraussichtlichen Beitrag von 4.677,00 € im Jahr. Die Gemeinde Waabs tritt der OHT bei und verwendet den Marketing-Anteil (ehemals OHT-Anteil) von voraussichtlich 3.088,76 € um die eigenständige Mitgliedschaft im OHT zu finanzieren. Diese Regelung gilt für 5 Jahre und wird dann durch die Gemeinde neu beraten." Ferner liegt eine Empfehlung aus dem Haupt- und Finanzausschuss vor, wonach der eigentliche Beitrag und auch die Marketingmittel (ehemals OHT-Beitrag) komplett der LTO zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich hier um den Betrag von 7.766,09 €. Da es sich hierbei um den weitergehenden Antrag handelt, wird hierüber zunächst abgestimmt. |
Beschluss: Die Gemeinde Waabs erklärt sich mit dem vorstehenden Sachverhalt einverstanden. Der Gemeinde muss eine Rückübertragung nach Vertragsende in 5 Jahren eingeräumt werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waabs auf Ersatzbeschaffung für den TSF/W |
Beschlussvorlage - 6/2014 Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2014 hat die Gemeinde bereits einmal über eine Ersatzbeschaffung für das TSF/W beraten. Es wurde die Beschaffung eines LF 10 beantragt. Die Beschlussfassung wurde vertagt, um noch einige offene Fragen zu klären. |
Wehrführer Juhl erläutert noch einmal die Notwendigkeit der Beschaffung entsprechend dem Feuerwehrbedarfsplan. Er weist darauf hin, dass bei einer Fahrzeugbeschaffung nach dem 31.12.2015 die Euro Norm 6 einzuhalten ist. Dieses macht die Fahrzeuge ca. 10.000,- € teurer und kostet Platz im Stauraum. Die verbaute Technik ist außerdem nicht für Kurzstrecken ausgelegt und damit für Feuerwehrfahrzeuge eigentlich nicht brauchbar. Es wäre daher erforderlich, das neue Fahrzeug so zu beschaffen, dass es vor dem 31.12.2015 zugelassen werden kann. Nach seinen Ermittlungen wird das neue Fahrzeug ca. 250.000,- € kosten. Dabei kann eine Bezuschussung vom Kreis in Höhe von max. 37.500,- € berücksichtigt werden. Als Verkaufserlös für das TSF/W könnten 25.000,- bis 30.000,- € erzielt werden. |
Beschluss: Es wird folgende Vorgehensweise beschlossen:
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |