N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 23.06.2014.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Elvira Brief
Gemeindevertreter/in Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Paul Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreter/in Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Bruno Kruse (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Verpflichtung von Frau Elvira Brief zur Gemeindevertreterin
  Beschlussvorlage - 16/2014
7. Wahl eines Mitgliedes in den Haupt- und Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 17/2014
8. Wahl eines Mitgliedes in den Bau,- Planungs, Wege-und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 18/2014
9. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Touristik
  Beschlussvorlage - 20/2014
10. Wahl der/s Vorsitzenden im Ausschuss für Touristik
  Beschlussvorlage - 21/2014
11. Wahl eines persönlichen Vertreters im Ausschuss für Touristik
  Beschlussvorlage - 23/2014
12. Wahl eines persönlichen Vertreters im Ausschuss für Jugend und Soziales
  Beschlussvorlage - 22/2014
13. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend und Soziales
  Beschlussvorlage - 19/2014
14. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 12/2014
15. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 26/2014
16. Fußböden im Feuerwehrgerätehaus Waabs
  Beschlussvorlage - 11/2014
17. Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Konversionsfläche Flintholm
  Beschlussvorlage - 28/2014
18. Einführung der "Aktion Freizeitspaß"
  Beschlussvorlage - 24/2014
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
24. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Vor Beginn der Sitzung bittet der Bürgermeister darum, sich zu einer Schweigeminute für den verstorbenen Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka zu erheben.

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag der Wählergemeinschaft Waabs auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Aufhebung des GV-Beschlusses von 2008 zur wirtschaftlichen Nutzung des FlaRak-Geländes, Flintholm" vor. Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt, da er nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit erreicht hat.

Gemeindevertreter Haller beantragt einen TOP 6 "Anfragen von Gemeindevertretern" aufzunehmen. Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt, da er nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit erreicht hat.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die Tagesordnungspunkte 19-23 nicht öffentlich zu behandeln.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wird angeregt ein Hinweisschild auf den Campingplatz Heide aufzustellen, da viel Anlieferverkehr und Wohnwagengespanne irrtümlich durch Brunoslust fahren. Der Bürgermeister erklärt, dass die Angelegenheit bereits im Bauausschuss behandelt wurde. Dort vertrat man die Auffassung, dass ein zusätzliches Schild keine Verbesserung bringen würde. Letztendlich erklärt Herr Heide sich bereit, mit Zustimmung der Gemeinde auf eigene Kosten ein entsprechendes Hinweisschild aufzustellen.

Auf den Hinweis zur Nichteinhaltung der 30 km/h im Bereich der Schule erklärt der Bürgermeister, dass der Kreis und die Polizei für Geschwindigkeitsmessungen zuständig sind. Die Aufstellung von weiteren Schildern würde keine Verbesserung bringen. Es soll jedoch ein Hinweis an den Kreis zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen erfolgen.

Auf die Nachfrage nach einer offiziellen Verkehrsführung zum Campingplatz erklärt der Bürgermeister, dass seitens der Gemeinde eine offizielle Verkehrsführung nicht vorgesehen ist. Herr Heide wird sich jedoch darum kümmern, dass das vorhandene Hinweisschild überarbeitet wird.

Aus der Zuhörerschaft wird auf Probleme mit einem Eigentümer aus dem Bereich Brunoslust verwiesen, der dort mehrere Grundstücke gekauft und die Piratenflagge gehisst hat. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass verschiedene Behörden die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und entsprechend tätig sind. Nähere Angaben hierzu kann er nicht machen. Ferner liegt keine Zuständigkeit der Gemeindevertretung vor. Er gibt die Empfehlung, sich bei festgestelltem rechtswidrigem Verhalten an die entsprechend zuständigen Stellen zu wenden.

Auf Nachfrage zur verweigerten Vertretung des verstorbenen Gemeindevertreters Schleschka im Bauausschuss erklären Bürgermeister Steinacker und Ausschussvorsitzender Haller, dass dieses eine rechtliche Fehleinschätzung war. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses bei den einzelnen Punkten ist der Fehler jedoch unerheblich.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Vorbereitungstreffen für das Dorffest am 27.06.2014 um 19.00 Uhr im Sportlerheim
  • Schließung der Polizeidienststelle in Waabs ab Sommer 2014
  • Teilnahme an der Auftaktveranstaltung der Aktiv-Region
  • Teilnahme an der Informationsveranstaltung zur Schadenspotentialanalyse
  • Teilnahme an der Informationsveranstaltung zur zukünftigen Breitbandversorgung
  • Einführung der Regel-Biotonne durch die AWR


zu TOP 6. Verpflichtung von Frau Elvira Brief zur Gemeindevertreterin
Beschlussvorlage - 16/2014

Der Gemeindevertreter Herr Hans-Walter Schleschka ist verstorben. Laut Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der Gemeinde Waabs ist Frau Elvira Brief als nächste Bewerberin festgestellt worden. Frau Elvira Brief ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.


Beschluss:

Frau Elvira Brief wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zur Gemeindevertreterin der Gemeinde Waabs verpflichtet.


zu TOP 7. Wahl eines Mitgliedes in den Haupt- und Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 17/2014

Der Gemeindevertreter Herr Hans-Walter Schleschka ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Frau Fröhler wird als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Nachdem Frau Fröhler nunmehr in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt wurde, ist ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Beschluss:
Frau Elvira Brief wird als stellvertretendes Mitglied für Frau Fröhler in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Bau,- Planungs, Wege-und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 18/2014

Der Gemeindevertreter Herr Hans-Walter Schleschka ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau,- Planungs, Wege- und Umweltausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Schaldach wird als Mitglied in den Bau,- Planungs, Wege- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Nachdem Herr Schaldach nunmehr in den Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss gewählt wurde, ist ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Beschluss:
Frau Elvira Brief wird als stellvertretendes Mitglied für Herrn Schaldach in den Bau-, Planungs- Wege- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Touristik
Beschlussvorlage - 20/2014

Durch die Mandatsannahme von Frau Elvira Brief verliert sie ihren Sitz als Bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Touristik. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Ausschuss für Touristik zu wählen.


Beschluss:

Frau Brief wird als Mitglied in den Ausschuss für Touristik gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl der/s Vorsitzenden im Ausschuss für Touristik
Beschlussvorlage - 21/2014

Durch die Mandatsannahme von Frau Elvira Brief verliert sie die Funktion der Vorsitzenden im Ausschuss für Touristik. Hierdurch bedingt ist ein/e Vorsitzende/r im Ausschuss für Touristik zu wählen.


Beschluss:

Frau Brief wird als Vorsitzende in den Ausschuss für Touristik gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines persönlichen Vertreters im Ausschuss für Touristik
Beschlussvorlage - 23/2014

Der Gemeindevertreter Herr Hans-Walter Schleschka ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein persönlicher Vertreter für Herrn Lothar Schaldach in den Ausschuss für Touristik zu wählen.


Beschluss:

Frau Barbara Dittrich wird als persönlicher Vertreter für Herrn Lothar Schaldach in den Ausschuss für Touristik gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines persönlichen Vertreters im Ausschuss für Jugend und Soziales
Beschlussvorlage - 22/2014

Der Gemeindevertreter Herr Hans-Walter Schleschka ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein persönlicher Vertreter für Herrn Lothar Schaldach in den Ausschuss für Jugend und Soziales zu wählen.


Beschluss:

Frau Elke Grote wird als persönlicher Vertreter für Herrn Lothar Schaldach in den Ausschuss für Jugend und Soziales gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend und Soziales
Beschlussvorlage - 19/2014

Durch die Mandatsannahme von Frau Elvira Brief verliert sie ihren Sitz als Bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Jugend- und Soziales. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Ausschuss für Jugend- und Soziales zu wählen.


Beschluss:

Frau Brief wird als Mitglied in den Ausschuss für Jugend und Soziales gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 12/2014

Am 06.12.2011 hat die Gemeindevertretung den Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung und am 06.06.2012 die 1. Nachtragssatzung dazu beschlossen. Mit der 1. Nachtragssatzung wurden die Anliegeranteile das erste Mal gesenkt.

Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Anteilssätze.

Achtung, die Zahlen in Klammern zeigen die bisherigen Anteile und die Höchstsätze nach KAG bzw. neuester Kommentierung zum KAG und dienen hier zum Vergleich und dem besseren Verständnis!

Der Anliegeranteil könnte nach § 8 KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) bei 85 Prozent liegen. (Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass mindestens 15 % von der Gemeinde zu tragen sind.)
Die derzeit gültige Satzung geht von einer 65 %-Regelung mit Abstufungen zu den anderen Straßentypen bezogen auf die Gemeinde Waabs aus (ursprünglich waren es hier in der Satzung von 2011 75 %).

Nunmehr hat der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) eine Tabelle zu empfohlenen Anteilssätzen mit Höchstsätzen und einer sog. "Minimalregelung" veröffentlicht, deren wesentlichen Inhalt die von der Verwaltung erarbeitete Anlage 2 wiedergibt.

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung enthält die nach der Tabelle möglichen niedrigsten Anliegeranteile mit 53 % für Anliegerstraßen, 25 % für Haupterschließungsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen) und 10 % für Hauptverkehrsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen).

Diese Anteile sind der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg 1:1 entnommen und sind Ausfluss eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein (OVG).

Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein. Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren.

Das OVG kommt in seinem Urteil zur Wentorfer Satzung zu dem Ergebnis, dass die Anteilssätze (noch) nicht gegen das Vorteilsprinzip verstoßen.

Somit kann eine Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung die dort genannte "Minimalregelung" anwenden.

Die sachliche Beitragspflicht ist für die Maßnahme Hökholz/Ritenrade bereits entstanden.
Die Maßnahme konnte noch nicht abgerechnet und damit Beitragsbescheide noch nicht erlassen werden, da die Höhe der Zuweisung, die aus Kernwegemitteln fließt, noch nicht endgültig feststeht. Die Zuweisung kann im Fall dieser Maßnahme jedoch von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.
Eine rückwirkende Satzungsänderung mit geringeren Anteilssätzen ist zulässig, da die Änderung zu einer Besserstellung der Beitragspflichtigen führen würde.

Die weiteren eingearbeiteten Änderungen dienen der Klarstellung und der besseren Rechtsanwendung und sind Ausfluss der konkreten Satzungsarbeit.

Eine wichtige Änderung zeigt sich im Weglassen des Straßenverzeichnisses nach dem bisherigen § 4 Abs.4:
Die Zuordnung von Straßen und Wegen zu einem Straßentyp nach § 4 Abs. 1 erfolgt rein nach rechtlichen Gesichtspunkten und entzieht sich einer politischen Beurteilung und Entscheidung. Ein Straßenverzeichnis kann nur deklaratorischen Charakter haben. Die Festlegung einer auszubauenden/ausgebauten öffentlichen Einrichtung kann von den jeweiligen Straßennamen komplett abweichen. Deswegen kann auch keinerlei Anspruch auf Zuordnung zu einem Straßentyp aus dem Inhalt des Verzeichnisses hergeleitet werden.
Fachleute, Kommentatoren, Richter empfehlen deshalb, einer Satzung kein Straßenverzeichnis anzuhängen.

Eine weitere Änderung enthält § 11, der mit seiner Formulierung der Neufassung des § 8 Abs.9 des Kommunalabgabengesetzes Rechnung trägt und für die Verrentung einen angemessenen Zinssatz vorsieht, (der i.d.R. niedriger ist als der Zinssatz nach den Vorschriften der Abgabenordnung).


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung laut Entwurf wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 26/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wie viele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.


Beschluss:

Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Fußböden im Feuerwehrgerätehaus Waabs
Beschlussvorlage - 11/2014

Aus Reihen der Feuerwehr sind zwei Anliegen an die Gemeinde herangetragen worden:
  1. Zustand Fußboden Fahrzeuggarage
  2. Zustand Fußboden Flur Eingangsbereich

Zu 1:
Der Fußboden der Fahrzeuggarage besteht aus einem Verbundestrich, welcher mit einer Beschichtung (vermutlich Epoxidharzbeschichtung (EP-Harz)) versehen ist. Diese Beschichtung ist punktuell schadhaft. Insbesondere die jeweiligen 4 Standpunkte der beiden Fahrzeuge und der mittig verlaufende Estrichriss (Fuge) sind betroffen.
Die Bodenbeschichtung lässt sich aufgrund des vorzufindenden Zustandes nicht reparieren. Eine Ausbesserung oder Reparatur müsste wohl umgangssprachlich als Verschlimmbesserung bezeichnet werden und wäre daher unwirtschaftlich.
Daher stellt Herr Andresen lediglich eine fachgerechte Lösungsoption dar, welche durch ein Fachunternehmen belegt wurde. Im Feuerwehrhaus Winnemark kann solch eine Beschichtung besichtigt werden.

Zunächst müsste die alte Beschichtung abgeschliffen und der Untergrund aufgeraut und somit für die Aufnahme einer neuen Beschichtung vorbereitet werden. Anschließend würden die Fugen und Risse mit einer Bewehrungseinlage stabilisiert und mit EP-Harz vergossen. Da nicht 100 %-ig sichergestellt ist, dass eine Horizontalsperre unter dem Estrich vorhanden oder einwandfrei funktionstüchtig ist, wird eine dampfdiffusionsoffene Beschichtung empfohlen. Sollte aufsteigende Feuchte durch die Sohle hindurch unter den Estrich gelangen, so kann diese ohne Schadenspotential durch die Beschichtung nach oben heraustreten.
Die Beschichtung ist wie folgt aufgebaut (von unten nach oben):
  1. Grundbeschichtung aus wässrigem, pigmentiertem 2-K Epoxid-Bindemittel
  2. Ausgleichsschicht 2-K Epoxid
  3. Chipseinlage (zur Gestaltung einer pflegeleichteren Oberfläche)
  4. Kopfversiegelung mit Rutschhemmklasse R11 (Stichwort Unfallverhütung)
  5. Dehnungsfugen schneiden und / oder reinigen
  6. Dehnungsfugen vergießen

In der Summe ergeben sich Bruttokosten von rund 10.000 €.

Zu 2:
Im Flur des Feuerwehrhauses sind Feinsteinzeug-Fliesen im Format 30,6 x 30,6 cm in Terracotta- Farbton verlegt. Offensichtlich ist der Estrich in Teilbereichen des Flurs mangelhaft und durchgebrochen. Klopft man auf nicht gerissene Fliesen, so kann man hören, dass zahlreiche Fliesen hohl liegen und nicht vernünftig mit dem Estrich verbunden sind. In der Summe werden diese Missstände zu Rissen in den Fliesen geführt haben. Beim Begehen (Belastung) hört man Geräusche, die vom gebrochenen Estrich und der darunter verlegten Dämmung herrühren.

Die beschriebenen Mängel stellen derzeit abgesehen von minimalen Mengen Wischwasser, welches in die Fuge eindringen kann, eher einen optischen / ästhetischen Mangel dar. Wie schon beim vorgenannten Thema, ist eine punktuelle Reparatur schwierig. Zum einen ist es fraglich, ob die Fliesen für eine punktuelle Reparatur noch erhältlich wären und zum anderen müsste der Estrich neu aufgebaut werden. Es ist nicht auszuschließen, dass man während einer Reparaturmaßnahme feststellt, dass quasi nahezu der ganze Flurfußboden neu aufgebaut werden muss. Dann stellt sich die Frage, wo man geistreich und optisch annehmbar Fugen zum Bestand herstellt. Kurzum sollten die Gremien der Gemeinde beraten, wie viel Bedeutung den optischen Mängeln beigemessen werden soll.


Beschluss:

Zu 1 wird beschlossen, die Beschichtung des Fahrzeuggaragenbodens zu erneuern. Die Kosten in Höhe von rund 10.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter einer Preisanfrage zu erteilen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Beschluss:
Zu 2 wird beschlossen: Der Mangel ist erkannt. Eine sofortige Handlungsnotwendigkeit wird nicht gesehen. Die Angelegenheit wird zurück gestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 17. Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Konversionsfläche Flintholm
Beschlussvorlage - 28/2014

Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Konversionsfläche Flintholm zu einem "Kunst- und Erlebnisraum Flintholm" kann ggf. Starterprojekt Nr. 1 der AktivRegion Schlei-Ostsee für die kommende Förderperiode werden. Der Entwurf eines "Steckbriefes" für das Projekt liegt vor und dient der "Anmeldung" beim Fördergeber. Die Förderquote lag in der vergangenen Förderperiode bei 55% der Nettokosten. Für die kommenden Jahre stehen die diesbezüglichen Regelungen noch nicht fest; gleichwohl müssen die Starterprojekte bereits jetzt gemeldet werden, ohne dass hieraus abschließend eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde entsteht. Ausgehend vom Bisherigen ergäben sich bei geschätzten Kosten von 16.800,00 € Netto 9.240,00 € Förderung; die Gemeinde müsste 7.560,00 € zzgl. 3.192,00 € MwSt = 10.752,00 € leisten. Derzeit geht es um die grundsätzliche Entscheidung, das Starterprojekt unter den genannten Rahmenbedingungen durchführen zu wollen. Weitere Einzelheiten wären im weiteren Verfahren zu klären.


Beschluss:

Die Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Konversionsfläche Flintholm zu einem "Kunst- und Erlebnisraum Flintholm" soll erstellt werden, soweit das Projekt wie im Projektsteckbrief beschrieben als Starterprojekt der AktivRegion Schlei-Ostsee anerkannt wird.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Einführung der "Aktion Freizeitspaß"
Beschlussvorlage - 24/2014

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 27.05.2014 wurde über die Planung der "Aktion Ferienspaß" im Sommer und Herbst 2014 beraten. Obwohl es in den vergangenen Jahren erfolgreiche Aktionen gab, hatte die Gemeinde stets Mühe, die nötige Anzahl an Teilnehmern zu gewinnen. Nach langer Diskussion im Gremium wurde einstimmig die Einführung der "Aktion Freizeitspaß" beschlossen, die eine ganzjährige Gültigkeit haben soll:

- Alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde im Alter von 3 bis 17 Jahren erhalten einen persönlichen Freizeitpass
- Bestätigung der Teilnahme an Freizeitveranstaltungen durch Abstempeln
- Bezuschussung der Gemeinde der Kosten bis zu einer Höhe von 25,00 € pro Kind/Jahr

Diese Aktion soll im Jahr 2014 als Versuch laufen. Frau Brief wird einen Freizeitpass entwerfen. Der Bürgermeister wird die Grundlagen (evtl. Aufstellung von Richtlinien) mit dem Amt klären.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt die Einführung des Ferienpasses zum 01.07.2014 als Versuch für das Haushaltsjahr 2014. Dabei gelten folgende Regelungen:
  • gültig für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Waabs im Alter von 3 - 17 Jahre
  • maximaler Zuschuss von 25,- € pro Teilnehmer und Jahr
  • keine Bezuschussung von laufenden Beiträgen

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gemeindevertreter Juhl gibt bekannt, dass am 30.06. um 19.00 Uhr die Gründungsveranstaltung für den Tourismusverein im Café 1382 stattfindet.


Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 24. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer