N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 08.12.2014.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Elvira Brief
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreter/in Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter/in Ursula Fröhler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 45/2014
7. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 46/2014
8. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2013
  Beschlussvorlage - 30/2014
9. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
  Beschlussvorlage - 42/2014
10. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 40/2014
11. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
- Aktualisierung des Angebots -
  Beschlussvorlage - 38/2014
12. Sanierungen an Pumpstationen in Waabs
  Beschlussvorlage - 61/2014
13. Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage
13.1 Erneuerung eines Luftverdichters, eines Spezialkabels und der Mengenerfassung auf der Kläranlage Waabs
  Beschlussvorlage - 53/2014
13.2 Sanierung / Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs
  Beschlussvorlage - 55/2014
14. Neuanlage eines Spielplatzes in Groß-Waabs
  Beschlussvorlage - 52/2014
15. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 48/2014
16. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 50/2014
17. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Groß-Waabs
  Beschlussvorlage - 54/2014
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 18 - 21


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Teilnahme an einer Veranstaltung des Gemeindetages mit Minister Habeck bezüglich des Aufsuchens von Kohlenwasserstoffen
  • Treffen bezüglich der Unterhaltung des Ostseeküstenradweges
  • Ergebnisse des Kanalkatasters wurden vorgestellt
  • Verschmutzung im Bereich Brunoslust durch Entschlammung der Regenrückhaltebecken
  • Die Polizeistation Waabs wurde geschlossen


zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 45/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 46/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.193.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.193.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      475.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      475.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Klaus Wilke

zu TOP 8. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2013
Beschlussvorlage - 30/2014

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2013 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen.
Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2013 ein Überschuss in Höhe von 5.861,26 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Überschusses in Höhe von 8.381,60 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Überschuss von 14.242,86 €. Dieser ist über eine Folgekalkulation auszugleichen.


Beschluss:

Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2013 in der Gemeinde Waabs bestätigt. Eine Folgekalkulation ist vorzunehmen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Beschlussvorlage - 42/2014

Das Ergebnis der Fremdenverkehrsabgabe 2013 inklusive der Vorjahre weist einen Gesamtüberschuss in Höhe von 14.242,86 € aus. In 2014 wird mit einem Überschuss von rd. 9.900,- € gerechnet. Die voraussichtlich in 2015 aus der Fremdenverkehrsabgabe zu deckenden Kosten belaufen sich auf ca. 31.500,- €. Unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren, verteilt auf 2 Jahre, würde sich in 2015 ein Gebührensatz von 3,40 € je Vorteilseinheit ergeben. Der bisherige Gebührensatz beträgt 5,40 €.

Da die eine Vorteilseinheit in Vorteilsstufe 1 dem halben Gebührensatz entspricht, würde dem Abgabenpflichtigen gegebenenfalls ein Gebührenbescheid für eine Fremdenverkehrsabgabe von 1,70 € pro Jahr zugestellt werden. Der Aufwand, der für die Erhebung der Fremdenver-kehrsabgabe entsteht, steht angesichts der geringen Gebührensätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu den zu veranlagenden Summen mehr.

Als Hauptursache für die so extrem sinkenden Gebührensätze ist eine erhebliche Kosten-reduzierung im Bereich der laufenden Kosten für den Fremdenverkehr anzusehen. Diese wurde durch die Schließung der eigenen Tourismusinformation und die Reduzierung der Zahlungen an die Ostseefjord Schlei GmbH erreicht. Ferner haben sich die Vorteilseinheiten durch die gesetzlich vorgeschriebene Heranziehung der Gruppe der Vermieter und Verpächter erheblich erhöht. Um die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe mit angemessenen Gebührensätzen durchführen zu können, müssten die laufenden Kosten im Bereich Fremdenverkehr von der Gemeinde erheblich erhöht werden, was jedoch kontraproduktiv wäre.

Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, die bestehende Fremdenverkehrsabgabe-satzung zum 01.01.2015 aufzuheben und damit auf die Erhebung der Abgabe zu verzichten. Ohne Berücksichtigung der Überschüsse ergibt sich daraus für den gemeindlichen Haushalt eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rd. 31.500,- €, was derzeit tragbar ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein gegenteiliges Bild der Haushaltslage ergeben, könnte die Abgabe wieder eingeführt werden.
Eine Verpflichtung für die Gemeinde, eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von rd. 31.500,- € zu erheben, besteht nicht. Der Verzicht auf diese Einnahmen kann als Wirtschaftsförderung angesehen werden.


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs wird zum 01.01.2015 aufgehoben. Die Gemeinde behält sich vor, bei in der Zukunft auftretenden höheren Kosten erneut eine Tourismusabgabe einzuführen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 40/2014

Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Der Antrag auf Zuschuss für Frauenberatung und eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ist beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs bezuschusst den Verein Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e.V. Eckernförde im Jahr 2015 mit einem Beitrag von 100 €.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
- Aktualisierung des Angebots -
Beschlussvorlage - 38/2014

Das ursprüngliche Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG wurde im Jahre 2010 von der Gemeindevertretung abgelehnt. Inzwischen liegt das 2. Nachtragsangebot für eine Beteiligung vor, welches mit der Integration der Hochspannungsebene in die Gesellschaft diesen Jahres begründet wird.

In diesem Zusammenhang wurde auch das Sonderkündigungsrecht zur Wahrung der Kapitalgarantie auf den 15.03.2016 verlängert.

Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 125 Aktien erwerben. Mindestens sind 25 Aktien zu erwerben.

Zur weiteren Erläuterung wird das Anschreiben der E.ON Hanse beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 25 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. Am Ende des Jahres 2015 soll über die weitere Handhabung diskutiert und beschlossen werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierungen an Pumpstationen in Waabs
Beschlussvorlage - 61/2014

  1. Sanierung der Schmutzwasserpumpstation "Campingplatz Ritenrade"
    (Nicht die Hauptpumpstation Ritenrade!)
    Die jährlichen Wartungen zeigen seit einigen Jahren Mängel auf. Bisher wurde die Taktik verfolgt, die Pumpstation möglichst lange ohne großen Eingriff zu betreiben. Nunmehr ist ein Punkt erreicht, an dem eine Sanierung doch dringend zu empfehlen ist. Die Kosten für die Sanierungen im Pumpenschacht (Rückschlagklappe, Leitungen, Schieber...) werden auf rund 2.500 € - 3.000 € geschätzt.
  1. Sanierung der Steuerung der Schmutzwasserpumpstation "Hyeholz" in Karlsminde
    Die Steuerung der Schmutzwasserpumpstation bedarf einer Erneuerung. Die Betriebssicherheit ist nur noch eingeschränkt gewährleistet, so dass der Ausbau der alten analogen Steuerung und der Einbau einer modernen digitalen Steuerung zu empfehlen ist. Die Kosten belaufen sich einschließlich einiger Nebenarbeiten auf 2.500 € - 3.000 €.
  1. Sanierung der Pumpstation "Ostseestraße 20" in Langolz
Die jährlichen Wartungen zeigen seit einigen Jahren Mängel auf. Bisher wurde die Taktik verfolgt, die Pumpstation möglichst lange ohne großen Eingriff zu betreiben. Nunmehr ist ein Punkt erreicht, an dem eine Sanierung doch dringend zu empfehlen ist. Die Kosten für die Sanierung von Pumpenschacht und Steuerung werden auf rund 4.500 € - 5.000 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen 1 – 3 in 2015 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 11.000 € werden in den Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage

zu TOP 13.1 Erneuerung eines Luftverdichters, eines Spezialkabels und der Mengenerfassung auf der Kläranlage Waabs
Beschlussvorlage - 53/2014


Verdichter:
Nachdem bereits im Jahre 2013 einer der Luftverdichter versagte und durch einen modernes, neues Drehkolbengebläse ausgetauscht wurde, hat nun ein weiterer Verdichter derart schwerwiegende Mängel, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Verglichen mit der Laufleistung eines PKW hat auch dieser Verdichter mehrere Millionen Kilometer gelaufen, so dass ein Austausch zweifelsohne zu empfehlen ist. Zudem haben die neuen Drehkolbengebläse einen besseren Wirkungsgrad, so dass sie auch energiesparender betrieben werden können.
Die Kosten sind aus dem vergangenen Jahr bekannt und können mit rund 16.000 € beziffert werden. Erwähnt werden muss, dass der alte Verdichter nur zerlegt aus dem Gebäude und das neue Gebläse auch nur teilzerlegt wieder hinein geschafft werden kann. Daher stecken in den genannten Kosten auch ca. 2.500 € Montageleistungen. Darin sind auch die notwendigen Anpassungen der Rohrleitungen enthalten.

Räumerbrücke:
Das Spezialkabel der Räumerbrücke, welches beim Hin- und Herfahren stets auf- und abgerollt wird, ist spröde und stark rissig. Dieses sollte aus Gründen der Betriebs- und Arbeitssicherheit planmäßig vor der kommenden Saison erneuert werden. Die Kosten werden auf rund 3.000 € geschätzt.

Erneuerung der Mengenerfassung:
Die vorhandene Mengenerfassung der Kläranlage ist defekt. Eine funktionierende Mengenerfassung ist allerdings bei der Größe der Waabser Anlage gemäß SÜVO vorgeschrieben. Am günstigsten ist die Realisierung einer Mengenerfassung i.d.R. über ein IDM. Leider ist der Einbau eines IDM in Waabs nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, so dass auf die bereits vorhandene Technik zurückgegriffen werden muss. Die Erneuerung der Ultraschall- Messung wird Kosten von rund 6.000 € erzeugen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein neues Gebläse, ein neues Kabel für die Räumerbrücke und eine neue Mengenerfassung für die Kläranlage Waabs in 2015 anzuschaffen und einzubauen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 25.000 € werden im Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.2 Sanierung / Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs
Beschlussvorlage - 55/2014

Nachdem im letzten Winter über die Wartung des Rechens beraten wurde, wurde unterdessen eine Wartung durchgeführt. Es muss heute leider mitgeteilt werden, dass der Rechen kapitale Schäden aufweist. Der zur Verfügung gestellte Wartungsbericht zeigt die einzelnen Schäden auf. Die Betriebssicherheit ist nur noch eingeschränkt. Da der Rechen beim Betrieb der Gesamtanlage von elementarer Bedeutung ist, wird derzeit gerade recherchiert, ob eine Instandsetzung oder eine Kompletterneuerung wirtschaftlicher ist. Dazu werden verschiedene Firmen um Ideen und Angebotsabgabe gebeten. Ergebnisse liegen noch nicht allumfänglich vor.
Beachtlich ist, dass der Rechen ein Alter von fast 25 Jahren hat und stets ohne großen Aufwand zuverlässig gearbeitet hat. Allerdings ist die Steuerung und elektrische Anlage ebenfalls 25 Jahre alt. Daher mag eine Kompletterneuerung möglicherweise wirtschaftlicher sein.
Die Reparatur der mechanischen Teile wird Kosten von 20 – 30 Tsd Euro verursachen. Eine Kompletterneuerung von Mechanik und Elektrik sowie Steuerung wird auf rund 50.000 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Summe von 50.000 € in den Vermögenshaushalt 2015 einzustellen. Zum nächsten Bauausschuss soll das Ergebnis der Recherchen vorgetragen werden, so dass über die Wirtschaftlichkeit verschiedener Optionen beraten und ein Auftrag vergeben werden kann.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Neuanlage eines Spielplatzes in Groß-Waabs
Beschlussvorlage - 52/2014

Gemäß Beschluss vom 27.05.2014 hat Herr Andresen einen Entwurf eines Spielplatzes für Großwaabs erstellt. Ideen für die Ausstattung wurden an Herrn Andresen herangetragen.

Der Platz soll mindestens zweiseitig eingezäunt werden. Der Zaun soll zum einen Hunde ausgrenzen und zum anderen die Möglichkeit eröffnen, die übrige Fläche an einen Pferdehalter zu verpachten. Dieser müsste möglicherweise noch einen weiteren Drahtzaun vor den angedachten Doppelstabmattenzaun stellen.
Die Ausstattung besteht aus (genannte Kosten hier nur Beschaffung):
  • Seilbahn, 3.800 €
  • Gruppenschaukel, 1.785 €
  • Turmkombination mit Schaukel, Rutsche, Bogenleiter, Turm, Podeste, Kletterwand, Aufstiegsnetz, 7.300 €
  • Dreierreck, 380 €
  • Karussell, 2.500 € + Fallschutzplatten 1.700 €
  • Federwipptier, 480 €
  • Bolztore, 3.200 €
  • Tischbankkombination mit Müllkorb und Schild, 1.200 €

Gerätebeschaffungskosten: rund 22.500 €

In den vergangenen Beratungen wurde von einem Kostenrahmen von rund 25.000 € ausgegangen. Man erkennt, dass allein die Beschaffung der Geräte fast diese Summe erreicht.
Der zur Verfügung gestellten Kostenberechnung kann entnommen werden, dass sich die Gesamtkosten für die Lieferung und Montage sämtlicher Geräte nebst Lieferung und Montage des Zauns auf rund 44.000 €.

Herr Andresen hat in den vergangenen Jahren jedes Jahr Spielplätze umbauen oder neu einrichten lassen. Die in der Kostenberechnung aufgeführten Kosten lassen sich nur senken, indem man die Ausstattung reduziert.
Die Bestellung der Geräte könnte in Winter 2014 / 2015 erfolgen. Die Montage wäre ab April zu empfehlen. Die Montageleistungen sollten ausgeschrieben werden.

Ein vergleichbarer Spielplatz wurde z.B. in Sieseby "In den Tannen" eingerichtet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Spielplatz in Großwaabs neu anzulegen. Die Seilbahn soll entfallen und stattdessen eine Sandkiste nach dem "Muster Kleinwaabs" ergänzt werden. Die Bolztore sollen außerhalb der zu erstellenden Umzäunung des Spielgerätebereiches aufgestellt werden. Die Kosten in Höhe von 38.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel in Höhe von 38.000 € werden in den Vermögenshaushalt 2015 eingestellt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 48/2014

Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2014 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.900 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 7.154 € und der Stadt Kappeln 7.150 €.

Im Jahre 2013 gab es 731 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 50/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Eckernförde wird zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Meyer vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Waabs insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter und ggf. der Bauhof an einem zu vereinbarenden Termin das fertige Werk in Detail sichten und festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Büro Meyer geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Honorar von ganz grob 10.000 Tsd. € veranschlagt werden.

Über die Jahre 2009 bis 2014 wurde die betreffende Vermögenshaushaltsstelle in der Summe mit 210.000 € Euro ausgestattet. Mit Datum 29.10.2014 stehen in dieser Haushaltsstelle noch rund 5.000 € bereit. Die Schlussrechnung des Planungsbüros wird diese Summe in etwa beanspruchen. Da aber noch etwas Aufwand dafür entstehen wird, um die Dinge nachzuvermessen, nachzuuntersuchen und nachzupflegen, die bei der Sichtung sämtlicher Pläne noch von Ortskundigen markiert werden, müsste zusätzlich noch eine Summe von beispielsweise 5.000 € bereit gestellt werden.
Im Rückblick auf die erste Beschlussvorlage (13/2009) vom 20.02.2009 kann festgestellt werden, dass der seinerzeit von Herrn Andresen ermittelte und benannte Kostenrahmen von 230.000 € eingehalten wurde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 (10-12 Tsd. Euro) beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.
Für die Vollendung des Werkes nach dem empfohlenen Sichtungstermin sämtlicher Pläne werden weitere 5.000 € bereitgestellt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Groß-Waabs
Beschlussvorlage - 54/2014

Ein Bürger aus Waabs hatte im November vergangenen Jahres einen Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Schmiedestraße gestellt. Nachdem in Sitzungen am 11. und 20.02.2014 über den Antrag beraten und beschlossen wurde, Kosten zu ermitteln, hatte der Antragsteller anschließend mündlich seinen Antrag in der Verwaltung zurück gezogen. Die Verwaltung hatte erklärt, dass der Antrag der Form halber auch schriftlich zurückgezogen werden müsse. Stattdessen erklärte der Antragsteller später aber, dass er doch an seinem Antrag festhalte.
Aus diesen Gründen erscheint das Thema erst jetzt wieder zur Beratung in den gemeindlichen Gremien.

Da Herr Andresen bei der Interpretation des Antrags aus November 2013 sowie auch des Beschlusses vom 20.02.2014 Schwierigkeiten hatte, bat er den Bürgermeister und den Bauausschussvorsitzenden darum, die Standorte erwünschter Laternen zu definieren. Diese wurden wie in dem zur Verfügung gestellten Plan angegeben.

Um diese neuen Laternenstandorte mit Strom zu versorgen, muss eine Kabelverbindung zur Bestandslaterne an der Einmündung Neuschlag hergestellt werden. Dazu muss die Landesstraße unterquert und längsseitig ein Kabelgraben erstellt werden. Um die mögliche Lage eines Kabelgrabens zu sondieren, hat Herr Andresen die zur Verfügung gestellten Leistungspläne der Versorger eingeholt. Am östlichen Rand des Geh- und Radweges liegen eine Gasleitung, eine Mittelspannungsleitung und eine Frischwasserleitung. Die Niederspannungsleitung und die Telefonleitung liegen westlich der Straße, queren aber zu den Häusern östlich der Schmiedestraße.
Fazit: Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels östlich neben dem asphaltierten Geh- und Radweg nicht ohne weiteres möglich ist. Ob der dort befindliche wassergebundene Streifen zwischen Asphalt und Steinmauer überhaupt öffentlicher Grund ist, wäre ohnehin durch einen Vermesser zu prüfen.
Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass eine Verlegung unter Wahrung der Mindestabstände zu den anderen Versorgern nur auf der westlichen Seite des Geh- und Radweges möglich ist. Aufgrund der querenden Versorgungsleitungen im Bereich der Einmündung Neuschlag, wäre die Querung des Straßenbeleuchtungskabels aus Vorsichtsgründen auch mit einem höheren Aufwand verbunden.

Daher seien die Kosten einer Erweiterung der Straßenbeleuchtung wie folgt geschätzt:
  • Antragstellung Querung etc. beim LBV                                    100 €
  • Verkehrsrechtliche Anordnung                                                100 €
  • Kabel 5x6mm²                                                                        500 €
  • 10 m Querung der L 26 in offener Bauweise oder mit
    Horizontalbohrung oder mit Erdrakete (ergibt sich erst bei
    genauerer Planung)                                                            2.500 €
  • 100 lfdm Kabelgraben im Asphalt des Gehweges mit
    Wiederherstellung der Oberfläche                                     6.000 € 
  • 2 Laternen mit Lichtpunkthöhe 4,50 m und LED Leuchten-
    kopf                                                                        2.500 €
  • 2 Kopflöcher zur Montage der beiden Leuchten incl.
    Wiederherstellung der Oberflächen                                                300 €                                     

Summe der geschätzten Kosten  12.000 €

Sollte die Gemeinde wünschen, dass auch die Laterne an der Ecke "Einmündung Neuschlag" erneuert wird, so muss mit zusätzlichen Kosten von rund 2.000 € gerechnet werden.

So wie auch schon in der Beschlussvorlage 63/2013 geschrieben, gilt es zu prüfen, wie weit die Anlieger gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden müssen. Da diese Prüfung aufwändig ist, möge die Gemeindevertretung zunächst beschließen, dass die Erweiterung der Straßenbeleuchtung erforderlich ist und daher vorgenommen werden soll.

Die Aufstellung weiterer Solarleuchten (wie z.B. Glascontainer Großwaabs oder Bushaltestelle Karlsminde) ist nicht zu empfehlen. Die Unterhaltskosten (Akku) sind relativ hoch, die Zuverlässigkeit ist mitunter mittelmäßig und die Leuchtdauer pro Tag nur kurz. Der Markt bietet auch bessere Solarleuchten, die dann aber in der Anschaffung schon mehrere Tausend Euro pro Stück kosten. Diese Technik empfiehlt sich nach Überzeugung von Herrn Andresen nur dort, wo weit und breit tatsächlich keine adäquate Stromquelle vorhanden ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Großwaabs wie beschrieben zu erweitern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 € (oder 14.000 €) werden in den Haushalt 2015 eingestellt. Die Finanzverwaltung wird das Erfordernis der Erhebung von Ausbaubeiträgen prüfen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :12
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Der Bürgermeister verabschiedet den Polizisten Herrn Reimers, der aufgrund der Schließung der Polizeistation den Dienstort wechseln muss. Er dankt ihm für die geleistete Tätigkeit.


Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer