N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 02.03.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Elvira Brief
Gemeindevertreter/in Ursula Fröhler
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreter/in Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs
  Beschlussvorlage - 20/2015
7. Boden der Garage im Feuerwehrgerätehaus Waabs
Ergänzende Informationen zum Beschluss vom 23.06.2014
  Beschlussvorlage - 21/2015
8. Gewährung eines Zuschusses zum Schulobstprogramm an der Grundschule Mittelschwansen
  Beschlussvorlage - 14/2015
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 6/2015
10. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 56/2014
11. Umfeld des DLRG-Gebäudes am Kleinwaabser Strand
11.1 Anschaffung von Ruhebänken
  Beschlussvorlage - 1/2015
11.2 Erneuerung eines Daches an einem Unterstand
  Beschlussvorlage - 15/2015
11.3 Entwässerung der Zuwegung zum DLRG - Gebäude
  Beschlussvorlage - 16/2015
12. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland"
  Beschlussvorlage - 5/2015
13. Freizeitpass 2015
  Beschlussvorlage - 9/2015
14. Zuschuss für den ev. Kindergarten Waabs
  Beschlussvorlage - 10/2015
15. Schließung einer Lücke im Reit- und Wanderwegenetz der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 2/2015
16. Zuschuss an den Tourismusverein zur Erstellung einer Karte
  Beschlussvorlage - 7/2015
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
TOP 6 "Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs"
TOP 7 "Boden der Garage im Feuerwehrgerätehaus Waabs, Ergänzende Informationen zum Beschluss vom 23.06.2014"
TOP 8 "Gewährung eines Zuschusses zum Schulobstprogramm an der Grundschule Mittelschwansen"
TOP 16 "Zuschuss an den Tourismusverein zur Erstellung einer Karte"
TOP 20 "Vorschläge zu ehrender Bürger beim Gemeindeempfang am 04.10.2015"

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt:17-20


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Ingermann bemängelt, dass im Bereich Neuschlag die Wasserführung schlecht sei. Die Banketten müssten abgehobelt werden. Ferner regt er an, in diesem Bereich eine 30 km/h Zone einzurichten. Der Bürgermeister erklärt, dass die Banketten auch noch in anderen Bereichen bearbeitet werden müssten. Der Bauausschuss soll sich in seiner nächsten Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen. Bezüglich der 30 km/h Zone bittet er darum, einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Herr Lange regt an, die Straßenbeleuchtung nachts für ca. 4-5 Stunden auszuschalten. Der Bürgermeister bittet die Verwaltung, den möglichen Einspareffekt zu ermitteln. Danach kann in dieser Angelegenheit entschieden werden.

Herr Lange verweist darauf, dass die Grünflächen im Gewerbegebiet im letzten Jahr voller Jacobskreuzkraut waren. Hier müssten Maßnahmen ergriffen werden. Aus der Zuhörerschaft ergeht der Hinweis, dass auch im Bereich Brunoslust Vorkommen von Jacobskreuzkraut vorhanden sind. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit prüfen lassen und bei bestätigten Vorkommen die Bekämpfung durch eine Fachfirma in Auftrag geben.

Die Verwaltung wird aufgrund eines Hinweises gebeten, zu prüfen, ob die nördlichen Ausgleichsflächen im Bereich Brunoslust bereits 2 Jahre nicht gemäht wurden. Sie wird dann den Pflichtigen entsprechend auffordern.

Die Empörung über angebliche Äußerungen eines Gemeindevertreters zur Bezuschussung der touristischen Informationsarbeit aus dem nicht öffentlichen Teil der Tourismusausschussitzung können im Rahmen der öffentlichen Einwohnerfragezeit nicht geklärt werden.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Für den Bereich Schwansen wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht.
  • Information der Amtsverwaltung zu den Auswirkungen des Windkraft-Urteils
  • Unterbringung von Asylbewerbern
  • Stand der Breitbandversorgung
  • Ausleihergebnisse Bücherbus
  • Erdgasversorgung "Achter de Lin"


zu TOP 6. Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs
Beschlussvorlage - 20/2015

Nachdem im vergangenen Jahr die Bereitstellung von 50.000 € für die Erneuerung des Rechens beschlossen wurde, soll vor der Umsetzung eine Beratung im Bauausschuss erfolgen. Leider lagen zur letzten Bauausschusssitzung noch nicht alle Informationen vor, so dass nunmehr direkt in der GV vorgetragen werden muss. Der Zustand des alten Gerätes duldet keinen weiteren Aufschub bis zur nächsten Bauausschusssitzung.
Die Schleswag-Abwasser hat die zur Verfügung gestellte Stellungnahme verfasst. In der Sitzung werden detaillierte Erläuterungen zu den möglichen Bauweisen folgen.
Folgt man der Empfehlung der Schleswag-Abwasser, so ergeben sich Investitionskosten von rund 67.000 €. D.h. gegenüber der ersten Schätzung erhöht sich der Mittelbedarf um weitere 17.000 €.


Herr Schliep erläutert noch einmal beide Planungsvarianten und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Rechen vom Typ Paternostersystem anzuschaffen. Ferner wird beschlossen, den bereits bestehenden Vermögenshaushaltstitel mit zusätzlichen 17.000 € auszustatten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Boden der Garage im Feuerwehrgerätehaus Waabs
Ergänzende Informationen zum Beschluss vom 23.06.2014
Beschlussvorlage - 21/2015

In der Vorlage 11/2014 zum Beschluss der GV vom 23.06.2014 hat Herr Andresen den Ist-Zustand des Garagenbodens beschrieben und eine Lösungsoption dargestellt. Dem Vorschlag von Herrn Andresen wurde gefolgt, ein Beschluss für eine Beschichtung des Bodens wurde gefasst und Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt. Die Umsetzung ist bis heute noch nicht erfolgt, weil Herr Andresen an einem anderen Ort Probleme mit einer Epoxid-Beschichtung erlebt hat und die dortigen Erfahrungen zunächst abwarten wollte. Nunmehr soll das Thema wieder aufgegriffen und die Umsetzung organisiert werden. Herr Juhl und Herr Andresen haben sich daher am 16.02.2015 den Fußboden der Garagen des Feuerwehrhauses in Winnemark im Beisein des dortigen Wehrführers angesehen. Herr Juhl erklärt, dass ihm die Oberfläche und die Optik zusagen. Anschließend wurde der Boden im Feuerwehrhaus Waabs noch einmal in Augenschein genommen. Es macht den Eindruck, als sei die Anzahl der feinen Risse im Estrich gegenüber letztem Jahr größer geworden. Um mehr über den Aufbau des Estrichs zu erfahren, wurde in Abstimmung mit dem Bauhof ein Loch in den Estrich gestemmt. Es wurde offenbar, dass der Estrich ca. 4 cm stark als Verbundestrich ausgebildet und dass keine horizontale Feuchtigkeitssperre verbaut ist. Der große, relativ geradlinige Riss in der Garagenmitte musste sich im Estrich abbilden, weil die Sohle an dieser Stelle ebenfalls getrennt ist. Die vielen, diffus verlaufenden Risse in der Fläche sind möglicherweise aus Spannungen durch Setzungen des Gebäudes nach der Bauzeit entstanden. Im Mauerwerk der Rückwand des Gebäudes sind ebenfalls treppenartige, bereits von einem Maler verschlossene Risse zu erkennen. Diese deuten darauf hin, dass sich das Gebäude nach dem Bau gesetzt hat. Da sich die Risse in den vergangenen Jahren nicht mehr verändert haben und sich auch keine weiteren Bauschäden am Gebäude abzeichnen, kann davon ausgegangen werden, dass die Setzungen des Gebäudes zum Erliegen gekommen sind. Dennoch ist der vorhandene Estrich durch die vielen Risse in seiner Tragfähigkeit und Funktion gestört. Da eine Fußbodenbeschichtung nur sehr begrenzt in der Lage ist, Spannungen aufzunehmen, kann bei einer Beschichtung des bestehenden Estrichs nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Risse wieder in der Beschichtung abzeichnen. Dieses gilt es allerdings möglichst sicher auszuschließen. Daher möchte Herr Andresen entgegen der seinerzeit vorgeschlagenen Bauweise eine weitergehende Sanierung vorschlagen. Statt nur die alte Beschichtung abzuschleifen und dann eine neue Beschichtung auf den bestehenden Estrich aufzubringen, wird vorgeschlagen, den gesamten Estrich auszubauen und durch einen neuen zu ersetzen. Dieser würde dann in einer definierten Stärke mit einem leichten Gefälle zu den Toren hin eingebaut. Die längs verlaufende Gebäudetrennfuge zwischen den Garagenhälften, ob diese seinerzeit bewusst in der Sohle ausgebildet wurde oder auch nicht, würde als technische Fuge mittels Verguss bewusst ausgebildet. An den Einfahrten im Fußbereich der Sektionaltore würde ein nichtrostendes Winkeleisenprofil als Anschlag für die Tordichtung eingebaut. Dadurch könnte treibender Regen nicht in die Garage gelangen. Da die Tordurchfahrtshöhe gegenüber dem Istzustand nicht reduziert werden darf, würde der Estrich im Einfahrtsbereich nicht stärker ausgebildet, jedoch faserbewehrt werden.
Am 24.02.2015 telefoniert Herr Andresen mit Herrn Juhl und erfährt, dass es wohl möglich wäre, die beiden Fahrzeuge über die Zeit der Bauarbeiten z.B. 2-3 Wochen anderswo unterzustellen. Somit könnte ein neuer Estrich unter Zugabe von Abbindebeschleunigern innerhalb dieser Zeit normgerecht hergestellt und anschließend beschichtet werden. Die Beschichtung muss rutschhemmend ausgebildet werden. Diese Anforderung kann nicht jede Beschichtungsform erfüllen, so dass die Auswahl wieder auf die bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagene Epoxidharzbeschichtung fällt. Durch die Erneuerung des Estrichs kann allerdings ein normgerechter Aufbau sichergestellt und eine spätere Riss- und Blasenbildung bestmöglich vermieden werden.

Hinweis zum Thema Verbundestrich:
Herr Andresen ging bis dato davon aus, dass ein Estrich einer Fahrzeuggarage einer Feuerwehr auch wie im privaten PKW-Garagenbau auf eine horizontale Trennlage als Feuchtigkeitssperre aufgebaut werden dürfe. Mit Verweis auf die DIN 18560 T2 muss aber festgestellt werden, dass dieses nicht statthaft ist. Die Tragfähigkeit eines auf Trennlage verlegten Estrichs wird daher mit einer maximalen Verkehrslast von 5 KN/m² (500 kg/m²) oder maximalen Einzellast von 4 KN/m² (400 kg/m²) angegeben. Ferner neigt ein Estrich auf Trennlage zum sogenannten Schüsseln, d.h. die Ränder heben sich im Abbindevorgang, vergleichbar einer trocknenden Scheibe Brot, leicht an. Werden diese Ränder belastet, bricht der Estrich.
Zudem muss ein Estrich auf Trennlage sämtliche statischen und dynamischen Lasten zunächst selbst "ertragen" können, bevor er diese in die Stahlbetonsohle ableitet. Um dieses Tragvermögen zu erreichen, müssen Dicken von z.B. 10 cm und Spezialbaustoffe verbaut werden, die rechnerisch zu bemessen sind. Dieses ist im Feuerwehrhausbau i.d.R. nicht erforderlich, sondern Verbundestriche ohne Trennlage finden Anwendung.

Logischerweise ist die von Herrn Andresen nunmehr dargestellte Empfehlung teurer als jene, die im vergangenen Jahr vorgeschlagen wurde. Jedoch dürfte diese auch die wirtschaftlicheresein. Die Kosten müssen mit rund 15.000 € angegeben werden.

Zeitplan:
Es empfiehlt sich, die Erneuerung der Sektionaltore und die Erneuerung des Estrichs terminlich abzustimmen. Anfang Mai 2015 feiert die Freiwillige Feuerwehr Waabs ihr 125-jähriges Bestehen. Da die Tore aber eine Lieferzeit von über 8 Wochen haben können und Ostern dazwischen liegt, wird in Abstimmung mit dem Wehrführer dringend empfohlen, sämtliche Maßnahmen erst ab Mitte Mai 2015 nach dem Jubiläumsfest durchzuführen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebene Estricherneuerung nebst Beschichtung durchzuführen. Der entsprechende Vermögenshaushaltstitel wird mit zusätzlichen 5.000 € ausgestattet. Die Umsetzung erfolgt erst ab Mitte Mai 2015.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Gewährung eines Zuschusses zum Schulobstprogramm an der Grundschule Mittelschwansen
Beschlussvorlage - 14/2015

Der Förderverein der Schule Mittelschwansen übernimmt seit Februar 2014 die Kosten zur Versorgung der Grundschüler mit einer täglichen Portion Obst, da die hierfür von der EU bereitgestellten Mittel durch das Land Schleswig-Holstein nicht in Anspruch genommen werden.

Hierfür entstehen dem Förderverein gemäß des anliegenden Schreibens Kosten in Höhe von 100,00 EUR je Monat.

Da dieser Betrag auf lange Sicht nicht mehr durch den Förderverein übernommen werden kann, wird um die Gewährung eines Zuschusses durch die Gemeinde gebeten.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs beteiligt sich für 1 Jahr (2015) mit einem Viertel der monatlichen Kosten an dem Schulobstprogramm des Fördervereins der Schule Mittelschwansen. Das sind pro Monat 25,00 €, also 300,00 € für das Jahr 2015. Das Geld wird zweckgebunden auf das Konto des Fördervereins überwiesen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 6/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Waabs zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Haupt- und Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Waabs wurde stichprobenartig geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 56/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Waabs den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in der Mühlenstraße bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit dem nicht nennenswert vorhandenen Bordstein begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für beide Fahrtrichtungen verfügen.

Obwohl die Gemeindevertretung den barrierefreien Ausbau von Haltestellen grundsätzlich begrüßt, sieht sie den Ausbau in der Mühlenstraße aufgrund der örtlichen Verhältnisse als sehr problematisch an.


Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die örtliche Situation in Waabs einen barrierefreien Ausbau der vorhandenen Haltestellen bis 2018 nicht rechtfertigt. Die Haltestellen (Mühlenstraße) sind aus der Tabelle zu entfernen. Es wird vorgeschlagen, über eine Verlegung der Bushaltestelle nachzudenken. Angedacht wird eine Verlegung an die L 26 zum Parkplatz des Kindergartens mit Errichtung einer eigenen Busspur, die beidseitig angefahren werden kann.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Umfeld des DLRG-Gebäudes am Kleinwaabser Strand

zu TOP 11.1 Anschaffung von Ruhebänken
Beschlussvorlage - 1/2015

Gemäß Beschluss der GV vom 29.10.2013 wurden die Sanierungen an und im DLRG-Gebäude am Kleinwaabser Strand im vergangenen Jahr durchgeführt. Nach Rückmeldung des Ordnungsamtes hat das DLRG-Personal die Sanierungen erkannt und den Standort hinsichtlich der Unterbringung wieder als attraktiv bewertet.
Im Beschluss wurde ebenfalls fixiert, dass die Verwaltung Vorschläge für die Anschaffung neuer Bänke und Tische unterbreiten sollte.
Dieser Auftrag sei mit der Lieferung anliegender Prospektbeispiele erledigt. Natürlich kann nur eine Auswahl gezeigt werden. Im Zweifel mögen die Gemeindevertreter bitte selbst im Internet recherchieren.
In jedem Falle müssen die Möbel gegen Diebstahl gesichert, sprich im Boden verankert werden.

Ferner wurde schon des Öfteren darüber beraten, dass die Beschilderung und Schautafeln am Standort der DLRG attraktiver gestaltet werden müssten. Dazu liefert die Verwaltung aber keine Entwürfe. Diese müssten entweder aus Reihen der Gemeindevertreter oder durch Externe beigebracht werden.

Aus dem Vermögenshaushaltstitel der Sanierung aus 2014 sind rund 5.100 € als Rest nach 2015 übertragen worden und somit verfügbar.


Beschluss:

Es wird beschlossen, gegenwärtig keine Tischbankkombinationen anzuschaffen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Erneuerung eines Daches an einem Unterstand
Beschlussvorlage - 15/2015

Das Dach des als Hexagon konstruierten Pavillons am Strand des DLRG Gebäudes in Klein Waabs ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Ein vorläufig eingeholtes Angebot eines ortsansässigen Fachbetriebes bietet die Sanierung in folgenden Arbeitsschritten an:
  • Abbund und Richten der vorh. Gratsparren 8/16
  • Verlängern des vorh. Dachüberstandes
  • Herstellung der Profilschalung auf den Gratsparren
  • Anbringung von OSB Platten als Grundlage für Schindeln
  • Herstellung einer Bitumendachbahn als Trennlage zwischen OSB Platten und Schindeln
  • Anbringen von umlaufenden Stirnbrettern, Oberkante mit Traufblech aus Zink
  • Vorh. korrodierte Befestigungsteile gegen Edelstahlteile austauschen
Der Bruttoangebotsbetrag für die zuvor beschriebenen Leistungen schließt mit einer Summe von ca. 5.000,00 €. Sollte die Gemeinde eine Dacheindeckung mit Pfannen wünschen, sind ca. 1.000,00 € zusätzlich einzukalkulieren. Für zusätzliche Arbeiten, wie zum Beispiel die Schaffung von Sitzmöglichkeiten, wird ein geschätzter Betrag von ca. 800,00 € benötigt.  


Der Bürgermeister trägt vor, dass inzwischen ein günstigeres Angebot vorliegt. Danach könnten die Dachsanierung für rd. 3.300,- € durchgeführt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Dachsanierung umsetzen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 3.300,- € werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Entwässerung der Zuwegung zum DLRG - Gebäude
Beschlussvorlage - 16/2015

Seitens der Gemeindevertretung ist es angedacht, die Entwässerung im Bereich der Zuwegung zum DLRG-Gebäude über einen offenen Graben zu gewährleisten. Bei einer örtlichen Besichtigung am 28.01.2015 wurde durch Herrn Eggers festgestellt, dass die bereits beidseitig vorhandenen Entwässerungsgräben entlang der Zuwegung nicht mehr ausreichend funktionell sind, um das dort anfallende Oberflächenwasser aufzunehmen. Grundsätzlich sollten die Gräben geräumt, die Banketten geschält und das gesamte wassergebundene Gelände neu profiliert werden, um die Entwässerung über die Gräben wieder sicher zu stellen.
Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden unterirdisch über ein in der Zuwegung vorhandenes Rohrleitungssystem in die Ostsee entwässert. Das Einzugsgebiet und der Entwässerungsleitungsbestand sind der Bauamtsverwaltung nicht bekannt. Deshalb wird dringend empfohlen den Leitungsbestand durch ein Fachunternehmen untersuchen zu lassen und in das gemeindliche Kanalkataster zu übertragen. Für diese Dienstleistung sind ca. 1.500,00 € zu veranschlagen. Die Inspektion kann nur in der trockenen Jahreszeit erfolgen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung könnten dann in einer der nächsten Ausschusssitzungen bekannt gegeben werden und als weitere Beratungsgrundlage dienen.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, von dem FlaRak-Gelände bis zum DLRG-Gebäude das Regenwasserrohrleitungssystem überprüfen (filmen) zu lassen und die hieraus gewonnenen Ergebnisse anschließend weiter zu beraten. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in erforderlicher Höhe werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland"
Beschlussvorlage - 5/2015

Die Gemeinde Waabs hat mit ihrem Beschluss vom 09.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" gefasst. Zwischenzeitlich wurden Stellungnahmen vom Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landesplanungsbehörde eingeholt. Zudem fand am 08.12.2014 ein Planungsgespräch mit den o. g. Parteien, dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs und Vertretern der Verwaltung statt. Sowohl die Stellungnahmen als auch das Gespräch haben ergeben, dass es nicht sinnvoll erscheint, die Planung ohne Betreiberkonzept weiter laufen zu lassen. Aus landesplanerischer Sicht heißt es, dass eine Überplanung nur im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben sinnvoll ist, da nur im Rahmen eines konkreten Projektes ein Nutzungs- und Betreiberkonzept schlüssig erstellt werden kann. Insofern sollte die Gemeinde Waabs eine Überplanung der Flächen als Ferienhausgebiet zurückstellen, bis das Vorhaben konkretisiert werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2014 für die 10. Änderung des F-Planes für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" aufzuheben. Sollte irgendwann ein genehmigungsfähiges Nutzungs- und Betreiberkonzept für die Fläche vorliegen, ist die Gemeinde bereit, sich erneut mit der Angelegenheit zu beschäftigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Freizeitpass 2015
Beschlussvorlage - 9/2015

Im vergangenen Jahr hatten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, für ihre Freizeitaktivitäten eine Beteiligung von bis zu 25,- € von der Gemeinde zu erhalten. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden.


Beschluss:

Die Aktion soll auch in 2015 fortgesetzt werden. Frau Brief wird beauftragt, den Pass für die Aktion so zu verändern, dass der Erstattungsantrag gleich mit erfasst wird, und ein Genehmigungsvermerk für den Bürgermeister mit aufgenommen wird. Der Pass soll in der Touristinfo ausgelegt und im Amt oder beim Bürgermeister abgegeben werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschuss für den ev. Kindergarten Waabs
Beschlussvorlage - 10/2015

Die Kirchengemeinde Waabs hat der politischen Gemeinde bereits 2012 dargelegt, dass die finanziellen Regelungen der Vereinbarung zum Betrieb der Kindertagesstätte Waabs nicht auskömmlich sind. Die Gemeinde hat daher seit 2012 einen erhöhten Zuschuss gezahlt, der bei 125.000,00 € gedeckelt war. Am Ende eines Gespräches mit der Kirchengemeinde haben Vertreter der politischen Gemeinde Waabs vorgeschlagen, im Jahr 2015 einen Zuschuss in Höhe von maximal 150.000,00 € zu zahlen, um für das laufende Kalenderjahr Klarheit und Sicherheit für die Finanzierung des Betriebes zu schaffen. Die Erforderlichkeit kann der vorliegenden Kostenaufstellung entnommen werden.
Außerdem wurde ein weiteres Gespräch mit Propst Funk vereinbart, in dem es um die künftige Vertragsgestaltung gehen wird.


Beschluss:

Die Kirchengemeinde erhält für den Betrieb des Kindergartens Waabs im Jahr 2015 einen Zuschuss von maximal 150.000,00 €.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Ursula Fröhler

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Schließung einer Lücke im Reit- und Wanderwegenetz der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 2/2015

Mit Schreiben vom 07.01.2015 stellt die SPD, Ortsverein Waabs, den Antrag zur Schaffung einer Verbindung des Reit- und Wanderweges rund um die FlaRak in Flintholm mit dem Reit- und Wanderweg DLRG-Strand Waabs über die Steilküste nach Langholz. Hierüber ist zu beraten.


Der Bürgermeister berichtet, dass er wie besprochen Verhandlungen mit den Landeigentümern und dem Pächter geführt hat. Diese würden ein Überreiten der Fläche am Feldrand dulden, möchten jedoch keine baulichen Veränderungen. Es soll in diesem Bereich jedoch kein offizieller Reitweg ausgewiesen werden. Sollten Schäden entstehen, müsste die Gemeinde dem Pächter eine Entschädigung zahlen. Hierüber soll kein Vertrag mit einer langfristigen Bindung abgeschlossen werden, sondern nur eine locke Vereinbarung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, durch die Verwaltung eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten zu lassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zuschuss an den Tourismusverein zur Erstellung einer Karte
Beschlussvorlage - 7/2015

Der Tourismusverein Waabs plant die Erstellung einer Karte der Gemeinde Waabs. Hier sollen alle vorhandenen Wege, Geschäfte, Badestrände usw. dargestellt werden. Ortsansässige Gewerbetreibende können gegen Entgelt Werbung auf der Karte platzieren. Die Gäste sollen diese Karten kostenlos erhalten.

Um das Projekt vorantreiben zu können, benötigt der Tourismusverein finanzielle Mittel und bittet daher mit Schreiben vom 03.01.2015 insgesamt 3.000 € zur Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme würde der Tourismusverein eine Abrechnung vorlegen und evtl. Überschüsse erstatten.


Herr Juhl erläutert, dass der Tourismusverein zwischenzeitlich Kontakt mit der Ostseefjord Schlei GmbH aufgenommen hat, um die Modalitäten der Erstellung einer Karte zu klären. Diese werden der Gemeindevertretung kurz vorgestellt. Die Kosten belaufen sich bei einer Auflage von 10.000 Exemplaren auf 1.700,- € zzgl. MwSt., wobei diese durch Anzeigenkunden reduziert werden können. Da jedoch nicht sicher ist, ob genügend Kunden für eine kostenneutrale Produktion gewonnen werden können, bittet der Tourismusverein darum, ein eventuell entstehendes Defizit durch die Gemeinde abzudecken.


Beschluss:

Ein nach Abzug der Werbeeinnahmen eventuell verbleibendes Defizit wird durch die Gemeinde übernommen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Nis Juhl

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer