N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 15.09.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 34/2015
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 33/2015
8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 32/2015
9. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 38/2015
10. Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 30/2015
11. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland"
  Beschlussvorlage - 39/2015
12. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 31/2015
13. Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 35/2015
14. L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs
  Beschlussvorlage - 40/2015
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 13 von der Tagesordnung abzusetzen.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 15-16


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Auf den Hinweis, dass eine Veröffentlichung der GV-Sitzung in der Zeitung fehlt, wird durch das Gremium und Herrn Peters auf das offizielle Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee, die Homepage des Amtes Schlei-Ostsee und die Homepage der Gemeinde Waabs verwiesen.

Auf Nachfrage erläutert der Bürgermeister, dass durch die Gemeinde zwei Termine für die Entsorgung von Baumschnitt durch die Bürger auf dem Bauhof angeboten werden. Bezüglich der Termine wird ebenfalls auf die Homepage der Gemeinde Waabs verwiesen.

Bezüglich der Nachfragen zu dem zu gründenden Breitbandzweckverband erklärt Herr Peters noch einmal die 60 % Anschlussquote, die vor der Erschließung eines Bauabschnittes vorliegen muss. Details zu Anschlüssen, Fristen und Regelungen bezüglich bestehender Verträge können jedoch erst genannt werden, wenn ein Betreiber feststeht.

Die bereits auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung angesprochenen Mängel im Dorf werden erneut thematisiert. Es wird vorgeschlagen, Dorfbegehungen mit dem Bauausschuss durchzuführen, um die Mängel und die Beseitigung festzustellen. Nach Auskunft des Bauausschussvorsitzenden Haller werden derartige Begehungen durchgeführt. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit beim Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee liegt.

Auf Nachfrage zur Beitragspflicht von Maßnahmen wird durch Herrn Peters erläutert, dass eine Beitragspflicht für den Ausbau einer Landesstraße nicht besteht. Bei dem Radweg an der Landesstraße gilt gleiches, es sei denn, dass es sich um einen gemeindlichen Radweg handelt. Dann muss noch beurteilt werden, ob es sich um eine Ausbaumaßnahme handelt. Dieses ist im Einzelfall zu prüfen.

Auf Nachfrage bezüglich der Einführung der rechts vor links Regelung bei der Schule erklärt Bauausschussvorsitzender Haller, dass ein entsprechender Antrag beim Kreis eingereicht wurde, und dieser bei der nächsten Kreisbereisung mit bearbeitet wird.

Aus der Zuhörerschaft ergeht der Hinweis, dass die Uhr der Kirche durch Bäume verdeckt wird.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Es werden derzeit Entwürfe für eine Gemeindeflagge vorbereitet.
  • Die Machbarkeitsstudie für das FlaRak Gelände wird durch die Aktiv Region unterstützt und soll nun durchgeführt werden.
  • Es wurde eine Rattenbekämpfung durch das Ordnungsamt angeordnet.
  • Die Kirche will eine generelle Verwaltung für alle Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft errichten.
  • Der ADAC führt eine Oldtimerfahrt durch. Diese wird am 19.09. ab 15.15 Uhr durch Waabs führen.
  • Der Weg zum DLRG Strand wurde saniert.

zu TOP 6. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 34/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Peters erläutert. Die geänderte Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 33/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Peters erläutert. Der geänderte öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 32/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 38/2015

Die Gemeinde Waabs hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der bauplanungsrechtlichen Entwicklung eines unbebauten Grundstücks im Bereich "Breeland" beschäftigt. Zum bisherigen Sachverhalt wird noch einmal wie folgt kurz Stellung genommen:

Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hatte die Gemeinde um Ausweisung dieser Fläche als Sondergebiet für Ferienhäuser gebeten. Hierfür wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
In vielen Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern der Behörden wurde über die mögliche Folgenutzung dieses Grundstücks beraten. Dabei wurde die Ansiedelung von altengerechten Wohnungen, Ferienhäusern, landwirtschaftliche Nutzung und vieles mehr näher betrachtet. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks nicht ohne weiteres möglich ist.

Eine Bebauung scheidet für konventionelle Wohnungen, hierzu zählen auch altengerechte Wohnungen, aus, da der städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Waabs bis zum Jahr 2025 ausgeschöpft ist. Eine Nutzung der Fläche für Projekte, die im Sinne von § 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet zu bewerten sind, wäre ggf. denkbar. Hierunter könnte z. B. eine Nutzung mit Ferienhäusern fallen. Eine solche Nutzung wäre möglich, da diese keine Anrechnung auf den städtebaulichen Entwicklungsrahmen findet.

Bis dato scheiterte es an einem tragfähigen Konzept und einem Vorhabenträger. Dies veranlasste die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans vom 09.09.2014 mit Beschluss vom 02.03.2015 wieder aufzuheben.
Aufgrund von umfassenden Bemühungen des Grundstückseigentümers wurde nunmehr ein Vorhabenträger gefunden, der seine Planungsabsichten der Gemeinde und den zuständigen Behörden vorgestellt hat. Insgesamt wurden die Inhalte als tragfähig bewertet, so dass die Gemeinde nunmehr die Planung wieder aufnehmen kann.

Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden.
In diesem Zuge wäre auch zu prüfen, ob eine ausreichende Erschließung vorhanden ist und inwieweit diese zu Lasten des Vorhabenträgers erweitert oder hergestellt werden muss. Grundsätzlich steht der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einer Erschließung über die L 26 positiv gegenüber.

Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist erforderlich, wenn die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet einer planerischen Leitung bedarf. Ein Bebauungsplan ist notwendig, wenn die Nutzung der Grundstücke geordnet und die öffentlichen und privaten Belange in einem geregelten Verfahren erfasst und koordiniert werden müssen. Ein Bauleitplan, der nur einzelne Grundstückseigentümer begünstigen will, ist rechtswidrig. Die Planung zugunsten einzelner oder bestimmter Vorhaben ist jedoch gerechtfertigt, wenn damit städtebauliche Ziele verfolgt werden.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 10. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet "Kleinwaabs, Breeland" folgende Änderung der Planung vorsieht:
    Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 30/2015

Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuell noch als Spielplatzfläche ausgewiesen.


Bevor weiterer Wohnraum in diesem Gebiet entsteht, ist es nach Ansicht des Bauausschusses notwendig, eine Überprüfung der vorzuhaltenden Stellplätze vorzunehmen. Da der Wendehammer im Waterblick im Sommer ständig zugeparkt ist, macht es den Anschein, dass bereits zu wenige Stellplätze für die bestehenden Ferienwohnungen vorhanden sind. Außerdem hatte der Vorhabenträger zugesagt, auf diesem Gebiet einen öffentlich zugänglichen Spielplatz entstehen zu lassen. Der würde völlig entfallen. Auch die Nähe zu der vorhandenen Bebauung im Waterblick wird kritisch gesehen.

Eine Überprüfung der Stellplätze wurde durch Herrn Haller vorgenommen. Die Anzahl der Stellplätze wurde von ihm für ausreichend befunden. Er schlägt zur Verbesserung der Situation vor, ein Halteverbot im Wendehammer zu erlassen.


Beschluss:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" wird eine 3. vorhabenbezogene Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Planung soll durch das Büro B2K aus Kiel durchgeführt werden.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :12
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland"
Beschlussvorlage - 39/2015

Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 38/2015


Beschluss:

  1. Parallel zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 "Ferienhausgebiet Breeland" mit folgendem Planungsziel aufgestellt:
    Ausweisung eines Sondergebietes für Ferienhäuser
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K, Kiel, beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 31/2015

Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Waabs verliert im Januar 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.
Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.



Beschluss:

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:
  • In § 6 (Steuerermäßigung) Absatz 1 wird der Punkt d ersatzlos gestrichen
  • In § 8 (Steuerbefreiung) wird ein neuer Punkt f: "Therapiehunde, die ausschließlich zu diesem Zweck gehalten werden" eingefügt


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 35/2015

In vergangenen Sitzungen der Gemeinde Waabs wurde schon mehrfach über das Umfeld um das DLRG-Gebäude in Klein-Waabs beraten. Zuletzt wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese war / ist mit folgenden Personen besetzt:
  • Frau Noth-Stöcks
  • Frau Brief
  • Frau Stamp
  • Herr Heide
  • Herr Schaldach
  • Herr Kruse
Dabei waren außerdem der Pächter des Kiosks, Herr Cordsen und Herr Achtert.

Am Donnerstag den 27.08.2015 stellt Frau Noth-Stöcks Herrn Andresen die zur Verfügung gestellte Planskizze vor und bittet anhand dieser Skizze um die Erstellung einer Beschlussvorlage. Um zunächst zu einem groben Kostenrahmen zu gelangen, soll folgende Kostenschätzung, die Herr Andresen exemplarisch erstellt hat, dienen. Die Nummerierung der Stichpunkte
  1. Parken, d.h. Vorverlegung des Zaunes zwischen Zufahrt und Umfeld DLRG. Es soll eine deutliche Trennung zwischen Fahr- sowie Parkbereich und Umfeld hergestellt werden. Dazu muss der alte Holzzaun abgebaut und eine neue Abgrenzung errichtet werden. Ob hier ein Zaun, welcher Form auch immer errichtet werden soll, oder eine Reihe mit Findlingen abgelegt wird, möge die Gemeinde entscheiden. Ungeachtet der Form seien bei den vorherrschenden Bodenverhältnissen Kosten von rund 2.000 € angenommen.
              Ferner ist angedacht, dem Kioskbetreiber für seinen PKW zwecks der Anlieferung von Waren ein Stellplatz direkt westlich des Gebäudes herzurichten (1.000 €). 
              Da die Zufahrt abschüssig zum Strand ist, sammelt sich schon heute viel Niederschlagswasser auf dem Parkplatz und fließt dort durch einen vorhandenen Straßenablauf ab. Wenn der Zaun nach Westen verlegt und das begrünte Areal vergrößert wird, dann sollte der Straßenablauf mit Pflaster eingefasst werden (1.000 €).
  2. Ersatzabstellraum, d.h. Abbruch des alten Abstellschuppens und Anbau eines neuen Raums an das DLRG-Gebäude. Diese Maßnahme wäre baugenehmigungspflichtig. Die zur Verfügung gestellten Fotos zeigen auch den vorhandenen Abstellschuppen. Die Kosten für einen Abbruch und einen Anbau werden hier einschließlich der Baunebenkosten mit rund 25.000 € angesetzt. Da das DLRG-Gebäude ohnehin schon mit einigen Anbauten versehen ist, sollte die Architektur des Anbaus aus optischen Gründen genau definiert sein. Vorhandene Anbauten sollten statt integriert ggf. zurückgebaut werden.
  3. Aufstellung von Außenfitnessgeräten: Als Beispiel und zur Abschätzung der Kosten incl. Montage werden Geräte von der Firma Kompan aus Flensburg vorgeschlagen:
    1. Outdoorfitness Sky Walker 5.000 €
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    2. Outdoorfitness Cross Trainer 6.000 €
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    3. Outdoorfitness Klimmzugstation 3.000 €
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     In der Summe muss bei der Aufstellung von z.B. drei Geräten von Kosten in Höhe von      rund 14.000 – 15.000 € ausgegangen werden.
  1. Fahrradständer: Ca. 10 Stück als Anlehnbügel
     Zum Beispiel
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     Kosten für 10 Stück incl. Einbau geschätzt 1.500 €
  1. Stranddusche bleibt unverändert erhalten.
  2. Terrasse bleibt unverändert erhalten.
  3. Tische und Bänke: Demontage sämtlicher vorhandener Tische und Bänke und Beschaffung sowie Montage von 8 Stück Tisch-Bank-Kombinationen. Um auch älteren oder gebrechlichen Besuchern einen bequemen Einstieg zu ermöglichen, sollen die Kombinationen nicht durch hohe Streben etc., die überstiegen werden müssen, miteinander verbunden sein. Dennoch muss durch eine Bodenverankerung sichergestellt sein, dass die Einzelteile nicht entwendet oder in die Ostsee geworfen werden können. Beispielhaft werden zwei Modelle vorgeschlagen:
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     Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 14.000 €

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     Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 15.000 €
  1. Gabionen mit Sitzbänken: Diese Idee wurde verworfen.
  2. Lagerfeuer / Grillplatz: Geplant ist, die Findlinge, die den Bestandslagerfeuerplatz einrahmen, dort aufzunehmen und als Markierung des Strandniedergangs aufzureihen. Anstelle des Lagerfeuerplatzes soll ein kombinierter Lagerfeuer- und Grillplatz entstehen. Der Grillrost soll ggf. durch den Kioskbetreiber oder die DLRG verwahrt und ausgegeben oder an einer Kette gesichert werden. Da es solche Bauwerke kaum "von der Stange" zu kaufen gibt, wird hier das Beispiel des Spielplatzes Sehestedt am Nordostseekanal gezeigt.
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    Bedenkt man, dass für die Errichtung eines solchen oder ähnlichen Platzes Tiefbau-, Maurer- und Schlosserarbeiten erforderlich sind, muss ein Kostenrahmen von 8.000– 10.000 € angenommen werden. Als rustikale Sitzgelegenheiten könnten einige Gabionen mit einem Sitzbrett rundherum aufgestellt werden. Hinsichtlich der Platzierung sollte überlegt werden, ob es sich nicht anbietet, den Grill neben den vorhandenen Pavillon zu bauen. Dann könnte man im Bedarfsfalle im Pavillon sitzen.
  3. Pflasterung: In der Summe sind rund um das DLRG-Gebäude rund 100 m² Gehwegplattenbefestigung verlegt. Der Zustand ist natürlich nicht neuwertig, eher funktional. Würde man diese Befestigung beseitigen und durch ein rustikales Betonpflaster (z.B. gerumpelt) ersetzen und mit Borden stabil einfassen, so muss mit Kosten in Höhe von rund 10.000 € gerechnet werden.
  4. Spielboot als Sandkiste: Sollte man das Spielboot ersetzen wollen, so müssen für eine neue Sandkiste in Form eines Bootes von einem zugelassenen Spielgerätehersteller Kosten von rund 2.000 € angenommen werden.
  5. Infotafel: In Kooperation mit der Firma NIVEA und der DLRG könnte zu geringen Kosten eine neue Strand- Infotafel (Baderegeln etc.) aufgebaut werden. Ein Eigenanteil wird angenommen mit 500 € für die Gründung, da diese durch die Gemeinde herzustellen wäre. Die übrigen Infotafeln im Pavillon sind ebenfalls nicht unbedingt ansprechend. Möglicherweise sollten diese auch überarbeitet werden.
  6. Pflege des vorhandenen Grüns und ggf. Ergänzung, Rasenflächen ergänzen: Angenommene Kosten von 2.500 €.

Addiert man alle Kostenanteile, so gelangt man zu Kosten von rund 85.000 €. Wohlwissend, dass dieser Kostenrahmen wahrscheinlich zu hoch ist, müssen durch die Gemeinde Prioritäten gesetzt werden. Eben dazu wurden die einzelnen Stichpunkte nummeriert und jeweils mit separaten Schätzkosten behaftet.

Auch wenn das Gebäude nebst den Anbauten architektonisch durch die sukzessive Entwicklung über die Jahre ohnehin verworren ist, so wäre es möglicherweise auch denkbar, zunächst einen Landschaftsarchitekten einzuschalten.


Gemeindevertreter Schaldach bittet darum, dass die Arbeitsgruppe sich Gedanken über weitere Maßnahmen macht.

Der Bürgermeister bittet die Arbeitsgruppe, diejenigen Maßnahmen zu priorisieren, die noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Umfeld des DLRG-Gebäudes und des Strandes umzugestalten. Der geschätzte Kostenrahmen des 1. Ausbauschritts in Höhe von 25.000,00 € wird anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Nachtrag 2015 eingestellt. Der 1. Bauabschnitt umfasst folgende Punkte:
  1. Zäune
  2. Tische und Bänke
  3. Fahrradständer
  4. Grün- und Erdarbeiten
  5. Terrasse und Pflasterung


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs
Beschlussvorlage - 40/2015
Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt auf dem Radweg der L 26 von Eckernförde bis Waabs eine Deckenerneuerung durchzuführen. Der erste Bauabschnitt von Eckernförde bis Ludwigsburg soll noch in diesem Herbst gebaut werden. Der nächste Abschnitt von Ludwigsburg bis Waabs ist für das kommende Frühjahr vorgesehen. Im Übergang vom ersten zum zweiten Bauabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite der L 26, von der Einmündung zum Ostsee Camping Gut Ludwigsburg bis zur Einmündung Rothensanderweg, ein ca. 300 m langer Abschnitt, der als gemeindlicher Gehweg ausgewiesen ist. Dieser Abschnitt befindet sich also nicht in der Baulast des Landes sondern ist durch die Gemeinde Waabs zu unterhalten. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Waabs den zuvor beschriebenen Wegeabschnitt in Kooperation mit dem LBV-SH mitsanieren möchte. Die Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme waren dem Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht bekannt, werden aber seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung des gemeindlichen Gehwegabschnittes in Kooperation mit dem LBV-SH durchzuführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

ab hier anwesend: Herr Nis Juhl

zu TOP 17. Bekanntgaben

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 10.10.15 zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr die Kläranlage besichtigt werden kann. Gemeindevertreter Schaldach verweist auf die Info-Veranstaltung Flüchtlinge am 17.09.15 um 18.00 Uhr in der Außenstelle des Amtes in Vogelsang.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer