N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 14.03.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Waabs sowie Ernennung.
  Beschlussvorlage - 11/2016
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2016
8. Grundsatzentscheidung über den Bau einer Mehrzweckhalle
  Beschlussvorlage - 4/2016
9. Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs "Apfelbäumchen"
  Beschlussvorlage - 6/2016
10. Strandzufahrt L26 - Karlsminde
  Beschlussvorlage - 9/2016
11. Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Flarak - Gelände
  Beschlussvorlage - 7/2016
12. Entscheidung über die Ergebnisse zur Aufwertung des Strandbereichs Kleinwaabs (DLRG)
  Beschlussvorlage - 8/2016
13. Straßenausbau "Neuschlag"
  Beschlussvorlage - 10/2016
14. Zufahrt und Parkplatz am TSV Sportplatz
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister bittet um Ergänzung der Tagesordnung um den neuen TOP 14 "Zufahrt und Parkplatz am TSV Sportplatz".

Außerdem teilt er mit, dass die TOP 15 und 16 nichtöffentlich behandelt werden sollten.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden zahlreiche Einwohneranfragen gestellt, die zusammenfassend wie folgt beantwortet werden:
  • die Grundsatzentscheidung zu einer Mehrzweckhalle wird in der heutigen Sitzung keine Einschränkung erfahren; sie wird offen bleiben
  • die von der Verwaltung im Zusammenhang mit der Mehrzweckhalle angenommenen Kosten beinhalten Honorare; die Kosten basieren jedoch auf einem m²-Kostendurchschnitt vergangener Bauvorhaben und sind nicht belastbar
  • der Standort am Sportplatz ist nicht von vornherein für eine evt. bauliche Nutzung ausgeschlossen
  • die weitere vertragliche Gestaltung im Zusammenhang mit dem Kindergartenbetrieb wird noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen
  • sollte ein Trägerschaftswechsel des Kindergartenbetriebes angedacht werden, wäre der rechtliche und tatsächliche Übergang noch intensiv zu verhandeln; dies würde auch für einen Personalübergang gelten, bei dem die bisherigen arbeitsrechtlichen Ansprüche des Personals voraussichtlich gesichert werden würden
  • die Kirchengemeinde wird unverzüglich vom Ergebnis der heutigen Sitzung informiert
  • die Kosten eines Straßenausbaus "Neuschlag" werden genauso ermittelt, wie die Kosten einer einfachen "Überasphaltierung"
  • Defizite bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sollten der Wasserbehörde des Kreises (als zuständige Fachordnungsbehörde) gemeldet werden
  • der Bau des Radweges an der L 26 wurde seitens des Straßenbauamtes vor der diesjährigen Saison angedacht
  • über die bekannten Pläne zu Windeignungsflächen hinaus ist der Gemeinde kein weiterer diesbezüglicher Antrag bekannt; die Gemeinde steht weiteren Ausweisungen kritisch gegenüber
  • das Verfahren zur Ausweisung von Windeignungsflächen im Landesregionalplan läuft derzeit. Morgen findet eine wichtige Regionalkonferenz statt. Jeder Bürger und jede Organisation kann Eingaben an die Landesplanung machen. Die Gemeinde wird sich im offiziellen Beteiligungsverfahren voraussichtlich nach den Sommerferien äußern
  • der Strauch- und Baumpflegearbeiten auf dem FLARAK-Gelände haben nichts mit der in Aufstellung befindlichen Machbarkeitsstudie zu tun

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet:
  • der Breitbandzweckverband hat die EU-weite Ausschreibung für einen Netzbetreiber angeschoben
  • die Fahrbücherei hat 2015 3.331 Bücher ausgeliehen
  • am 19.3 und am 02.04. kann jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr Schreddergut auf dem FLARAK-Gelände abgegeben werden
  • am 15.04. findet die Aktion "Sauberes Dorf" der Jugendfeuerwehr statt

zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Waabs sowie Ernennung.
Beschlussvorlage - 11/2016
Die Freiwillige Feuerwehr Waabs hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 05.02.2016 Herrn Nis Juhl zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Nis Juhl zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Waabs zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Nis Juhl zum Gemeindewehrführer vor.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2015.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Waabs wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Grundsatzentscheidung über den Bau einer Mehrzweckhalle
Beschlussvorlage - 4/2016
Die Gemeindevertretung hat am 28.01.2016 beschlossen, die Verwaltung mit einer konzeptionellen Machbarkeitsprüfung eines Mehrzweckhallenbaus zu beauftragen. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Definition Mehrzweckhalle mit ungefähr 300 m² Nutzfläche der Verwaltung einen sehr interpretationsreichen Spielraum lässt. So ist es in vergleichbaren Fällen eher so, dass entweder die gemeindlichen Gremien genauere Vorstellungen entwickeln oder aber einen Architekten damit beauftragen. Auf dieser Grundlage ist sodann auch eine erste realistische Kostenschätzung machbar. Gleichwohl wird nachfolgend der Versuch unternommen, die für eine Grundsatzentscheidung erforderlichen Daten zu verdichten.

Jegliche Standortalternative würde vermutlich eine Bauleitplanung und ein Lärmgutachten voraussetzen, um die grundsätzliche Machbarkeit zu klären. Der Bauaufsicht des Kreises ist es nicht möglich, ohne Vorliegen entsprechender Unterlagen eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit einzuschätzen, wobei der Anbau am Sportlerheim die baurechtlich aussichtsreichste Alternative (wg. Lärmschutz) und ein "Ersatzbau" des Schwansener Hofes die aussichtsloseste Alternative (wg. Lärmschutz und Stellplatzmangel) darstellen würde.

Die Baukosten können so genau geschätzt werden, wie klar ist, um was für einen Bau es sich handeln soll. Als Näherungswerte werden die m²-Kosten für den Bau des Bürger- und Sportzentrums Fleckeby und die Kosten der in Planung befindlichen Flüchtlingsunterkunft des Amtes, des Anbaus an die Feuerwehrgerätehalle Barkelsby sowie des Baus des Feuerwehrgerätehauses Schönhagen verwendet. Diese liegen mit Baunebenkosten bei ca. 1.900,00 € bis gut 2.000,00 €, so dass sich (bei 1.900,00 €/m²) Baukosten von 570.000,00 € errechnen, die sich bei allen Standortalternativen um Kosten der Bauleitplanung (ca. 15.000,00 bis 20.000,00 €) und der Möblierung des Gebäudes erhöhen. Diese wird in Abhängigkeit der Qualität von Geschirr und Mobilar für fast 200 Menschen sowie der Küchenausstattung auf mindestens 80.000,00 € geschätzt, sollte man es neu erwerben müssen.

Danach würde die Alternative "Anbau Sportlerheim" ca. 670.000,00 € kosten und die Alternative "ehemaliger Schwansener Hof" würde sich um die Abbruchkosten (ca. 45.000,00 €) und die Erwerbskosten (???) auf knapp 1 Mio. € erhöhen. Bei der Alternative "Kirchengrundstück" würden die Grunderwerbskosten (???) und die Kosten der Erschließung (???) hinzutreten, so dass auch diese Variante einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht Stand hält.

Als Alternative sollte die Nutzung der Waabser Schulsporthalle nicht ungeprüft bleiben, welche in Abstimmung mit dem Amt als Träger der Grundschule erfolgen müsste. Hier könnte ein "Schutzboden" erworben und veranstaltungsbezogen verlegt werden. Außerdem müsste erforderliches Mobiliar angeschafft werden, dessen Unterbringung außerhalb von Veranstaltungen ebenfalls zu klären wäre. Bei einem modernen, professionellen Catering würden die Anschaffungskosten für Küche und Geschirr entfallen, so dass vermutlich ein mittlerer 5stelliger Investitionsbetrag ausreichen würde. Nachteilig wäre der zusätzliche Vor- und Nachbereitungsaufwand. Die Sporthallen in Barkelsby und Rieseby sowie die Tennishalle in Fleckeby werden bereits für Dorfveranstaltungen entsprechend genutzt.

Beschluss:
Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie "FLARAK-Gelände" soll auch die Möglichkeit der Errichtung einer Mehrzweckhalle erörtert werden. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs "Apfelbäumchen"
Beschlussvorlage - 6/2016
Nach der Gemeindevertretersitzung vom 28.01.2016 fand ein Gespräch mit der Kirche über die zukünftige Gestaltung des Betriebes des Kindergartens Waabs statt.

Hierbei wurden die Vorlagen besprochen, die von der Verwaltung vorbereitet wurden und als Anlage beiliegen.
Zunächst ging es um die unterschiedliche Personalbedarfsberechnung für die Kindertagesstätte mit zwei Gruppen und einer Öffnungszeit von 7.15 Uhr - 15.00 Uhr. Hierbei stellte sich eine Differenz von 15 Stunden im Vergleich beider Träger heraus. Diese geringere Stundenzahl schlägt sich dementsprechend auf weitere Sicht auch in der Vergütung nieder.
Der direkte Vergleich wird in der Tabelle der Personalkostenberechnung deutlich.
Die Übersicht der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Kindertagesstätte für 2016 stellt einen direkten Vergleich der unterschiedlichen Träger dar. In der Spalte HH-Plan 2016 werden die Ein- und Ausnahmen für einen gemeindlichen Träger auf langer Sicht dargestellt. In der rechten Spalte daneben finden sich die Zahlen des kirchlichen Trägers wieder. Die deutlichen Unterschiede sind in der Vergütung der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und in den Verwaltungskosten zu sehen.    

Beschluss:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.01.2016 wird nochmal bestätigt. Das bedeutet, dass für das Jahr 2016 ein Zuschuss von maximal 155.000,00 € gezahlt wird. Außerdem wird ein eventuelles Defizit aus 2015 als weiterer erhöhter Zuschuss bei entsprechender Rechnungslegung gezahlt. Für 2017 geht die Gemeinde Waabs davon aus, dass der bestehende Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs eingehalten wird. Sollte sich darüber hinaus ein Zuschussbedarf ergeben, wird der Gesamtanteil der Gemeinde auf maximal 155.000,00 € gedeckelt (vertraglicher Anteil der Gemeinde zuzüglich möglicher Zuschussbedarf). Ein Defizitausgleich des Kindergartenjahres 2016 wird nicht mehr erfolgen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Strandzufahrt L26 - Karlsminde
Beschlussvorlage - 9/2016
  1. Anlass dieser Beratung
In der 6.KW teilt Herr Bürgermeister Steinacker der Verwaltung mit, dass die Gemeinde Waabs den Ausbau der 1,75 km langen Straße zwischen der L26 und Karlsminde in Erwägung zieht. Es soll versucht werden, einen EU-Zuschuss einzuwerben. Der Hauptanlieger wurde seitens des Bürgermeisters in diese Überlegungen einbezogen und hat diese begrüßt.

Herr Andresen wurde gebeten, sich der Sache anzunehmen. Er hat folgendes erklärt:
  1. EU- Zuschussprogramm
Die hier anvisierten Zuschüsse werden vergeben auf der Grundlage der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)            vom 17.12.2013 (VO (EU) Nr. 1305/2013). Das Land Schleswig-Holstein hat für die Förderperiode 2014 – 2020 8 MIO € zur Verfügung. Da aber erst am 10.02.2016 die Förderrichtlinie zu diesem Programm verabschiedet wurde, konnten bisher weder Maßnahmen beantragt werden, noch wurden schon Zuschüsse bewilligt. Der erste Antragsstichtag ist der 01.04.2016, wobei die baufachliche Prüfung schon durchlaufen sein soll.
Daher sollen Anträge mindestens 14 Tage vorher eingereicht sein, d.h. in diesem Falle bis zum 18.03.2016. Um dieses Ziel zu erreichen, muss schon vor einer eindeutigen Beschlusslage der Gemeinde gehandelt werden.
Ein Antrag muss enthalten:
  • einen sogenannten qualifizierten Bauentwurf mit Ausbauempfehlung (Bohrkernanalyse vom Bestand)
  • eine Stellungnahme der UNB,
  • eine Kostenberechnung samt eines Kosten- und Finanzierungsplanes,
  • eine Erklärung zur Einhaltung des Landesmindestlohngesetztes,
  • eine Selbsterklärung zur Nicht- Vorsteuerabzugsberechtigung
  • und einen umfangreich auszufüllenden Formvordruck.
Diese Unterlagen können nur teilweise durch die Verwaltung beigebracht werden. Der qualifizierte Bauentwurf muss durch ein Planungsbüro, nicht zuletzt auch zeichnerisch, erarbeitet werden.

Grundsätzlich müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Gewährung eines Zuschusses überhaupt in Aussicht gestellt werden kann:
  1. Der Weg hat eine multifunktionale Nutzung (Fragenkatalog Formblatt).
  2. Die Gemeinde erhebt Straßenausbaubeiträge.
  3. Der Weg ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
  1. Bewertung der Chancen einer Berücksichtigung des Vorhabens:
Es wird ab diesem Jahr bis zum Ende der Förderperiode jeweils zwei sogenannte Calls (Abgabestichtage für Anträge) geben. Damit werden pro Call für das ganze Land SH nur weit unter einer MIO € zur Verfügung stehen. Allerdings werden zum ersten Call am 01.04.2016 erstmalig 1,5 MIO € bereit gestellt. Nach Einschätzung von Herrn Andresen ist die Chance einer Berücksichtigung eines Antrags beim ersten Call wesentlich höher, als bei den kommenden Calls. Dieses dürfte der Fall sein, weil viele Kommunen im Land noch keine Straßenausbaubeitragssatzungen besitzen und sich daher eine Antragsstellung quasi erübrigt.

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Lageplan

Am 15.02.2016 konnte Herr Andresen mit einem Mitarbeiter der Landesbehörde, die die EU-Zuschüsse verwaltet (LLUR), eine Ortsbesichtigung durchführen. Diese hat ergeben, dass der Weg nach Karlsminde antragswürdig ist.

Um also in der Kürze der Zeit einen Antrag zu fertigen und möglicherweise einen Beschluss der Gemeinde herbeizuführen, wurde das wirtschaftlichste Planungsbüro nach einer Preisanfrage mit der Ausarbeitung eines qualifizierten Entwurfes beauftragt.
  1. Eigentumsverhältnisse:
Parallel wurden die Eigentumsverhältnisse am und entlang des Weges aufgeklärt. Leider ist die Gemeinde Waabs nicht Eigentümerin des Weges. Dort, wo es ein Wegeflurstück gibt, hat dieses einen nicht ermittelten Eigentümer. Allerdings liegt dieses Wegeflurstück teilweise neben der Straße auf Privatgrund des Anliegers.

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Hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle auf Privatgrund liegt.

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Hier gilt das Gleiche.

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Hier ist zu erkennen, dass der ursprüngliche Verlauf des Weges über den Hof Karlsminde führte. Vor Jahrzehnten wurde der Verlauf östlich um den Hof verlegt. Dort führt der Weg heute über Privatgrund.
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Auch hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle verläuft.
  1. Konsequenzen dieser Umstände:
    1. Der Zuschussgeber verlangt, dass die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Im Regelfall sollte die Gemeinde Straßenbaulastträger und somit Eigentümer der Straße sein. Tatsächlich können nach § 6.3 Straßenwegegesetz SH (StrWG) auch im privaten Eigentum stehende Wege öffentlich gewidmet werden. Dazu bedarf es dann allerdings der Zustimmung des Eigentümers. Da es im vorliegenden Fall über ca. 90 % der Strecke keinen Eigentümer gibt (Stichwort "Nicht ermittelter Eigentümer"), entfällt also diese Möglichkeit. Somit muss die Gemeinde Waabs Eigentümerin der Straße werden.
    2. Da der Zuschussgeber verlangt, dass Straßenausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden, bedarf es schon aus diesem Grunde des Eigentums und der Widmung.
    3. Da ein Großteil des Ziel- und Quellverkehrs von Grundstücken ausgeht, die sich im Eigentum des einen Anliegers befinden, könnte theoretisch auch erörtert werden, ob die Straße überhaupt eine (öffentliche) Verkehrsbedeutung hat. Würde man zu dem Schluss kommen, dass dieses infolge der Eigentumsverhältnisse (teilweise auch Erbbaupacht) der über die Straße erschlossenen Grundstücke nicht der der Fall ist, so käme ggf. auch eine Einziehung nach § 8 StrWG in Frage. Dabei würde man zunächst unterstellen müssen, dass die Straße durch das Verhalten der Gemeinde in der Vergangenheit fiktiv dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Mit einer Einziehung würde sich die Gemeinde für die Zukunft vollends der Verkehrssicherungs- und unterhaltungspflicht entledigen. Ob ein solches Verfahren bei den herrschenden Umständen erfolgreich durchgeführt werden könnte, kann Herr Andresen zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen. Dafür müssten sicherlich einige rechtliche Fragen durch Fachleute geklärt werden (Langbett, Strandzufahrt…).
  1. Sich ergebende Möglichkeiten:
    1. Die Gemeinde Waabs möchte die Chance auf Gewährung eines Zuschusses nutzen und stellt einen Zuschussantrag beim LLUR. Sollte das LLUR einen Bewilligungsbescheid ausstellen, so müsste die Gemeinde zunächst Eigentum an der Straße erlangen und dann eine formelle Widmung durchführen. Oder,
    2. die Gemeinde Waabs möchte die Chance auf Gewährung eines Zuschusses nutzen und stellt einen Zuschussantrag beim LLUR. Der Zuschussantrag wird negativ beschieden.
Folge:
  1. Die Eigentumsverhältnisse und die Handhabung der laufenden Straßenunterhaltung bleiben unverändert. Oder,
  2. die Eigentumsverhältnisse werden bereinigt. Eine Widmung wird durchgeführt. Oder,
  3. ein Einziehungsverfahren soll geprüft werden.
  1. Welchen zeitlichen und monetären Aufwand birgt ein Beschluss zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse? Chronologische Abfolge:
    1. Beschluss der Gemeinde über die Einbuchung der Straßenflurstücke und eine komplette Vermessung unter dem Vorbehalt der Gewährung eines Zuschusses und der Verkaufsbereitschaft bzw. Tauschbereitschaft des Anliegers.
    2. Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht, Dauer rund ½ bis 1 Jahr.
    1. Antrag der Gemeinde über ein Notariat an das Amtsgericht
    2. Das Amtsgericht hört die Anlieger und das Katasteramt
    3. Amtsgericht veröffentlicht das Begehren der Gemeinde auf Einbuchung
    4. Abwägung der ggf. eintreffenden Einwände
    5. Normalerweise Einbuchung der Flurstücke mit der Folge, dass die Gemeinde Eigentümerin wird.
Ein Einbuchungsverfahren kann durch Belastungen im Grundbuch erschwert werden. Herr Andresen hat über das Amtsgericht recherchiert, dass es für die hier gegenständlichen Flurstücke mit "Nicht ermittelter Eigentümer" kein Grundbuch gibt. Daher können auch keine Belastungen in den Abteilungen II oder III vorhanden sein.
  1. Kauf- bzw. Tauschvertrag mit dem Anlieger. Ziel muss es sein, dass die Straßenflurstücke eine Mindestbreite von Asphaltkronenbreite zzgl. je Seite 1 m Bankette besitzen. Die Straßenflurstücksbreite würde also rund 7 m betragen. Erst die sich ergebende Kauf- und Tauschfläche ergibt über die Gebührentabelle die tatsächlichen Notarkosten. Die Kosten können auf rund 2 Tsd Euro abgeschätzt werden.
    Auch wenn sich die Gemeinde und die Anlieger über einen Kauf- und Tauschvertrag verständigen, so können Belastungen in den Grundbüchern in Form von z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechten oder auch Rückauflassungsvormerkungen die Abwicklung eines Notarvertrages verzögern.
  2. Durchführung der Vermessung der Straßenflurstücke. Herr Andresen hat eine Gebührenschätzung auf Grundlage der Vermessungsgebührenverordnung eingeholt. Es muss von rund 16- 18 Tsd. Euro ausgegangen werden.
  3. Beschluss über die Widmung und Einstufung der Straße nach StrWG (hat hier nichts mit der Einstufung i.S.d. Straßenausbausatzung der Gemeinde Waabs zu tun, sondern nur mit § 3 des StrWG).
  4. Widmung als Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, dann ein Monat Widerspruchsfrist nach öffentlicher Bekanntmachung.
  5. Sofern ein Ausbau erfolgen soll, muss die Widmung rechtskräftig sein, bevor die Schlussabnahme der Baumaßnahme erfolgt ist. Nur dann können die Ausbaubeiträge erhoben werden. Sofern ein EU-Zuschuss bewilligt wird, muss innerhalb einer 3-jährigen Frist ab Bewilligungsdatum gebaut, abgenommen und schlussgerechnet sowie auch der Verwendungsnachweis erstellt werden.
Fazit: Es wird deutlich, dass die Gemeinde kurzfristig (vorzugsweise in dieser Sitzungsrunde) entscheiden muss, welchen Weg sie grundsätzlich verfolgen möchte. Sofern die Eigentumsverhältnisse mit oder ohne Zuschussgewährung bereinigt werden sollen, macht die Verfolgung dessen nur Sinn, wenn die Anlieger das Vorhaben unterstützen und konstruktiv mitwirken.
  1. Beispielberechnung mit sehr grob angenommenen Kosten
(lediglich aufgeführt, um die Größenordnungen darzustellen)
1.
Verfahrenskosten der Einbuchung und des Grundstückskaufes und - tausches, Kaufpreise an sich
10.000 €
2.
Vermessungsgebühren
20.000 €
3.
Straßenausbaukosten
240.000 €
4.
Baunebenkosten (Ingenieurgebühren, Baugrunderkundungen…)
40.000 €
 
Angenommene Gesamtkosten über alles
310.000 €
 
 
 
 
Zuschussfähige Kosten (ggf. teilweise 1 + 3 + 4)
285.000 €
 
Abzgl. Zuschuss
  • 150.000 €
 
= Kofinanzierungsanteil der Gemeinde und gleichzeitig beitragsfähiger Aufwand als Grundlage für die Ermittlung von Ausbaubeiträgen
135.000 €


Herr Andresen hat versucht, möglichst viele Gesichtspunkte in der Vorlage zusammenzutragen.

Neue Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung:
Am Tag der Bauausschusssitzung (10.03.2016) ist eine Nachricht vom LLUR eingetroffen, in der neue Erkenntnisse bekannt wurden. Demzufolge müssen die Eigentumsverhältnisse und die Widmung zum Zeitpunkt der Antragstellung schon geklärt bzw. auch durchgeführt sein.

Somit ändert sich die Beratungsgrundlage. Sofern die Gemeinde Waabs einen Antrag stellen möchte, müssen vorher geschätzte 30.000 € für die Bereinigung der Verhältnisse investiert werden. Erst dann kann der Versuch unternommen werden, einen EU-Zuschuss zu bekommen. Dieser Versuch kann natürlich auch scheitern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Voraussetzungen für eine Antragstellung eines EU-Zuschusses zu schaffen. Dazu werden die im Sachverhalt beschriebenen Schritte durchgeführt.
  • Die Einbuchung der "Nicht ermittelte Eigentümer- Straßenflurstücke" wird beantragt und durchgeführt.
  • Es werden Kauf- und Tauschverträge mit dem Anlieger verhandelt und abgeschlossen.
  • Die Grenzen werden durch Vermessung bereinigt.
  • Eine förmliche Widmung wird durchgeführt.
Diese Prozesse bedürfen weiterer Beratungen und Beschlüsse der Gremien der Gemeinde.
Anschließend wird ein Förderantrag gestellt. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Flarak - Gelände
Beschlussvorlage - 7/2016
Am 18.02.2016 wurden die auf dem Flarak-Gelände befindlichen Entwässerungseinrichtungen im Hinblick auf die Funktionalität in Augenschein genommen. Dabei wurde durch Herrn Eggers festgestellt, dass die Entwässerungsgräben und das Regenrückhaltebecken zum Teil stark durch Busch- und Strauchwerk eingewachsen sind. Zur Zeit kommt es jedoch noch zu keinen Einstauungen, die die Entwässerung des Gebietes gefährden. Man sollte aber mittelfristig im Zuge einer Unterhaltungsmaßnahme darüber nachdenken, das Busch- und Strauchwerk aus den Entwässerungsanlagen zu entfernen. Das macht aber nach Auffassung der Bauamtsverwaltung erst Sinn, wenn die durch die Gemeinde beschlossene Machbarkeitsstudie abgeschlossen ist. Durch die bei der Machbarkeitsstudie gewonnenen Erkenntnisse könnten eventuell Synergieeffekte genutzt werden, die heute noch nicht erkennbar sind.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten und die Angelegenheit anschließend weiter zu beraten.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Entscheidung über die Ergebnisse zur Aufwertung des Strandbereichs Kleinwaabs (DLRG)
Beschlussvorlage - 8/2016
Alle notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen, um den Strandbereich an der DLRG Station in Klein Waabs aufzuwerten, wurden bereits gefasst. Zur detaillierten, örtlichen Abstimmung hat sich eine Gruppe aus Gemeindevertretern formiert, die sogenannte "Beachgruppe". Eine neue Wegetrassierung von der Steilküste zur DLRG Station wurde bereits am 03.02.2016 einvernehmlich abgesteckt, um das starke Gefälle in diesem Bereich zu entschärfen, gerade im Hinblick auf gehbehinderte Nutzer und Mütter mit Kinderwagen. Vorläufige Angebote wurden eingeholt und können beauftragt werden. Schlussendlich gilt es noch abzustimmen, welche Sitzgruppe im Strandbereich aufgestellt werden soll.     

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Angebotene Sitzgruppe von Fa. Marten

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Angebotene Sitzgruppe von Fa. Espas


Hinweis: Die beiden angebotenen Sitzgruppen sind relativ kostengleich. Die Sitzgruppe der Fa. Espas ist lediglich um ca. 30 € günstiger. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Gemeindevertreter zu einem Ortstermin einzuladen, um vor Ort die Gesamtgestaltung zu entscheiden.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Straßenausbau "Neuschlag"
Beschlussvorlage - 10/2016
Der Bürgermeister hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob man für eine verstärkte Deckensanierung der Straße Neuschlag einen EU-Zuschuss über das Landesprogamm ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020 einwerben kann.

Dieser Bitte entsprechend erklärt Herr Andresen folgendes:


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Der östliche Abschnitt von der L26 bis zur Gartenstraße wurde bereits 2002 erneuert und ist in einem tadellosen Zustand. Der weiterführende Abschnitt ist rund 800 m lang und in einem desolaten Zustand.

Um in den Genuss der betreffenden Zuschüsse zu kommen, muss die Straße ein bestimmtes Mindestmaß an Funktionen erfüllen. Dazu werden Punkte aus einem definierten Punktesystem vergeben. Erreicht sie dieses Mindestmaß, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung im Ranking, wenn möglichst viele Punkte vergeben werden können.

Ob eine Gemeindestraße das Mindestmaß erreichen könnte, kann man schon durch einen Blick in das Kernwegekonzept aus 2012 erahnen.

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Zu einem Förderantrag gehört ein qualifizierter Bauentwurf mit Darstellung der Trasse und den Querschnitten, eine Grundaussage über den vorhandenen Aufbau (Bohrkerne), eine Kostenschätzung, eine Stellungnahme der UNB und ein formelles Antragsformular. Auch wenn das Bauamt einen Teil der Unterlagen erstellen kann, so sind zudem dennoch dritte, kostenverursachende Leistungen (Ingenieurbüro, Asphaltlabor) erforderlich.

Ein Förderkriterium ist zudem, dass die Gemeinde die Anlieger zu Ausbaubeiträgen heranzieht.

Da die Gartenstraße keine ortsverbindende Funktion hat und auch nicht wesentlich dem Tourismus, dem regionalen oder überregionalen Radverkehr dient, macht eine Beantragung wenig Sinn. Die Kosten für die Antragstellung wären nach Überzeugung von Herrn Andresen vergebens aufgewendet.

Sinnvoller ist die Beantragung von Fördergeldern für den Ausbau der Straße nach Karlsminde, trotz dessen es dort eine Anzahl anderer Unwägbarkeiten zu lösen gilt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen. Es soll eine Kostenberechnung für einen Straßenausbau mit einem zweilagigen Hocheinbau erstellt werden. Ferner soll geprüft werden, welche objektive Straßenklassifizierung gemäß Ausbaubeitragssatzung vorgenommen werden würde und welchen Betrag die Gemeinde in Form von Beiträgen einnehmen würde. Außerdem sind die Kosten einer reinen Unterhaltungsmaßnahme zu ermitteln.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zufahrt und Parkplatz am TSV Sportplatz
Der Bürgermeister hat im Bauausschuss berichtet, dass sich die wassergebundene Oberfläche des "Molli-Soll-Wegs" am TSV-Sportplatz nebst des Parkplatzes in einem sehr desolaten Zustand befindet. Der TSV ist finanziell nicht in der Lage, die Mängel abzustellen. Die Ausschussmitglieder erkennen auch die Notwendigkeit und sind sich einig darüber, dass die Gemeinde als Eigentümer der Flächen eine verstärkte Unterhaltung durchgeführt soll.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Weg und den Parkplatz im Rahmen der Wegeunterhaltung in wassergebundener Bauweise mit Zulieferung von vorzugsweise Asphalt-RC-Material ausbessern und ins Profil bringen zu lassen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


Udo Steinacker  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer