Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Elvira Brief |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Karsten Heide |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Johannes Tams |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Nis Juhl (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Gast Christopher Enders |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 13/2016 | |
7. | 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan Nr. 24 "Seeblick-Waterblick" der Gemeinde Waabs Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 19/2016 | |
8. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - |
Beschlussvorlage - 16/2016 | |
9. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland - West" |
Beschlussvorlage - 15/2016 | |
10. | Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg" |
Beschlussvorlage - 18/2016 | |
11. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg" |
Beschlussvorlage - 17/2016 | |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte | |
14. | Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind |
Beschlussvorlage - 20/2016 | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 13 + 14 Der Bürgermeister erklärt, dass der TOP 6 "Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind" flexibel in die Tagesordnung eingefügt werden muss, da der Vortragende, Herr Enders, noch bei einer anderen Gemeinde vorträgt und damit etwas später erscheint.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schild "30 km/h" bei dem Grundstück Reiher eingewachsen ist, und dass das Tourismushinweisschild zwischen Groß und Klein Waabs gereinigt werden muss. Bezüglich der Nachfrage zum Sachstand der beantragten 30er Zone im Bereich Neuschlag wird vom Bürgermeister berichtet, dass eine Begehung mit dem Kreis stattgefunden hat, aber die Entscheidung in der Angelegenheit noch aussteht. Zum Hinweis, dass die Ränder des neuen Radweges an der L 26 noch nicht vernünftig hergestellt sind, erklärt der Bürgermeister, dass es sich hierbei nicht um eine von der Gemeinde zu bearbeitende Angelegenheit handelt. Es wird nachgefragt, wie es sich mit den gesetzlichen Regelungen bezüglich des Mähens und der Pflege von nicht bebauten Grundstücken verhält. Das Amt wird gebeten, hier die Grundlagen zu prüfen. Auf Nachfrage, ob die Verpflichtung der Anpflanzung in einem B-Plan, hier Brunoslust, kontrolliert wird, erklärt der Bürgermeister, dass keine generelle Kontrolle stattfindet. Nur bei Bekanntwerden von Problemen wird die Verwaltung tätig. In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass die Grünanlagen teilweise durch die Anwohner gepflegt werden, wobei sich die Frage stellt, wie der anfallende Baumschnitt entsorgt werden kann. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieser außerhalb der von der Gemeinde angebotenen Entsorgungstermine auch den Gemeindearbeitern mitgegeben werden kann. Da sich auch die Hinweise auf die Notwendigkeit des Rückschnitts verschiedener Bäume verstärken, wird der Bürgermeister einen Baumpfleger mit der Überprüfung aller Bäume im Bereich Brunoslust beauftragen. Im Rahmen der Diskussion, wann der neu asphaltierte Radweg an der L 26 wieder als Radweg ausgewiesen und damit für die Nutzung durch Pferdefuhrwerke nicht mehr zulässig ist, wird die Verwaltung gebeten, diese Angelegenheit mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu klären.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 6. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 13/2016 Die Gemeinde Waabs hat sich mit dem Kauf von 25 Anteilen an der Schleswig-Holstein Netz AG beteiligt. Der Kaufpreis pro Aktie betrug 4.122,29 € mit einer garantierten Dividende von 211,44 €. Diese Kapitalgarantie endet 2016. Somit muss die Gemeinde entscheiden, ob sie ihre Aktien für den damaligen Kaufpreis von 103.057,25 € verkauft oder ein neues Beteiligungsangebot für weitere 5 Jahre abschließt. Die Garantiedividende beträgt ab 2016 152,11 € pro Aktie. Der Kaufpreis neuer Aktien würde bei 4.695,24 pro Aktie liegen. Die Dividende für Bestandsaktionäre liegt bei 3,69 % und bei Neuaktionären bzw. Aufstocker bei 3,24 %. Bei der Dividende wäre noch eine Kapitalertragssteuer von 15 % zu zahlen. Diese ist somit im Vergleich immer noch höher als der Zinsertrag im Rahmen der allgemeinen Rücklage von ca. 1,2 %. Für das Geschäftsjahr 2015 betrug die Dividende nach Berücksichtigung eines negativen Vortrags 356,30 € pro Aktie.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG bis 2021 weiterzuführen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan Nr. 24 "Seeblick-Waterblick" der Gemeinde Waabs Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 19/2016 In der Gemeindevertretersitzung vom 03.12.2015 hat die Gemeinde Waabs den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro B2K in Kiel beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2015 verwiesen).
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Beschluss: Der Empfehlung des Bauausschusses, den B-Plan vom Planungsbüro hinsichtlich einer Eingeschossigkeit und Kleinteiligkeit der Gebäude überarbeiten zu lassen und das Ergebnis dann wieder im Bauausschuss vorzustellen wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - |
Beschlussvorlage - 16/2016 Die Gemeindevertretung hat am 15.09.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waabs gefasst. Ziel dieser Plananpassung ist die vorbereitende Bauleitplanung für ein Sondergebiet Ferienhaus auf dem Flurstück 72/6, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs, Breeland. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 38/2015 verwiesen. Aufgrund dieses Planungsziels hat der westlich angrenzende Grundstückseigentümer ebenfalls eine Entwicklung von Ferienhäusern in Betracht gezogen. Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden. Über die Planungsabsichten des Grundstückseigentümers wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2016 (Beschlussvorlage Nr. 5/2016) beraten. Es wurde beschlossen, für das westlich angrenzende Grundstück (Flurstück 77/18, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs),den Aufstellungsbeschluss für notwendige Bauleitplanungen für die nächsten gemeindlichen Beratungen vorzubereiten. Betrachtet man nunmehr den räumlich funktionalen Zusammenhang, ist es aus städtebaulichen Aspekten sinnvoll, für beide Ferienhausgebiete eine gemeinsame Anpassung des Flächennutzungsplans herbeizuführen. Hierfür liegt auch eine Empfehlung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor. Dieses Planungsziel wurde mit beiden Vorhabenträgern erläutert und hat die jeweilige Zustimmung erfahren. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ist der Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waabs vom 15.09.2015 anzupassen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr beide Grundstücke. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Ferienhäuser und Darstellung der im Bestand vorhandenen Bebauung als allgemeines Wohngebiet. Der Kostenerstattungsvertrag ist neu zu regeln. Für das Flurstück 77/18, Flur 1, Gemarkung Kleinwaabs, ist neben der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) auch der konkrete Bauleitplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auf den Weg zu bringen. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 15/2016 verwiesen.
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Beschluss:
- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland - West" |
Beschlussvorlage - 15/2016 Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 16/2016 Überdies erfolgt der Hinweis, dass Bauleitplanungen, die in einem räumlichen und/oder sachlichen Zusammenhang stehen, generell zusammen aufgestellt werden sollten. Im vorliegenden Fall ist hiervon jedoch Abstand zu nehmen. Um Schwierigkeiten im Rahmen des Planverfahrens und der Gestaltung der Durchführungsverträge zu vermeiden, sollte die Aufstellung von zwei separaten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgen. Dabei ist auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand des Nachbarvorhabens und die wechselseitigen Auswirkungen zu achten.
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Beschluss:
- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg" |
Beschlussvorlage - 18/2016 Im Jahr 2006 hat die Gemeinde Waabs bereits einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg" gefasst. Seit 2007 ruht das Verfahren und ist bis dato auch noch nicht formal aufgehoben worden. Die damalige Planung sah vier Ferienhäuser vor, scheiterte aber an naturschutzrechtlichen Rahmenbedingen (Waldabstand, etc.). Der Grundeigentümer ist nunmehr zur Überlegung gekommen, dass es zur Einhaltung des Waldabstandes zielführend wäre nur noch ein Haus mit 6 Ferienwohnungen zu errichten. Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde um Wiederaufnahme der Bauleitplanverfahren gebeten. Aufgrund der geänderten Planung wurde mit den zuständigen Behörden abgestimmt, ob die Umsetzung dieses Vorhabens ggf. auch ohne Bauleitplanung möglich ist. Im Ergebnis musste aber festgestellt werden, dass das betroffene Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden. Da das Grundstück vollständig im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Untere Naturschutzbehördedes Kreises Rendsburg-Eckernförde um Prüfung gebeten, ob für das angestrebte Vorhaben eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz möglich ist. Ein Ortstermin hat zum Ergebnis geführt, dass weiterhin Bedenken bestehen. Das damals eingeleitet Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde aufgehoben. Aufgrund der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan (s. o.), wird es somit notwendig den Flächennutzungsplan anzupassen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen und Gespräche mit dem Investor und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu führen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg" |
Beschlussvorlage - 17/2016 Siehe Beschlussvorlage 18/2016. Da der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2006 ist und die damalige Planung von der heutigen Planung erheblich abweicht, wird es für notwendig erachtet, den Aufstellungsbeschluss neu zu fassen. Der Bauleitplan sollte, wie die sonstigen im Gemeindegebiet für Ferienhausgebiete eingeleiteten Bauleitplanverfahren auch, als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit dem Vorhabenträger ist dann ein entsprechender Durchführungsvertrag zu schließen. Ebenso hat dieser im Verfahren ein schlüssiges Betreiberkonzept darzulegen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen und Gespräche mit dem Investor und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu führen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind |
Beschlussvorlage - 20/2016 Aktuell bereitet die Staatskanzlei des Landes S.-H. die Teilfortschreibung der Regionalpläne für S.-H. zum Sachthema Wind vor. Hierzu wurden in den letzten Monaten Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen festgelegt. Ziel der Regionalplanung ist es, Vorrangflächen für Windkraftanlagen (mind. 3 Anlagen mit einer Höhe von 150 m Gesamthöhe) festzulegen, die unter Berücksichtigung aller Belange am geeignetsten erscheinen. Nachdem durch die Staatskanzlei im März 2016 letztmalig die Windkarte S.-H. veröffentlicht wurde, ist festzuhalten, dass in mehreren Gemeinden im Amtsgebiet noch Suchflächen bestehen. Aktuell sind es landesweit noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren im Sommer 2016 sollen diese noch auf ca. 2,0 % reduziert werden. Die im Amtsgebiet betroffenen Gemeinden haben sich entschieden, das jeweilige Gemeindegebiet durch ein externes Fachbüro bewerten zu lassen. Insbesondere im Hinblick auf mögliche abwägungsrelevante Kriterien sind Argumente darzulegen, die einen Einfluss auf die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft haben. Das beauftragte Büro OLAF aus Wester-Ohrstedt hat eine fachliche Stellungnahme gefertigt, die nach ergänzender Beratung in den gemeindlichen Gremien über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weitergeleitet werden soll. Die Stellungnahme hat keine rechtliche Bindung für die Staatskanzlei. Sie soll vielmehr der sachlichen Begründung zur Bewertung von evtl. Suchflächen dienen. Im Sommer 2016 erfolgt das offizielle Beteiligungsverfahren. Gemäß § 28 Gemeindeordnung ist die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme sodann der Gemeindevertretung vorbehalten.
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Der Sachverhalt wird der Gemeindevertretung durch Herrn Enders vom Büro OLAF noch einmal erläutert wobei auch Fragen beantwortet werden. Es erhebt sich eine Umfangreiche Diskussion zu der Frage, wie die Riegelbildung durch die Windeignungsfläche RD-ECK 5 verhindert werden kann. Abschließend stellt Gemeindevertreter Kruse den Antrag, den Beschlusstext um folgenden Satz zu ergänzen: "Jede weitere oder spätere Ergänzung von Flächen lehnt die Gemeinde schon jetzt ab."
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Beschluss: Der durch das Büro OLAF erarbeiteten Stellungnahme wird zugestimmt. Diese ist unverzüglich über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weiterzuleiten. Im Übrigen wird sich vorbehalten, weitere Stellungnahmen im Rahmen des förmlichen Verfahrens abzugeben. Jede weitere oder spätere Ergänzung von Flächen lehnt die Gemeinde schon jetzt ab.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. Gemeindevertreter Kruse fragt nach, ob es noch einen Pressetermin zur Aufstellung der Hinweistafeln geben wird. Der Bürgermeister führt dazu aus, dass die Tafeln demnächst aufgestellt werden und dann eine entsprechende Information ergehen wird. Gemeindevertreter Kruse weist darauf hin, dass am Strand durch halb abgebaute Bänke eine Gefahrensituation geschaffen wurde.
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Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |