N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 05.12.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Johannes Tams

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )
Gemeindevertreter Klaus Wilke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Antrag der SPD Waabs auf Änderung des Termins für den Gemeindeempfang
  Beschlussvorlage - 43/2016
7. Überlassung des ehemaligen Haus des Gastes
  Beschlussvorlage - 42/2016
8. Errichtung einer Badeinsel
  Beschlussvorlage - 21/2016
9. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 53/2016
10. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 54/2016
11. Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 52/2016
12. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 55/2016
13. Antrag auf Kostenübernahme für die Beschaffung von T-Shirts für die DRK-Jugendgruppe Waabs
  Beschlussvorlage - 56/2016
14. Einrichtung eines Kindergartenbeirates im zukünftigen gemeindlichen Kindergarten "Apfelbäumchen"
  Beschlussvorlage - 59/2016
15. Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain
  Beschlussvorlage - 60/2016
16. Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
  Beschlussvorlage - 47/2016
17. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
  Beschlussvorlage - 48/2016
18. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
  Beschlussvorlage - 49/2016
19. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz"
19.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 61/2016
19.2 Genehmigung des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 63/2016
19.3 Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 62/2016
20. Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT Langholz
  Beschlussvorlage - 64/2016
21. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 65/2016
22. Dorfchronik Waabs
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
25. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 22 "Dorfchronik Waabs" im öffentlichen Teil zu erweitern. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt: 23-24 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Frau Richter weist darauf hin, dass bei der Einwohnerversammlung die Darstellung der Prüfungsergebnisse der Verwaltung bezüglich des Hallenbaus akustisch schlecht zu verstehen waren. Ferner entsprach die Darstellung des Entwurfs des Architekten nicht der eigentlich angedachten Errichtung einer betreiberunabhängigen Einrichtung mit 100 Sitzplätzen.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass im nächsten Jahr die Planungen erneut diskutiert werden.

Aus der Zuhörerschaft ergibt sich Lob für die neue Straßenbeleuchtung und die Gestaltung des DLRG Strandes. Dort erfolgt jedoch der Hinweis, dass die Lehnen der Bänke zu niedrig sind.

Ferner gibt es den Hinweis, dass die Sitzgelegenheit Ecke L26/Kirchstraße gut angenommen wird. Eventuell wäre hier eine Erweiterung durchzuführen. Auf jeden Fall sollte der Standort des Müllbehälters überdacht werden.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass es auch noch weitere Stellen in der Gemeinde gibt, wo eine Sitzgelegenheit aufgestellt werden könnte. Überlegungen hierzu sollen nächstes Jahr durchgeführt werden. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Weichen für den Erwerb des Kindergartens wurden gestellt. Der notarielle Vertrag wurde abgeschlossen.
  • Dank an die Kirchengemeinde für die jahrelange gute Zusammenarbeit;
  • Dank an den Kirchenvorstand für die fairen Verhandlungen;
  • Dank an die Mitarbeiter des Amtes Schlei-Ostsee für die gute Unterstützung;
  • Der Auftrag für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde an die Stadtwerke Schleswig erteilt. Die Bürger sind nun gefragt, um die notwendige Anschlussquote zu erreichen.
  • Die Landesregierung wird am 06.12. die neue Planungen zur Windenergie bekannt geben.
  • Die Gemeinde erhält einen Zuschuss von 220.000 € für den Ausbau der Straße Karlsminde. 

ab hier anwesend: Frau Ursula Fröhler

zu TOP 6. Antrag der SPD Waabs auf Änderung des Termins für den Gemeindeempfang
Beschlussvorlage - 43/2016
Die SPD-Fraktion beantragt, den Termin des Gemeindeempfangs auf den 3. Oktober zu legen. An diesem Tag kann dann erst die Gedenkfeier an der Eiche erfolgen und anschließend der Gemeindeempfang an anderer Stelle. Dies sollte erfolgen, da mehrere Bürger der Gemeinde Waabs die zeitlich nah aufeinander folgenden Termine der Gedenkfeier und des Empfangs bemängeln. In diesem Jahr fanden beide Termine sogar an aufeinander folgenden Tagen statt. Bei einer Terminverlegung des Gemeindeempfangs auf den 3. Oktober gäbe es nur noch eine Veranstaltung. Der 3. Oktober ist ja immer ein Feiertag und der Anlass der Wiedervereinigung würde auch gut zu einem Gemeindeempfang passen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Gemeindeemfang dauerhaft auf den 3. Oktober zu verlegen, jeweils im Anschluss an die Gedenkfeier an der Eiche.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Überlassung des ehemaligen Haus des Gastes
Beschlussvorlage - 42/2016
Der TouristikVerein Waabs e. V. hat einen Antrag auf kostenfreie Überlassung des ehemaligen Haus des Gastes gestellt, und zwar für 6 Monate. Weiteres hierzu kann dem beigefügten Antrag entnommen werden.  
Die Verfahrensweise wird kontrovers diskutiert. Letztendlich herrscht jedoch Einigkeit, hier noch nicht über den Antrag des TouristikVereins Waabs e. V. zu entscheiden, sondern noch weiteren Bewerbern die Möglichkeit zu geben, ihre Konzepte darzustellen. Der Antrag des TouristikVereins soll jedoch bestehen bleiben. 

Beschluss:
Die Gemeinde strebt die Besetzung des Hauses des Gastes zum 01.03.2017 an. Es soll eine Ausschreibung bis zum 31.01. durchgeführt werden, in der Interessierte sich bewerben und ihr Konzept darstellen können. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Errichtung einer Badeinsel
Beschlussvorlage - 21/2016
Mit Schreiben vom 02.05.2016 beantragt der Touristik Verein Waabs e. V. die Errichtung einer Badeinsel vor dem Badestrand von Langholz und/oder Kleinwaabs (DLRG Strand). Hierüber ist nun zu beraten.  

Beschluss:
Die Errichtung einer JETFLOAT-Badeinsel 3 x 3 Meter laut Angebot Nr. 298377 der Firma Duwe & Partner vor dem Badestrand von Langholz wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 53/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan. 

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Einnahme Gewerbesteuer neu = 397.500 € (42.200 € weniger als im Entwurf)

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 140.100 €

Der Rücklagenstand wird dann voraussichtlich 465.000 € am 31.12.2016 betragen.
 

Beschluss:

Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden mit den genannten Änderungen beschlossen. 


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 54/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.740.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.740.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      809.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      809.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      6,49 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 52/2016
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren aufgrund gestiegener Kosten insbesondere für die Teichentschlammung von bisher 1,50 € auf 2,55 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.

Da über die Grundgebühren maximal die Fixkostensumme von 158.000 € finanziert werden darf, folgt hier eine Gebührensenkung von bisher 48,00 € auf 38,50 € pro Einheit und Jahr.

Bei den Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren ist aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen eine Erhöhung von bisher 19,16 € auf 25,50 € je 50 qm überbauter und befestigter Grundstücksfläche erforderlich.  

Beschluss:
Die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 55/2016
Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können.

Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren. 


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Kostenübernahme für die Beschaffung von T-Shirts für die DRK-Jugendgruppe Waabs
Beschlussvorlage - 56/2016
Mit Schreiben vom 11.10.2016 beantragt der DRK-Ortsverein Waabs die Übernahme der Kosten für die Erstausstattung der DRK-Jugendgruppe mit T-Shirts in Höhe von 481,54 €.

Begründet wird der Antrag damit, dass sich die Jugendgruppe seit ihrer Gründung stabilisiert hat und erste Schritte in die Öffentlichkeit gegangen wurden. Die Notwendigkeit eines einheitlichen Auftretens wurde erkannt und entsprechende T-Shirts beschafft. Eine Beschaffung von Einsatzbekleidung ist derzeit noch nicht sinnvoll und zu teuer.

Die erfreuliche weitere Entwicklung, das positive einheitliche Auftreten der Jugendgruppe auf Veranstaltungen der Gemeinde, wie die Aktion "Saubere Gemeinde", das Dorffest u. v. m., verbunden mit den positiven Reaktionen vieler Bürgerinnen und Bürger, veranlassen den DRK-Ortsverein nunmehr, die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Gemeinde zu beantragen.

Der Antrag des DRK ist der Vorlage beigefügt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem DRK-Ortsverein Waabs die Kosten für die Beschaffung von T-Shirts für die Jugendgruppe in Höhe von 481,54 € zu erstatten 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Einrichtung eines Kindergartenbeirates im zukünftigen gemeindlichen Kindergarten "Apfelbäumchen"
Beschlussvorlage - 59/2016
Nach § 18 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) ist einer Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und Vertretern des Trägers (somit Mitglieder der Gemeindevertretung).

Der Beirat wirkt nach § 18 Abs. 3 KiTaG bei wesentlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
2. der Aufstellung von Stellenplänen,
3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,
4. der Festsetzung der Elternbeiträge und
5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens. 

Bei der Auswahl der Vertreter des Trägers ist es wichtig, dass die Gemeinde im Beirat fundiert vertreten ist. Nur so ist sie in der Lage, unmittelbar Wünsche und Meinungen aller Beteiligten zu erfahren, in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre Planungen zu diskutieren.

Die Benennung von jeweils 2 Vertretern ist dabei ausreichend.

Die Mitglieder aus der Elternvertretung sowie der pädagogischen Kräfte wären durch den Kindergarten zu benennen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, Bürgermeister Udo Steinacker (Vertreter Bruno Kruse) sowie Jugend- und Sozialausschussvorsitzenden Lothar Schaldach (Vertreter Heinz Haller) als Vertreter des Trägers in den Kindergartenbeirat zu wählen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain
Beschlussvorlage - 60/2016
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Damp und Waabs wird im Wesentlichen durch die Schwastrumer Au markiert. Die Gemeindestraße von Pommerby nach Hülsenhein führt über diesen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au.
graphic
Wenn Gemeindestraßen über Verbandsgewässer führen, sind gemäß Landeswassergesetz die Straßenbaulastträger zuständig für die bauliche Unterhaltung dieser Durchlässe und Brückenbauwerke. Bei dem hier gegenständlichen Bauwerk handelt es sich nicht nur um einen verrohrten Durchlass, sondern vielmehr um einen regelrechten, begehbaren Tunnel. Dieser ist aus Feldsteinen aufgesetzt und teilweise mit Mörtel verfugt. Die Sohle liegt über 3 m unter der Straße. Die lichte Breite beträgt mehr als 1 m.

Der Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes hatte sowohl den Bürgermeister der Gemeinde Damp als auch Herrn Andresen im Spätsommer 2016 darauf aufmerksam gemacht, dass der Durchlass schadhaft ist. Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass tatsächlich zur ersten Gefahrenabwehr eine Sofortmaßnahme notwendig war. Ein Maurer wurde beauftragt, Ausbruchstellen mit Mauerwerk zu schließen, um somit eine gefährliche Bodenerosion zu verhindern.

Der Gesamtzustand des Bauwerkes bereitet Anlass dafür, die langfristige Standfestigkeit anzuzweifeln. Herr Andresen vermutet, dass ein Statiker keine Standfestigkeit mehr attestieren würde. Folglich muss über eine Erneuerung beraten werden. Da es sich um mehr als ein simples Rohr handelt und auch die Fahrbahn für eine Baugrube nennenswert aufgenommen werden muss, schätzt Herr Andresen den Aufwand auf für eine Erneuerung auf ca. 50.000 €. Diese Summe soll zunächst nur eine Größenordnung markieren, damit die Beratung begonnen werden kann.

Straßenausbaubeiträge sind für eine Erneuerung nicht fällig, da die Wirkung auf die Gesamteinrichtung der Straße untergeordnet bewertet werden kann.  

Beschluss:
Unter dem Vorbehalt, dass auch die Nachbargemeinde positiv beschließt und die Hälfte der Kosten trägt, wird beschlossen, den Durchlass zu erneuern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit der Verwaltung und der Nachbargemeinde eine wirtschaftliche Erneuerung zu organisieren. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
Beschlussvorlage - 47/2016
Der Regionalplan hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windkraft wurde durch das OVG-Urteil vom 20.01.2014 gekippt und war somit nicht mehr anwendbar. Daraufhin wurde eine landesweite Veränderungssperre erlassen. Eine Planung der Gemeinde Waabs, hinsichtlich Windkraft, war vorerst nicht mehr notwendig.
Landesweit wurde festgestellt, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für Windkraft in Betracht kommen (Stand März 2016). Die Gemeinde Waabs wird weiter als Potentialfläche vorgesehen.
Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre können grundsätzlich vom Land erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die beantragten Windkraftanlagen den Windeignungsflächen entgegenstehen. Um die Planung in Waabs zu steuern, möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Es soll eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung erfolgen sowie der Ausnahmegenehmigung für bestimmte Flächen entgegen gewirkt werden. Die Anpassung soll das Sondergebiet Windkraft beinhalten und für die Gemeinde die Sicherheit schaffen, wie sich das Gebiet weiter entwickelt.
 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 12. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"* umfasst. Die Planung sieht die Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung für den Bereich Sondergebiet Windkraft vor.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Gemäß Erschließungsvertrag ist mit den Vorhabenträgern der bestehenden Windkraftanlagen eine Kostenübernahme zu regeln.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
Beschlussvorlage - 48/2016

Siehe Sachverhalt aus Beschlussvorlage 47/2016. 


Beschluss:
  1. Für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"* wird der B-Plan Nr. 36 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
    • Planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windkraftanlagen bezüglich der Anzahl unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. bereits genehmigten Windkraftanlagen.
    • Die Steuerung des gebietsbezogenen Maßes des Hinnehmbaren in Bezug auf die Immssionssituation am Standort.
    • Schutz des Landschaftsbildes durch Standortsteuerung der Windkraftanlagen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs.1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"
Beschlussvorlage - 49/2016
Gem. § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen.

Anlass für die Veränderungssperre siehe Sachverhalt unter Beschlussvorlage 47/2016.
Damit die gemeindliche Planung gesichert wird, ist die Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

Inhalt der Veränderungssperre:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
  2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. 

Beschluss:
Satzung
über die Veränderungssperre
für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 36
der Gemeinde Waabs für das Gebiet "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat in ihrer Sitzung am …….. aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 6 des Gesetztes v. 20.10.2015, BGBl. I S. 1722) folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Gemeinde Waabs über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt" (s. auch Übersichtsplan).




§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat in ihrer Sitzung am ……… beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Waabs, "östlich Osterhof, nordwestlich Ludwigsburg, südlich Altilewitt", den Bebauungsplan Nr. 36 aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1.         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a)   Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,
b)   Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind,

2.         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)   Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft,sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waabs, den ………...... (L.S.)

- Steinacker- Bürgermeister            
 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz"

zu TOP 19.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 61/2016
Der Entwurf der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 11.10.2016 bis zum 14.11.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.10.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros B2K – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19.2 Genehmigung des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 63/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt.

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Durchführungsvertrages bereits gebilligt. Dieser hat während der öffentlichen Auslegung mit ausgelegen. Zwischen dem Termin des letzten Bauausschusses und dieser Sitzung hat ein Termin mit dem Vorhabenträger und dem Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung stattgefunden. 

Beschluss:
Der vorliegende Durchführungsvertrag wird genehmigt. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19.3 Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 62/2016
Siehe Beschlussvorlage 61/2016. 

Beschluss:
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick-Waterblick, Langholz" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT Langholz
Beschlussvorlage - 64/2016
Die Anordnung eines Halteverbotes durch die Verwaltung im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT. Langholz, ist erforderlich, da in diesem Abschnitt Fahrzeuge parken und damit den Verkehr behindern.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, ein Parkverbot im Bereich des Wendehammers "Waterblick/Ostseestraße", OT. Langholz einzurichten. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 65/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden. 

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von weiteren Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für nicht geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Dorfchronik Waabs
Der Touristikausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen eine Dorfchronik erstellen zu lassen.

Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Vorgehensweise kontrovers diskutiert.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Prüfung der Erstellung einer Chronik über einen professionellen Chronikschreiber unter Beteiligung der Bevölkerung. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 25. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 


Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer