Beschlussvorlage - 39/2017
Erst am 12.06.2017 hat die Gemeinde Waabs beschlossen, einen An- und Umbau am Kindergarten durchzuführen. Die Monate Juli und August wurden für die ersten Abstimmungen zwischen Gemeinde, Nutzer und Verwaltung sowie Planungen genutzt. Nachdem der Bauausschuss am 04.09.2017 und die Gemeindevertretung am 11.09.2017 beraten und beschlossen haben, die sogenannte Variante B zu favorisieren und die diesbzgl. Planungen bis in die Leistungsphase 3 voranzutreiben sowie die Länge und Breite des Gangs zu prüfen, die Formgebung des Grundrisses zu prüfen und einen Kostenrahmen von 600.000 € zu berücksichtigen,
haben die Architekten beschlussgemäß bis zur 38.KW einen überarbeiteten Vorentwurf vorgelegt. Der Inhalt wurde am 18.09.2017 um 16:00 Uhr anlässlich einer anberaumten Besprechung erörtert.
Teilnehmer waren: Frau Flohr Herr Krämer Frau Meißner Frau Noth-Stöcks Herr Steinacker Herr Haller Herr Schaldach Herr Andresen
Inhalt und Ergebnis der Besprechung in Stichworten: Frau Flohr und Herr Krämer erläutern den geänderten Vorentwurf. Der vorgetragene, neue Grundriss wird allgemein anerkannt. Eine Bürgerin aus Waabs, die Architektin ist, hat Herrn Schaldach am 16.09.2017 ein eigenes Konzept vorgelegt. Dieses legt Herr Schaldach vor. Es wird dankend und anerkennend entgegengenommen und ausführlich gesichtet. Es wird beraten, ob Elemente daraus übernommen werden können/sollten. Frau Flohr und Herr Krämer werden anschließend gebeten, die eigene Planung weiter zu verfolgen. Es sollen einfache Formen und Farben zum Einsatz kommen. Verspieltes soll nur wenige Akzente setzen, ggf. z.B. ein besonderer Rahmen vor und / oder um die Eingangstür. Als Fassadenbaustoff soll ein roter Verblendstein zum Einsatz kommen. Als Auflockerungen kommen Gesimse und andere Mauerweisen oder Fugenfarben in Frage. Als Material für das Tragwerk kann statt Mauerwerk auch ein Holzständerwerk gewählt werden (gute Wärmedämmeigenschaften, Bauen im Winter ggf. möglich). Die Nutzung des Dachbodens als Lager hat eine untergeordnete Bedeutung. Für das Dach des Zwischengangs / Flurs soll ein Gründach geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit einer Solarthermie mit Heizungsunterstützung soll geprüft werden. Wunschgemäß soll eine Fußbodenheizung zum Einsatz kommen. Sonnenschutz außen ist zu berücksichtigen. Am 16.10.2017 in der GV soll das Projekt bestenfalls beschlossen werden. Auf eine vorbereitende Bauausschusssitzung wird verzichtet. Für z.B. die Materialauswahl Stein, Fliese, Tapete… und Farbgestaltung soll wahrscheinlich eine Arbeitsgruppe definiert werden. Ein erster grober "Projektzeitenplan" wird in Form eines Zeitstrahls erstellt Es wird nach wie vor optimistisch eine Fertigstellung Ende August 2018 angestrebt. Die Architekten werden gebeten, bis zur Sitzung den vorläufigen Projektzeitenplan auf Stimmigkeit zu prüfen. Bauen im Bestand. Es sollen die letzten drei Wochen der Sommerferien 2018 eingeplant werden (vornehmlich Bodenbelag). Umbauten Küche … können und müssen wahrscheinlich schon vorher beginnen. Die Architekten steigen schon ab 19.09.2017 in die Entwurfsplanung ein. Die schriftliche Beauftragung wird nachgeholt, sobald die erste Kostenschätzung vorliegt. Beschlussfassung zum Vertragsabschluss im nichtöffentlichen Teil am 16.10.2017. Bis zum 05.10.2017 sollen gerne vorliegen: Im beschlossenen Kostenrahmen von 600.000 € soll enthalten sein: Gebäude / Bauwerk komplett Außenanlagen incl. Zaun Spielplatz U3 mit einer U3-Schaukel und einem Sand-Wasser-Spieltisch Ausstattung weitestgehend vorhanden, Ergänzung um Regale, Wickelkommode, Wäscheschrank, Nestbetten Nebenkosten (Architekt, Statiker, Energieberater/Wärmeschutz, Technikberater, Brandschutzberater, Projektant HZ/SAN, Prüfstatiker, SiGeKo, Vermesser für Gebäudeabsteckung und Gebäudeeinmessung für Kataster, Baugrundgutachter)
Fristgerecht werden die erbetenen Unterlagen von den Architekten am 05.10.2017 vorgelegt, sodass diese als Anlage dieser Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt werden können.
Im Gesprächstermin wurde zudem beschlossen, eine Baugrunderkundung zu beauftragen und um eine kurzfristige Erledigung zu bitten. Dieser Bitte entsprechend wurde gehandelt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Baugrund am betreffenden Ort zum Bauen taugt. Es muss allerdings rund einen Meter tief Boden (nicht tragfähige Aufschüttungen) ausgetauscht werden.
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