Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Elvira Brief |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Christian Netz |
Gemeindevertreterin Sabine Noth-Stöcks |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Heiko Starck |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreter Hajo Wurr |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Antrag der SPD-Fraktion Waabs - Gründung einer Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" |
Beschlussvorlage - 45/2018 | |
7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 39/2018 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 40/2018 | |
9. | Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln |
Beschlussvorlage - 41/2018 | |
10. | Antrag Waabs Pro Natur e. V. zur Pachtung der im Besitz der Gemeinde befindlichen Fläche am Regenrückhaltebecken Strandbek in Kl. Waabs |
Beschlussvorlage - 43/2018 | |
11. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) |
Beschlussvorlage - 38/2018 | |
12. | Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer |
Beschlussvorlage - 44/2018 | |
13. | Beratung über die Lokale Tourismusorganisation |
Beschlussvorlage - 11/2018 | |
14. | Antrag zur Asphaltdeckenerneuerung der Straße Neuschlag |
Beschlussvorlage - 25/2018 | |
15. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 28/2018 | |
16. | Antrag der WGW-Fraktion auf Verbesserung der Straßenbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 47/2018 | |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte | |
20. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt: 17 bis 19 Es herrscht Einigkeit, dass Fragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5 gestellt werden können.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Herr Brief weist darauf hin, dass die Telefonsäule neben der Bushaltestelle wieder funktioniert. Herr Brief fragt nach, wann der Kindergartenanbau seinen Betrieb aufnehmen soll. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Beginn des neuen Jahres angestrebt wird. Herr Brief fragt nach, ob jemand einmal Kontakt mit der Eckernförder Touristik aufgenommen hat, um zu erfragen, ob die Gemeinde Waabs Mitglied in der LTO "Rund um die Eckernförder Bucht" werden könnte. Gemeindevertreter Haller führt hierzu aus, dass er mit Herrn Borgmann gesprochen hat, der hierzu durchaus eine Möglichkeit sehen würde. Er würde jedoch einen Antrag benötigen, der dann in den Gremien zu beraten wäre.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Herr Netz weist darauf hin, dass unter TOP 11 das Abstimmungsergebnis 13 Ja-Stimmen lauten müsste. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Auf Nachfrage von Gemeindevertreterin Noth-Stöcks erläutert der Bürgermeister, dass für die Schule eine Offene Ganztagsschule geplant ist. Gemeindevertreter Haller spricht die geplante Finanzierungsreform der Kindertagesstätten an und fragt nach, wie die Gemeinde sich hierzu stellt. Herr Haller vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde sich hierzu eine Meinung bilden müsste. Der Bürgermeister erklärt, dass er die Mitteilung des SHGT nur als Information an alle Gemeindevertreter weitergegeben hat. Sollte eine Meinungsbildung gewünscht sein, müsste die Angelegenheit im nächsten Jahr in den Gremien beraten werden. Gemeindevertreter Haller gibt bekannt, dass ihm ein Landwirt Feldsteine für den Küstenschutz angeboten hat.
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zu TOP 6. | Antrag der SPD-Fraktion Waabs - Gründung einer Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" |
Beschlussvorlage - 45/2018 Die Gemeindevertretung Waabs hat am 19.09.2018 die Aufstellung der Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich beschlossen. Diese Ermittlung wird durch das Planungsbüro B2K durchgeführt. Zwischenzeitlich ist ein Antrag der SPD-Fraktion (vom 16.09.2018) zur Gründung einer Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" eingegangen. Der Inhalt des Antrages lautet wie folgt: Seit Jahren gibt es vermehrt Diskussionen über die wohnbauliche und Gesamt-Entwicklung der Gemeinde Waabs. Man ist mehrheitlich in der letzten Legislaturperiode zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde Waabs nur aktiv mit Bauleitplanung unerwünschten Entwicklungen entgegen steuern kann. Bevor eine Planung jedoch konkret umgesetzt werden kann, ist eine Innenentwicklungspotentialanalyse, sowie eine zukunftsorientierte "Gesamt-Gemeindeentwicklungsplanung" notwendig. Einer baulichen Innenentwicklungspotentialanalyse hat der Bauausschuss mit der Beschlussvorlage 21/2018 einstimmig zugestimmt und eine positive Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben. Um eine Gesamt-Innenentwicklungspotentialanalyse für die Gemeinde Waabs zu erstellen, sollte aus dem Kreis der Gemeindevertreter eine Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" gegründet werden. Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus interessierten Vertretern jeder Fraktion, soll mögliche Handlungs- und Entwicklungspotentiale aus Sicht der Gemeinde erarbeiten. Eine enge Zusammenarbeit mit unserem Planungsbüro wird angestrebt. Grundsätzliche Schwerpunkte für eine AG "Gemeindeentwicklung" könnten sein: • Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde (Ferienhäuser, Campingplätze,... Bedarf für junge Familien, Senioren...) • soziale Infrastruktur (öffentliche Gebäude der Gemeinde, Vereine und Verbände, Kirche, Kiga und Schule, Verkehrsanbindung....) • Entwicklung von Gewerbe • Tourismus der Gemeinde Empfehlung der Verwaltung: Vorab sollte geprüft werden, inwieweit über die Aktiv Region im Wege der Daseinsvorsorge ein Zuschuss für einen Dorfentwicklungsplan gewährt werden kann.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" zu gründen, bestehend aus zwei Vertretern jeder Fraktion. Ziel ist es, ein Gesamt-Entwicklungskonzept für die Gemeinde Waabs zu erstellen - als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die weitere kommunalpolitische Arbeit, als "roten Faden" für die Gestaltung, Entwicklung und Veränderung der Gemeinde. Als Vertreter aus den einzelnen Fraktionen werden folgende Mitglieder gewählt Herr Netz und Frau Brief Herr Stöcken und Herr Starck Herr Lassen und Herr Wurr
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 39/2018 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 40/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Angesichts der Rücklagenhöhe spricht sich Gemeindevertreter Juhl für eine Senkung der Steuerhebesätze aus. Der Bürgermeister mahnt zur Zurückhaltung. Der positive Trend sollte sich zunächst noch verfestigen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 2.847.600,00 EUR in der Ausgabe auf 2.847.600,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 214.800,00 EUR in der Ausgabe auf 214.800,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 8,65 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 % 2. Gewerbesteuer 350 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln |
Beschlussvorlage - 41/2018 Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können. Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag Waabs Pro Natur e. V. zur Pachtung der im Besitz der Gemeinde befindlichen Fläche am Regenrückhaltebecken Strandbek in Kl. Waabs |
Beschlussvorlage - 43/2018 Mit Schreiben vom 04.09.2018 beantragt der Verein Waabs Pro Natur e. V. die im Besitz der Gemeinde befindliche Fläche am Regenrückhaltebecken Strandbek in Kl. Waabs kostenfrei zu pachten, um dort in den nächsten Jahren eine Streuobst- und Wildblumenwiese anzulegen. Der Antrag vom 04.09.2018 wird der Vorlage beigefügt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, mit Waabs Pro Natur e. V. eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Die mögliche Anpflanzungsfläche ist zwischen dem Verein, der Gemeinde und der Wasserbehörde abzustimmen.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Heiko Starck |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) |
Beschlussvorlage - 38/2018 Als Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (kurz BGS) dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.09.2018 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 04.10.2018 genehmigt wurde. Damit zum 01.01.2019 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den Voraussetzungen der Abwasserbeseitigungssatzung entspricht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile und führt zu keiner Schlechterstellung von Abgabepflichtigen. Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26). Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass keine Veränderung der Abwassergebühren erforderlich ist.
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Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 11.10.2018 beschlossen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer |
Beschlussvorlage - 44/2018 Der Steuersatz bei der Zweitwohnungssteuer beträgt seit 01.01.2005 12% des Mietwertes der Zweitwohnung in Form der hochgerechneten Jahresrohmieten. Die Einnahmen betragen im Haushaltsjahr 2018 133.100 €. Zulässig sind Steuersätze, die mit dem sog. Übermaßverbot vereinbar sind. In der Rechtsprechung sind bisher Steuersätze, die sich in einem Bereich bis zu 20 % des jährlichen Mietaufwandes bewegen, als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden. Eine Erhöhung des Steuersatzes bis 15 % ist daher rechtlich möglich. Im den amtsangehörigen Gemeinden mit Zweitwohnungssteuererhebung liegen die Steuersätze zwischen 10 und 12 %. In Schleswig-Holstein betragen die (hier bekannten) höchsten Steuersätze auf Sylt 14 % und auf Helgoland 15 %. Berechnungsbeispiel: Bei einem angenommenem Mietwert (Jahresrohmiete) von 1000 € errechnet sich die Zweitwohnungssteuer wie folgt: 1000 € X Hochrechnungsfaktor (derzeit) 5,47 X Steuersatz 12% = 656,40 € Zweitwohnungssteuer jährlich, bei einem Steuersatz von 13 % ergäben sich 711,10 € (also plus 54,70 €), bei einem Steuersatz von 14 % 765,80 € (also plus 109,40 €) und bei einem Steuersatz von 15 % 820,50 € (also plus 164,10 €). Bei einem Steuersatz von 13 % ist nach den derzeitigen Verhältnissen mit Mehreinnahmen in 2019 gegenüber 2018 in Höhe von 13.000 €, bei 14 % in Höhe von 24.300 € und bei 15 % in Höhe von 35.500 € zu rechnen. Darüber hinaus wurde in den beigefügten Satzungsentwurf mit § 2a eine klarstellende Regelung zur Steuerpflicht bei gewöhnlichem Aufenthalt von Steuerpflichtigen im Ausland ergänzt, in den §§ 4, 7 und 10 erfolgten redaktionelle Änderungen vorgenommen und § 9 wurde an die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
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Beschluss: Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Waabs wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 30.10.2018 beschlossen. Der Steuersatz in § 5 beträgt 14 %.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Beratung über die Lokale Tourismusorganisation |
Beschlussvorlage - 11/2018 Das Amt (mit seinen Vorgängern Schlei und Schwansen) ist seit 2005 an der Ostseefjord Schlei GmbH beteiligt. Seit 2010 nimmt die Ostseefjord Schlei GmbH für die Region die "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) wahr. 2014 erfolgte eine europaweite Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019, die mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre versehen war. Die Stadt Schleswig wurde seinerzeit von den Ämtern Geltinger Bucht, Haddeby, Kappeln-Land, Schlei-Ostsee, Südangeln, Süderbrarup, der Stadt Kappeln und der Gemeinde Mittelangeln beauftragt, die Vergabe durchzuführen, nachdem die Gemeinden die Aufgabe "Förderung der LTO" auf die jeweiligen Ämter übertragen haben. In diesem Frühjahr wurde die Stadt Schleswig gebeten, die Verlängerungsoption für die Jahre 2020 bis 2024 für die Partner wahrzunehmen. Diese Entscheidung musste rechtzeitig getroffen werden, da im Falle der Nichtwahrnehmung der Option eine neue Ausschreibung und vertragliche Konsequenzen mehr als 1,5 Jahre beanspruchen würden. Der Amtsausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat den entsprechenden Beschluss am 26.03.2018 gefasst. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat am 10.04.2018 beschlossen, das Amt zu beauftragen, rechtssicher darzustellen, welche Auswirkungen ein Beschluss über die Rückübertragung der Aufgabe unter Berücksichtigung des Beschlusses aus 2014 haben würde und welche Auswirkungen sich ergeben würden, wenn die Gemeinde keiner LTO angehören würde. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückübertragung wurden bereits in der Vorlage zum vorgenannten Beschluss vom 07.04.2014 dargestellt. Zitat aus der Niederschrift: "Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann..." Bei einem entsprechenden Verlangen würde anschließend der Amtsausschuss beraten. Grundsätzlich gilt zunächst zu bedenken, dass die touristische Darstellung, Unterstützung und Vermarktung einer Region mit unserer kleinteiligen Gemeindestruktur nur gemeinschaftlich möglich ist. Es bedarf daher eines gemeindlichen Zusammenschlusses in einer gemeinsamen Organisationsform. Daher wünscht auch die Tourismusstrategie des Landes Schleswig-Holstein eine Mitgliedschaft von touristischen Orten in LTO´s. Diese wird für unsere Gemeinden über die Gesellschaftsbeteiligung des Amtes an der Ostseefjord Schlei GmbH sichergestellt. Die Mitgliedschaft ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte.
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Gemeindevertreter Haller und Gemeindevertreterin Brief vertreten die Auffassung, dass die Gemeinde Waabs in der Ostseefjord-Schlei Organisation nicht genügend vertreten wird Die Vermarktung richtet sich eher auf die Schlei-Region aus. Räumlich gehört die Gemeinde Waabs eher zur LTO "Rund um die Eckernförder Bucht" Hierzu weist Gemeindevertreter stark darauf hin, dass die Vermarktung der LTO "Rund um die Eckernförder Bucht" sich eher auf die Stadt Eckernförde als auf das Umland konzentriert. Die Probleme der Gemeinde Waabs mit der LTO Ostseefjord Schlei werden eingehend diskutiert.
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Beschluss: Die Angelegenheit wird bis nach einer weiteren Beratung im Tourismusausschuss vertagt. Bei dieser sollen noch einmal alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden, um Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten zu besprechen.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 14. | Antrag zur Asphaltdeckenerneuerung der Straße Neuschlag |
Beschlussvorlage - 25/2018 Herr Kruse beantragt mit dem zur Verfügung gestellten Schreiben vom 02.08.2018 die Beratung über die Erneuerung der Asphaltdecke im westlichen Teil der Straße Neuschlag. Schon in 2016 wurde erkannt, dass es für die Maßnahme keine EU-Zuschüsse geben wird und daher eine entsprechende Beantragung nicht sinnvoll ist. Darüber hinaus kann Herr Andresen erklären, dass die Straße auch nicht als sogenannte Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse (GIK) eingeordnet ist, so dass auch kein Zuschuss über Mittel des Finanzausgleichsgesetzes vom Land erwartet werden kann. Fazit: Die Gemeinde muss eine Asphaltierungsmaßnahme zu 100 % selbst finanzieren. Da es in der Gemeinde Waabs keine Ausbaubeitragssatzung mehr gibt, können keine Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Bei einer Länge von rund 825 m ergeben sich bei der Bauweise analog zum östlichen Teil der Straße mit einer profilierenden & verstärkenden Tragschicht und einer neuen Deckschicht sowie einer Angleichung der Banketten Kosten von rund 85.000 €. Von einer Bauweise ohne verstärkende Tragschicht rät Herr Andresen ab, schließlich hat sich der westliche Teil der Straße über die vergangenen 16 Jahre bewährt. Es gibt noch keine Risse oder Schadstellen. Sofern die Gemeinde Waabs die Maßnahme in 2019 durchführen möchte, wird sie in einer größeren Ausschreibung mit anderen Asphaltierungsmaßnahmen im Kreisgebiet gebündelt ausgeschrieben. |
Beschluss: Der Bauausschuss wird im Rahmen einer Wegebegehung eine Prioritätenliste für die Straßensanierung erstellen. Das Amt wird dieses fachlich begleiten. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 28/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :13 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 16. | Antrag der WGW-Fraktion auf Verbesserung der Straßenbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 47/2018 Mit Datum vom 30.10.2018 wurde durch die WGW-Fraktion ein Antrag auf Verbesserung der Straßenbeleuchtung gestellt, der wie folgt begründet wird: Die Straßenbeleuchtung im unteren Abschnitt der Dorfstraße in Kleinwaabs (ab Höhe Feuerwehrgerätehaus bis Einmündung Flintholm) ist absolut unzureichend, der Bürgersteig dort liegt total im Dunkeln. Dies trifft auch auf die Beleuchtung am Anfang von Flintholm am Grundstück Nielsen zu. Hier ist die Straßenlaterne sehr kurz bzw. steht hier ungünstig, so dass sie nur sehr wenig Fläche ausleuchtet.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Straßenlaterne in der Dorfstraße sowie eine Solar-Beleuchtung an der Bushaltestelle Zollhaus Richtung Eckernförde aufzustellen sowie die frei werdende Laterne in Flintholm nach Seeberg umsetzen zu lassen. Die Energie für diese Straßenlaterne stellt Gemeindevertreter Juhl kostenlos zur Verfügung.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte |
zu TOP 20. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |