N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 16.09.2019.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Bruno Kruse
Gemeindevertreter Christian Netz
Gemeindevertreterin Sabine Noth-Stöcks
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Heiko Starck
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Verlegung einer Fällmitteldosierleitung auf der Kläranlage Waabs 2020
  Beschlussvorlage - 29/2019
7. Zustand Zaun in Langholz am Strand
  Beschlussvorlage - 30/2019
8. Asphaltdeckenerneuerungen an Gemeindestraßen 2020
  Beschlussvorlage - 31/2019
9. Sanierung des Oberlichtes im Kindergarten "Altbau"
  Beschlussvorlage - 34/2019
10. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Waabs über die Benutzung und Gebührenerhebung für das Gemeindehaus "Dörphus" in Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 35/2019
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt: 11 - 13

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Auf Nachfrage, wer zukünftig für die Nutzung des Dörphus bezahlen soll, erklärt der Bürgermeister, dass mit der Neuregelung, die auf der heutigen Tagesordnung zur Beratung ansteht, hier Klarheit geschaffen werden soll. Ziel ist es, dass private Veranstaltungen und Feiern kostenpflichtig sein sollen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Initiative der Gleichstellungsbeauftragten
  • Veranstaltung der Aktiv Region am 30.09.
  • Der Auftrag zur Herrichtung der Banketten wurde erteilt.
  • Durchführung eines Projektes mit der OFS zur Aufstellung von Erklärungsschildern am Strand sowie Aufstellung von Bänken und eines Spielschiffes
  • Steine aus der Ausbaggerung der Kanalschleusen werden vor Booknis ausgebracht
  • Begehung des Feuerwehrgerätehauses durch die HFUK
  • Ausbildung einer Erzieherin in der Kindertagesstätte
  • Es ist ein Termin mit der Bundeswehr und dem Eigentümer von Gut Lehmberg angestrebt, um eine Wegeangelegenheit zu klären.

zu TOP 6. Verlegung einer Fällmitteldosierleitung auf der Kläranlage Waabs 2020
Beschlussvorlage - 29/2019

Im Klärprozess wird auf der Kläranlage Waabs Eisen-III-Chlorid in den Abwasserstrom zur Fällung von Phosphat eindosiert. Gemäß Bauplan und ursprünglicher Planung findet die Dosierung in einem Schacht vor dem Phosphatfällungsteich statt. Im Winterbetrieb wird dieses auch so praktiziert. Im Sommerbetrieb hat sich schon zu Zeiten von Herrn Goldschmidt herausgestellt, dass die Fällung besser in der technischen Belebung funktioniert. Er hat damals schon vom Fällmitteltank hinter dem Betriebsgebäude einen "Gartenschlauch" durch einen Kabelzugkanal Richtung technischer Belebung verlegt. Dieser Schlauch ist mit den Jahren porös geworden und wird kurzfristig provisorisch ausgetauscht. Sollte das hochkorrosive Fällmittel im Kabelzugkanal austreten, würde damit wahrscheinlich ein hoher Schaden einhergehen. Da die Fällmittelleitung den Normen nach doppelwandig sein muss, soll der neue Schlauch nur ein Provisorium sein. Um eine ordnungsgemäße dauerhafte Leitungsform zu erhalten, sollte die Leitung doppelwandig auf direktem Wege zur Belebung erdverlegt werden. Dazu müsste ein Leitungsgraben durch Pflaster und Asphalt hin zur Belebung hergestellt werden.

Der Aufwand wird mit 7- bis 8-Tsd. Euro abgeschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Fällmittelleitung in 2020 ordnungsgemäß zu verlegen. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereit gestellt.  


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zustand Zaun in Langholz am Strand
Beschlussvorlage - 30/2019

Der Zaun zwischen Fahrbahn und Strandwall sowie zwischen Gehweg und Parkplatz in Langholz macht einen maroden und ungepflegten Eindruck. Einige Bretter und Pfosten sind morsch und müssten ausgetauscht werden. Um wieder ein gepflegtes Aussehen herzustellen, müsste die abblätternde Farbe abgeschliffen und ein neuer Anstrich aufgetragen werden.

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Da eine solche Maßnahme wohl durch den Bauhof mangels Kapazität nicht leistbar ist, wird die Beratung über eine Vorgehensweise in den Gremien der Gemeinde angeregt.

Der Zaun wurde wohl vor Jahren mal errichtet, um Gefahrensituationen durch quer laufende Kinder, das unkontrollierte Betreten des Strandwalls und das unkontrollierte Befahren sowohl des Parkplatzes als auch des Strandwalls zu vermeiden. Ob diese Gefahren heute noch vorherrschen und ob ein Zaun heute überhaupt noch erforderlich ist, möge die Gemeinde bewerten. Aus technischer Sicht sollte zwischen Gehweg und Parkplatz jedenfalls ein Hindernis erhalten bleiben, da der den Gehweg begrenzende Betonrasenbordstein nicht zum Überfahren taugt. Sofern das Erfordernis bestätigt wird, kann überlegt werden, ob:

  • der vorhandene Zaun durch einen Maler / Tischler saniert wird, oder

  • der Zaun durch einen neuen Zaun ersetzt wird. Bei dieser Entscheidung sollte die Pflegeleichtigkeit eine Rolle spielen. Ein Doppelstabmattenzaun würde vielleicht zu technisch aussehen. Daher wird als eine Idee die Montage von , metallischen, nichtrostenden Pollern mitgegeben. Zwischen diesen ließe sich ggf. eine Kette spannen. Somit könnte entweder das Querfahren und / oder das Querlaufen weiter unterbunden werden. Würde man den alten Holzzaun demontieren und fachgerecht entsorgen lassen, alle 2,50 m einen Poller in ein kleines Betonfundament stellen und eine Kette spannen, würden die Kosten rund 100 €/m betragen (ein Kostenvoranschlag eines Schlossers liegt vor). Entlang des Parkplatzes ist die Front 95 m und entlang des Strandwalls weiter 130 m lang.

    Beispielfoto
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  • Oder alles so bleibt wie es ist.

Wenn kein Zaun für notwendig erachtet wird, könnte er ersatzlos demontiert werden.

Im folgenden Plan sind die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke "privat / Land / Gemeinde" vermerkt:

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Beschluss:
Die Abgrenzungen zum Parkplatz und zum Strand werden durch den Bauhof instandgesetzt. Schadhafte Bestandteile werden ausgetauscht und ein grüner Lasuranstrich soll aufgetragen werden. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Asphaltdeckenerneuerungen an Gemeindestraßen 2020
Beschlussvorlage - 31/2019

Die Gemeinde hat im Rahmen einer Wegebereisung Handlungsbedarf an verschiedenen Straßenoberflächen festgestellt. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen eine Liste mit Straßenabschnitten gegeben und um jeweilige Kostenschätzungen für Sanierungen der Oberflächen gebeten. Dabei wurden auch die jeweiligen Streckenabschnitte in Meterangaben definiert. Dadurch, dass die weiterführenden Straßen teilweise auch erneuerungsbedürftig sind, wird die Definition des Endes einer Sanierungsstrecke für Außenstehende wahrscheinlich unverständlich erscheinen.

Herr Andresen hat zur Beurteilung des vorhandenen Asphaltober- und Unterbaus sowie Untergrundes in Absprache mit dem Bürgermeister Bohrkerne aus den Straßen entnehmen und analysieren lassen. Als Dienstleister wurde nach einer Preisanfrage das namhafte Asphalt-Labor aus Wahlstedt gewählt. Die Ergebnisse nebst der Sanierungsempfehlungen wurden den folgenden Ausführungen zu Grunde gelegt. Herr Andresen hat bei jedem einzelnen Straßenabschnitt jeweils eine Baustelleneinrichtung kalkuliert. Möglicherweise fällt diese moderater aus, wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden, möglicherweise werden diese Kosten höher ausfallen, wenn nur eine oder einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.

Da die Untersuchungsbefunde und Sanierungsempfehlungen des Asphaltlabors sowie die Kostenschätzungen von Herrn Andresen je Straße insgesamt 8 bis 10 Seiten füllen und sich somit rund 45 Seiten ergeben, wurde auf eine Versendung dieser Unterlagen als Anlage zur Vorlage verzichtet. Gerne können die Unterlagen vor den Sitzungen von Gemeindevertretern per Mail bei Herrn Andresen abgefordert werden.

  1. "Neuschlag" von Gartenstraße bis Straße Hülsenhain:

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    Zuletzt hat die Gemeindevertretung am 19.11.2018 über eine mögliche Sanierung der Oberfläche beraten. Seinerzeit wurde kein Beschluss zur Sanierung gefasst. In der zugehörigen Beschlussvorlage wurden die Baukosten auf rund 85.000 € geschätzt. Heute schätzt Herr Andresen die Kosten auf Grundlage der Bohrkernanalysen und der Sanierungsempfehlung des Asphalt-Labors auf rund 107.500 €. Die Mehrkosten beruhen darauf, dass die Sanierungsempfehlung etwas umfangreicher sind als die Annahmen von Herrn Andresen aus 2018. Zudem hat Herrn Andresen den Bau einer Wasserführung in Form einer Muldensteinrinne und/oder Rasengittersteinen im Gefällebereich "Neuschlag 5 – 7" vorgesehen. Dort kommt es bei näherem Hinsehen zu Ausspülungen der Bankette. Insbesondere nach einer Sanierung der Straße wird es schwierig sein, das neue Bankettmaterial zum Halten zu bekommen.

  2. "An der Wurth" in Klein Waabs

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    Das Ergebnis der Bohrkernanalyse ergibt in der Sanierungsempfehlung eindeutig eine Komplettsanierung von Unterbau und Oberbau. D.h. der komplette Asphalt muss nebst des darunterliegenden, nicht frostsicheren Bodens ausgebaut werden. Anschließend müssen die Schichten neu eingebaut werden. Das Schadensbild lässt dieses Erfordernis bei genauerem Hinsehen auch vermuten.
    Zieht man zusätzlich den Kanalzustandsplan aus dem Kanalkataster zu Rate, kommt man zu der schnellen Erkenntnis, dass eine Sanierung der Straßenoberfläche erst Sinn macht, wenn die Kanäle saniert wurden. Alle rot und gelb markierten Kanäle sind stark sanierungsbedürftig.
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    Daher empfiehlt Herr Andresen für diese Straße, zunächst ein Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Kostenschätzung für die Kanalsanierung zu beauftragen. Da damit die Öffnung der Straßenoberfläche einhergehen wird, können parallel dann auch gleich die Sanierungskosten der Straßenoberfläche mit ermittelt werden.

  3. "Seestraße" Großwaabs

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    Das Ergebnis der Bohrkernanalyse ergibt die Sanierungsempfehlung einer reinen Deckenerneuerung. Der Straßenoberbau gestattet ein Abfräsen der obersten 3 – 4 cm mächtigen Deckschicht und anschließend ein Aufbringen einer neuen 4 cm Asphaltdecke. Bei dieser Bauweise ist allerdings nie auszuschließen, dass einzelne Risse sich schon nach wenigen Jahren wieder in der neuen Decke einstellen. Diese müssten dann sofort vergossen werden.
    Nördlich der Grundstücke 24-32 wurde der Einbau von Rasengittersteinen als Kantenschutz vorgesehen. Die Entwässerung muss über eine Mulde wieder ermöglicht werden. Vorhandene Markierungen würden wieder neu hergestellt.
    In die Kostenschätzung wurde auch die Erneuerung der Asphaltdecke des Gehweges auf der südlichen Straßenseite einbezogen. Sie endet für den Straßenbau mit 117.500 €.
    Der Kanalzustandsplan zeigt wenige Schäden am Kanal, die ein baldige Sanierung erfordern. Um für deren Sanierung im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung eine Kostenmarke zu berücksichtigen, sind in der Schätzung 15.000 € aufgenommen worden.
    Auf dem Weg zum Campingplatz Booknis befindet sich eine Asphalthebung. Ursache kann Wurzeldruck oder auch ein sich hebender Stein sein. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten, für diese Stelle einen Abhilfevorschlag zu unterbreiten. Dieses sei in Zusammenhang mit Sowieso-Maßnahmen in Waabs getan. Es sollte der Asphaltbereich herausgefräst, der Unterbau- und grund überprüft und ausgetauscht sowie neuer Asphalt eingebaut werden. Die Kosten werden im Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen auf rund 7.500 € geschätzt.
    Insgesamt werden die zusammengehörigen Kosten geschätzt auf rund 140.000 €.




  4. "Aschenberg" Kleinwaabs

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Das Ergebnis der Bohrkernanalyse zeigt zwei verschieden starke Asphaltoberbaustärken. Während im vorderen Bereich 17 cm vorhanden sind (aufgeweiteter Bereich an der L26) , sind im schmaler werdenden Bereich nur noch 10 cm vorhanden. Daher ergibt sich auch eine differenzierte Sanierungsempfehlung. Vorne wird empfohlen, 9 cm herauszufräsen und in zwei Lagen wieder einzubauen. Weiterführend wird der Hocheinbau in zwei Lagen empfohlen.

Der Kanalzustandsplan zeigt keine Schäden am Kanal.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 50.000 €.

  1. "Rothensander Weg " in Ludwigsburg

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Das Ergebnis der Bohrkernanalyse und auch das Schadensbild belegen, dass der Unterbau- und grund insbesondere auf der westlichen Seite der Straße nicht besonders tragfähig sind. Daher wird als Sanierungsempfehlung ein Vollausbau empfohlen, d.h. den Asphaltoberbau komplett auszubauen, den nicht tragfähigen Unterbau und –untergrund auszutauschen und einen neuen Asphaltoberbau einzubauen. Die Kostenschätzung endet mit einer Summe von rund 39.000 €. Gemeindliche Abwasserkanäle liegen in dieser Straße nicht.


Um am Markt besonders wirtschaftliche Preise zu erzielen, können die Maßnahmen in eine kreisweite Ausschreibung beim W2-Ingenieurbüro aufgenommen werden. Infolge der Vielzahl der kommunalen Bauprojekte muss die Bauabteilung des Amtes für die Umsetzung der Maßnahmen möglicherweise insbesondere bei der Bauleitung Unterstützung durch ein Ingenieurbüro einholen.

Zusammenfassung:

  • Neuschlag, Kostenschätzung 107.500 €

  • An der Wurt, erst Kanalsanierung, dann Straßensanierung

  • Seestraße, Kostenschätzung für alles 140.000 € incl. Kanalsanierung in geringem Umfang

  • Aschenberg, Kostenschätzung 50.000 €

  • Ludwigsburg, Kostenschätzung 39.000 €

Summe aller Kostenschätzungen: 336.500 €

Haushaltslage der Gemeinde mit Zahlen zum Stand 31.12.2018:

  • Allgemeine Rücklage rund 1.000.000 €

  • Sonderrücklage Abwasser SW: rund 388.000 €

  • Sonderrücklage Abwasser RW: rund 42.000 € 


Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Maßnahmen 2020 und 2021 umzusetzen.
  • Neuschlag, Kostenschätzung 107.500 €

  • An der Wurt, erst Kanalsanierung, dann Straßensanierung

  • Seestraße, Kostenschätzung für alles 140.000 € incl. Kanalsanierung in geringem Umfang

  • Aschenberg, Kostenschätzung 50.000 €

  • Ludwigsburg, Kostenschätzung 39.000 €

Die geschätzten Kosten von 500.000,- € (inkl. An der Wurth) werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Haushalt 2020 und 2021 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sanierung des Oberlichtes im Kindergarten "Altbau"
Beschlussvorlage - 34/2019
Schon vor dem Anbau an den Kindergarten bereitete das große Oberlicht bei bestimmten Wetterlagen bisweilen Sorge. Es kam immer mal zu Leckagen. Ein genauer Mangel konnte aber nie genau als Ursache festgestellt werden. Neben den Leckagen sind die Scheiben blind, d.h. das dämmende Gas im Scheibenzwischenraum ist unlängst entwichen.
Zuletzt waren die Leckagen im Frühjahr zu heftig, so dass erneut von innen und außen eine Überprüfung durchgeführt wurde. Mehrere Fachfirmen haben eine Stellungnahme abgegeben. Der Glaser erklärt, dass er am Bestandsoberlicht keine Veränderungen vornehmen darf, weil sich die Normen für Überkopfverglasung geändert haben. Die maximale Scheibengröße ist begrenzt und die statischen Anforderungen haben sich verschärft. Daher wurde ein Schlosser gebeten, eine Lösung anzubieten. Tatsächlich hat er festgestellt, dass die flache Dachneigung gepaart mit einer mangelhaften Wasserführung zu einer Hinterläufigkeit in der Konstruktion führt. Er schlägt vor, die vorhandene Konstruktion durch ergänzende Riegel zu verstärken und die Verglasung zu erneuen. In diesem Zusammenhang würde dann die Wasserführung vernünftig hergestellt.
Die Kosten belaufen sich auf rund 5.500 €. Ein komplettes, neues Oberlicht kostet ein Vielfaches.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Sanierung des Oberlichtes vorzunehmen. Erforderliche Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Waabs über die Benutzung und Gebührenerhebung für das Gemeindehaus "Dörphus" in Kleinwaabs
Beschlussvorlage - 35/2019
Nach Erlass der Satzung der Gemeinde Waabs über die Benutzung und Gebührenerhebung für das Gemeindehaus "Dörphus" in Kleinwaabs hat sich aus der Praxis ein Veränderungsbedarf für die Regelung der Gebührenerhebung in § 9 Abs. 1 ergeben. Es sollen zukünftig nur noch diejenigen Veranstaltungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit kostenpflichtig werden, die von Privatpersonen durchgeführt werden. Sofern Vereine oder Organisationen eine Veranstaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen, soll diese kostenfrei sein.

Im Entwurf der 1. Nachtragssatzung wurde daher § 9 Abs. 1 entsprechend ergänzt.  
Nach eingehender Diskussion des Sachverhaltes und möglicher Alternativen, stellt Gemeindevertreterin Noth-Stöcks den Antrag auf Abstimmung.

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Waabs über die Benutzung und Gebührenerhebung für das Gemeindehaus "Dörphus" in Kleinwaabs wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer