Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Waabs, Kleinwaabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse |
stellv. Mitglied Karsten Heide (stellv. für Heinz Haller) |
wählbarer Bürger Heinz Riehm |
stellv. Mitglied Stefan Stöcken (stellv. für Edgar Lang) |
wählbarer Bürger Jan Stuhr |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
stellv. Auschussvorsitzende/r Klaus Wilke |
Ausschussmitglied Heinz Haller (entschuldigt vert. durch Karsten Heide) |
wählbarer Bürger Edgar Lang (entschuldigt vert. durch Stefan Stöcken) |
Bgm. (stellv. Mitglied) Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
Gemeindevertreter Hajo Wurr |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 44/2010 | |
6. | Antrag des Reitervereins Waabs-Langholz e. V. auf Übernahme der Reparaturkosten des Dressurplatzes |
Beschlussvorlage - 49/2010 | |
7. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorlage - 43/2010 | |
8. | Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2011 |
Beschlussvorlage - 50/2010 | |
8.1. | Zuschussantrag Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. |
Beschlussvorlage - 53/2010 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 45/2010 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Herr Reyer fragt nach der Finanzlage der Gemeinde. Ausschussvorsitzender Bruno Kruse antwortet, dass sich dieses aus dem Verlauf der Tagesordnung ergibt.
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zu TOP 5. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 44/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 125 Aktien erwerben. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Antrag des Reitervereins Waabs-Langholz e. V. auf Übernahme der Reparaturkosten des Dressurplatzes |
Beschlussvorlage - 49/2010 Der Reiterverein Waabs-Langholz e. V. stellt mit Datum vom 20.10.2010 den Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten des Dressurplatzes auf dem Vereinsgelände. Der Dressurplatz wird täglich von fast allen reitenden Bewohnern der Gemeinde Waabs benutzt. Jetzt ist der Boden des Dressurplatzes verbraucht und verdichtet und muss dringend überholt und repariert werden. Bisher hat der Reiterverein noch nie um eine finanzielle Unterstützung gebeten und immer alles selbst getragen. Im Zuge des im nächsten Jahr anstehenden 60-jährigen Jubiläumsturniers ist der Reiterverein selbst finanziell sehr angestrengt und muss noch mehrere Verbesserungen am Turnierplatz vornehmen. Der beigefügte Kostenvoranschlag schließt mit einer Summe in Höhe von 5.497,80 € |
Frau Gräfin zu Lynar-Lassen erklärt sich für befangen und verläßt den Sitzungsraum. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Waabs einen Betrag in Höhe von 2.000,- € der Reparaturkosten des Dressurplatzes des Reitervereins Waabs-Langholz übernimmt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorlage - 43/2010 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf wird nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden von Herrn Erichsen vorgetragen. Folgende Änderungen werden vorgenommen: Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2011 |
Beschlussvorlage - 50/2010 Folgende Zuschussanträge wurden für das Haushaltsjahr 2011 eingereicht: 1. Frauenzimmer e. V. Kappeln 2. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. Kiel Die Anträge sind der Beschlussvorlage beigefügt. In der Vergangenheit wurden Zuschüsse in Höhe von je 25 € gewährt. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Frauenzimmer e. V. Kappeln und der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. Kiel für das Haushaltsjahr 2011 je einen Zuschuss in Höhe von 50 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.1. | Zuschussantrag Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. |
Beschlussvorlage - 53/2010
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. für das Jahr 2011 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Stefan Stöcken |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 45/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Haushalt 2011 wird nach einer Einleitung des Ausschussvorsitzenden von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen werden vorgenommen: Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.849.100,00 EUR in der Ausgabe auf 1.849.100,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 141.800,00 EUR in der Ausgabe auf 141.800,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 % 2. Gewerbesteuer 360 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Ulrich Erichsen | Bruno Kruse |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |