N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 21.11.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Kl. Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Heinz Haller
Ausschussmitglied Karsten Paul Heide
Ausschussmitglied Hans-Walter Schleschka
Ausschussmitglied Gabriele Stamp
Ausschussmitglied Johannes Tams
stellv. Auschussvorsitzende/r Klaus Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied + Bgm. Udo Steinacker
stellv. Mitglied Ursula Fröhler
stellv. Mitglied Nis Juhl
stellv. Mitglied Lothar Schaldach
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft e. V. auf einen einmaligen Zuschuss zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf
  Beschlussvorlage - 52/2013
5. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. auf jährliche Bezuschussung
  Beschlussvorlage - 40/2013
6. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 60/2013
7. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 61/2013
8. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2012
  Beschlussvorlage - 62/2013
9. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 58/2013
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 57/2013
11. Bezuschussung Kindergarten
12. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 59/2013
13. Einwohnerfragestunde
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt den TOP "Bezuschussung Kindergarten" zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft e. V. auf einen einmaligen Zuschuss zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf
Beschlussvorlage - 52/2013

Mit Schreiben vom 04.09.2013 beantragt die Swin Golf Gemeinschaft e. V. einen einmaligen Zuschuss zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf, die erstmals in Waabs stattfindet. Durch die bereits 4mal ausgerichteten Schleswig-Holstein open und die vielen anderen Einladungsturniere in Waabs hat die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. bewiesen, dass sie in der Lage ist, so ein großes Turnier zu Organisieren und Durchzuführen. Zur Deutschen Meisterschaft werden mindestens 180 Spieler und weitere 50 Betreuer und Gäste erwartet. Die Veranstaltung wird an einem Wochenende im Juli/August von Donnerstag bis Samstag stattfinden.

Der Antrag vom 04.09.2013 ist beigefügt.

Über den Antrag wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. zur Ausrichtung der Deutschen Einzelmeisterschaften im Swin Golf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Antrag der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. auf jährliche Bezuschussung
Beschlussvorlage - 40/2013

Mit Schreiben vom 04.09.2013 beantragt die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. eine jährliche Bezuschussung. Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Swin Golf Sports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das besondere Augenmerk liegt auf dem Aufbau der Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche sollen vom Swin Golf begeistert werden. Die Aktion Ferienspaß der Gemeinde Waabs wurde bereits 2mal durchgeführt. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung.

Der Antrag vom 04.09.2013 ist beigefügt.

Über den Antrag wird diskutiert.

Die SPD-Fraktion beantragt eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 100 €.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die CDU-Fraktion beantragt eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 250 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. erhält einen jährlichen Zuschuss beginnend mit dem Kalenderjahr 2014 in Höhe von 250,00 €.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 60/2013

Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2013 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.250 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 3.024 € und der Stadt Kappeln 7.150 €. Um die vom Land geforderte Kofinanzierung in Höhe von 50 % zu erreichen, müssten die Umlandgemeinden einen Zuschuss in Höhe von 2.076 € aufbringen.

Im Jahre 2012 gab es 723 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.

Über den Antrag wird diskutiert.

Die SPD-Fraktion beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250 €.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die CDU-Fraktion beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 100 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 61/2013

Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Informationen mit aktuellen Zahlen zur Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf sind beigefügt.

Über den Antrag wird diskutiert.

Ausschussmitglied Klaus Wilke beantragt, keine Bezuschussung vorzunehmen.

Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Die SPD-Fraktion beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250 €.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Die CDU-Fraktion beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 100 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu gewähren. Zukünftigen Zuschussanträgen ist eine Bilanz beizufügen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2012
Beschlussvorlage - 62/2013

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2012 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen.
Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2012 ein Überschuss in Höhe von 6.741,67 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Überschusses in Höhe von 1.639,82 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Überschuss von 8.381,60 €. Dieser ist über eine Folgekalkulation auszugleichen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2012 in der Gemeinde Waabs bestätigt. Eine Folgekalkulation ist vorzunehmen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 58/2013

In der Hauptausschusssitzung vom 26.09.2013 wurde die Anhebung der Entschädigungssätze diskutiert. Der Bürgermeister und die Wehrführer erhalten den Höchstsatz nach der jeweiligen Entschädigungsverordnung. Nicht den Höchstsatz erhalten die Gemeindevertreter/innen (z. Zt. 50,- € monatlich pauschal) und die bürgerlichen Ausschussmitglieder (20,- € je Sitzung). Der Höchstsatz für eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beläuft sich nach § 2 Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) z. Zeit auf 76,- €. Das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder hat nach § 12 EntschVO einen Höchstsatz von 31,- € pro Sitzung.
Eine Anhebung der beiden Sätze würde zusätzliche Kosten von ca. 4.500,- € im Jahr verursachen. Aus pragmatischen Gründen wäre für diese beiden Entschädigungen in der gemeindlichen Entschädigungssatzung auch der Höchstsatz aufzunehmen.
Für die monatliche Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden gibt es keine festgesetzten Summen. Diese Entschädigung darf nach § 9 (2) EntschVO bestimmte Sätze nicht überschreiten und der tatsächliche Aufwand mit dieser Funktion sollte berücksichtigt werden. Diese gehört, im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden, mit 80,- € im Monat zu den höchsten Entschädigungen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:            

Beschluss:

Es wird beschlossen, eine 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2014 zu erlassen. Die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter soll 75,00 € betragen, das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder 30,00 €.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 57/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des1. Nachtragshaushaltsplanes wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bezuschussung Kindergarten
Es wird beschlossen, für den Kindergarten einen Zuschuss in Höhe von 125.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich einer vorzulegenden Abrechnung der Kirche.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 59/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.112.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              2.112.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              255.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               255.300,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 14. Bekanntgaben
Herr Haller bemerkt, dass 1/3 der Grundschüler aus der Gemeinde Waabs eine andere Schule besuchen.


Ulrich Erichsen  Bruno Kruse 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r