N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 17.11.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied + Bgm. Udo Steinacker
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Heinz Haller
Ausschussmitglied Karsten Heide
Ausschussmitglied Gabriele Stamp
stellv. Auschussvorsitzender Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied Elvira Brief
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter
5. Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 52/2016
6. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 53/2016
7. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 55/2016
8. Antrag auf Kostenübernahme für die Beschaffung von T-Shirts für die DRK-Jugendgruppe Waabs
  Beschlussvorlage - 56/2016
9. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 54/2016
10. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Für das entschuldigte Ausschussmitglied Johannes Tams nimmt stimmberechtigt das stellv. Ausschussmitglied Udo Steinacker an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.            

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter gestellt.

zu TOP 5. Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 52/2016
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren aufgrund gestiegener Kosten insbesondere für die Teichentschlammung von bisher 1,50 € auf 2,55 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.

Da über die Grundgebühren maximal die Fixkostensumme von 158.000 € finanziert werden darf, folgt hier eine Gebührensenkung von bisher 48,00 € auf 38,50 € pro Einheit und Jahr.

Bei den Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren ist aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen eine Erhöhung von bisher 19,16 € auf 25,50 € je 50 qm überbauter und befestigter Grundstücksfläche erforderlich.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 53/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan. 

Der Entwurf der 2. Nachtragdhaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Einnahme Gewerbesteuer neu = 397.500 € (42.200 € weniger als im Entwurf)

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 140.100 €

Der Rücklagenstand wird dann vorausssichtlich 465.000 € am 31.12.2016 betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden mit den genannten Änderungen beschlossen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 55/2016
Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können.

Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt. 

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Kostenübernahme für die Beschaffung von T-Shirts für die DRK-Jugendgruppe Waabs
Beschlussvorlage - 56/2016
Mit Schreiben vom 11.10.2016 beantragt der DRK-Ortsverein Waabs die Übernahme der Kosten für die Erstausstattung der DRK-Jugendgruppe mit T-Shirts in Höhe von 481,54 €.

Begründet wird der Antrag damit, dass sich die Jugendgruppe seit ihrer Gründung stabilisiert hat und erste Schritte in die Öffentlichkeit gegangen wurden. Die Notwendigkeit eines einheitlichen Auftretens wurde erkannt und entsprechende T-Shirts beschafft. Eine Beschaffung von Einsatzbekleidung ist derzeit noch nicht sinnvoll und zu teuer.

Die erfreuliche weitere Entwicklung, das positive einheitliche Auftreten der Jugendgruppe auf Veranstaltungen der Gemeinde, wie die Aktion "Saubere Gemeinde", das Dorffest u. v. m., verbunden mit den positiven Reaktionen vieler Bürgerinnen und Bürger, veranlassen den DRK-Ortsverein nunmehr, die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Gemeinde zu beantragen.

Der Antrag des DRK ist der Vorlage beigefügt. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem DRK-Ortsverein Waabs die Kosten für die Beschaffung von T-Shirts für die Jugendgruppe in Höhe von 481,54 € zu erstatten 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 54/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und des Haushaltsplanes 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Einnahme Gewerbesteuer neu = 279.000 € (43.100 € weniger gegenüber dem Entwurf)

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmer 343.300 €.

Der voraussichtliche Rücklagenstand per 31.12.2017 wird dann 122.000 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.740.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.740.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      809.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      809.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      6,49 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Herr Brief dankt im Namen des DRK für die Bezuschussung der Beschaffung der T-Shirts.
Herr Bothe dankt im Namen des Kirchenvorstands für die gute Zusammenarbeit bei der Übergabe des Kindergartens an die Gemeinde.
Fragen zum Kindergarten werden vom Ausschussvorsitzenden Bruno Kruse und Bürgermeister Udo Steinacker beantwortet.
Abschließend dankt Herr Bothe für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung.


Ulrich Erichsen  Bruno Kruse 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r