N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales der Gemeinde Waabs vom 08.06.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Dirk Gloyer
wählbare Bürgerin Evelyn Gerhardt
Ausschussmitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
stellv. Mitglied Bruno Kruse (stellv. für Kai Tümmler)
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
stellv. Auschussvorsitzender Stefan Stöcken
wählbarer Bürger Uwe Voß

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Kai Tümmler (entschuldigt vert. durch Bruno Kruse)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Heinz Haller

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 02.07.2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Jahresempfang
5. Aktion Ferienspaß 2010
6. Ausbau der Tagesbetreuung für unter Dreijährige
  Beschlussvorlage - 6/2010
7. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Dirk Gloyer eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit der Ausschussmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest.
Das entschuldigte Ausschussmitglied Kai Tümmler wird vom stellv. Mitglied Bruno Kruse vertreten.
Als Protokollführer wird das Ausschussmitglied Stefan Stöcken eingesetzt.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 02.07.2009

Es gibt keine Änderungen zur Sitzungsniederschrift.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Punkt 6. „Zuschuss für die AWO, Ortsverein Schwansen“ wird abgesetzt, da der Antrag bereits erledigt ist.
Punkt 4. „Jahresempfang mit Ehrung einer/s Bürgerin/Bürgers, mehrerer Bürger/innen“ wird aufgeteilt in 4. Jahresempfang und im nichtöffentlichen Teil 8. Ehrung eines Bürgers - Vorschläge. 

Die vorherigen Top´s 7 und 8 werden zu Top 6 und 7.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Jahresempfang

Bisher fand der Jahresempfang der Gemeinde Waabs unter Beteiligung der Parteien im Januar eines Jahres als Neujahrsempfang statt. In Zukunft soll ein Jahresempfang im Laufe des Jahres mit allen in der Gemeinde Waabs aktiven Vereinen und Verbänden organisiert werden. In diesem Rahmen sollen ggf. Bürger der Gemeinde Waabs geehrt werden.

Eine Möglichkeit in diesem Jahr wäre es, das Dorffest im Sommer als Jahresempfang zu nutzen, da hier ohnehin alle Vereine und Verbände beteiligt sind. Das Dorffest bietet aber keinen ausreichenden feierlichen Rahmen, daher wird ein Termin im Herbst in Erwägung gezogen. Obwohl dieser Termin einen zusätzlichen Kostenfaktor bildet, wird diese Lösung favorisiert, da alle Beteiligten nach der Saison mehr Ruhe haben.

Beschluss: Auf der nächsten Besprechung für das Dorffest am 01.07.2010 um 19 Uhr am Feuerwehrgerätehaus wird dieses Thema mit den Vereinen und Verbänden besprochen. Als Termin für den Jahresempfang wird der 7.11.2010 (Sonntag) um 11:00 Uhr beschlossen.
Für die Ehrung eines/mehrerer Bürger/s können Vorschläge beim Bürgermeister eingereicht werden. Über die Ehrung entscheidet dann der Ausschuss für Jugend und Soziales.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Aktion Ferienspaß 2010

Die Mittel aus dem Topf des Jugendtreffs Waabs sollen für die Aktion Ferienspaß eingesetzt werden.
Es scheint jedoch schwierig, die Mittel für diesen Zweck schon im Jahre 2010 bereit zu stellen. Wegen der Gemeinnützigkeit des inzwischen aufgelösten Vereins sind viele bürokratische Hürden zu nehmen. Es ist bei der Auflösung des Vereins beschlossen worden, die Mittel des Vereins für die Jugendarbeit in der Gemeinde Waabs zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch eine Wartezeit für die Verwendung der Gelder von einem Jahr nach der Erstellung des Bescheides der Auflösung des Vereins einzuhalten.

Ein eigener Posten für die Aktion Ferienspaß ist im Haushalt eingestellt und wenn eine Aktion den Bezuschussungsrahmen überschreitet, dann wird es einen Eigenanteil für die Teilnehmer geben.

Eine Empfehlung des Amtes besagt, dass sich die Gemeinde bei solchen Aktionen mit 2/3 der Kosten beteiligen soll und im Jahr 3 Aktionen durchführen müsste.
Die Gemeinde Waabs hat in der Vergangenheit in der Regel 2 Aktionen bezuschusst und dabei die im Haushalt geplanten Gelder auch ausgeschöpft. Dies soll auch in diesem Jahr umgesetzt werden.

1. Aktion            Es sollen in diesem Jahr örtliche Freizeitangeboten genutzt werden. Die Familie                         Thomsen, welche die Swin Golf Anlage und die Heuherberge in Sophienhof                         betreibt hat ein Angebot gemacht:

Zweitägige Veranstaltung 4. und 5. August 2010 für Teilnehmer von 12 bis 18 Jahren:
1. Tag:            Swin Golfen lernen in mehreren Gruppen
            Grillen, Lagerfeuer, Stockbrot
            Übernachtung in der Heuherberge
2. Tag:            Gemeinsames Frühstück
            Kleines Swin Golf Turnier
            Siegerehrung und Abschluss
Kosten pro Person: 40 Euro

2. Aktion            Eine Busfahrt ins Wattforum nach Tönning und ggf. eine Seehundfahrt. Mit                         diesem Angebot verbindet man einen interessanten Ausflug mit Bildung. Er soll                         für die Altersgruppe 0 bis 12 Jahre durchgeführt werden. Allerdings müssen                         Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen sein.

Die Kosten werden noch ermittelt. Die Busfahrt wird durch Dirk Gloyer gebucht. Die Fahrt wird im Zeitraum zwischen dem 14. Juli und dem 16. Juli 2010 stattfinden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ausbau der Tagesbetreuung für unter Dreijährige
Beschlussvorlage - 6/2010

Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiFöG) ist am 15.12.2008 verkündet worden.

Ab 01.08.2013 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Somit besteht ab 01.08.2013 nicht nur für Kinder ab drei Jahren ein Rechtsanspruch sondern auch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Für jüngere Kinder sind Plätze vorzuhalten, sofern ihre Sorgeberechtigten oder sie selbst bestimmte Bedingungen erfüllen (siehe SGB VIII).

Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes tragen die Gemeinde in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden.

Die Übergangsregelung im § 24 a SGB VIII erteilt die Befugnis zum stufenweisen Ausbau, wenn das erforderliche Angebot noch nicht vorgehalten werden kann. Diese Befugnis umfasst die Verpflichtungen

- jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen sowie
- jährlich zum 31. Dezember den erreichten Ausbaustand festzustellen und
- den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien des § 24 Abs. 3 zu ermitteln.

Eine entsprechende Meldung hat an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Jugendamt, zu erfolgen.

In der Anlage der derzeitige Stand, der vom Kreis ermittelt wurde.

Es ist über die Entwicklung in der Kindertagesbetreuung zu beraten.


Die Gemeinden sollen dem Kreis die Ausbauwünsche melden. Nur wenn eine Gemeinde in Eigenregie die Betreuung sicherstellt, können bis zu 15000 Euro Zuschüsse je Platz für z.B. bauliche Maßnahmen beantragt werden.
Für altersgemischte Gruppen, wie in Waabs werden keine Zuschüsse gewährt. Die Gemeinden sind verpflichtet U3 Betreuung sicher zu stellen. Im Jahr 2013 könnten das in der Gemeinde Waabs 9 Kinder sein.
In dem Zusammenhang könnte es zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der KiTa kommen (Zusätzlicher Schlafraum, Badezimmer). Die Kinder könnten zwar auch wo anders untergebracht werden, dann ist allerdings ein Kostenausgleich durch die Gemeinde fällig und die Kinder sind wahrscheinlich dauerhaft aus der Gemeinde ausgegliedert.
Wenn es die Möglichkeit geben sollte, Fördermittel zu bekommen, sollte rechzeitig mit den Planungen begonnen werden. Allerdings ist für die Beantragung eine konkrete Planung notwendig. Im Moment wird der Rückgang der Ü3 Kinder durch die U3 Kinder kompensiert.
Darum besteht im Moment noch kein Handlungsbedarf.


Beschluss:

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde

Es gibt keine Fragen.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Anfragen und Bekanntgaben

Keine Anfragen oder Bekanntgaben.

Dirk Gloyer schließt um 20:55 Uhr die Sitzung.



Stefan Stöcken  Dirk Gloyer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender