Sitzungsort: | Dütt und Datt / Tourist-Info, Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.45 Uhr |
Ausschussvorsitzende Elvira Brief |
wählbarer Bürger Karsten Heide |
stellv. Ausschussvorsitzender Lothar Schaldach |
wählbare Bürgerin + Protokollführung Gabriele Stamp |
Ausschussmitglied Heiko Starck (stellv. für Nis Juhl) |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
Ausschussmitglied Hajo Wurr |
Ausschussmitglied Nis Juhl (entschuldigt vert. durch Heiko Starck) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
stellv. Mitglied Heinz Haller |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
stellv. Mitglied Christian Netz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Bekanntgaben |
6. | Aufgabenbeschreibung des Ausschusses |
7. | Beratung über die Lokale Tourismusorganisation |
Beschlussvorlage - 11/2018 | |
8. | Antrag des TouristikVereins Schwansen e. V. |
9. | Chronik der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 30/2018 | |
10. | Ostsee-Man-Triathlon |
Beschlussvorlage - 36/2018 | |
11. | Webseite der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 29/2018 | |
12. | Einwohnerfragestunde |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder |
Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die Ausschussmitglieder Karsten Heide und Gabriele Stamp, da sie nicht der Gemeindevertretung angehören.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird der Antrag gestellt, TOP 12 in den öffentlichen Teil als TOP 11 der Tagesordnung zu behandeln und somit den bisherigen TOP 11 - Einwohnerfragestunde auf TOP 12 zu verlegen. Es wird der Antrag gestellt, die TOP 7 und 8 zu tauschen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Bekanntgaben |
Es werden folgende Termine bekanntgegeben:
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zu TOP 6. | Aufgabenbeschreibung des Ausschusses |
Es gab Klärungsbedarf, wie häufig der Ausschuss für Touristik tagen muss, und wer für die Themengestellung zuständig ist. Eine Sitzung ist nötig, wenn dem Ausschuss Aufgaben aus der Gemeindevertretung übertragen werden. Darüber hinaus ist der Ausschuss selbst für eine Themenfindung zuständig. Diese können sich z.B. bei den Ortsbegehungen des Bau- und Wegeausschusses, an denen auch Vertreter des Touristikausschusses teilnehmen können/sollten, ergeben. Darüber hinaus sollte ein regelmäßiger Kontakt zur Ostseefjord Schlei gehalten werden und diese zur Sachstandsdarstellung eingeladen werden.
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zu TOP 7. | Beratung über die Lokale Tourismusorganisation |
Beschlussvorlage - 11/2018 Das Amt (mit seinen Vorgängern Schlei und Schwansen) ist seit 2005 an der Ostseefjord Schlei GmbH beteiligt. Seit 2010 nimmt die Ostseefjord Schlei GmbH für die Region die "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) wahr. 2014 erfolgte eine europaweite Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019, die mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre versehen war. Die Stadt Schleswig wurde seinerzeit von den Ämtern Geltinger Bucht, Haddeby, Kappeln-Land, Schlei-Ostsee, Südangeln, Süderbrarup, der Stadt Kappeln und der Gemeinde Mittelangeln beauftragt, die Vergabe durchzuführen, nachdem die Gemeinden die Aufgabe "Förderung der LTO" auf die jeweiligen Ämter übertragen haben. In diesem Frühjahr wurde die Stadt Schleswig gebeten, die Verlängerungsoption für die Jahre 2020 bis 2024 für die Partner wahrzunehmen. Diese Entscheidung musste rechtzeitig getroffen werden, da im Falle der Nichtwahrnehmung der Option eine neue Ausschreibung und vertragliche Konsequenzen mehr als 1,5 Jahre beanspruchen würden. Der Amtsausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat den entsprechenden Beschluss am 26.03.2018 gefasst. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat am 10.04.2018 beschlossen, das Amt zu beauftragen, rechtssicher darzustellen, welche Auswirkungen ein Beschluss über über die Rückübertragung der Aufgabe unter Berücksichtigung des Beschlusses aus 2014 haben würde und welche Auswirkungen sich ergeben würden, wenn die Gemeinde keiner LTO angehören würde. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückübertragung wurden bereits in der Vorlage zum vorgenannten Beschluss vom 07.04.2014 dargestellt. Zitat aus der Niederschrift: "Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann..." Bei einem entsprechenden Verlangen würde anschließend der Amtsausschuss beraten. Grundsätzlich gilt zunächst zu bedenken, dass die touristische Darstellung, Unterstützung und Vermarktung einer Region mit unserer kleinteiligen Gemeindestruktur nur gemeinschaftlich möglich ist. Es bedarf daher eines gemeindlichen Zusammenschlusses in einer gemeinsamen Organisationsform. Daher wünscht auch die Tourismusstrategie des Landes Schleswig-Holstein eine Mitgliedschaft von touristischen Orten in LTO´s. Diese wird für unsere Gemeinden über die Gesellschaftsbeteiligung des Amtes an der Ostseefjord Schlei GmbH sichergestellt. Die Mitgliedschaft ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte.
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Es wird darüber diskutiert, ob sich die Gemeinde weiterhin für die Übertragung der Aufgaben "Förderung der LTO" auf das Amt ausspricht und welche Vorteile sich für die Gemeinde Waabs aus der Zusammenarbeit mit der OfS ergeben. Kritikpunkt ist die Schleilastigkeit der OfS. Bei einem Ausscheiden aus dieser LTO müsste die Gemeinde in einer anderen LTO Mitglied werden. Als Alternativen käme die LTO Eckernförde, ein Privatanbieter oder eine Selbstvermarktung in Frage. Hier zeichnen sich keine signifikanten Vorteile ab. Die Vermittlung von Unterkünften gehört nicht zu den Kernaufgaben der OfS, vielmehr liegen sie in der Werbung und darin, Zuschüsse einzuwerben. Dies geschah in den letzten Jahren für den Ausbau des Reitwegenetzes, die Machbarkeitsstudie FlaRakGelände, Straßenbau, Fahrradweg L26. Weiterhin wurde die Beschilderung mit dem Ortsplan der Region durch die OfS begleitet. Die Wirkung der Werbung lässt sich monetär bzw. buchungsmäßig nicht beziffern. Unter den Zuhörern befindet sich Frau Jana Blaas, Mitarbeiterin der OfS. Mit 7 Ja-Stimmen wird beschlossen, Frau Blaas um eine kurze Erklärung zu bitten. Frau Blaas ist für die touristische Infrastruktur zuständig und berät hier 76 Gemeinden mit dem Ziel, sich als eine Region darzustellen. Die OfS arbeitet speziell bei Messen und Info-Veranstaltungen eng mit der LTO Eckernförder Bucht zusammen. Um spezielle Angebote und Veranstaltungen bewerben zu können, benötigt die OfS Informationen aus der Gemeinde. Hier wird deutlich, dass es Kommunikationsdefizite zwischen der Gemeine Waabs und der OfS gibt. Darüber hinaus wird das Amt Schlei-Ostsee darauf hingewiesen, dass vor einer eventuellen weiteren Verlängerung des Vertrages und der entsprechenden Beratung im Amtsausschuss die Gemeinde Waabs als Anteilseigner anzuhören ist. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen: 0 Die Angelegenheit wird angenommen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Waabs über das Amt Schlei-Ostsee von 2020 bis 2024 weiterhin Mitglied bei der Ostseefjord Schlei GmbH bleibt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag des TouristikVereins Schwansen e. V. |
Auf Anregung des Ausschusses konnten bei 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen die 1. Vorsitzende und der Kassenwart des Touristikvereins ein kurzes Statement abgeben: Dem Verein gehören 60 Mitglieder an, durch die pro Verwaltungsjahr Einnahmen in Höhe von 1.300 € erzielt werden. Dem gegenüber stehen jährliche Ausgaben für Bank, Notar und Miete in Höhe von 600 €, so dass nur 600 € verfügbar sind. Diese wurden bisher für Investitionen genutzt, somit ist nur ein geringes Plus auf den Konten des Vereins vorhanden, und die aufgelaufenen und weiter anfallenden Nebenkosten können vom Verein nicht getragen werden. Die Ausschussvorsitzende erläutert die Gründe für die Umbenennung des Touristik Verein Waabs e.V. in Touristik Verein Schwansen e.V. Der Ausschuss kann sich die Weiterführung des Hauses als Dorftreff unter Freihaltung eines Büroraumes für die Gemeinde und unter Trägerschaft des Touristikvereins und des DRK unter Wegfall des Gewerbes vorstellen. Hierbei ist zu klären, wer anfallende Nebenkosten trägt und die Haftung für die Nutzung des Gebäudes übernimmt. Die Pflegearbeiten an den Außenanlagen und die Reinigung des Gebäudes inklusive der Toiletten sollen weiterhin vom zukünftigen Nutzer (Touristikverein) durchgeführt werden. Es wird die Frage diskutiert, wie man mit dem vorhandenen, nicht erfüllten (Miete, Nebenkosten) Vertrag umgeht. Es herrscht Einigkeit darüber, dass der Vertrag vom Touristikverein gekündigt werden muss. Danach sollen Gespräche stattfinden zum Abschluss eines neuen Vertrages. Hierfür notwendig ist die Erarbeitung eines neuen Konzeptes mit dem Ziel, die Einrichtung als Dorftreff gemeinsam mit dem DRK weiterzuführen. Es wird kein Beschluss gefasst, die Vertragskündigung soll abgewartet werden. Weiterhin soll die Benutzungssatzung des ehemaligen Haus des Gastes auf Aktualität überprüft werden.
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zu TOP 9. | Chronik der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 30/2018 Hinsichtlich der Dorfchronik liegt ein Angebot von Frau Silvia Dammer vor. Hierüber ist nun zu beraten.
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Es besteht eine Festschrift im Chronik-Charakter bis zum Jahr 1982. Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass eine Chronik der Gemeinde erstellt werden soll. Es liegt ein Angebot von Frau Dammer, Journalistin der EZ vor. Frau Dammer ist anwesend und wird mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen gebeten, ein kurzes Statement abzugeben. Sie würde im Falle einer Auftragserteilung eine Befragung von Zeitzeugen durchführen, die Festschrift zu Hilfe nehmen und in Archiven recherchieren. Es müssten Personen gesucht/benannt werden, die bereit sind, ehrenamtlich mitzuarbeiten und Fotos zur Verfügung zu stellen. Hierzu könnte ein Aufruf in der Zeitung und auf der Homepage der Gemeinde erfolgen, und es sollten Personen persönlich angesprochen werden. Es erfolgt die Anmerkung des Bürgermeisters, dass es für den Aufbau und der Gestaltung einer Chronik feste Vorgaben gibt, die grundsätzlich einzuhalten sind. Wenn der Ausschuss und die Gemeindevertretung hierauf jedoch nicht bestehen würden, wäre auch eine andere Form recht. Es soll Anfang 2019 ein Treffen im Düt und Dat mit interessierten Zeitzeugen zusammen mit Frau Dammer für eine Information und Vorbesprechung stattfinden. Der Termin wird in der EZ und im Veranstaltungskalender bekanntgegeben.
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Beschluss: |
zu TOP 10. | Ostsee-Man-Triathlon |
Beschlussvorlage - 36/2018 Hinsichtlich des Ostsee-Man-Triathlon wurde von Herrn Bruno Kruse ein Antrag gestellt. Hierüber ist nun zu beraten.
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Der Ostsee-Man-Triathlon findet zukünftig nicht mehr in der Region statt. Die Müllentsorgung dieser Veranstaltung blieb bisher als Aufgabe der Gemeinde. Der Veranstalter ist in die Pflicht zu nehmen, Müll etc. zu entsorgen. Andernfalls müssten gewerbliche Unternehmen beauftragt werden, bzw. die Gemeindearbeiter mit dieser Aufgabe mit einem entsprechenden Stundenverrechnungssatz betraut werden und dies dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Die Genehmigungsbehörde für diese Art Veranstaltungen ist die Ordnungsbehörde des Amtes Schlei-Ostsee, der Bürgermeister wird lediglich um Zustimmung gebeten. Für Großveranstaltungen muss ein Umweltkonzept vorhanden sein. Das Amt als Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, den Veranstalter bezüglich der Missstände anzuschreiben. Bruno Kruse wird sich mit dem Ordnungsamt diesbezüglich in Verbindung setzen.
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Beschluss: |
zu TOP 11. | Webseite der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 29/2018 Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.04.2018 wurde beschlossen, einen Antrag von Herrn Bruno Kruse im Tourismusausschuss zu beraten. Der Antrag nebst Anlagen liegt bei. Außerdem ist generell über die Inhalte und die Form der Webseite zu beraten.
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Es wird darüber diskutiert, ob die Verlinkungen auf der Webseite der Gemeinde Waabs zu Webseiten von Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsichten zulässig und von der Gemeinde gewünscht sind. Frau Brief, die die Homepage der Gemeinde pflegt, erläutert, dass auf dieser alle Vereine, Gaststätten etc. aus dem Gemeindegebiet mit eigener Webseite verlinkt würden. Die Gemeindevertretung hatte sich in einem Beschluss dafür ausgesprochen, keine Werbung zu betreiben. Die Verlinkung auf andere Webseite würde der Information der Einwohner und Gäste dienen. Die Homepage der Gemeinde ist mit einem rechtlichen Hinweis bezüglich des Urheberrechts und der Haftungsbeschränkung versehen. Es wird der Auftrag erteilt, mit dem Bereitsteller der Internetseite zu prüfen, ob das Verlinken ein rechtliches Problem darstellt. Es wird weiterhin dargestellt, dass die Homepage veraltet ist und erneuert bzw. modernisiert werden muss. So ist die Darstellung u.a. nicht für die Darstellung am Smartphone optimiert. Die Kosten für die Erneuerung / Modernisierung können nicht beziffert werden, da sie je nach Aufwand zwischen 100 € und 10.000 € betragen können. Aufgrund der anstehenden Überarbeitung der Homepage wird der zugrunde liegende Antrag zurückgezogen. Frau Brief benötigt Unterstützung bei den Anpassungsarbeiten an der Homepage. Hier wird Herr Starck unterstützend tätig werden. Gleichzeitig werden die Mitglieder des Ausschusses aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten.
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Beschluss: |
zu TOP 12. | Einwohnerfragestunde |
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Gabriele Stamp | Elvira Brief |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzende |