N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 24.11.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.25 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Karsten Heide (stellv. für Sabine Noth-Stöcks)
Ausschussmitglied Dirk Gloyer
stellv. Mitglied Bruno Kruse (stellv. für Edgar Lang)
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke
stellv. Auschussvorsitzender Hajo Wurr

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks (entschuldigt vert. durch Karsten Heide)
wählbarer Bürger Ursula Fröhler (entschuldigt )
wählbarer Bürger Edgar Lang (entschuldigt vert. durch Bruno Kruse)

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Heinz Haller
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Büro Klapper Frau Schuldt-Willer
Gast Asmussen & Partner GbR Herr Waltje

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniedrschrift vom 22.09.2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. Informationen zur geplanten Aufstellung eines BOS-Sendemastes auf dem Brunnengelände des WBV Mittelschwansen
6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 48/2009
7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Erweiterung Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 49/2009
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 50/2009
9. Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich "Kleinwaabs, östlich Brunoslust und westlich des Strandweges"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 51/2009
10. Ersatzbau der Druckluftleitung zwischen Kläranlagengebäude und Belebungsbecken auf der KA Waabs
  Beschlussvorlage - 47/2009
11. Sanierung und künftige Nutzung des DLRG-Gebäudes
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniedrschrift vom 22.09.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 22.09.09 erhoben.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird ein TOP 5 eingefügt: Informationen zur geplanten Aufstellung eines BOS-Sendemastes auf dem Brunnengelände des WBV Mittelschwansen. Zu diesem TOP werden Fragen aus dem Publikum zugelassen.
Die nachfolgenden TOPs verschieben sich jeweils.
Unter TOP 13 wird eingefügt: Ergebnis der Prüfung der Einhaltung der Straßenreinigungssatzung sowie Ergebnis der Wegebereisung. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Bothe, wohnhaft in Brunoslust, trägt vor, dass es ein Urteil eines Gerichtes gibt, dass die Kosten für die Herstellung eines Frischwasser-Hausanschlusses statt mit 19 % nur mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % besteuert werden darf. Die Wasserversorger sind angehalten, für Anschlüsse, die ab dem Jahr 2000 erstellt wurden, die Differenz an die Anschlussnehmer zurück zu erstatten. Weiter berichtet er, dass in Eckernförde die Rückzahlung bereits praktiziert wird. Für Waabs Brunoslust weigert sich der WBV, die Differenz an die Anschlussnehmer zurück zu erstatten. Da ihm seitens der Anwesenden keiner einen Grund dafür liefern kann, wird er sich selbst kündig machen. Darüber hinaus bittet der Ausschuss die Verwaltung sich ebenfalls kundig zu machen und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzutragen.
Der Unterzeichner bittet die Verwaltung des WBV die Sach- und Beschlusslage in einem Vermerk darzustellen und kurzfristig an das Amt Schlei-Ostsee zu übersenden.

Herr Bothe trägt ferner vor:
Die Stadt Eckernförde bietet neuen, zugezogenen Bürgern eine geführte Busrundfahrt mit den Hinweisen auf Verwaltungen, Dienstleister... durch Eckernförde an. Herr Bothe hätte gern auf eigene Kosten an einer solchen Rundfahrt teilgenommen, es wurde ihm aber verwehrt. Er regt an, dass sich die Gemeinden des Amtes dafür einsetzen, dass auch Nicht-Eckernförder Neubürger des Amtes auf eigene Rechnung an diesen Fahrten teilnehmen können.



zu TOP 5. Informationen zur geplanten Aufstellung eines BOS-Sendemastes auf dem Brunnengelände des WBV Mittelschwansen

Nachdem Herr Michael Marten von der geplanten Errichtung eines BOS-Sendemastes auf dem Aschenberg in Waabs erfahren hat, hat er Kontakt zum WBV, zum Bürgermeister und zum Amt aufgenommen und seine Sorgen, Nöte und Vorbehalte vorgetragen. Seitens der Verwaltung hat Herr Lindau dieses zum Anlass genommen und den Kontakt zum zuständigen Landespolizeiamt gesucht.
Herr Neumann und Herr Buschewitz als zuständige Mitarbeiter des Landespolizeiamtes haben angeboten, das Thema in der Sitzung vorzutragen.
Herr Neumann führt allgemein in das Thema ein. Der BOS-Funk soll die veraltete analoge, nicht abhörsichere Funktechnik der Sicherheitsorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Notarzt, Katastrophenschutz, THW...) ablösen. Dazu werden rund 160 Sendemasten in ganz SH benötigt.
Bundesweit werden rund 4.000 Masten benötigt. Bisher ist in Waabs nur eine Vorauswahlverfahren möglicher Standorte durchgeführt worden. Offiziell ist die Gemeinde in dieses Vorauswahlverfahren nicht einzubeziehen.
Herr Buschewitz trägt eine Powerpoint-Presentation vor. Diese hat die allgemeinen technischen Zusammenhänge sowie den groben Genehmigungsweg eines Sendemaste zum Inhalt. Neben der bauaufsichtlichen Genehmigung mit Beteiligung der Fachbehörden wie Denkmalschutz, Naturschutz... bedarf es einer Standortbescheinigung als quasi Betriebserlaubnis. In diesem Standortbescheinigungsverfahren werden die Auswirkungen der Sendeleistung etc. in Hinblick auf existierende Grenzwerte abgeprüft. Auf der Internetseite http://emf.bundesnetzagentur.de kann jedermann unter Eigabe einer Adresse die Belastung aus elektromagnetischen Wellen an diesem Ort abprüfen. Die Netzagentur führt flächendeckend kontinuierlich Messungen durch und veröffentlicht diese. Diese bereits vorhandene Belastung wird ebenfalls bei der Planung und Genehmigung neuer Masten berücksichtigt. Die Grenzwerte erweisen sich im Status Quo in Waabs nur zu unter 1 % ausgenutzt.

Nach dem Vortrag von Herrn Neumann und Herrn Buschewitz trägt Herr Michael Marten als Anlieger vor:
Unterm Strich gibt letzendlich die besondere Form der elektromagnetischen Wellen nach dem Tetra-Standard Anlass zur Sorge. Herr Marten zitiert aus zahlreichen Studien und verteilt Kopien von:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz (BAuA)
- "Erfahrungen mit Tetra-Bündelfunk in Großbritanien, Fallbeispiele" von Andy Davidson, UK- in deutscher Übersetzung
- "Wie Immissionen von Tetra- Basisstationen die menschliche Gesundheit nachhaltig beeinflussen kann" von Dr.Gerard J.Hyland- in deutscher Übersetzung

Es wird kontrovers zwischen dem Publikum, den Vortragenden und dem Ausschuss diskutiert. Um 20:30 Uhr wird die Diskussion vom Ausschussvorsitzenden abgebrochen. Der Ausschuss bittet die Amtsverwaltung weitere Aufklärung zum Verfahrensgang zu liefern und die weitere Vorgehensweise mit dem Bürgermeister abzustimmen.


zu TOP 6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
Beschlussvorlage - 48/2009

Die 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes wird durch die Bauleitplanung für diesem Bereich ausgelöst.
Die Gemeindevertretung hat am 08.10.2008 die Aufstellung der Landschaftsplanänderung für den Campingplatz Hökholz-Ritenrade beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die Landschaftsplanänderung (s. Anlagen) erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist. Ebenfalls wurde ein Umweltbericht zur Bauleitplanung sowie eine faunistische und floristische Potenzialanalyse erstellt.

Frau Schuldt-Willer trägt vor. Die Fragen vom Ausschussmitglied Kruse werden beantwortet.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ wird in Text und Karte gebilligt.

2. Der Entwurf der 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ in Text und Karte ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzbverbände sind von der Auslegung zu benachrichtigen und weiterhin am Verfahren zu beteiligen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Erweiterung Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
Beschlussvorlage - 49/2009

Die Gemeindevertretung hat am 08.10.2009 die Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung des Campingplatzes Hökholz-Ritenrade beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.12.2008 eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage).
Durch die Amtsverwaltung wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die Flächennutzungsplanänderung (s. Anlagen) erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.



Dem Ausschussmitglied Kruse ist aufgefallen, dass die dargestellte Reit- und Wanderwegsbreite mit 1,50 m nicht ausreicht. Herr Waltje erklärt, dass die dem Ausschuss vorliegende Textfassung unterdessen bereits überarbeitet wurde und in der neuen Fassung eine Wegebreite von 2,50 m ausweist. In Hinblick auf den weiter führenden Weg nach Klein-Waabs ist es in Bezug auf diese Bauleitplanung unerheblich, ob und wann die Gemeinde den Weg bauen lässt oder im Durchführungsvertrag Regelungen trift. Allemal ist die Anlage des Weges im Geltungsbereich des Plans ohne weiteres Genehmigungsverfahren möglich.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Erweiterung Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

------------------
Von der Beratung und Beschlußfassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
Beschlussvorlage - 50/2009

Die Gemeindevertretung hat am 08.10.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 für den Campingplatz Hökholz-Ritenrade beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.12.2008 eine Stellungnahme abgegeben.
Durch die Amtsverwaltung wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für den Bebauungsplan (s. Anlagen) erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.


Der Ausschuss merkt an, dass man schon in den vergangenen Beratungen erklärt hat, dass der Gemeinde aus dem Vorhaben resultierende Kosten (größere SW- Pumpe, Zufahrt...) von der Hand zu halten sind. Herr Waltje erklärt, dass diese Regelungen in dem abzuschließenden Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger vereinbart werden müssen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf eines Durchführungsvertrages zu erarbeiten.


Beschluss:

1. Der Entwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32für das Gebiet „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Von der Beratung und Beschlussassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen.



Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich "Kleinwaabs, östlich Brunoslust und westlich des Strandweges"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 51/2009

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 04.06.2009 bis 07.07.2009 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2009 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.02.2008.

Das Ausschussmitglied Carsten Heide verlässt vor der Beratung dieses TOPs wegen Befangenheit den Raum.

Der Ausschuss macht deutlich, dass die Gemeinde die landesplanerisch vorgegebene zulässige Wohnbebauungszahl in Hinblick auf das Entwicklungspotential auch bezogen auf ggf. noch gewünschte Lückenbeauung in den Innebereichen streng im Auge behalten muss. Allerdings ist der Gemeinde diese Thematik bezogen auf die hier gegenständliche Planung seit Beginn geläufig. Herr Waltje berichtet davon, dass die Regelungen von landesplanerischer Seite möglicherweise in einer gemeindeübergreifenden Betrachtungsweise novelliert werden.

Es missfällt dem Ausschuss, dass im Plan zahlreiche Grünstrefen entlang der Erschließungsstraße enthalten sind. Es wird deutlich gemacht, dass dieses bereits in einer der vergangenen Bauausschusssitzungen geäußert wurde.

Zunächst ergeht folgender Beschluss:

Der Beschlusstext der Vorlage wird nicht beschlossen.
Es wird geprüft, ob man den Planentwurf in diesem Stadium ohne neues TÖP-Verfahren hinsichtlich der Durchgrünung ändern kann. Sollte dieses möglich sein, so wird der Plan in Abstimmung mit der Gemeinde angepasst und zur kommenden HA/FA oder GV zur Beschlussfassung vorgetragen.
Mit 5 Ja- Stimmen angenommen.

Nachdem dieser Beschluss gefasst wurde, wurde allseits überlegt, ob es nicht im Erschließungsvertrag über die Festlegung einer technischen Lösung möglich sei, die Grünstreifen so zu gestalten, dass sie leicht zu pflegen sind. Dieses wurde einhellig als Möglichkeit der Regelung erkannt. Daher ergeht ein weiterer Beschluss:

Der vorgenannte Beschluss wird zurückgenommen.
Mit 5 Ja- Stimmen angenommen.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf eines Erschließungsvertrages auszuarbeiten. Seitens Herrn Andresen wird angeregt, dass die Vertragsparteien sich auf einen Erschließungsplaner einigen und zusammen mit dem Bauleitplaner und der Verwaltung einen Vorentwurf der relevanten Details erarbeiten. Anhand des Vorentwurfs könnte die Gemeindevertretung den B-Plan mit der sicheren Erkenntnis beschließen, dass die für sie bedeutsamen Belange im Erschließungsvertrag regelbar sind.



Beschluss:

a.) Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen & Partner vom31.08.2009 - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
(mit * Ja-Stimmen, * Nein-Stimmen, * Enthaltungen)

Insgesamt gingen ein:

B-Plan Nr. 29 Kleinwaabs „östlich Brunoslust“ der Gemeinde Waabs
Öffentliche Auslegung vom 04.06. – 07.07.2009
Anregungen/Stellungnahmen TöB, NatSchVerb, Nachbargemeinden
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
30.06.2009
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung I
08.06.2009
keine
4.
Grenzschutzpräsidium Nord
19.06.2009
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
08.06.2009
keine
6.
Bundesanstalt f. Immobilienangelegenheiten
Nachträgl. beteiligt
 
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst.
08.06.2009
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft u. Verkehr - Abt. Straßenbau- u. Straßenverk.
 
 
12.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft u. Verkehr - Abt. Verkehrspolitik
 
 
17.
Forstamt Schleswig
05.06.2009
keine
18.
Archäologisches Landesamt
11.06.2009
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt Kiel
 
 
21a.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Amt für ländl. Räume
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
12.06.2009
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht
Abt. Denkmalschutz
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde)
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht
Abt. Jugend- und Sozialhilfe
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau
Abt. Abfallentsorgung
Abt. Katastropenschutz, Brandschutz
Abt. Wasserwirtschaft
07.07.2009
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbeschaffungsverband *Mittelschwansen
* bzw. Nordschwansen
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
09.06.2009.
keine
28b
E.ON Netz GmbH
Transpower
10.06.2009
10.06.2009
Keine
keine
32.
Wasser- und Bodenverband
"Kohbek-Waabs"
 
 
34.
Sachbearbeiter i.H.f. Entwässerung
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
07.07.2009
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln
10.07.2009
s. Stellungnahme
38.
NABU
07.07.2009
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
40a.
Landessportverband Schl.-H.
06.07.2009
keine
41.
Abfallwirtschaftsgesellschaft
 
 
42.
Autokraft Eckernförde
 
 
43.
nachrichtlich
Innenministerium des Landes Schl.-H.
Abt. Landesplanung
19.06.2009
Landespl. Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes Schleswig-H. Abt. IV 8 - Bauleitplanung
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
f. Verkehrssicherung
Techniker im Hause
15.06.2009
keine


Stellungnahmen von Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
 
 
49.
Gemeinde Holzdorf
03.06.2009
keine
56.
Gemeinde Loose
17.06.2009
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
30.05.2009
keine

Stellungnahmen von Privatpersonen
P 1*
Keine vorhanden
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass 1998 - 3.16)


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

b) Beschluss/ -empfehlung *(f. B-Plan)
(mit * Ja-Stimmen, * Nein-Stimmen, * Enthaltungen)
Der Bebauungsplan Nr. 29, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplan wird zur Kenntnis genommen - § 10 (4) BauGB


Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Karsten Heide



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ersatzbau der Druckluftleitung zwischen Kläranlagengebäude und Belebungsbecken auf der KA Waabs
Beschlussvorlage - 47/2009

Folgende Erläuterungen wurden von Herrn Schliep zur letzten Bauausschusssitzung vorgetragen:
Die Leitung besteht zum größten Teil aus einer PVC- Leitung. Diese hat in jüngster Vergangenheit Undichtigkeiten aufgewiesen. Diese rühren vermutlich aus der Verflüchtigung der Weichmacher aus dem Kunststoffmaterial her, die Leitung wird spröde. Grund dafür könnte die transportierte, durch die Kompression erwärmte Luft sein. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Schäden auftreten. Die Reparatur der Schäden ist meist kostenintensiv, da die Kopflöcher auch die Öffnung und Wiederherstellung der versiegelten Oberflächen bedürfen. Somit regt Herr Schliep an, die Leitung komplett neu in oberirdischer, aufgeständerter Bauweise zu verlegen. Der Weg der oberirdischen Leitung würde hinter dem Technikgebäude um die Garage und den Eisen-III-Behälter herum geführt. Es handelt sich um eine Länge von rund 110 m.

In der Sitzung kam man überein, dass zur kommenden Bauausschusssitzung eine Vorlage mit den alternativen Kosten und den Vor- und Nachteilen vorgelegt werden soll.

Diese Betrachtung hat Herr Schliep vorgelegt (siehe Anlage). Entgegen der Abschätzung der zu erwartenden Kosten, die Herr Schliep in der vergangenen Sitzung geäußert hat, sind unter Einbeziehung aller Unwegbarkeiten und Details bei der Verwendung von Edelstahl Kosten von rund 35.000 € errechnet worden. Die Leitung muss schon direkt am Betriebsgebäude aufgesucht und verfolgt werden. Zudem muss der Anschluss direkt am Belebungsbecken und nicht davor erfolgen. Durch diese Umstände ergeben sich Mehrlängen und Mehraufwand gegenüber dem ersten, abgeschätzten Angebot, welches in der vergangenen Sitzung zitiert wurde.



Beschluss:

Es wird beschlossen, die Druckluftleitung als Edelstahlleitung neu zu verlegen. Die Verlegung erfolgt oberirdisch auf der dargestellten Trasse. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine beschränkte Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Kosten von rund 35.000 € werden anerkannt und im Haushalt 2010 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sanierung und künftige Nutzung des DLRG-Gebäudes

Damit der Bauausschuss und auch Herr Andresen sich einen Eindruck von der Örtlichkeit verschaffen können, wird ein Ortstermin am Freitag den 04.12.09 um 14:00 Uhr vor Ort am Strand in Klein-Waabs vereinbart.
Dieses Thema wird somit vertagt und soll in der kommenden Gemeindevertretersitzung beraten werden.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

Es werden folgende Termine bekannt gegeben:
  • HA/FA 07.12.09, Vorgespräch mit den Fraktionssprechern am 01.12.09, 17:00 Uhr

Bauausschusssitzungen 2010
  • 09.02.2010
  • 18.05.2010
  • 14.09.2010
  • 02.11.2010








Hajo Wurr  Jan Andresen 
stellv. Auschussvorsitzende/r  Protokollführer/in