Sitzungsort: | in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 23.38 Uhr |
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks |
wählbarer Bürger Ursula Fröhler |
stellv. Mitglied Nis Juhl (stellv. für Johannes Tams) |
stellv. Mitglied Bruno Kruse (stellv. für Dirk Gloyer) |
wählbarer Bürger Edgar Lang |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
stellv. Auschussvorsitzender Hajo Wurr |
Ausschussmitglied Dirk Gloyer (entschuldigt vert. durch Bruno Kruse) |
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt vert. durch Nis Juhl) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
Gemeindevertreter Heinz Haller |
Gemeindevertreter Lothar Schaldach |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Schleswag Abwasser GmbH Herr Schliep |
Gast Andre Priess |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein |
Beschlussvorlage - 39/2010 | |
5. | Vorstellung der Prüfung von Aufbaumethoden des Kanalkatasters |
6. | Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 32/2010 | |
7. | Heizung Haus des Gastes in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 31/2010 | |
8. | Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 29 |
Beschlussvorlage - 37/2010 | |
9. | Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept |
Beschlussvorlage - 41/2010 | |
10. | Anträge und Anfragen |
11. | Einwohnerfragestunde |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Ausschusssitzung erhoben. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird ein Tagesordnungspunkt 5 „Vorstellung der Prüfung von Aufbaumethoden des Kanalkatasters“ eingefügt. Ferner werden die TOPs 11 und 12 in der Beratungsreihenfolge getauscht. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein |
Beschlussvorlage - 39/2010 Bereits in der Vergangenheit wurde in den gemeindlichen Gremien über die Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein beraten. Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.06.2010 wurde beschlossen, den Standort „Aschenberg“ nicht mitzutragen. Ein möglicher Alternativstandort sollte mind. 600 bis 800 m von jeglicher Wohnbebauung entfernt sein. Unter Berücksichtigung dieser Beschlusslage wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag versagt. Darüber hinaus hat der betroffene Grundeigentümer dem erforderlichen Nutzungsvertrag für das Grundstück am „Aschenberg“ nicht unterzeichnet. Am 14.07.2010 hat ein Gespräch mit Vertretern des Landespolizeiamtes, LandeszentralstelleBOS-Digitalfunk und Regionalleitstellen, dem Bürgermeister sowie der Verwaltung stattgefunden. In diesem Gespräch wurde über mögliche Alternativstandorte sowie die Bedenken der Gemeinde gesprochen. Durch das Landespolizeiamt wurde noch einmal ausführlich dargelegt, dass der Standort „Aschenberg“ weiter favorisiert wird. Als Alternativstandort würde lediglich der Sportplatz an der L 26 in Betracht kommen. Weiterhin wurde noch einmal aufgezeigt, dass der BOS-Digitalfunk nicht mit der Sendeleistung üblicher Antennen für Mobilfunk vergleichbar ist. Die Sendeleistung ist deutlich geringer. Durch das Landespolizeiamt wurde noch zugesagt, dass auch andere Mobilfunkantennen auf dem Mast mit errichtet werden könnten. Die übrigen im Ort vorhandenen Mobilfunkantennen könnten somit zukünftig aus der Ortslage entfernt und zentral an einem Ort gebündelt werden. Um dies, sowie weitere umfassende Informationen, ausführlich darlegen zu können, wurde erneut um Vorsprache und Präsentation im gemeindlichen Fachausschuss gebeten. Es sollte den Mitgliedern des Fachausschusses sowie anwesenden Zuhörern die Möglichkeit zur Klärung aller offener Fragen gegeben werden. Diesem Wunsch wurde durch den Bürgermeister zugestimmt. Das Gebäudemanagement S.-H. (GMSH) hat im Hinblick auf die neue Beratung erneut den Bauantrag für den Standort „Aschenberg“ eingereicht. Dieser ist beim Amt Schlei-Ostsee am 30.07.2010 eingegangen. Der Bauausschuss hat am 14.09.2010 unter Beteiligung des Landespolizeiamtes die gewünschte Ausschusssitzung durchgeführt und öffentlich informiert. Anschließend wurde die Angelegenheit ausführlich beraten. Im Ergebnis wurde beschlossen, am 23.09.2010 eine Entscheidung der Gemeindevertretung herbeizuführen. LVB Bock erläutert die Rechtslage wie folgt: Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein hat den Bauantrag für das Land Schleswig-Holstein am 30.07.2010 gestellt. Nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden Bauvorhaben im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Nach § 31 Abs. 2 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. Wird das Einvernehmen nicht innerhalb von 2 Monaten verweigert, gilt es als erteilt. Zwei Monate sind noch nicht vergangen, so dass insofern noch eine Versagung des Einvernehmens möglich ist. Fraglich ist, ob rechtlich ein Versagungsgrund vorliegt. Einschlägig ist hier § 35 BauGB, da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. In der gemeindlichen Diskussion wird die Tetra-Strahlenbelastung als problematisch erkannt. Das Vorhaben wäre daher nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 3 BauGB unzulässig, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann. Hierzu ist festzustellen, dass jedenfalls mit Vorlage der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur nach gesicherter oberster Rechtsprechung (z. B. BVerfG; 1 BvR 1676/01 vom 28.02.2002 und BVerfG; 1 BvR 382/05 vom 24.01.2007) und auch der europäischen Rechtsprechung (z. B. EGMR (V. Sektion); vom 03.07.2007; 32 015/02) eine solche Umwelteinwirkung nicht anzunehmen ist und das Vorhaben mit Vorlage der Standortbescheinigung dann jedenfalls nicht unzulässig ist, wenn die ermittelten Sicherheitsabstände eingehalten werden. Soweit die Gemeinde das Einvernehmen nicht erteilt, gilt nach § 37 Abs. 2 BauGB die Besonderheit, dass bei Vorhaben, die dienstlichen Zwecken der Bundespolizei oder dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen, „nur“ die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich ist. Letzt endlich kann das zuständige Ministerium entscheiden. Die Gemeindevertretung berät die Angelegenheit erneut ausführlichst und entscheidet nach einer kurzen Unterbrechung auf Antrag von GV Kruse.
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Frau Noth- Stöcks bittet Herrn Priess von der Polizei um Vortrag, beschränkt allerdings die Redezeit auf 10 Minuten. Nachdem Herr Priess die Eckdaten vorgestellt hat, bekommt Herr Steinacker das Wort und berichtet von einem Gesprächstermin zwischen Gemeinde, Polizei und Amtsverwaltung. Die Sachlage wird ausführlich erörtert. Ein Beschluss wird nicht gefasst, da die Einwohnerfragestunde unter TOP 11 abgewartet und dann im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung ergänzend beraten und beschlossen werden soll. |
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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zu TOP 5. | Vorstellung der Prüfung von Aufbaumethoden des Kanalkatasters |
Herr Meyer vom Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde trägt zur Ausschusssitzung vor. Er betont, dass die Papierpläne der Gemeinde hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit nicht schlecht sind. Allerdings hat der Test, zwei Pläne einzuscannen und mit der ALK in Einklang zu bringen, ergeben, dass es doch erheblich Abweichungen der Grenzverläufe etc. gibt. Daher ist der Stundenaufwand allein für die Einpassung der Pläne erheblich. Zudem müssen die, in den Plänen enthaltenen Daten, erfasst und in Datenbanken eingepflegt werden. Auch dieser Aufwand ist erheblich. Diese Daten suggerieren eine Genauigkeit, die es nicht gibt, da die Daten infolge von Veränderungen am System in den vergangenen 20 Jahren nicht mehr 100 %-ig stimmen können. Herr Meyer stellt daher den Aufwand für das digitalisieren von 30 Plänen dem Aufwand einer Vermessung gegenüber. Der Aufwand einer Vermessung liegt nur um rund 4.500 € höher und ist daher zu empfehlen. Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, nach der Planungsbüroauswahl einen Planer für die ersten notwendigen Ingenieurleistungen zur Erstellung des Katasters zu beauftragen. Ferner soll die Vermessung beauftragt werden. Die Ergebnisse werden in einer der kommenden Ausschusssitzungen vorgetragen, um dann das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 32/2010 Die Heizung im Feuerwehrgerätehaus stammt aus dem Jahr 1992, Fabrikat Buderus und wird mit Öl befeuert. Die Warmwasserbereitung wird ebenfalls über den Brenner und einen Speicher sichergestellt. Der Öltank liegt im gleichen Raum, doppelwandige Kunststofftankanlage. Die Ölleitungen und der Tank entsprechen den aktuellen gesetzlichen Ansprüchen. Allerdings ist die Heizung nebst Brenner nicht mehr zeitgemäß. Ferner ist die digitale Steuerung defekt, es wird ständig geheizt. Die Erneuerung der Steuerung würden Kosten von bis zu 2.000 € verursachen. Dieses zum Anlass nehmend, wurde ein Angebot für die Erneuerung der Heizung eingeholt. Würde man bei einer Ölheizung bleiben, jedoch auf heute gängige Brennwerttechnik setzen, so müsste der Schornstein mit einem doppelwandigen Rohr für die Zuluft und die Abgase versehen werden. Ferner müsste das infolge der niedrigen Abgastemperaturen im Abgasrohr anfallende Kondensat über eine kleine Hebepumpe in den vorhandenen Abfluss gepumpt werden. Voraussetzung dafür, dass das Kondensat in das gemeindliche Abwassersystem eingeleitet werden darf, ist, dass entweder schwefelarmes Heizöl getankt wird oder eine Entschwefelungsanlage für das Kondensat (Salz...) eingebaut wird. Da derzeit nur noch im Hafen Kiel nicht-schwefelarmes Heizöl verladen wird, und dieses sich in Kürze ändern wird, kann man in Schleswig-Holstein nur noch schwefelarmes Heizöl beziehen. D.h. auf eine Entschwefelung des Kondensates kann verzichtet werden. Ein vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von gerundet 8.100,00 €. Darin sind enthalten:
Zusätzlich muss der Elektriker die elektrischen Anschlüsse der Heizung und des Durchlauferhitzers herstellen. Dazu kann vermutlich für die neue Heizung der vorhandene Anschluss genutzt werden, für den Durchlauferhitzer muss eine mit rund 35 A abgesicherte Kraftstromleitung von der Verteilung vorgestreckt werden. Dafür müssen rund 500 € eingeplant werden (Je nachdem, ob in der Verteilung noch Platz für 3 Sicherungen ist, oder nicht). Alternativ zur Befeuerung mit Öl ließe sich theoretisch auch eine Erdgasheizung einbauen. Dazu wäre dann allerdings ein Hausanschluss an der Giebelwand des Gebäudes erforderlich. Um diesbzgl. Konkret die Kosten für einen Hausanschluss nennen zu können, hat die Schleswig-Holstein Netz AG (ehemals e-on Hanse Netz) ein Angebot unterbreitet. Dieses schließt mit 1.654,10 €. Sollte diese Alternative von Bedeutung sein, so müsste der Ausschuss beschließen, dass hierzu genauere Kosten für die Gastherme und den Ausbau der Tankanlage ermittelt werden. Die Historie der Heizölverbräuche von 2009 bis 2004 zeigt, dass i.M. dieser 6 Jahre 1.550 Liter Heizöl pro Jahr verbraucht wurden. Ausgehend davon, dass mit einer modernen Heizung angenommene 25 % Heizöl eingespart werden können, so ließen sich möglicherweise jährlich 400 Liter, sprich bei heutigen Heizölpreisen rund 240 € einsparen. |
Herr Juhl berichtet, dass es drei Zapfstellen (Küche, Atemschutzgeräteraum, Dusche) im Gerätehaus gibt. Die Zapfstelle in der Küche wird rege genutzt, die Zapfstelle im Atemschutzgeräteraum wird zur Reinigung der Atemschutzgeräte rege genutzt, die Duschen werden nur alle 2 Jahre zum Kreisjugendzeltlager genutzt. Es wird angeregt, die Steuerung zu reparieren und einen zentralen Durchlauferhitzer einzubauen und somit den Warmwasserkessel stillzulegen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, Angebote für die Erneuerung der Steuerung und den Einbau eines Durchlauferhitzers einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Heizung Haus des Gastes in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 31/2010 Die Heizung im HdG stammt aus dem Jahr 1982, Fabrikat Viessmann und wird mit Öl befeuert. Der Öltank liegt rückwärtig des Gebäudes als Erdtank. Die Ölleitungen und der Tank entsprechen den aktuellen gesetzlichen Ansprüchen. Allerdings ist die Heizung nebst Brenner nicht mehr zeitgemäß und mit Sicherheit uneffektiv. Ferner ist die analoge Steuerung defekt, es wird ständig geheizt. Dieses zum Anlass nehmend, wurde ein Angebot für die Erneuerung der Heizung eingeholt. Würde man bei einer Ölheizung bleiben, jedoch auf heute gängige Brennwerttechnik setzen, so müsste der Schornstein mit einem doppelwandigen Rohr für die Zuluft und die Abgase versehen werden. Ferner müsste das infolge der niedrigen Abgastemperaturen im Abgasrohr anfallende Kondensat über eine kleine Hebepumpe in den vorhandenen Abfluss gepumpt werden. Voraussetzung dafür, dass das Kondensat in das gemeindliche Abwassersystem eingeleitet werden darf ist, dass entweder schwefelarmes Heizöl getankt wird oder eine Entschwefelungsanlage für das Kondensat (Salz...) eingebaut wird. Da derzeit nur noch im Hafen Kiel nicht-schwefelarmes Heizöl verladen wird, und dieses sich in Kürze ändern wird, kann man in Schleswig-Holstein nur noch schwefelarmes Heizöl beziehen. D.h. auf eine Entschwefelung des Kondensates kann verzichtet werden. Alternativ zur Befeuerung mit Öl ließe sich theoretisch auch eine Erdgasheizung einbauen. Dazu wäre dann allerdings ein Hausanschluss an der Rückwand des Gebäudes erforderlich. Ohne ein detailliertes Angebot der e-on eingeholt zu haben, scheint dem Unterzeichner diese Lösung teurer. Auch wenn die Therme günstiger ist als das Ölbrennwertgerät, so dürfte der Hausanschluss durch die hochwertigen Oberflächen vor dem HdG doch sehr teuer sein. Ein vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von gerundet 7.300 €. Darin sind enthalten:
Zusätzlich muss der Elektriker die elektrischen Anschlüsse der Heizung und Kondensatpumpe herstellen. Dazu kann vermutlich der vorhandene Anschluss genutzt werden. Dafür müssen rund 200 € eingeplant werden. Alternativ zur Befeuerung mit Öl ließe sich theoretisch auch eine Erdgasheizung einbauen. Dazu wäre dann allerdings ein Hausanschluss an der Rückwand des Gebäudes erforderlich. Um diesbzgl. konkret die Kosten für einen Hausanschluss nennen zu können, hat die Schleswig-Holstein Netz AG (ehemals e-on Hanse Netz) ein Angebot unterbreitet. Dieses schließt mit 2.092,26 €. Sollte diese Alternative von Bedeutung sein, so müsste der Ausschuss beschließen, dass hierzu genauere Kosten für die Gastherme und den Ausbau / die Sicherung der Tankanlage ermittelt werden. Die Historie der Heizölverbräuche von 2009 bis 2004 zeigt, dass i.M. dieser 6 Jahre 2.300 Liter Heizöl pro Jahr verbraucht wurden. Ausgehend davon, dass mit einer modernen Heizung angenommene 25 % Heizöl eingespart werden können, so ließen sich möglicherweise jährlich 500 - 600 Liter, sprich bei heutigen Heizölpreisen rund 350 € einsparen. |
Nach Beratung wird erklärt, dass von einer Erneuerung der Heizung abgesehen werden soll. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dass Erkundigungen eingeholt werden sollen, ob die analoge Steuerung noch lieferbar ist und zu welchem Preis. Sollte das nicht möglich sein, soll geprüft werden, ob eine digitale Steuerung eingebaut werden könnte. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 29 |
Beschlussvorlage - 37/2010 Für das B-Plangebiet Nr. 29 „Östlich Brunoslust“ muss ein Straßenname vergeben werden. Nach Angaben des Katasteramtes erhielt die betreffende Fläche bei Erstellung des Katasters im Jahre 1872 die Gewannenbezeichnung „Wittklef“ oder „Witklef“. Folgende Straßennamen werden zudem vorgeschlagen:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister der Familie Heide die vorgeschlagenen Namen vorstellt und deren Votum einholt. Dieses soll zur GV vorgetragen werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept |
Beschlussvorlage - 41/2010 Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt. Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wassers musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen. Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde. Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann. Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert. Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden: Monitoringkonzept Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden. Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet. Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert. Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation. Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung. Rot: Dauermessstation Orange: Referenzstation Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund. Nullmessung Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen. Kampagnenmessung Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen. Bereitstellung von Informationen Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden. Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis. Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden. Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten. Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein. Weiteres Vorgehen Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen. Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert. Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherigen Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen. |
Der Bürgermeister trägt vor, dass es nicht darum geht, ob die Gemeinde der Verklappung von Nassbaggergut zustimmt oder nicht, sondern es geht lediglich um die Forderung / Veranlassung des Monitorings durch die Anreinergemeinden. Dazu bedarf es eines Beschlusses aus jeder betroffenen Gemeinde. Einige Ausschussmitglieder empören sich über die Verklappung an sich, andere verteidigen die Vorgehensweise in Hinblick auf fehlende Alternativen der ökologisch und ökonomisch vertretbaren Verbringung. Nach Interpretation von Herrn Steinacker muss die Verklappung stets dann unterbrochen werden, wenn es eine durch das Monitoring dokumentierte Abdrift von Sedimenten an die Küste gibt. Die Verankerung dieser Folge wird im Planfeststellungsbeschluss und einem nachgeordneten öffentlich rechtlichen Vertrag verankert werden. |
Beschluss: Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Anträge und Anfragen |
Die Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben. |
zu TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
Abschließend zitiert Herr Marten eine Studie einer staatlichen Organisation für Arbeitsschutz. Daraus geht hervor, dass die athermischen Wirkungen schädlich sein können. Er bittet die Gemeinde höflich, eine Standortverschiebung weg vom Aschenberg zu verlangen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Die Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. |
Sabine Noth-Stöcks | Jan Andresen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |