Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 23.25 Uhr |
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks |
wählbarer Bürger Ursula Fröhler |
Ausschussmitglied Nis Juhl |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
stellv. Ausschussvorsitzender Hajo Wurr |
Ausschussmitglied Dirk Gloyer (entschuldigt ) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
Gemeindevertreter Heinz Haller |
stellv. Mitglied Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka |
Verwaltung Jan Andresen |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Ing. Büro Asmussen & Partner Herr Axel Waltje |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges |
4.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2012 | |
4.2 | b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 2/2012 | |
5. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 für den Bereich Kleinwaabs "Ferienhäuser an der Heidestraße" |
5.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 4/2012 | |
5.2 | b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 5/2012 | |
5.3 | c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2012 | |
6. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlichöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2012 | |
7. | Ansiedelung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet Waabs |
Beschlussvorlage - 3/2012 | |
8. | Stellungnahme der Landesplanung zum altengerechten Wohnen in Kleinwaabs sowie zur Bebauung der Ortsmitte Großwaabs |
Beschlussvorlage - 12/2012 | |
9. | Fortführung der Aufstellung des Kanalkatasters für die Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 32/2012 | |
10. | Sachstandsbericht zu den Pappelreihen an der Strandzufahrt Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 7/2012 | |
11. | Aktueller Sachstand zur Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht |
Beschlussvorlage - 6/2012 | |
12. | Information zu Fördermöglichkeiten von Dämmaßnahmen in Verbindung mit der Umstellung auf regenerative Energiequellen |
Beschlussvorlage - 11/2012 | |
13. | Nutzung des DLRG-Gebäudes am Waabser Strand |
Beschlussvorlage - 25/2012 | |
14. | Einwohnerfragestunde |
15. | Anfragen und Bekanntgaben |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Die Ausschussvorsitzende nutzt die Gelegenheit, sich bei Herrn Gloyer für seine langjährige Mitarbeit im Bauausschuss zu bedanken. Er hat sein Mandat als Gemeindevertreter aus privaten Gründen zum 01.02.2012 abgegeben und hat sich daher auch von dieser Sitzung abgemeldet. Ferner hat die Verwaltung auf Bitten hin geprüft, ob wählbare Bürger in Gemeindevertretersitzungen ein Rederecht haben. Dieses ist der Fall. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Herr Juhl fragt nach, wie der TOP 10 zu verstehen sei. Er wünscht neben dem Sachstandsbericht auch eine Aussprache. Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen zu und erklären einhellig, dass es unter dem TOP auch eine Aussprache geben soll. |
zu TOP 4. | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges |
Herr Waltje trägt zu den Einzelnen TOPs 4.1 und 4.2 sowie 5.1 und 5.2 vor. Die Ausschussvorsitzende regt an, sich genau über die dargestellten Festsetzungen bewusst zu werden. Sie regt an, bei den ermöglichten Dachformen eine Einschränkung zu machen. Ferner erläutert sie das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Vorhabenträger bzgl. des Maßes der Bebauung. Der Vorhabenträger ist auf die Argumente der Ausschussvorsitzenden eingegangen und hat seine Planung dahingehend angepasst. Es werden auf den Grundstücken 3 und 5 zwei Doppelhäuser weniger und stattdessen zwei Einzelhäuser gebaut. Es wird nachgefragt, ob es der Ausschussvorsitzenden zusteht, solche Verhandlungen mit dem Vorhabenträger zu führen. Herr Jordan erklärt, dass dieses der Ausschussvorsitzenden durchaus zusteht und das es vielerorten üblich ist. Es wird erläutert, dass nach der BauNVO die GRZ für die Bebauung mit Nebenanlagen (Terrassen, notwendige Garagen...) um 50 % überschritten werden darf. Damit diese Möglichkeit plakativ für alle Anwesenden deutlich wird, werden Beispielrechnungen vorgetragen. |
zu TOP 4.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2012 Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges, und die Begründung haben in der Zeit vom 28.10.2011 bis 29.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.10.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 11.02.2011. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen u. Partner - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4.2 | b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 2/2012 s. Beschlussvorlage 1/2012 |
Beschluss: b) Beschluss/ -empfehlung Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 für den Bereich Kleinwaabs "Ferienhäuser an der Heidestraße" |
zu TOP 5.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 4/2012 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 der Gemeinde Waabs für den Bereich Kleinwaabs „Ferienhäuser an der Heidestraße“ und die Begründung haben in der Zeit vom 28.10.2011 bis 29.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.10.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 11.02.2011. |
Die Vorlage des Büros Asmussen & Partner soll unter dem Punkt 2 (TÖB Kreis RD-Eck FB 5) dahingehend geändert werden, dass die Ermöglichung der Nutzung einer/eines Betriebsleiterwohnung /-hauses gestrichen wird. Dieser Beschluss ergeht mit 4 Ja- Stimmen und 2 Nein- Stimmen. Ferner sollen die möglichen Dachformen eingeschränkt werden. Tonnendächer sollen einstimmig ausgeschlossen werden. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen u. Partner - wird Bestandteil des Originalprotokolls - und im Bauausschuss protokollierten Sachverhalt. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.2 | b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 5/2012 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Beschluss: Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.3 | c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2012 s. Beschlussvorlage 4/2012 |
Beschluss: c) Beschluss/ -empfehlung *(f. B-Plan) Der Bebauungsplan Nr. 33, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlichöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2012 Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf einer ca. 2 ha großen Fläche eine Fußballgolf-Anlage zu errichten. Die vorangegangenen Planungen hinsichtlich einer Indoor-Halle möchte der Betreiber nicht weiterführen. Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant. Erforderlich wird hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
Herr Jordan erklärt den Sachverhalt und geht auf Fragen ein. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Ansiedelung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet Waabs |
Beschlussvorlage - 3/2012 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Waabs am 28.06.2011 wurde über die mögliche Ansiedelung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet informiert. Wunsch war es seinerzeit, dass weitere Informationen über nähere Erfahrungen mit einer gleichartigen Anlage zur Verfügung gestellt werden. Am 29.09.2011 fand hierzu eine entsprechende Informationsveranstaltung statt. Verschiedene Fachleute sowie Vertreter betroffener Gemeinden referierten über den Betrieb einer solchen Anlage und zeigten Vor- und Nachteile auf. Mit Datum vom 31.01.2012 wurde die Gemeinde nunmehr über die konkrete Planung einer gewerblich betriebenen Biogasanlage (2 MW) in Kenntnis gesetzt. Der bisher angedachte Standort im Grenzbereich der Gemeinden Loose und Waabs wurde dabei fallen gelassen. Unter Abwägung verschiedener Argumente hat sich der Investor für einen Standort, unmittelbar südlich an das interkommunale Gewerbegebiet angrenzend, entschieden. Die reine Betriebsfläche würde ca. 3,5 ha in Anspruch nehmen. Neben zwei Hauptfermentern und einem Nachgärbehälter sollen 2 Endlagerbehälter hergestellt werden. Für den betrieb der Anlage werden 800 ha Anbaufläche für Biomasse benötigt. Dabei wird die Verwendung von Rohstoffen wie z. B. Zuckerrüben, Mais und Ganzpflanzensilage vorgesehen. Das Biogas soll dann auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Netz des regionalen Gasversorgers eingespeist werden. Ein möglicher Einspeisepunkt für das dann gewonnene Biomethan befindet sich am interkommunalen Gewerbegebiet. Nach Rücksprache mit dem Investor kann mitgeteilt werden, dass es betreffend einer möglichen verkehrlichen Erschließung noch keine Konkretisierung gibt. Es wäre eine Erschließung von der Landesstraße 26 oder aber über das Gewerbegebiet denkbar. Näheres müsste im Rahmen einer weiteren Beratung geprüft und erörtert werden. Bevor über einen möglichen Aufstellungsbeschluss, für den auch schon eine weitergehende Konkretisierung der Planung vorliegen muss, entschieden wird, soll darüber beraten werden, ob eine solche Anlage grundsätzlich die Zustimmung der Gemeinde findet. |
Herr Jordan erklärt den Sachverhalt. Herr Martensen erhält das Wort und erklärt, dass nicht er die Planungen angestoßen habe, sondern dass er von verschiedenen Akteuren der Region (insbesondere auch aus Waabs) mit der Ideenentwicklung beauftragt wurde. Verschiedene Ausschussmitglieder machen deutlich, dass sie diesem Projekt in Hinblick auf die Themen Umwelt, Verkehr und Tourismus sehr kritisch gegenüber stehen und es daher kategorisch ablehnen. Herr Jordan merkt an, dass das BauGB die Priviligierung von Biogasanlagen seit kurzem neu bzw. gegenüber der Vergangenheit anders regelt. Heute können größere Anlagen als bisher als priviligierte Vorhaben beantragt und errichtet werden. In diesem Verfahren hat die Gemeinde nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, auf die Planungen Einfluss zu nehmen. Anders verhält es sich bei dem vorgestellten Projekt. Hier ist ein komplettes Bauleitverfahren durchzuführen und damit einhergehend ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Darin kann die Gemeinde sowohl großen Einfluss auf die Planung als auch auf den Betrieb der Anlage nehmen. Herr Kruse erkennt für sich diesen Vorteil und schätzt die Situation so ein, dass man den Subratanbau in der Gemeinde nicht verhindern wird können. Daher müsse man genau abwägen, welche Lösung am Ende für die Gemeinde langfristig besser sei. Schließlich kommt das Begehren nach der Möglichkeit, Substrate anzubauen und zu vermarkten offensichtlich aus Reihen örtlicher Akteure. Am Ende der angeregten Diskussion ergeht folgender Beschluss: |
Beschluss: Es wird beschlossen, dass die Ansiedelung der geplanten 2 MW Biogasanlage - unmittelbar südlich an das interkommunale Gewerbegebiet angrenzend - weiter verfolgt und konkretisiert werden soll. |
Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Stellungnahme der Landesplanung zum altengerechten Wohnen in Kleinwaabs sowie zur Bebauung der Ortsmitte Großwaabs |
Beschlussvorlage - 12/2012 Am 27.09.2011 hat die Gemeinde sich mit der Überplanung folgender Vorhaben befasst:
Die Stellungnahme liegt inzwischen vor. Zusammenfassend ergibt sich folgende landesplanerische Bewertung der vorgelegten Planungen: 1. Im Hinblick auf die Relation des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens und der freien Bauplätze in den vorhandenen B-Plan-Gebieten einerseits und des Umfangs der geplanten Seniorenwohnanlage am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kleinwaabs andererseits stehen dieser Planung Ziele der Raumordnung entgegen. Eine andere landesplanerische Bewertung ergäbe sich möglichweise dann, wenn dieses Projekt durch Umplanung des bestehenden und lediglich teilweise ausgenutzten B-Plan-Gebietes 25 realisierbar wäre und damit die Neuinanspruchnahme von Flächen entfallen würde. Die Gemeinde Waabs sollte diese Alternative prüfen. Die in den Planungsgesprächen aufgeworfenen Fragen zum Umfang der Seniorenwohnanlage und ihrer geplanten Ansiedlung in einem Nicht-Siedlungsschwerpunkt wären in diesem Zusammenhang ebenfalls zu untersuchen. Insofern stelle ich für diese Alternativplanung eine abschließende Stellungnahme zurück. 2. Auch der geplante B-Plan 34 verstößt gegen Ziele der Raumordnung (Umfang der Siedlungsentwicklung). Ein Ziel der Raumordnung ist jedoch auch die Förderung der Innenentwicklung. Insofern kann hinsichtlich einer kleinteiligen Bauflächenausweisungen im Umfang von 4-6 Wohneinheiten (z. B. B-Plan 34) in einigen Jahren überprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen (u. a. Baufortschritt in den B-Plan-Gebieten 25 und 29, Ausschöpfung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens, demografische Entwicklung) entscheidend geändert haben, so dass eine Neubewertung der obendurchgeführten Berechnungen zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen möglich erscheint. Ich weise schon jetzt darauf hin, dass in diesem Falle aus landesplanerischer Sicht dann eine Gesamterhebung und Auseinandersetzung mit den Innenentwicklungspotenzialen und weiteren F-Plan-Reserveflächen erforderlich ist. |
Beschluss: Seniorenwohnanlage Es wird beschlossen, dass das Thema trotz der widrigen Begleitumstände weiter verfolgt werden soll. Die Fraktionen werden beraten, ob sie politisch aktiv werden. Die Aktion kommt aus den Reihen der Kommunalpolitik. Die Verwaltung hat zunächst nichts zu veranlassen. Entwicklung Ortsmitte Groß-Waabs Dieses Thema wird bis auf weiteres zurückgestellt. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Fortführung der Aufstellung des Kanalkatasters für die Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 32/2012 Nachdem in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss am 26.05.2011 beschlossen wurde, die Vermessung des Systems durchzuführen, kann nunmehr das Ergebnis dieser Vermessung vorgetragen werden. Die Vor-Ort-Arbeiten wurden im vergangenen Sommer / Herbst erledigt und die Datenverarbeitung anschließend durchgeführt. Im Ergebnis können jetzt die sogenannten „Vorläufigen Lagepläne Bestand Abwasser“ vorgelegt werden. Darin sind alle vermessenen Punkte georeferenziert in einem, auf der ALK basierenden Lageplan, eingezeichnet. Soweit die Verknüpfungen zwischen den Punkten eindeutig sind, wurden diese auch bereits hergestellt. Vergleich wesentlicher vorläufiger Massen mit den Schätzmassen aus 2009 (damals basierend auf den vorhandenen Papierplänen)
Es ist ersichtlich, dass derzeit bereits 25 % mehr Schächte gefunden wurden, als in den Papierplänen verzeichnet sind. Gleichzeitig kann man feststellen, dass entweder ein Großteil der Grundstücksanschlussschächte nicht freigelegt wurde, oder dass ein Großteil der Grundstücksanschlüsse gar keinen Übergabeschacht besitzen. Die übrigen Annahmen aus 2009 scheinen in etwa der Realität zu entsprechen. Allerdings wird erst das Ergebnis der Leitungsinspektion und die Sachdatenübernahme in die EDV letzte Gewissheit über die tatsächlichen Massen bringen. Mittels der neu gewonnenen Massen (Vordersätze) wurden die Kosten für die Aufstellung des Katasters neu berechnet. Die Vermessung- und Ingenieurleistungen lassen sich danach auf rund 88.000 € beziffern. Die Kosten für die Reinigung und Inspektion der Kanäle wurden anhand heutiger Marktpreise vom Ingenieurbüro Meyer berechnet. Die Zusammenfassung der Titelsummen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Daraus lassen sich 3 Varianten verschiedenen Umfangs herleiten:
zu 2: Wenn auf die Schachtinspektion (EDV-gestützte Laserscannung) verzichtet wird, dann müssen die Schächte manuell in Form und Ausrichtung der Gerinne, Zu- und Abläufe sowie deren Zustand aufgenommen werden. Dieser manuelle Aufwand im Vergleich zur EDV-gestützen Aufnahme macht nur einen preislichen Vorteil von rund 10.000 € aus. Daher können die Kostensummen der Titel 10 und 11 nicht in Gänze entfallen. Das Ergebnis der manuellen Aufnahme liefert allerdings auch nur eine wesentlich eingeschränktere Aussagekraft. Gerade in der Gemeinde Waabs mit den vielen Ortsteilen und den sehr unterschiedlichen Kanalaltersstrukturen (alte, übernommene sogenannte Bürgemeisterkanäle) kann nicht empfohlen werden, hierauf zu verzichten. zu 3: Diese Variante kann empfohlen werden. Es würden die Hauptkanäle Schmutz- und Regenwasser gereinigt und inspiziert. Die Grundstücksanschlussleitungen würden, soweit es möglich ist, im ungereinigten Zustand inspiziert. Über die Inspektion lässt sich nicht nur der Zustand bzw. die Durchgängigkeit ermitteln, sondern über die Ortung der Kamera lässt sich auch der Verlauf und die Lage der Anschlussleitungen goreferenziert dokumentieren. Dieses ist insbesonderebei den fast 300 nicht aufgefundenen Grundstücksanschlussschächten von Bedeutung. Diese Anschlüsse lassen sich im Zweifel auch ohne die Existenz von Grundstücksübergabeschächten eindeutig einmessen. Bei dieser Vorgehensweise wird ein vernünftiges, brauchbares und aussagekräftiges Kataster entstehen. zu 4: nicht empfehlenswert ! Sollte man weitere Abstriche machen, so wird kein Kataster, sondern nur eine „Fragmentauskunft“ entstehen, die nur sehr bedingt nutzbar und aussagekräftig ist. Das daraus, und den gewonnenen Zustandsdaten abzuleitende Sanierungskonzept wird seitens des Ingenieurbüros immer unter dem Vorbehalt stehen, nur unvollständige Kenntnisse vom Kanal erlngt zu haben (Quasi werden frühzeitig schon Bedenken i.S.d. VOB geäußert werden). Zur finanziellen Ausstattung der Sonderrücklage Abwasser: Rücklagenstand zum 01.01.2012: 692.646 € Investitionen 2012 in der Summe 51.000 € (Technik auf der Kläranlage) Terminplanung: Die Ausschreibung und Vergabe der Reinigungs- und Inspektionsdienstleistungen sollte bis Mitte April 2012 erfolgen, so dass die Aufträge Ende April erteilt werden können. Den Firmen sollte eine Ausführungsfrist von einem Jahr eingeräumt werden, da bei kurzen Fristen ansonsten hohe Preise zu erwarten sind. Das fertige Kataster nebst dem Sanierungskonzept soll die Gemeinde bis Ende 2013 bei der Aufsichtsbehörde vorlegen. Es wurde in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde vereinbart, dass die geltende Frist bis zum Februar 2012 ohne Konsequenzen um fast 2 Jahre verlängert wird. |
Herr Andresen erläutert den Sachverhalt und geht auf folgende Stichpunkte ein:
Nach einer angeregten Diskussion und ergänzenden Erläuterungen ergeht folgender Beschluss: |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Aufstellung des Katasters fortzuführen. Es wird die im Sachverhalt dargestellte Variante 3 gewählt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen zu veranlassen und die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Eine weitere Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung oder dem Finanzausschuss soll erfolgen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Sachstandsbericht zu den Pappelreihen an der Strandzufahrt Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 7/2012 Am 15.09.2011 wurde im Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss unter TOP 17 „Anfragen und Bekanntgaben“ darüber beraten, wie mit den Pappeln umzugehen sei. Der Protokolltext sei hier kurz zitiert: “ Die Ausschussvorsitzende fragt nach dem weiteren Vorgehen mit den Pappeln auf dem Weg zum Strand. Grundsätzlich soll eine Fällung in Betracht gezogen werden. Vorab soll die Fa. Stuhr noch einmal eine Inaugenscheinnahme vornehmen. Weiterhin soll im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses hierüber erneut beraten werden. Bis dahin wird die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Kostenangebot für die Fällung der Bäume einzuholen. “ Auf diesen Protokolltext hin hat Herr Andresen mit Herr Stuhr telefoniert und seine Einschätzung eingeholt. Er erklärte, dass er, ohne in die genaue Prüfung einzusteigen, als ortskundiger Sachverständiger, die Tendenz feststellen kann, dass die Bäume nicht als abgängig zu befunden sind. Sollte er mit der Erstellung eines offiziellen Gutachtens beauftragt werden, so werde er anschließend kein Angebot für die zu ergreifenden Maßnahmen abgeben. Ihm könnte ansonsten ein Zusammenhang zwischen Befund und wirtschaftlichem Interesse nachgesagt werden. Da es bis zum 06.12.2011 noch keinen Beschluss zur Fällung der Pappeln gab, hat Herr Andresen auf die Einholung eines konkreten Angebotes verzichtet, sondern vielmehr die Kosten für die Fällung nebst Ersatzpflanzung geschätzt. Basis für diese Schätzung war das Ergebnis eines Ortstermins mit Herrn Obitz von der UNB. Herr Andresen wollte ohne schriftliche Genehmigung für die Fällung keinen Unternehmer mit diesem Thema behelligen. Nachdem am 06.12.2012 beschlossen wurde, einen Fällantrag für die Pappeln zu stellen, wurde diesem Beschluss entsprechend mit Datum 13.12.2011 ein schriftlicher Antrag bei der UNB gestellt. Die Fällung wurde mit Schreiben der UNB vom 30.12.2011 genehmigt (siehe Anlage). Nachdem diese Genehmigung vorlag, hat Herr Andresen schriftlich um Abgabe von Angeboten für die Fällung gebeten. Zwei schriftliche Angebote liegen vor. Eines weist eine Summe von 12.423,60 € aus, das andere erklärt, dass dem Aufwand für die Fällung der Pappeln die Verwertung des Holzes entgegensteht und daher die Fällung und Verwertung für 0,00 € angeboten wird. Am 26.01.2012 lehnt die Gemeindevertretung einen Antrag auf Aufhebung des „Fällbeschlusses“ vom 06.12.2011 mit 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ab. Ende der 5.KW 2012 wird bekannt, dass der BUND die Rechtmäßigkeit der Fällgenehmigung in Frage stellt und die Möglichkeit einer Klage gegen den Genehmigungsgeber, den Kreis RD-Eck, prüft. Im Landschaftsplan der Gemeinde Waabs vom 11.09.1997 sind die Bäume als Baumreihe verzeichnet. Die Böschungsflurstücke am Weg zum Strand sind Eigentum der Gemeinde Waabs (siehe Anlage). Angepasste Kostenschätzung: Die Fällgenehmigung sieht ein Pflanzgebot mit Stieleichen vor. Herr Andresen hat sich erkundigt und erfahren, dass Stieleichen als Hochstamm 14-16 derzeit und in absehbarer Zeit schwer in der Stückzahl lieferbar sind. Daher sind die Preise vergleichsweise hoch.
Hinweise:
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Die Ausschussvorsitzende leitet in das Thema ein. der Bürgermeister macht deutlich, dass die Gemeinde formal keinen Fehler begangen hat. Es wurde in mehreren Sitzungen ausführlich beraten und beschlossen. Es wurde ein Antrag auf Fällung gestellt und man habe eine Genehmigung erhalten. Er und auch Herr Haller bezeichnen es allerdings als sehr unglücklich, wenn nun die Genehmigung der Fachbehörde die Pflicht zur artenschutzrechtlichen Prüfung wieder an den Genehmigungsinhaber abwälzt. Frau Fröhler und Herr Stuhr erklären ausdrücklich, dass sie die Bäume für nicht krank und abgängig, sondern im Gegenteil für sehr erhaltenswürdig halten. Die Bäume können durchaus noch 20 Jahre stehen. Allerdings bedürfen die Bäume natürlich einer fachgerechten Pflege. Bei der Ersatzpflanzung nach einer Fällung sei aber auch eine Erziehung der jungen Bäume erforderlich, dessen Aufwand bisher nicht berücksichtigt wurde. Herr Juhl kritisiert die Flyer der Bürgerinitiative, da seiner Auffassung nach mit falschen Behauptungen und Argumenten Stimmung gegen die Gemeindevertreter gemacht werde. Herr Kruse zeigt Fotos, anhand derer er die Gefahr des Auseinanderbrechens einiger Bäume in rund 4-5 m Höhe erläutert. Herr Jordan erklärt, dass aus Reihen der Protestierenden jemand eine Firma beauftragt hat, die untersuchen wird, ob Tiere (Fledermäuse) in Hohlräumen der Bäume leben / überwintern. Diese Untersuchung soll Sonntag den 26.02.2012 mittels Endoskop stattfinden. Genaueres ist nicht bekannt. Herr Stuhr bietet an, die Methode der Standfestigkeitsbewertung mittels Anbohrung anhand von 2 bis 3 Bäumen zu demonstrieren. Man kommt einhellig überein, dass die Fällung bis zur GV am 29.02.2012 auf jeden Fall ausgesetzt wird. |
Beschluss: keiner, da nur Sachstandsbericht |
zu TOP 11. | Aktueller Sachstand zur Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht |
Beschlussvorlage - 6/2012 Am 27.01.2011 haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals getroffen. Diesbezüglich wurde am 21.11.2011 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Mit Schreiben vom 01.12.2011 wurde von dort mitgeteilt, dass als Reaktion auf die im Planfeststellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen eine Verkleinerung der Verbringungsfläche geplant ist. Weiterhin soll aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) ein Steinfeld im Bereich Strandbek angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. einem ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden. Unter Berücksichtigung aller Einwendungen und Bedenken, die im Planfeststellungsverfahren vorgebracht wurden, wird die Planfeststellungsbehörde voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2012 eine erneute Auslegung der Planungsunterlagen verfügen. In diesem Verfahren kann dann, sofern gewünscht und erforderlich, eine Stellungnahme abgegeben werden. |
Beschluss: ohne |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 12. | Information zu Fördermöglichkeiten von Dämmaßnahmen in Verbindung mit der Umstellung auf regenerative Energiequellen |
Beschlussvorlage - 11/2012 Die Aktiv-Region Schlei-Ostsee hat am 13.12.2011 ein Informationsschreiben gesendet. Um keine falschen Hoffnungen zu wecken, dazu einige zusätzliche Erläuterungen: Es werden nur Maßnahmen gefördert, wenn tatsächlich fossile Energieträger (Öl oder Gas) komplett durch regenerative Energieträger ersetzt werden (vergleiche Beispiel im Schreiben der Aktiv-Region auf Seite 2). Reine Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch wie z.B. Dämmmaßnahmen werden nicht gefördert. Es sei denn, es gibt eine objektiv innovative Idee. Fazit: Wenn jemand plant, ein öffentliches Gebäude auf ein regeneratives Heizmedium umzustellen oder an das Nahwärmenetz eines BHKW einer Biogasanlage anzuschließen, dann macht eine Projektmeldung Sinn. Andernfalls nach Kenntnis des Unterzeichners nicht! Hinweis: Diese Info wurde mit Vermerk vom 16.12.2011 an alle Bürgermeister des Amtes gegeben. Herr Andresen hat diesbzgl. am 22.11.2011 eine Infoveranstaltung in Eggebek besucht. |
Es werden zwei Anregungen gegeben. Es soll geprüft werden, ob der Bau und der Betrieb einer Kleinwindkraftanlage für die Kläranlage und die Umrüstung der Heizung des TSV- Heims Waabs auf Erdwärme förderfähig und wirtschaftlich wäre. Ein Beschluss ergeht nicht. |
Beschluss: |
zu TOP 13. | Nutzung des DLRG-Gebäudes am Waabser Strand |
Beschlussvorlage - 25/2012 Für Zwecke der DLRG (Sommer-Badesaison) wird die Unterkunft ca. 6 Wochen lang im Jahr genutzt. Seit geraumer Zeit werden Überlegungen angestellt, das Gebäude am Kleinwaabser Strand, das direkt am Wasser gelegen ist, „attraktiver“ bzw. zugunsten allgemeiner Interessen möglichst ganzjährig nutzen zu können. Das Gebäude am Waabser Strand wurde ca. 1983 errichtet zur Unterbringung der DLRG-Aufsicht. Hierfür wurden öffentliche Mittel verwendet. Eine Zweckbindung liegt nicht mehr vor. Inwieweit eine Nutzungsänderung des Gebäudes möglich ist, muss anhand baurechtlicher Vorschriften geprüft werden. Im Gebäude befindet sich außerdem seit vielen Jahren ein Kiosk. Die Pachtzeit des vorherigen Pächters endete mit Ablauf des Jahres 2011. Die Verpachtung wurde neu ausgeschrieben. Am 09.02.2012 fand eine gemeinsame Begehung des Gebäudes und Außenbereiches statt. Zu diesem Termin waren Mitglieder des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Touristik eingeladen. Federführend für die weitere Vorgehensweise ist vorerst der Bauausschuss. In diesem Gremium ist die Angelegenheit grundsätzlich zu beraten. Weitere Informationen, zusammengetragen zwischen dem 10. und 17.02.2012: Herr Andresen hat zwischenzeitlich nach Unterlagen vom Bau des Gebäudes recherchiert. Folgende Unterlagen, die dieser Vorlage beigefügt sind, wurden gefunden:
Die Dämmung des Estrichs mit 4 cm Stärke und die des Daches mit 10 cm Stärke entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und kann keinen wirtschaftlichen Ganzjahresbetrieb des Gebäudes gewährleisten. Die zweischaligen Wände sind gänzlich ungedämmt und tragen ebenfalls zu dieser Einschätzung bei.
Bereits am 15.09.2010 wurde die Umgestaltung / Umnutzung des Gebäudes und des Geländes mit der Planungsrunde diskutiert. Das Ergebnis wurde von Frau Blaase protokolliert. Fazit: Umnutzung zur ganzjährigen, gastronomischen Nutzung nur über ein Bauleitverfahren. Der Erfolg eines Verfahren wurde bereits damals stark in Zweifel gestellt.
Die auskragenden Betonlaubengänge sind monolitisch mit der Geschossdecke betoniert. Es gibt keine thermische Trennung. D.h. bei einer ganzjährigen Umnutzung muss im Sinne einer ganzheitlichen energetischen Sanierung dieser Problempunkt baukonstruktiv gelöst werden. Dieses dürfte relativ kostenintensiv sein. Sonstiges: Thema Bepflanzung der Hänge und des ersten Bereichs auf der Steilküste Richtung Langholz: Bereits 1974 wurde an diesem Standort ein Strandgebäude geplant. Diese Planung wurde 1975 bis zur Bauantragsstellung vorangetrieben. (Nebenbei bemerkt handelte es sich um ein Gebäude, welches fast 1:1 dem DLRG-Gebäude in Fischleger-Strand entsprach). In diesem Zusammenhang wurde eine Windschutzpflanzung geplant / verlangt. Der in den Akten enthaltene Schriftverkehr mit Forstbehörde / Waldverein ... lässt vermuten, dass die Pflanzung demzufolge tatsächlich aus diesem Grunde angelegt wurde. Idee der Verwaltung: In Top 11 der Sitzung (Vorlage 6/2012) wird darauf hingewiesen, dass als Ausgleich für die Nassbaggergutverbringung wahrscheinlich Steinfelder vor der Küste von Waabs, u.a. auch vor dem Klein-Waabser Strand angelegt werden. Dabei handelt es sich um Flächen (ca. 1 ha), auf denen in mindestens 6 m Wassertiefe Findlinge abgelagert werden. Diese sollen dann nicht dem Küstenschutz dienen, sondern einen besonderen Lebensraum für Algen, Muscheln ... bilden. Möglicherweise könnte das Steinfeld so ausgebildet werden, dass es eine attraktive Stelle für Taucher würde. Sollte dieses gelingen, so könnte das Gebäude möglicherweise neben der Unterbringung der DLRG noch als Tauchbasis dienen. Für diesen Fall ließe sich möglicherweise ein Projekt entwickeln, welches von der Aktiv-Region gefördert würde. Die Betonung liegt ausdrücklich auf „möglicherweise“. Thema Aufhebung der Badestelle und der Bewachung des Strandes in Klein-Waabs: Herr Kinza erklärt, dass das Ordnungsamt die Aufhebung genehmigen muss. Seiner Auffassung nach, muss eine Aufhebung zusammen mit der DLRG genau überlegt und Vor- und Nachteile sollten genau gegeneinander abgewogen werden. Ferner ist die Badestelle bei der EU registriert. Ob die EU- Badestelle und kostenpflichtige Beprobung aufgehoben werden können, ist nicht absehbar. |
Beschluss: keiner |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Einwohnerfragestunde |
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zu TOP 15. | Anfragen und Bekanntgaben |
Die Bauausschusstermine 2012 werden von der Ausschussvorsitzenden wie folgt festgelegt:
Der Bürgermeister erklärt, dass die gewünschte öffentliche Schreddergutannahme auf der FlaRak am 03.03.2012 in der Zeit von 9:00 - 12:00 möglich ist. |
Jan Andresen | Sabine Noth-Stöcks |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |