Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussmitglied Otto Biegemann |
wählbarer Bürger Ursula Fröhler |
Ausschussmitglied Nis Juhl |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
stellv. Ausschussvorsitzender Hajo Wurr |
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks (entschuldigt ) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
Gemeindevertreter Heinz Haller |
stellv. Mitglied Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Protokollführerin Anja Schnutz |
Gast Frau Ingrid Lepack |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 39/2012 | |
5. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren |
Beschlussvorlage - 37/2012 | |
6. | Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren |
Beschlussvorlage - 40/2012 | |
7. | Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich Strandweg / Strandbek |
Beschlussvorlage - 38/2012 | |
8. | Spielplatz "Achter de Lin" |
9. | Sachstand zur Errichtung von Sendemasten zur Verbesserung der DSL-Versorgung |
Beschlussvorlage - 43/2012 | |
10. | Information über Knickversetzung und Kleingewässerverlegung |
Beschlussvorlage - 44/2012 | |
10.1 | Information über den Wanderweg auf dem Standortübungsplatz Ludwigsburg |
11. | Einwohnerfragestunde |
12. | Anfragen und Bekanntgaben |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Da sich die Ausschussvorsitzende aus persönlichen Gründen entschuldigen lässt, eröffnet der stellv. Ausschussvorsitzende die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um TOP 10.1“ Information über den Wanderweg auf dem Standortübungsplatz Ludwigsburg“ zu erweitern. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 39/2012 Die Gemeindevertretung hat am 28.02.2012 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 28.03.2012 eine positive Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 15.03.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 15.05.2012. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen haben die Planer Entwurfsfassungen für die F-Planänderung und den Umweltbericht erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: 1. Über die Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung wägt die Gemeinde entsprechend der Vorlage des Planungsbüros ab. 2. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage Sophienhof“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren |
Beschlussvorlage - 37/2012 Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet. Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben. Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden. Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche. (Quelle: Pressemitteilung IM) Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich. Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Waabs und Loose angemeldeten Flächen teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Die kleinere der beiden gemeldeten Flächen ist herausgefallen. Konkretere Begründungen zu den einzelnen Flächen liegen noch nicht vor. Hiermit ist auch erst Ende Mai 2012 zu rechnen. |
Es besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der Bedeutung der beiden letzten Sätze des ersten Absatzes des Beschlusstextes. Die Verwaltung soll dazu in der Gemeindevertretersitzung Stellung nehmen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Waabs nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis. Obwohl eine Berücksichtigung einer potentiellen Eignungsfläche erfolgte und der charakteristische Landschaftsraum in Teilen reduziert wurde, wird die verbleibende Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes weiterhin kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Waabs vollständig zu streichen. Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren |
Beschlussvorlage - 40/2012 Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können. Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum). Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens. Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte: Kurve Landwehr (Baulos 1)
Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
Gerade Königsförde (Baulos 5)
Spülfeldkomplex Flemhude
Verbringungsflächen
Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen. Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert. Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden. Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet. Es ist zu klären, auf welche Art und Weise die Versenkung der Findlinge vorgenommen wird und welche Emissionen dabei entstehen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich Strandweg / Strandbek |
Beschlussvorlage - 38/2012 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung v. 28.02.2012, hier: „Im Bereich Strandweg soll eine „Minimallösung“ in Form einer „gestrichelten Linie“ zur Verdeutlichung der Situation mit einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung umgesetzt werden“ wurde die Verkehrsaufsicht angehört. Wie bereits in der Stellungnahme vom 07.02.2012 dargelegt, ist bei der Ausweitung der Tempo-30-Zone die Regelung rechts-vor-links Bestandteil der Zone, so dass auch die Verkehrsaufsicht nunmehr dahingehend Stellung nimmt, dass - entweder die Vorfahrtregelung der Straßen Strandbek / Strandweg (zzgl. gestrichelter Linie zur Verdeutlichung des Vorfahrtstraßencharakters) durch Beschilderung geändert wird - oder die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone umgesetzt wird mit der Folge der rechts-vor-links-Regelung. Dem „Misch-Beschluss“ der Gemeindevertretung v. 28.02.2012 einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung wurde erwartungsgem. nicht gefolgt. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone über den Kreuzungsbereich Strandbek / Strandweg hinaus zu beantragen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Spielplatz "Achter de Lin" |
Der Erschließungsvertrag zum Baugebiet „Achter de Lin“ sieht vor, einen Kinderspielplatz einzurichten, der von den Grundeigentümern zu betreiben und zu unterhalten ist. Die Unterhaltung wurde durch den Erschließungsträger per Kaufvertrag auf Dritte übertragen. Zwischen der Gemeinde und den Anwohnern der Straße „Achter de Lin“ fanden bereits 2004 Gespräche über einen sinnvollen Betrieb des Spielplatzes statt. Unter der Voraussetzung, dass die Anwohner einen Förderverein für den Kinderspielplatz gründen, fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, die Pflege und Versicherung für den Spielplatz zu übernehmen. Der Förderverein sollte für die Spielgeräte und deren Reparatur aufkommen und der Gemeinde die Kosten für die Pflege und Versicherung ersetzen. Dieser Förderverein wurde allerdings nie gegründet. Die Pflege des Rasens wurde sporadisch von den Gemeindearbeitern übernommen. Da der vom Erschließer errichtete Zaun inzwischen marode ist, geht von ihm ein Gefährdungspotenzial aus. Der Spielplatz wird momentan als Bolzplatz genutzt. Um diese Nutzung zu gewährleisten, würde die Gemeinde die Fläche gern zu einem Anerkennungspreis erwerben. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Erschließer kurzfristig Gespräche zu führen, um die Kaufpreisvorstellungen abzuklären. |
zu TOP 9. | Sachstand zur Errichtung von Sendemasten zur Verbesserung der DSL-Versorgung |
Beschlussvorlage - 43/2012 Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2012 wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, die DSL-Versorgung im Gemeindegebiet zu optimieren. Die Versorgung soll dabei testweise als Funklösung sichergestellt werden. Hierzu wird es jedoch erforderlich, notwendige Sendeantennen/Sendemasten zu errichten. Derzeit erfolgt durch das Unternehmen eine Prüfung von möglichen Standorten und von Nutzungsvoraussetzungen für bestehende Sendemasten. Abhängig vom jeweiligen Standort ist dann die notwendige Höhe der Sendemasten zu prüfen. Die Prüfung dauert derzeit noch an. Sofern bis zur Sitzung Ergebnisse vorliegen, werden diese mitgeteilt. |
Beschluss: |
zu TOP 10. | Information über Knickversetzung und Kleingewässerverlegung |
Beschlussvorlage - 44/2012 Für das Gemeindegebiet Waabs wurde durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine Ausnahmegenehmigung für folgende Maßnahmen ausgesprochen:
Zwischen Waabshof und Schwastrummühle befindet sich zwischen zwei Feldern ein Knick, der umgelegt werden soll. Die Umlegung erfolgt dabei in einem räumlich funktionalen Zusammenhang in drei Teilbereichen.
In dem zuvor genannten Bereich befinden sich ebenfalls zwei Kleingewässer, die verfüllt werden sollen. Die Verfüllung erfolgt dabei mit Bodenaushub, der durch die Neuanlegung eines neuen Kleingewässers in naturnaher Ausführung (500 m² Wasseroberfläche) anfällt. Der Standort der Ausgleichsmaßnahme ist dabei südlich der Bookenau, Höhe Kuhberg.
In unmittelbarere Nähe eines der o. g. Kleingewässer ist ein Bestand von Feldgehölzen vorhanden. Dieser darf gerodet und beseitigt werden. Als Ausgleich ist an anderer Stelle (nähe Waabshof) eine ca. 1.500 m² Neuanpflanzung zu leisten. Da es sich hier um einen nicht unerheblichen Eingriff handelt, wird der Ausschuss hierüber unterrichtet. |
Beschluss: |
zu TOP 10.1 | Information über den Wanderweg auf dem Standortübungsplatz Ludwigsburg |
Der Wanderweg über das Gelände des Truppenübungsplatzes Ludwigsburg ist gesperrt, da es im Winter in den Gebäuden zu Vandalismus gekommen ist. Die Sperrung wird unregelmäßig von den Feldjägern überwacht und unerlaubtes Betreten zur Anzeige gebracht. Nach Gesprächen mit Herrn Carl und Herrn Niedorf, ist die Bundeswehr bereit, einen Streifen auf ihrem Gelände wieder als Wanderweg freizugeben. Dazu wird der Zaun versetzt. Die Maßnahme soll kurzfristig von der Bundeswehr umgesetzt werden. |
zu TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
Herr Bothe wird einen Vorschlag zur Nutzung des FlaRak-Geländes einreichen. |
zu TOP 12. | Anfragen und Bekanntgaben |
Folgende Sitzungstermine stehen fest: 31.05.2012 - Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2012 - Gemeindevertretersitzung |
Hajo Wurr | Anja Schnutz |
stellv. Auschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |