N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 30.09.2013.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Heinz Haller
Ausschussmitglied Nis Juhl
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
stellv. Mitglied Lothar Schaldach (stellv. für Ursula Fröhler)
Ausschussmitglied Hans-Walter Schleschka
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Lothar Schaldach)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter/in Bruno Kruse
stellv. Mitglied Gabriele Stamp
Protokollführer Jan Andresen
Herr Steinmetz, EZ
Herr Krüger, KN (ab ca. 21:30 Uhr)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Bericht zum Zustand des Phosphatfällungsteiches auf der KA Waabs
  Beschlussvorlage - 30/2013
7. Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet
8. Risse in den Straßen Mühlenstraße, Dorfstraße und Flintholm in Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 44/2013
9. Baumpflegemaßnahmen an gemeindlichen Straßen und Grundstücken
  Beschlussvorlage - 43/2013
10. Renovierungsbedarf am Gebäude des DLRG-Wache Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 45/2013
11. Bauangelegenheiten
Neues Wohnbauprojekt für ehem. Flarak-Gelände
  Beschlussvorlage - 41/2013
12. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger

Gemäß § 21 Gemeindeordnung wurde die wählbare Bürgerin Sabine Noth-Stöcks durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurde sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden folgende Änderungsanträge gestellt:
  1. Der TOP "Neues Wohnbauprojekt für ehem. Flarak- Gelände" soll statt nichtöffentlich öffentlich beraten werden.
  2. Als TOP 14 wird ergänzt: Grundstücksangelegenheit, Antrag einer Bürgerin aus der Kirchstraße
Die nunmehr betitelten TOPs 13 und 14 werden nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

  • Der Ausschussvorsitzende erläutert den Anlass, warum TOP 9 vorbereitet wurde. Es soll durch das Amt eine Karte vom Gemeindegebiet (Größe 3 x DIN A0) erstellt werden, welche nach und nach sämtliche kritischen Baumstandorte darstellt.
  • Mündlich wurde ein Antrag an den Bürgermeister gerichtet, in Lehmberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. Man kommt überein, dass dieses in der Allee nicht erforderlich ist, in dem übrigen Teil bis Langholz aber sehr wohl. Daher soll das Ordnungsamt bitte prüfen, ob die 30-er Zone von Langholz bis dort ausgeweitet werden kann.
  • Ein Antrag auf eine Beschilderung in der Kirchstraße, dass durch Brunoslust keine Zufahrt zum Campingplatz möglich ist, wird seitens des Ausschussvorsitzenden als nicht sinnvoll erachtet, weil diese Beschilderung irritierend sein könnte.
  • Der Aussschussvorsitzende regt die Pflege der hölzernen Spielgeräte auf dem Spielplatz neben dem Feuerwehrgerätehaus an.
  • Der Ausschussvorsitzende berichtet über die Erkenntnisse aus der Infoveranstaltung für alle Gemeindevertreter in Gammelby zum Thema "Ausbaubeiträge" vom 25.09.2013. In diesem Zusammenhang wird aus dem Ausschuss angeregt, dass Straßenverzeichnis der bestehenden Satzung zu überprüfen. Der Ausschussvorsitzende wird im Rahmen einer Wegebereisung dieses Thema aufgreifen. Ferner wird die Verwaltung aus Reihen des Ausschusses gebeten, den Begriff "Verkehr" im Zusammenhang mit der Ausbaubeitragssatz zu definieren. Dieses soll im Zusammenhang mit der Einklassifizierung der Straßen beantwortet werden. Gehört zum Verkehr beispielsweise auch der Fußgänger-, Reit- und Radverkehr?


zu TOP 6. Bericht zum Zustand des Phosphatfällungsteiches auf der KA Waabs
Beschlussvorlage - 30/2013

Um die Revision der Belüftungskörper der Teichbelüftung des Phosphatfällungsteiches durchführen zu können, musste der Teich Anfang April 2013 geleert werden. Dabei wurde der hohe Schlammspiegel offenbar. Bisher war der Teich in seiner Funktion völlig unauffällig, allerdings muss sich die Gemeinde Waabs darauf einstellen, dass eine Entschlammung 2014 erforderlich wird. Die letzte Entschlammung wurde im Jahr 2004 vorgenommen. Damals wurden 914 m³ landwirtschaftlich verwertet.
Anliegendes Foto dokumentieren die Ausführungen.
In Absprache mit Herrn Bürgermeister Steinacker und Herrn Schliep wurde im April vereinbart, dass das Thema in einer Sitzung im Herbst vorgetragen werden soll.

Details:
Genaue Vorhersagen zu Kosten einer Teichentschlammung sind stets schwierig zu tätigen, weil viele Parameter, die nicht eindeutig vorher zu ermitteln sind, Einfluss auf die Kosten nehmen. Dazu gehören u.a. Menge, ortsnahe Verwertbarkeit, Bodenanalysen der Verwertungsfläche, Marktpreise allgemein etc.
Da der Teich bereits 2004 unter der Leitung von Herrn Andresen entschlammt wurde, können die Rahmenbedingungen daher heute dennoch wie folgt grob abgeschätzt werden.
  • Eine Analyse der Schlamminhaltsstoffe wurde noch nicht durchgeführt. Es wird aber abgeschätzt, dass eine landwirtschaftliche Verwertung möglich ist (wie auch 2004). Als Wirtschaftsdünger ist der Schlamm aufgrund des Phosphatgehaltes in der Landwirtschaft interessant (über die Zugabe von Fällmitteln wird das Phosphat aus dem Abwasser gebunden). Der Nähstoffgehalt des Schlamms ist aufgrund der nachgeschalteten Lage des Teiches innerhalb des Betriebsablaufes nahezu uninteressant und genügt meistens gerade noch den Ansprüchen der Düngemittelverordnung.
  • Einschätzung der Grundbruchgefahr bei Leerung des Teiches: 2004 wurden zur Feststellung der Bodenzusammensetzungen und Grundwasserstände Pegelbrunnen an den Böschungskronen des Teichs abgeteuft. Eine Grundbruchgefahr wurde vom Geologen seinerzeit nicht attestiert. Da sich die geologischen Randbedingungen nicht geändert haben dürften, kann eine komplette Leerung des Teiches geplant werden. Daher ist keine aufwendige Unterwasserentnahme des Schlamms erforderlich.
  • Entnahme- und Verwertungstechnik: Unterstellt man die Gestattung der landwirtschaftlichen Verwertung, so stehen zwei Verfahren zur Auswahl:
    1. Nassverbringung auf dem Acker: Der Schlamm wird im Teich homogenisiert und mittels Pumpen über einen Vorlagecontainer in Transportfässer gefördert. Sofern der Acker, auf dem verwertet werden kann, nicht weit entfernt liegt, werden unmittelbar "landwirtschaftliche Güllewagen" für Transport und Ausbringung eingesetzt.
    2. Entwässern des Schlamms und Verbringung auf den Acker: Der Schlamm wird im Teich homogenisiert und über eine Entwässerungsmaschine unter Zugabe von Polymeren auf ca. 25 - 30 % TS entwässert. Der so aufgepresste Kuchen wird ggf. mit Kalk hygienisiert, transportiert und mit Großflächenstreuern auf dem Acker verteilt.
  • Kosten bei einer landwirtschaftlichen Verwertung. Folgende Parameter haben u.a. Einfluss auf die Einheitspreise:
    • Auslastung der Firmen
    • gewünschte Verfahrensart (Nassverbringung oder Entwässerung)
    • Entfernung der Ackerfläche für die Verwertung zur Kläranlage
  •             Unterstellt man, dass der Gemeinde die Verfahrensart egal ist, so bleiben die beiden anderen, schwer vorhersehbaren Parameter. Daher kann Herr Andresen den Gesamtaufwand einer Entschlammung mit landwirtschaftlicher Verwertung nur grob auf 25 - 30 Tsd. € schätzen.

    Sofern eine landwirtschaftliche Verwertung aus heute nicht absehbaren Gründen doch nicht in Frage kommt, so muss der Aufwand für die Entwässerung und thermische Verwertung auf rund 40 - 45 Tsd. € geschätzt werden. Alternativ könnte ein Flüssigschlammtransport zur thermischen Verwertung auch möglich sein, wäre allerdings wahrscheinlich aufgrund der schwierigen Entnahme aus dem Teich ähnlich teuer. Die an nähesten gelegene thermische Verwertungsanlage befindet sich in Hamburg.

    Sofern die akquirierten Verwertungsflächen jenseits von Klein-Waabs liegen oder ein Flüssigschlammtransport zu einer thermischen Verwertungsanlage stattfinden muss, so muss mit einem Schwerverkehrsaufkommen durch den Ort gerechnet werden.

    Auch wenn der Teich seine Funktion heute noch erfüllt, so kann Herr Andresen von der Erfahrung auf einer anderen Kläranlage berichten Eine Fehlfunktion offenbart sich nicht schleichend, sondern eher plötzlich. In der zu dick werdenden Schlammschicht bilden sich bei bestimmten Witterungslagen Faulgase, die aufsteigen und kleine Schlammfladen mit sich reißen. Diese Fladen können schwimmend in den Ablauf der Kläranlage gelangen und dort bei einer Beprobung für eine Überschreitung von Parametern, nicht zuletzt Phosphat, verantwortlich sein. Diese kann durch die Wasserbehörde mittels einer erhöhten Abwasserabgabe empfindlich sanktioniert werden. Daher regt die Schleswag-Abwasser AG als Betreiber der Kläranlage die Entschlammung in 2014 an.

    Hinweis zum beigefügten Foto:
    Auf dem Foto kann man neben dem Schlamm erkennen, dass die Böschungen mit Rohrkolben überwachsen sind. Dieser Bewuchs existierte nicht nur am Phosphatfällungsteich, sondern an allen Teichen. Da Abwasserreinigungsteiche nur funktionieren, wenn Wind und Sonne ungehindert auf die Wasseroberfläche einwirken können, ist ein Bewuchs der Böschungen hinderlich. Daher wurde im Sommer 2013 eine Böschungsmaht per Bagger ausgeführt und das Mähgut zur Verrottung auf einen Haufen im Randbereich der Kläranlage verfahren. Der Aufwand belief sich auf 3.600 € und wurde aus dem laufenden Haushalt bestritten.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, den Phosphatfällungsteich der Kläranlage Waabs im Jahr 2014 zu entschlammen. Vorbehaltlich des Ergebnisses einer Analyse der Inhaltsstoffe des Schlamms wird der Schlamm landwirtschaftlich verwertet. Im Sinne der Kosten soll eine ortsnahe Verwertung angestrebt werden. Sofern aus Reihen der Gemeindevertreter eine Verwertungsfläche bei einem Landwirt der Region akquiriert werden kann, so wird der Verwaltung Mitteilung gegeben. Andernfalls wird der zu beauftragende Dritte Flächen zu seinen kalkulatorischen Konditionen akquirieren.
    Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 30.000 € werden im Verwaltungshaushalt 2014 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage / Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


    Ja-Stimmen :6
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :1

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 7. Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet

    Es wird die Frage gestellt, ob die RRBs überhaupt noch erforderlich sind. Mehrheitlich wird erklärt, dass dieses ohne Zweifel der Fall ist. Auch der Feuerlöschteich ist erforderlich.

    Nach umfassender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

    Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenschätzung zu erstellen für:
    • das Ausbaggern der 4 RRBs in Brunoslust und Strandbek sowie Feuerlöschteich Dorfmitte. Das Baggergut des Feuerlöschteiches muss nach Überzeugung des Ausschusses nicht zuletzt wegen Geruch abgefahren und "entsorgt" werden.
    • das Einzäunen der RRBs Brunoslust H=1,50 m mit 10 cm Bodenfreiheit zum Mähen, Material alernativ Doppelstabmatten oder Maschendrahtgeflecht. Zudem ein Hecktor für die Zufahrt zum RRB Strandbek. Die Grünpflege einschl. Rückschnitt sämtlicher Büsche und Bäume erfolgt durch den Bauhof.

    Die Verwaltung wird ferner die Rechtsquelle recherchieren, wo geschrieben steht, dass RRBs und Feuerlöschteiche eingezäunt werden müssen. Auch die Quelle hinsichtlich der Ansprüche an die Qualität, insbesondere die Höhe der Einzäunung soll benannt werden.


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 8. Risse in den Straßen Mühlenstraße, Dorfstraße und Flintholm in Kleinwaabs
    Beschlussvorlage - 44/2013

    In den Straßen Mühlenstraße, Dorfstraße und Flintholm in Kleinwaabs sind zahlreiche Risse, vornehmlich Querrisse zu verzeichnen. Hierauf machte ein Anlieger aufmerksam.

    Die Entstehung wird aus inneren Spannungen im Straßenoberbau resultieren. Da die Risse meist nicht nur die Asphaltdecke betreffen, sondern auch in die Tragschicht hinein führen, dringt über die Risse Oberflächenwasser sowohl in den Straßenober- als auch in den Straßenunterbau ein. Im Winter sorgen Frost- Tauwechsel ggf. zusammen mit Streusalzen für eine sukzessive Vergrößerung des Schadensbildes.

    Um das Eindringen von Oberflächenwasser zu unterbinden, sollten derartige Risse im Rahmen der Straßenunterhaltung verschlossen werden. Dazu werden die Risse etwas breiter aufgefräst, eine Bitumenvergussmasse in heißem Zustand eingefüllt und anschließend oberflächlich zur Herstellung einer Rauigkeit abgestreut.

    Die Gemeinde Waabs hat eine derartige Rissesanierung vor zwei Jahren auf der Langholzer Straße durchgeführt. Dort ist die Bitumenmasse im Außerortsbereich leicht erhaben eingebaut und mit Splitt abgestreut worden. Beim Überfahren mit KFZ ertönt ein Geräusch, welchen sowohl im Fahrzeug als auch draußen akustisch wahrgenommen werden kann. Daher müsste man im Innerortsbereich zur Vermeidung von Anliegerbelästigungen etwas anders verfahren. Die Bitumenvergussmasse würde planeben und nicht erhaben abgezogen werden. Statt eines groben Splitts würde mit einem feinen Quarzsand abgestreut.

    Ohne die Meter im Einzelnen ermittelt zu haben, muss bei Behandlung aller Risse in den genannten Straßen mit Kosten in Höhe von rund 2.000 – 2.500 € gerechnet werden. In dem sehr desolaten Bereich der Straße Flintholm macht eine Rissesanierung keinen Sinn mehr.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, in den genannten Straßen eine Rissesanierung vorzunehmen. Die Maßnahme soll im Jahr 2013 durchgeführt werden. Im Wegeunterhaltungshaushalt 2013 sind mit Stand 06.09.2013 noch 20.140 € verfügbar (Ansatz 2013 40.000 €).


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 9. Baumpflegemaßnahmen an gemeindlichen Straßen und Grundstücken
    Beschlussvorlage - 43/2013

    Die Gemeinde Waabs ist Eigentümerin von einer Vielzahl von Bäumen, die sich in unmittelbarer Nähe zu Straßen und Wege befinden. Hierfür trägt sie die Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus befinden sich eine Vielzahl von Bäumen in der Nähe von Straßen und Wege, deren Verkehrssicherungspflicht bei den jeweiligen Grundeigentümern liegen.

    Durch den Bürgermeister wurde angeregt, in verschiedenen Bereichen im Gemeindegebiet Baumpflegemaßnahmen vornehmen zu lassen. Hierfür wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
    1. Feststellung der Bäume bzw. der Bereiche die das Straßenlichtraumprofil beeinträchtigen und bei denen Pflegemaßnahmen notwendig sind.
    2. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse dar und Feststellung der Zuständigkeit (Gemeinde oder Grundeigentümer)?
    3. Besichtigung der Betroffenen Bereiche mit einer Fachfirma. Diese wird dann ein Leistungsverzeichnis mit den notwendigen Maßnahmen erstellen. Hierfür werden geringe Kosten anfallen.
    4. Basierend auf dem Leistungsverzeichnis erfolgt durch die Verwaltung eine Preisumfrage.
    5. Je nach Ergebnis ist über die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu beraten. Ggf. können die Kosten auch aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden.
    6. Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, der im Sachverhalt konkret beschriebenen Vorgehensweise zuzustimmen.


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 10. Renovierungsbedarf am Gebäude des DLRG-Wache Kleinwaabs
    Beschlussvorlage - 45/2013

    Am 05.09.2013, 17:00 Uhr fand ein Ortstermin statt:

    Teilnehmer:
    • Herr Haller
    • Herr B.Kruse
    • Herr Achtert
    • Pächterin Imbiss teilweise
    • Herr Andresen
    Herr Andresen wird gebeten, die ca.-Kosten des gemeinsam festgestellten Renovierungsbedarfs zu ermitteln. Dieses sei im Folgenden getan:
    Malerarbeiten
     
     
    innen:
     
     
    Anstrich aller Innenwände einschl. Versiegelungen und Risseverfüllung
    2.000,00 €
     
    2 Dachflächenfenster Bäder reinigen, schleifen und Anstrich
    150,00 €
     
    Anstrich grün der Fenster / Terassentüren innen
    300,00 €
     
     
     
     
    außen:
     
     
    Gerüstgestellung
    500,00 €
     
    Reinigung und Anstrich der Betonbrüstungsgeländer ringsum
    2.500,00 €
     
    Anstrich grün der Kaspeltüren der Bojenlager
    150,00 €
     
    Anstrich der Stirnbretter an Traufen und Ortgängen
    350,00 €
     
    Anstrich der Holzkonstruktion des Vordaches und Pavillons
    750,00 €
     
     
     
    Elektrikerarbeiten
     
     
    Türklingel DLRG vergammelt und daher erneuern
    300,00 €
     
     
     
    Betonarbeiten
     
     
    Beide ostseeseitige Stahlbetonpfeiler, Risse "sanieren"
    1.000 €
     
     
     
    Tischlerarbeiten
     
     
    Kaspeltür des einen Bojenlagers nach Einbruchdemolierung reparieren
    100,00 €
     
    Griffe der Terassenfenster incl. der Rosetten erneuern
    250,00 €
     
    Rutschhemmende Beläge für Treppenaufgang an Geländerseite
    350,00 €
     
     
     
    Dachdeckerarbeiten
     
     
    Dachrinnen reinigen und kontrollieren
    200,00 €
     
    Dachflächenfenster der Bäder gangbar machen (wenn noch möglich)
    150,00 €
     
    Dachflächenfenster der öffentlichen Toiletten teilweise abdichten (wenn noch möglich), wahrscheinlich müssen mindestens zwei erneuert werden.
    2.000,00 €
     
     
     
    Heizung / Sanitär
     
     
    WC- Sitz erneuern
    50,00 €
     
    Waschtisch erneuern, weil Scherbe von unten herausgebrochen
    200,00 €
     
     
     
    Beschilderung
     
     
    Infotafeln und Beschilderung allgemein ist schäbig, Erneuerung
    1.000,00 €
     
     
     
    Bauhof
     
     
    Aus- / Umräumen der Unterkünfte für Malerarbeiten
    0,00 €
     
    2 Tisch- Bankkombinationen neu beschaffen (z.B. aus RC-Kunststoff)
    2.500,00 €
     
    Markise demontieren und entsorgen
    50,00 €
     
    Bewuchs um das Gebäude zurückschneiden (für Malergerüst)
    0,00 €
     
     
     
     
    Nettosumme
    14.850,00 €
     
    + MwSt.
    2.821,50 €
     
    Bruttosumme
    17.671,50 €
     
    gerundet
    18.000,00 €

    Der somit ermittelte Kostenrahmen einer Renovierung / Instandhaltung basiert nur auf einer groben Schätzung. Es wurde noch kein Kontakt zu den Handwerkern aufgenommen und es wurden im Detail noch keine Massen ermittelt.
    Herr Achtert führt aus, dass es zunehmend schwieriger wird, ehrenamtliches DLRG-Personal zu rekrutieren. Die Wachstandorte an den Badestellen des Landes stehen gegenseitig quasi in Konkurrenz zueinander. Nicht zuletzt deshalb müssen die Räume der Unterbringung einem Mindeststandard gerecht werden.
    Herr Kinza erklärt Herrn Andresen außerhalb des Ortstermins vor dem o.g. Hintergrund, dass auch das Mobiliar zu erneuern wäre (Betten, Schränke und Tische). Ferner sollte ein Radio und ein TV-Anschluss in Form einer Satellitenschüssel hergerichtet werden. Ein Fernseher wäre zu beschaffen. Für die Beschaffung und Installation werden Kosten von rund 3.000 € geschätzt.

    Die Imbisspächterin wurde seitens Herrn Haller und Herrn Kruse gebeten, eine Bewertung des gesamten Umfeldes abzugeben. Die Pächterin zeigt schäbige Zustände auf, deren Abstellungsaufwand mit in die obige Kostenschätzung eingeflossen sind.

    Allgemeine Hinweise:
    • Die Vorhänge werden von Herrn Achtert 2-jährlich gewaschen. Einige Gardienenhaken sind ausgerissen, die Gesamtoptik ist mäßig.
    • Das Vordach und der Pavillon mit Sitzgelegenheiten sind mit PVC-Lichtplatten belegt. Die Optik ist nur mäßig.
    • Die gusseisernen Rohre zur Schmutzwasserbeseitigung hängen frei unter dem Gebäude und sind einsehbar. Sie sind stark korrodiert. Eine Erneuerung der hängenden Leitungen wäre sicherlich in einem vertretbaren Kostenrahmen möglich. Allerdings wäre der Austausch der Leitungen im Durchgang durch die Geschossdecke aufwendiger. Es müssten die Sanitärobjekte von innen abgebaut und die Anschlüsse freigestemmt werden. Vor dem Hintergrund einer möglicherweise mittelfristig angedachten Nutzungsänderung, könnte eine Sanierung vielleicht aufgeschoben werden. Da ein Rohrbruch unter dem Gebäude keinen großen Schaden anrichten kann und wahrscheinlich auch kurzfristig bemerkt würde, könnte spätestens dann gehandelt werden.
    • Slip- Anlage: Die Strandbefestigung mit Rinderspaltenböden wurde in dieser Sommersaison durch Bootseigner angenommen. Es wird angeregt, eine stationäre, elektrische Seilwinde zu installieren. In diesem Jahr hat Herr Achtert beim slippen von Booten mit seinem Privat-PKW incl. 12 V Elektrowinde unterstützt. Dieses sei aber kein Dauerzustand. Nach seiner Aussage ist ein Slippen bei vielen Nutzern nur mit Seilwinden- und / oder Allradfahrzeugunterstützung möglich. Um eine Beratungsgrundlage zu haben, hat Herr Andresen den Preis einer adäquaten Seilwinde eingeholt. Eine Winde mit 50 m Seil, 10 - 15 m/Min Seilgeschwindigkeit und 230 V- Stromanschluss kostet rund 1.250 €. Man müsste die Winde in einer Kiste einhausen und unter Verschluss bringen. Insgesamt müsste die gesamte Einheit so verankert werden, dass ein Diebstahl erschwert wird. Ferner müsste ein Stromanschluss nebst Absicherung verlegt werden. Die Gesamtkosten müsste man wohl mit rund 3.000 € beziffern (Leitungsgraben durch Bauhof erstellt). Eine Benutzungsordnung mit der Festlegung von ggf. zu erhebenden Nutzungsgebühren (Abkassieren durch Imbisspächterin oder DLRG) müsste erarbeitet werden. Fazit: Eine Seilwinde muss eher als Service der Gemeinde betrachtet werden. Ein auskömmlicher Betrieb einer Winde wird kaum möglich sein!
    • Anregung der Imbiss-Pächterin: Installation einer Web-Cam. Tagesgäste bemühen heutzutage häufig das Internet zur Orientierung, wie die Wetterlage ist.
    • Anregung Herr Andresen: Jemand hat einen ausgedienten Schiffsrumpf als Sandkiste aufgestellt. Die Optik ist mäßig. Möglicherweise könnte dieses durch ein kleines Spielgerät ersetzt werden.

    Im Anschluss an die Ortsbesichtigung keimte die Frage, ob eine Renovierung noch Sinn mache. Schließlich wolle man ja eigentlich eine langfristige, komplette Umnutzung des Gebäudes (z.B. Gastronomie). Um die neuen Gemeindevertreter darüber in Kenntnis zu setzen, was in den vergangenen Jahren schon angedacht war, hat Herr Andresen die Vorlage 25/2012 bzw. den Beschlussauszug dazu aus dem vergangenen Jahr beigefügt. Diese Vorlage wurde am 21.02.2012 in einer Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusssitzung beraten, allerdings ohne einen Beschluss zu fassen oder in eine andere Sitzung zu verweisen.
    Daher steht jetzt die Beratung an, ob eine Investition in eine Renovierung in der Größenordnung von 15 - 21 Tsd. € vorgenommen werden soll, oder ob eine Investition in der Größenordnung von mehreren 100 Tsd. € geplant werden solle. Sofern das Zweitere in Frage kommt, sollte zunächst ein Planer mit der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt werden. Auf Basis dieser Vorplanung müsste dann eine Bauvoranfrage erstellt werden. Ob eine solche Bauvoranfrage eine Chance auf positiven Bescheid hätte, wurde schon am 15.09.2010 stark in Zweifel gezogen.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die Renovierungen bis zur Saison 2014 durchzuführen. Der Umfang wird wie im Sachverhalt definiert, allerdings ohne die Tisch- Bankkombinationen, das Spielgerät, die Web-Cam und die Slip- Winde, aber mit dem Mobiliar & TV. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 20.000 € werden in den Haushalt 2014 eingestellt. Die Risse in den Betonpfeilern werden kurzfristig verschlossen. Die Festlegung der Farbgebung der malermäßig zu bearbeitenden Flächen soll nach Vorschlägen des Malers durch die Verwaltung und den Bürgermeister getroffen werden.
    Ferner wird die Verwaltung gebeten, für die Ersatzbeschaffung der 4 im Vorfeld des DLRG-Gebäudes stehenden Tisch-Bankkombinationen verschiedene Vorschläge nebst Prospektfotos und Kosten vorzulegen (Holz oder Metall).


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 11. Bauangelegenheiten
    Neues Wohnbauprojekt für ehem. Flarak-Gelände
    Beschlussvorlage - 41/2013

    Mit Schreiben vom 08.06.2013 hat Herr Bollmann eine Projektidee an die Gemeinde herangetragen mit der Bitte um Prüfung, ob diese Wohnform auf dem Gelände des ehemaligen Flarak-Geländes denkbar wäre.
    Falls Bedarf besteht, würde der Projektentwickler auch gern zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen.

    Angedacht ist ein seniorengerechtes Wohndorf, in dem die Menschen sich gegenseitig helfen und gemeinsam ihren Alltag organisieren. Zusätzlich sollen noch Ferienhäuser im Dorf entstehen für Familien mit Kindern. Als Betreiber für Planung, Bau und Unterhaltung ist eine gemeinnützige GmbH angedacht, gegründet von den Menschen, die in dem Dorf wohnen wollen. Die Gebäude sollen nach den neuesten technischen Standards und einer der Landschaft angepassten Ästhetik gebaut werden.

    Der derzeitige Flächennutzungsplan weist den Bereich des ehemaligen Flarak-Geländes als bedeutende Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kunst und Naturerlebnisraum) sowie als Sondergebiet Bauhof aus.

    Da die 15jährige Vertragsbindung seit März 2013 nicht mehr besteht, kann die Gemeinde sich eine andere Flächenausweisung überlegen, ohne dass es zu Nachzahlungen an die BIMA kommt.


    Der Bürgermeister erklärt, dass er das der Vorlage anliegende Schreiben erhalten hat und grundsätzlich die Frage an die Gemeindevertreter stellt, ob er ein Mandat erhält, die Entwicklung des Geländes wieder voranzutreiben. Ferner beabsichtigt er, durch den Bauhof den Bewuchs rund um die Gebäude auf dem Gelände zurück schneiden zu lassen. Der Ausschuss stimmt diesem Anliegen zu.
    Folgender Beschluss wird gefasst.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen:
    • Der konkrete Verfasser der schriftlichen Projektvorstellung wird gebeten, das Projekt in der kommenden BA-Sitzung vorzutragen.
    • Interessenten aus den letzten Jahren werden noch mal angeschrieben. Die neuen Rahmenbedingungen mit Wegfall der BIMA-Bindung und der grundsätzlichen Forderung einer "Umgehungsstraße" sollen genannt werden.
    • Die Verwaltung kann ggf. bekannten Projektentwicklern auch einen Tip geben.
    • Die Presse berichtet, so dass auch Bürgerinnen und Bürger Ideen mitteilen können.
    • Alle potentiellen Interessenten erhalten die Info, dass das Wohnbaukontingent der Gemeinde Waabs bis 2025 ausgeschöpft ist. Daher müsste für eine innovative Projektidee ggf. eine Ausnahme seitens der Landesplanung beantragt werden. Standardmäßig wäre die Genehmigungsfähigkeit einer touristischen Nutzung eher gegeben.
    Der Ausschuss setzt den Interessenten und sich selbst zunächst eine Frist bis Ende des Jahres 2013.


    Ja-Stimmen :7
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 12. Einwohnerfragestunde

    Konkrete Fragen werden seitens der Einwohner nicht gestellt. Vielmehr sind es Anregungen. Herr Haller rät einem Einwohner, einen Antrag nicht mündlich vorzubringen, sondern schriftlich.


    Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

    Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

    zu TOP 15. Bekanntgaben

    Der Ausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse anonymisiert bekannt.

    Der Bürgermeister berichtet, dass es in der Schleiregion eine Online-Petition zur Erhaltung des Status "Bundeswasserstraße" für die Schlei gibt. Er wirbt für die Teilnahme. Auf der Homepage des Amtes Schlei-Ostsee gibt es einen Link auf die entsprechende Seite im Internet.

    Ferner berichtet der Bürgermeister, dass die LAG der Aktiv-Region Schlei-Ostsee aus Reihen der Gemeinde Waabs zu mager besetzt ist. Er appeliert an die Gemeindevertreter, sich einzubringen. Interessenten sollen sich bitte an das Amt oder direkt an www.lag-schlei-ostsee.de wenden. Herr Kruse äußert sofort Interesse.

    Herr Andresen gibt bekannt, dass anstelle einer Solarleuchte an der Ludwigsburger Bushaltestelle eine kleine Mastleuchte mit Strombezug vom Anlieger aufgestellt wurde. Der Strom wird über einen Zwischenzähler abgerechnet. Die Kosten und der Unterhalt ist wesentlich wirtschaftlicher als bei einer Solarleuchte.

    Ferner berichtet Herr Andresen, dass der Verwalter des Hofes Hülsenhain ihm gegenüber anregte, die Knickpflege des Rotensander Weges zu dritteln. Jedes dritte Jahr solle die Gemeinde handeln, die übrigen 2 Jahre die anderen Anlieger. Diesem Vorschlag konnte der Ausschuss noch nicht folgen. Die Angelegenheit soll möglicherweise in einer der kommenden Bauausschusssitzungen auf die Tagesordnung gebracht werden. Der Ausschussvorsitzende wird im Bedarfsfalle dafür sorgen.



    Jan Andresen  Heinz Haller 
    Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r