Sitzungsort: | im "Schwansener Hof", Clubraum, Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.55 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Heinz Haller |
Ausschussmitglied Ursula Fröhler |
Ausschussmitglied Nis Juhl |
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks |
Ausschussmitglied Hans-Walter Schleschka |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
Bürgermeister Udo Steinacker |
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
Gemeindevertreter/in Bruno Kruse |
stellv. Mitglied Lothar Schaldach |
stellv. Mitglied Gabriele Stamp |
Protokollführerin Anja Schnutz |
Gast Jan Schliep |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
6. | Ermittlung von Optimierungspotential hinsichtlich Betriebsaufwand auf der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 65/2013 | |
7. | Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage |
Beschlussvorlage - 55/2013 | |
8. | Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 2/2014 | |
9. | Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Großwaabs |
Beschlussvorlage - 63/2013 | |
10. | Weiteres Vorgehen bei der Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 1/2014 | |
11. | Instandsetzung Ostseeküstenradweg |
Beschlussvorlage - 4/2014 | |
12. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt 13 als nichtöffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende geht in seinem Bericht u. a. auf folgendes ein:
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zu TOP 5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Herr Juhl gibt bekannt, dass das Langholzer Urstromtal von der Stiftung Naturschutz erworben wurde.
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zu TOP 6. | Ermittlung von Optimierungspotential hinsichtlich Betriebsaufwand auf der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 65/2013 In jüngster Vergangenheit wurde auf der Kläranlage Waabs wie beschlossen die alte, analoge Steuerungstechnik durch eine digitale SPS-Steuerung ersetzt (Speicherprogrammierbare Steuerung in Software). Zwischenzeitlich hat Herr Schliep von der Schleswag Abwasser überlegt, wie man auf der Kläranlage Optimierungen vornehmen und Energie einsparen könnte. Dazu bot sich der Kontakt zur Firma Kleine an, welche Prozess- und Steuertechnik herstellt und vertreibt. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen von Herrn Schliep vom 16.09.2013 und von der Firma Kleine vom 02.09.2013 erläutern einen Vorschlag zur Durchführung eines Feldversuchs. Herr Schliep wird zur Sitzung kommen und die Zusammenhänge vortragen. Herr Andresen fasst zusammen: Ein maßgeblicher Bestandteil des Betriebsaufwandes auf der Kläranlage ist der Stromverbrauch der Luftverdichter und der Verbrauch von Fällmitteln. Um hier Einsparpotentiale zu ergründen oder zu ermöglichen, müsste die Prozesssteuerung geändert und / oder optimiert werden. Die neue SPS-Steuerung besitzt Schnittstellen, die eine Ansteuerung sämtlicher Aggregate und Messsonden ermöglicht. Dadurch ließe sich eine andere "Fahrweise" der biologischen Reinigungsstufen im technischen Teil der Kläranlage programmieren. Statt alleinigem Parameter Sauerstoff können dann zusätzlich Nitrat und Ammonium gemessen und verarbeitet werden. Möglicherweise lassen sich darüber die Belüftungszeiten derart optimieren, dass insgesamt weniger Energie verbraucht wird. Die Firma Kleine würde den Feldversuch in Zusammenarbeit mit der Schleswag Abwasser mit Hard- und Software aufbauen und betreuen. Um den Versuch auswerten zu können, gehört natürlich auch eine detaillierte Dokumentation von Messparametern und Verbrauchsdaten dazu. Als pauschale Aufwandsentschädigung würde die Firma Kleine 1.200 € + MwSt. berechnen. Der Aufwand der Schleswag Abwasser ist über den Betreibervertrag abgedeckt. Mit der Beauftragung des Feldversuchs ist natürlich keine Kaufverpflichtung eines Produktes der Firma Kleine verbunden. Das Ergebnis des Feldversuchs würde in einem Bauausschuss der Gemeinde vorgetragen. Es würde sich zeigen, ob eine Investition von abgeschätzt 30.000 € in Hinblick auf steigende Energiepreise und generierbare Einsparpotentiale wirtschaftlich wäre. |
Herr Schliep erläutert den Feldversuch, dessen Ziel u. a. stabile Ablaufwerte sind. Die Stabilität der Ablaufwerte der Kläranlage ist bereits heute gegeben und für die Steuerung der Kläranlage ist der Einbau des Biologie-Reglers der Firma Kleine nicht erforderlich. Die Energiesparpotentiale sind vergleichsweise gering, da es erforderlich wäre, den technischen Teil der Kläranlage ganzjährig zu fahren. Außerdem entfiele die Möglichkeit der problemlosen Wartung und Reinigung der Anlage in den Wintermonaten. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Feldversuch im Sommer 2014 durchzuführen. Die Kosten von 1.200 € + MwSt. werden anerkannt und aus dem Betriebshaushalt der Kläranlage bestritten. Das Ergebnis der Versuchsauswertung ist in einer Bauausschusssitzung vorzutragen. |
Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :6 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 7. | Wartungsvertrag für den Rechen und Sandfang auf der Kläranlage |
Beschlussvorlage - 55/2013 Für die Gemeinden Kosel und Waabs regt die Schleswag Abwasser AG den Abschluss eines Wartungsvertrages für den Siebrechen der Kläranlage an. Die zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Schleswag Abwasser AG zeigt die Argumente für den Abschluss eines Wartungsvertrages auf. Das Schriftstück bezieht sich auf beide Anlagen. Der jährliche Aufwand bei der Anlage Waabs beläuft sich auf 1.121,58 €. Sollten Ersatzteile benötigt werden, so kommen diese Kosten natürlich dazu. |
Herr Schliep erläutert die Gründe für die Wartung. Er schlägt eine einmalige Wartung vor und hält den Abschluss eines Wartungsvertrages für nicht erforderlich. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen Wartungsauftrag für den Rechen zu vergeben. Die einmaligen Kosten der Wartung in Höhe von rund 1.150 € werden anerkannt und aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 2/2014 Mit Beschluss vom 10.10.2013 hat die Gemeindevertretung entschieden, Baumpflegemaßnahmen an gemeindlichen Straßen und Grundstücken vorzunehmen. Hierzu wird noch einmal auf die Beschlussvorlage 43/2013 verwiesen. Im Rahmen eines Ortstermins wurden sich die betroffenen Bäume und Straßenabschnitte mit einer Fachfirma, dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses angesehen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass
Auf Basis des durch den Sachverständigen erstellten Leistungsverzeichnisses wurde bei verschiedenen Unternehmen eine Preisanfrage durchgeführt. Von insgesamt vier Anfragen sind zwei Anfragen an Unternehmen aus der Region ergangen. Ein Anbieter hat auf die Abgabe eines Angebots verzichtet. Die übrigen Angebote liegen zwischen 11.983,30 € und 20.688,27 €. Da im Haushalt nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, wird das Ergebnis der Preisumfrage den Gremien zur Kenntnis gegeben, damit die notwendigen Mittel über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Für die Bäume, die gefällt werden müssen, wurden durch die Verwaltung bereits die notwendigen Fällanträge gestellt. Im Rahmen der Genehmigung ist mit Auflagen zur Ersatzpflanzung zu rechnen. Die damit verbundenen Kosten können noch nicht abschließend beziffert werden, sind aber der Auftragssumme noch hinzu zu rechen.
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Der Ausschussvorsitzende berichtet über den Erhalt der Fällgenehmigung der Linde in Langholz. Als Ausgleich ist die Pflanzung von 3 großkronigen Laubbäumen wie z. B. Eiche oder Linde erforderlich, die Kosten von ca. 1.500 ,00 € verursachen würde. Die Genehmigung zur Fällung von 10 Pappeln und die Durchführung von Pflegemaßnahmen an 6 Pappeln liegt ebenfalls vor. Als Ausgleich sind 10 Eichen zu pflanzen. Die Kosten hierfür werden sich nach einer groben Schätzung auf ca. 5.800,00 € belaufen. Es entsteht eine rege Diskussion. Die Ausschussmitglieder vertreten die Ansicht, dass die Kosten für eine Fällung der Pappeln und die Neuanpflanzung mit Eichen in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis der Maßnahme stehen. Die Ersatzpflanzungen würden den nächsten Stürmen nicht standhalten und müssten dann wieder erneuert werden. Da es sich bei den Pappeln um Schäden im gesunden Holz handelt, sprechen sie sich dafür aus, die Pappeln auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit überprüfen und dann die erforderlichen Pflegemaßnahmen vornehmen zu lassen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Baumpflegemaßnahmen und die Baumfällung der Linde in Langholz zu beauftragen. Der Auftrag soll dabei an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. Ausgleichsmaßnahmen) werden über den Nachtrag 2014 zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Fällung erfolgt erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Großwaabs |
Beschlussvorlage - 63/2013 Ein Anlieger der Schmiedestraße in Großwaabs hat einen Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung gestellt. Das Antragsschreiben wurde zur Verfügung gestellt. Bei den Beratungen des Antrages muss berücksichtigt werden, dass die Kosten einer Erweiterung der Straßenbeleuchtung beitragsfähigen Aufwand i.S.d. Straßenausbaubeitragssatzung darstellen (vergleiche Beratungsergebnis zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung Ludwigsburg 2013).
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Der Antrag von Herrn Lange bezieht sich auf die Erweiterung der Straßenbeleuchtung innerhalb des Ortsschildes. Es wird darüber diskutiert, ob die Notwendigkeit der Ausweitung der Straßenbeleuchtung als erforderlich gesehen wird. Die vorhandene Straßenbeleuchtung erstreckt sich von der Einfahrt nach "Neuschlag" in südlicher Richtung. Richtung Norden stehen bis zum Ortsausgangsschild keine Laternen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Kosten für 2 Straßenbeleuchtungskörper für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Schmiedestraße in Großwaabs in nördlicher Richtung zu ermitteln. Als Leuchten sollen LED-Leuchtenköpfe auf 4,50 m- Masten geplant werden. Die Anlieger und Landanlieger würden an den Kosten entsprechend den Vorgaben der Ausbaubeitragssatzung zu beteiligen sein. Die Kosten des Aufwands der Beitragsbemessung würden von der Gemeinde Waabs zu tragen sein.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Weiteres Vorgehen bei der Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 1/2014 In der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 30.09.2014 wurde beschlossen, die Kosten für die Unterhaltung der Regenwasserrückhaltebecken bzw. die des Feuerlöschteiches zu schätzen. Im Zuge dessen wurde ein Antrag auf Zustimmung an die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gerichtet. Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt, jedoch sind im Vorwege noch einige Randbestimmungen zu beachten. Vor der Schlammentnahme ist das auszukoffernde Sediment aus jedem Becken repräsentativ zu beproben und zu untersuchen. Je nach Belastungsgrad entscheidet sich, ob das Sediment zum Ausbluten am Beckenrand, mit oder ohne Dichtung, zwischengelagert werden kann oder ob es sofort abgefahren werden muss. Die Untersuchungsergebnisse sind dann durch ein Prüfungslabor der Unteren Wasserbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Abschließend erhält man von der UWB einen Bescheid, der auch die Auflagen der UNB beinhaltet. Um den knappen Zeitrahmen einzuhalten, ist es ratsam, vorab eine Abstimmung mit der UNB vorzunehmen, damit entsprechende Vorbereitungen vor der Entschlammung erledigt werden können. Demnach können im Vorfeld die Kosten für die Entsorgung ohne Voruntersuchung nicht eingeschätzt werden. Eine Anfrage an einen Lohnbetrieb für Baggerarbeiten ergab eine geschätzte Bruttogesamtsumme von ca. 8.000,00 € für die Auskofferung aller betroffenen Becken. Die vorläufig notwendige Beprobung der Becken durch ein zertifiziertes Labor schlägt mit ca. 1.200,00 € zu Buche. Der Rückschnitt des Bewuchses um die Regenwasserrückhaltebecken ist bereits in Abstimmung mit der UNB erfolgt. Eine Anfrage an den kommunalen Schadensausgleich auf gesetzeskonforme Stellungnahme über die Art und Beschaffenheit von Zäunen zur Sicherung von Regenwasserrückhaltebecken bzw. Feuerlöschteichen gegen unbefugtes Betreten hat ergeben:
Die geschätzten Kosten für die Herstellung eines 1,60 m hohen: - Doppelstabmattenzaunes ca. 50 €/Lfdm. - Wildschutzzaunes (Spaltpfähle u. Maschendraht) ca. 20 €/Lfdm. Die benötigte Umzäunung der Becken teilt sich in den Längen wie folgt auf:
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Folgende Vorgehensweise wird beschlossen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Instandsetzung Ostseeküstenradweg |
Beschlussvorlage - 4/2014 Mit Datum vom 17.01.2014 wurde durch Gemeindevertreter Nis Juhl folgender Sachverhalt mitgeteilt: Der parallel zur Landesstraße 26 verlaufende Radweg (bekannt auch als Ostseeküstenradweg) wurde im vergangenen Jahr durch die Straßenmeisterei umgewidmet. Radwegschilder wurden entfernt und durch Beschilderung "Wegschäden" ersetzt. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, da es sich bei den Schäden meist nur um hochgewachsene Wurzeln handelt, die man mit relativ geringen Mitteln (siehe Radweg nach Langholz) beheben kann. Es wird daher folgender Antrag gestellt: Behandlung des Themas im Bauausschuss und der Gemeindevertretung mit dem Ziel, hier tätig zu werden. Gleichzeitig soll die Einschaltung der örtlichen Landtagsmitglieder und der Ostseefjordschlei als LTO erfolgen.
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Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass man auf allen politischen und touristischen Ebenen verstärkt auf den schlechten Zustand der Radwege im Kreisgebiet hinweisen muss, um Gelder für eine Sanierung zu erhalten. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Antrag von Herrn Juhl zu unterstützen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Einwohnerfragestunde |
Herr Brief möchte wissen, ob bei der vorhandenen Einzäunung der Regenrückhaltebecken Brunoslust eine Bestandsaufnahme vorgenommen wurde, um festzustellen, ob etwas erhalten werden kann. Der Bürgermeister erläutert, dass in dem Maße erneuert wird, wie es erforderlich ist, aber viele Pfähle abgängig sind. Herr Lange fragt nach, aus welchem Titel die Einzäunung der Regenrückhaltebecken gezahlt wird. Die Kosten werden aus dem Abwasserhaushalt beglichen. Herr Brief weist daraufhin, dass die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht im Internet veröffentlicht wurde.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Herr Haller gibt folgende Termine bekannt:
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Anja Schnutz | Heinz Haller |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |