Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.35 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Heinz Haller |
Ausschussmitglied Elvira Brief (stellv. für Ursula Fröhler) |
Ausschussmitglied Nis Juhl |
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks |
Ausschussmitglied Lothar Schaldach |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Elvira Brief) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
stellv. Mitglied Karsten Heide |
Gemeindevertreter/in Bruno Kruse |
stellv. Mitglied Gabriele Stamp |
stellv. Mitglied Stefan Stöcken |
Protokollführer/in Jan Andresen |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Gast Christian Meyer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
6. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 50/2014 | |
7. | Neuanlage eines Spielplatzes in Groß-Waabs |
Beschlussvorlage - 52/2014 | |
8. | Sanierungen an Pumpstationen in Waabs |
Beschlussvorlage - 61/2014 | |
9. | Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage |
9.1 | Erneuerung eines Luftverdichters und eines Spezialkabels auf der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 53/2014 | |
9.2 | Sanierung / Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 55/2014 | |
10. | Erweiterung der Straßenbeleuchtung Groß-Waabs |
Beschlussvorlage - 54/2014 | |
11. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Es wird angemerkt, dass Frau Brief anscheinend im EDV-System des Amtes nicht als offizielle Vertreterin im Bauausschuss vermerkt ist. Der Protokollführer wird gebeten, dieses prüfen zu lassen. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Der als nichtöffentlich vorgeschlagene TOP 12 soll nichtöffentlich beraten werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Haller berichtet:
gefragt. Die Frage kann nicht beantwortet werden. |
zu TOP 5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Der Bürgermeister wird gebeten, einen Bericht über die Radwegeinfoveranstaltung zum Thema "Ostseeküstenradwanderweg" im Amt abzugeben. Dieser Bitte kommt der Bürgermeister nach. |
zu TOP 6. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 50/2014 In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Eckernförde wird zur Sitzung vortragen. Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird. Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird. Somit wird der Vortrag von Herrn Meyer vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Waabs insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter und ggf. der Bauhof an einem zu vereinbarenden Termin das fertige Werk in Detail sichten und festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Büro Meyer geprüft und ggf. angepasst werden. Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen: Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase) LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung LP 5: Ausführungsplanung LP 6: Vorbereiten der Vergabe LP 7: Mitwirken bei der Vergabe LP 8: Bauoberleitung LP 9: Objektbetreuung Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden. Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden. Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich. Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Honorar von ganz grob 10.000 Tsd. € veranschlagt werden. Über die Jahre 2009 bis 2014 wurde die betreffende Vermögenshaushaltsstelle in der Summe mit 210.000 € Euro ausgestattet. Mit Datum 29.10.2014 stehen in dieser Haushaltsstelle noch rund 5.000 € bereit. Die Schlussrechnung des Planungsbüros wird diese Summe in etwa beanspruchen. Da aber noch etwas Aufwand dafür entstehen wird, um die Dinge nachzuvermessen, nachzuuntersuchen und nachzupflegen, die bei der Sichtung sämtlicher Pläne noch von Ortskundigen markiert werden, müsste zusätzlich noch eine Summe von beispielsweise 5.000 € bereit gestellt werden. Im Rückblick auf die erste Beschlussvorlage (13/2009) vom 20.02.2009 kann festgestellt werden, dass der seinerzeit von Herrn Andresen ermittelte und benannte Kostenrahmen von 230.000 € eingehalten wurde. |
Herr Andresen leitet mit einigen Grunddaten zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde in das Thema ein und versucht damit den besonderen Stellenwert eines funktionierenden Abwasserbeseitigungs- und reinigungssystems herauszuarbeiten. Anschließend trägt Herr Christian Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro vor. Er erklärt sämtliche Schritte der Entstehung des Katasters und erläutert das Sanierungskonzept. Beides liegt analog und auch digital vor. In der Summe sind 22 Papierpläne notwendig, um das sehr umfangreiche Kanalnetz der Gemeinde abzubilden. Die diagnostizierten Schäden sind verschiedenen Schadensklassen zugeordnet worden. Von Schadensklasse 0 = kein Handlungsbedarf bis Schadensklasse 5 = umgehender Handlungsbedarf. Im Vorwege der Sitzung hat eine Arbeitssitzung im Beisein von Herrn Steinacker, Herrn Haller und Herrn Schaldach stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, dass zunächst der Fokus auf die Sanierung der Schäden der Klassen 4 und 5 gelegt werden soll. Es kann ggf. wirtschaftlich sein, einen Schaden der Schadensklasse 3 in diesem Zuge mit zu sanieren. Regelmäßig sollen die Schäden der Klassen 1, 2 und 3 aber erst nach der Wiederholungsprüfung nach SÜVO 2012 wieder inspiziert werden. Somit kann in 15 Jahren entschieden werden, ob dann eine Sanierung notwendig ist. Für die Beseitigung der Schäden der Klassen 4 + 5 sieht das Sanierungskonzept einen Finanzbedarf vor von: Zitat aus Vortrag: Zitat Ende. Es wird deutlich, dass kaum Schäden vorhanden sind, die ein umgehendes Planen und Bauen erfordern (ein solcher Schaden ist schon im vergangenen Jahr in der Straße "Wiesenredder" behoben worden). Somit kann in der ersten Jahreshälfte die Planung vorangetrieben und das Ergebnis in einem Bauausschuss vorgetragen werden. Für eine Ausschreibung böte sich dann der Herbst an, um dann ab 2016 in die Sanierung einzusteigen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 (10-12 Tsd. Euro) beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen. Für die Vollendung des Werkes nach dem empfohlenen Sichtungstermin sämtlicher Pläne werden weitere 5.000 € bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Neuanlage eines Spielplatzes in Groß-Waabs |
Beschlussvorlage - 52/2014 Gemäß Beschluss vom 27.05.2014 hat Herr Andresen einen Entwurf eines Spielplatzes für Großwaabs erstellt. Ideen für die Ausstattung wurden an Herrn Andresen herangetragen. Der Platz soll mindestens zweiseitig eingezäunt werden. Der Zaun soll zum einen Hunde ausgrenzen und zum anderen die Möglichkeit eröffnen, die übrige Fläche an einen Pferdehalter zu verpachten. Dieser müsste möglicherweise noch einen weiteren Drahtzaun vor den angedachten Doppelstabmattenzaun stellen. Die Ausstattung besteht aus (genannte Kosten hier nur Beschaffung):
Gerätebeschaffungskosten: rund 22.500 € In den vergangenen Beratungen wurde von einem Kostenrahmen von rund 25.000 € ausgegangen. Man erkennt, dass allein die Beschaffung der Geräte fast diese Summe erreicht. Der zur Verfügung gestellten Kostenberechnung kann entnommen werden, dass sich die Gesamtkosten für die Lieferung und Montage sämtlicher Geräte nebst Lieferung und Montage des Zauns auf rund 44.000 €. Herr Andresen hat in den vergangenen Jahren jedes Jahr Spielplätze umbauen oder neu einrichten lassen. Die in der Kostenberechnung aufgeführten Kosten lassen sich nur senken, indem man die Ausstattung reduziert. Die Bestellung der Geräte könnte in Winter 2014 / 2015 erfolgen. Die Montage wäre ab April zu empfehlen. Die Montageleistungen sollten ausgeschrieben werden. Ein vergleichbarer Spielplatz wurde z.B. in Sieseby "In den Tannen" eingerichtet. |
Die Beratung ergibt, dass dem Entwurf in einer abgeänderten Form zugestimmt wird. |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Spielplatz in Großwaabs neu anzulegen. Die Seilbahn soll entfallen und stattdessen eine Sandkiste nach dem "Muster Kleinwaabs" ergänzt werden. Die Bolztore sollen außerhalb der zu erstellenden Umzäunung des Spielgerätebereiches aufgestellt werden. Die Kosten in Höhe von 38.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel in Höhe von 38.000 € werden in den Vermögenshaushalt 2015 eingestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Sanierungen an Pumpstationen in Waabs |
Beschlussvorlage - 61/2014
Die jährlichen Wartungen zeigen seit einigen Jahren Mängel auf. Bisher wurde die Taktik verfolgt, die Pumpstation möglichst lange ohne großen Eingriff zu betreiben. Nunmehr ist ein Punkt erreicht, an dem eine Sanierung doch dringend zu empfehlen ist. Die Kosten für die Sanierung von Pumpenschacht und Steuerung werden auf rund 4.500 € - 5.000 € geschätzt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen 1 – 3 in 2015 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 11.000 € werden in den Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage |
zu TOP 9.1 | Erneuerung eines Luftverdichters und eines Spezialkabels auf der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 53/2014 Verdichter: Nachdem bereits im Jahre 2013 einer der Luftverdichter versagte und durch einen modernes, neues Drehkolbengebläse ausgetauscht wurde, hat nun ein weiterer Verdichter derart schwerwiegende Mängel, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Verglichen mit der Laufleistung eines PKW hat auch dieser Verdichter mehrere Millionen Kilometer gelaufen, so dass ein Austausch zweifelsohne zu empfehlen ist. Zudem haben die neuen Drehkolbengebläse einen besseren Wirkungsgrad, so dass sie auch energiesparender betrieben werden können. Die Kosten sind aus dem vergangenen Jahr bekannt und können mit rund 16.000 € beziffert werden. Erwähnt werden muss, dass der alte Verdichter nur zerlegt aus dem Gebäude und das neue Gebläse auch nur teilzerlegt wieder hinein geschafft werden kann. Daher stecken in den genannten Kosten auch ca. 2.500 € Montageleistungen. Darin sind auch die notwendigen Anpassungen der Rohrleitungen enthalten. Räumerbrücke: Das Spezialkabel der Räumerbrücke, welches beim Hin- und Herfahren stets auf- und abgerollt wird, ist spröde und stark rissig. Dieses sollte aus Gründen der Betriebs- und Arbeitssicherheit planmäßig vor der kommenden Saison erneuert werden. Die Kosten werden auf rund 3.000 € geschätzt. Erneuerung der Mengenerfassung: Die vorhandene Mengenerfassung der Kläranlage ist defekt. Eine funktionierende Mengenerfassung ist allerdings bei der Größe der Waabser Anlage gemäß SÜVO vorgeschrieben. Am günstigsten ist die Realisierung einer Mengenerfassung i.d.R. über ein IDM. Leider ist der Einbau eines IDM in Waabs nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, so dass auf die bereits vorhandene Technik zurückgegriffen werden muss. Die Erneuerung der Ultraschall- Messung wird Kosten von rund 6.000 € erzeugen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, ein neues Gebläse, ein neues Kabel für die Räumerbrücke und eine neue Mengenerfassung für die Kläranlage Waabs in 2015 anzuschaffen und einzubauen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 25.000 € werden im Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2 | Sanierung / Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 55/2014 Nachdem im letzten Winter über die Wartung des Rechens beraten wurde, wurde unterdessen eine Wartung durchgeführt. Es muss heute leider mitgeteilt werden, dass der Rechen kapitale Schäden aufweist. Der zur Verfügung gestellte Wartungsbericht zeigt die einzelnen Schäden auf. Die Betriebssicherheit ist nur noch eingeschränkt. Da der Rechen beim Betrieb der Gesamtanlage von elementarer Bedeutung ist, wird derzeit gerade recherchiert, ob eine Instandsetzung oder eine Kompletterneuerung wirtschaftlicher ist. Dazu werden verschiedene Firmen um Ideen und Angebotsabgabe gebeten. Ergebnisse liegen noch nicht allumfänglich vor. Beachtlich ist, dass der Rechen ein Alter von fast 25 Jahren hat und stets ohne großen Aufwand zuverlässig gearbeitet hat. Allerdings ist die Steuerung und elektrische Anlage ebenfalls 25 Jahre alt. Daher mag eine Kompletterneuerung möglicherweise wirtschaftlicher sein. Die Reparatur der mechanischen Teile wird Kosten von 20 – 30 Tsd Euro verursachen. Eine Kompletterneuerung von Mechanik und Elektrik sowie Steuerung wird auf rund 50.000 € geschätzt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, eine Summe von 50.000 € in den Vermögenshaushalt 2015 einzustellen. Zum nächsten Bauausschuss soll das Ergebnis der Recherchen vorgetragen werden, so dass über die Wirtschaftlichkeit verschiedener Optionen beraten und ein Auftrag vergeben werden kann. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erweiterung der Straßenbeleuchtung Groß-Waabs |
Beschlussvorlage - 54/2014 Ein Bürger aus Waabs hatte im November vergangenen Jahres einen Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Schmiedestraße gestellt. Nachdem in Sitzungen am 11. und 20.02.2014 über den Antrag beraten und beschlossen wurde, Kosten zu ermitteln, hatte der Antragsteller anschließend mündlich seinen Antrag in der Verwaltung zurück gezogen. Die Verwaltung hatte erklärt, dass der Antrag der Form halber auch schriftlich zurückgezogen werden müsse. Stattdessen erklärte der Antragsteller später aber, dass er doch an seinem Antrag festhalte. Aus diesen Gründen erscheint das Thema erst jetzt wieder zur Beratung in den gemeindlichen Gremien. Da Herr Andresen bei der Interpretation des Antrags aus November 2013 sowie auch des Beschlusses vom 20.02.2014 Schwierigkeiten hatte, bat er den Bürgermeister und den Bauausschussvorsitzenden darum, die Standorte erwünschter Laternen zu definieren. Diese wurden wie in dem zur Verfügung gestellten Plan angegeben. Um diese neuen Laternenstandorte mit Strom zu versorgen, muss eine Kabelverbindung zur Bestandslaterne an der Einmündung Neuschlag hergestellt werden. Dazu muss die Landesstraße unterquert und längsseitig ein Kabelgraben erstellt werden. Um die mögliche Lage eines Kabelgrabens zu sondieren, hat Herr Andresen die zur Verfügung gestellten Leistungspläne der Versorger eingeholt. Am östlichen Rand des Geh- und Radweges liegen eine Gasleitung, eine Mittelspannungsleitung und eine Frischwasserleitung. Die Niederspannungsleitung und die Telefonleitung liegen westlich der Straße, queren aber zu den Häusern östlich der Schmiedestraße. Fazit: Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels östlich neben dem asphaltierten Geh- und Radweg nicht ohne weiteres möglich ist. Ob der dort befindliche wassergebundene Streifen zwischen Asphalt und Steinmauer überhaupt öffentlicher Grund ist, wäre ohnehin durch einen Vermesser zu prüfen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass eine Verlegung unter Wahrung der Mindestabstände zu den anderen Versorgern nur auf der westlichen Seite des Geh- und Radweges möglich ist. Aufgrund der querenden Versorgungsleitungen im Bereich der Einmündung Neuschlag, wäre die Querung des Straßenbeleuchtungskabels aus Vorsichtsgründen auch mit einem höheren Aufwand verbunden. Daher seien die Kosten einer Erweiterung der Straßenbeleuchtung wie folgt geschätzt:
Summe der geschätzten Kosten 12.000 € Sollte die Gemeinde wünschen, dass auch die Laterne an der Ecke "Einmündung Neuschlag" erneuert wird, so muss mit zusätzlichen Kosten von rund 2.000 € gerechnet werden. So wie auch schon in der Beschlussvorlage 63/2013 geschrieben, gilt es zu prüfen, wie weit die Anlieger gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden müssen. Da diese Prüfung aufwändig ist, möge die Gemeindevertretung zunächst beschließen, dass die Erweiterung der Straßenbeleuchtung erforderlich ist und daher vorgenommen werden soll. Die Aufstellung weiterer Solarleuchten (wie z.B. Glascontainer Großwaabs oder Bushaltestelle Karlsminde) ist nicht zu empfehlen. Die Unterhaltskosten (Akku) sind relativ hoch, die Zuverlässigkeit ist mitunter mittelmäßig und die Leuchtdauer pro Tag nur kurz. Der Markt bietet auch bessere Solarleuchten, die dann aber in der Anschaffung schon mehrere Tausend Euro pro Stück kosten. Diese Technik empfiehlt sich nach Überzeugung von Herrn Andresen nur dort, wo weit und breit tatsächlich keine adäquate Stromquelle vorhanden ist. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Großwaabs wie beschrieben zu erweitern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 € (oder 14.000 €) werden in den Haushalt 2015 eingestellt. Die Finanzverwaltung wird das Erfordernis der Erhebung von Ausbaubeiträgen prüfen. |
Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :7 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
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Jan Andresen | Heinz Haller |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |