Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.21 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heinz Haller |
Ausschussmitglied Elvira Brief (stellv. für Ursula Fröhler) |
Ausschussmitglied Nis Juhl |
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks |
Ausschussmitglied Lothar Schaldach |
stellv. Mitglied Gabriele Stamp (stellv. für Johannes Tams) |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Elvira Brief) |
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt vert. durch Gabriele Stamp) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Protokollführerin Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
6. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 38/2015 | |
7. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland" |
Beschlussvorlage - 39/2015 | |
8. | Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) |
Beschlussvorlage - 30/2015 | |
9. | Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 35/2015 | |
10. | L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs |
Beschlussvorlage - 40/2015 | |
11. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Juhl beantragt, TOP 9 nur informell und ohne Beschlussfassung zu verhandeln, da die Fraktionen nicht genügend Zeit zur Vorbereitung hatten. Außerdem stellt Herr Haller den Antrag, die Tagesordnung um TOP 10 "L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs" zu erweitern und die Tagesordnungspunkte 12 und 13 nicht öffentlich zu behandeln. Bei der kollektiven Abstimmung werden die Änderungsanträge mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die daraufhin erfolgten Einzelabstimmungen der Änderungsanträge enden wie folgt: 1. TOP 9 wird nur informell verhandelt Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt 2. Die Tagesordnung wird um TOP 10 "L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs" erweitert. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen. 3. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 werden nicht öffentlich behandelt. Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Haller berichtet über folgende Angelegenheiten:
|
zu TOP 5. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
Die Bushaltestelle in Kleinwaabs in Richtung Eckernförde ist unbeleuchtet. Herr Schaldach fragt im Namen einer Bürgerin an, ob dort eine Beleuchtung installiert werden kann. Die Angelegenheit wird in der nächsten Ausschusssitzung behandelt. |
zu TOP 6. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 38/2015 Die Gemeinde Waabs hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der bauplanungsrechtlichen Entwicklung eines unbebauten Grundstücks im Bereich "Breeland" beschäftigt. Zum bisherigen Sachverhalt wird noch einmal wie folgt kurz Stellung genommen: Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hatte die Gemeinde um Ausweisung dieser Fläche als Sondergebiet für Ferienhäuser gebeten. Hierfür wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. In vielen Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern der Behörden wurde über die mögliche Folgenutzung dieses Grundstücks beraten. Dabei wurde die Ansiedelung von altengerechten Wohnungen, Ferienhäusern, landwirtschaftliche Nutzung und vieles mehr näher betrachtet. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks nicht ohne weiteres möglich ist. Eine Bebauung scheidet für konventionelle Wohnungen, hierzu zählen auch altengerechte Wohnungen, aus, da der städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Waabs bis zum Jahr 2025 ausgeschöpft ist. Eine Nutzung der Fläche für Projekte, die im Sinne von § 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet zu bewerten sind, wäre ggf. denkbar. Hierunter könnte z. B. eine Nutzung mit Ferienhäusern fallen. Eine solche Nutzung wäre möglich, da diese keine Anrechnung auf den städtebaulichen Entwicklungsrahmen findet. Bis dato scheiterte es an einem tragfähigen Konzept und einem Vorhabenträger. Dies veranlasste die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans vom 09.09.2014 mit Beschluss vom 02.03.2015 wieder aufzuheben. Aufgrund von umfassenden Bemühungen des Grundstückseigentümers wurde nunmehr ein Vorhabenträger gefunden, der seine Planungsabsichten der Gemeinde und den zuständigen Behörden vorgestellt hat. Insgesamt wurden die Inhalte als tragfähig bewertet, so dass die Gemeinde nunmehr die Planung wieder aufnehmen kann. Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden. In diesem Zuge wäre auch zu prüfen, ob eine ausreichende Erschließung vorhanden ist und inwieweit diese zu Lasten des Vorhabenträgers erweitert oder hergestellt werden muss. Grundsätzlich steht der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einer Erschließung über die L 26 positiv gegenüber. Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist erforderlich, wenn die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet einer planerischen Leitung bedarf. Ein Bebauungsplan ist notwendig, wenn die Nutzung der Grundstücke geordnet und die öffentlichen und privaten Belange in einem geregelten Verfahren erfasst und koordiniert werden müssen. Ein Bauleitplan, der nur einzelne Grundstückseigentümer begünstigen will, ist rechtswidrig. Die Planung zugunsten einzelner oder bestimmter Vorhaben ist jedoch gerechtfertigt, wenn damit städtebauliche Ziele verfolgt werden. |
Beschluss:
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. - räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland" |
Beschlussvorlage - 39/2015 Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 38/2015 |
Beschluss:
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. - räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) |
Beschlussvorlage - 30/2015 Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuell noch als Spielplatzfläche ausgewiesen. |
Bevor weiterer Wohnraum in diesem Gebiet entsteht, ist es nach Ansicht des Ausschusses notwendig, eine Überprüfung der vorzuhaltenden Stellplätze vorzunehmen. Da der Wendehammer im Waterblick im Sommer ständig zugeparkt ist, macht es den Anschein, dass bereits zu wenige Stellplätze für die bestehenden Ferienwohnungen vorhanden sind. Außerdem hatte der Vorhabenträger zugesagt, auf diesem Gebiet einen öffentlich zugänglichen Spielplatz entstehen zu lassen. Der würde völlig entfallen. Auch die Nähe zu der vorhandenen Bebauung im Waterblick wird kritisch gesehen. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :7 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 9. | Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 35/2015 In vergangenen Sitzungen der Gemeinde Waabs wurde schon mehrfach über das Umfeld um das DLRG-Gebäude in Klein-Waabs beraten. Zuletzt wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese war / ist mit folgenden Personen besetzt:
Dabei waren außerdem der Pächter des Kiosks, Herr Cordsen und Herr Achtert. Am Donnerstag den 27.08.2015 stellt Frau Noth-Stöcks Herrn Andresen die zur Verfügung gestellte Planskizze vor und bittet anhand dieser Skizze um die Erstellung einer Beschlussvorlage. Um zunächst zu einem groben Kostenrahmen zu gelangen, soll folgende Kostenschätzung, die Herr Andresen exemplarisch erstellt hat, dienen. Die Nummerierung der Stichpunkte
Kosten für 10 Stück incl. Einbau geschätzt 1.500 €
Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 14.000 € Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 15.000 €
Addiert man alle Kostenanteile, so gelangt man zu Kosten von rund 85.000 €. Wohlwissend, dass dieser Kostenrahmen wahrscheinlich zu hoch ist, müssen durch die Gemeinde Prioritäten gesetzt werden. Eben dazu wurden die einzelnen Stichpunkte nummeriert und jeweils mit separaten Schätzkosten behaftet. Auch wenn das Gebäude nebst den Anbauten architektonisch durch die sukzessive Entwicklung über die Jahre ohnehin verworren ist, so wäre es möglicherweise auch denkbar, zunächst einen Landschaftsarchitekten einzuschalten. |
Man einigt sich darauf, über die einzelnen Gestaltungsvorschläge in einer späteren Sitzung zu sprechen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das Umfeld des DLRG-Gebäudes und des Strandes umzugestalten. Der geschätzte Kostenrahmen des 1. Ausbauschritts in Höhe von 25.000,00 € wird anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Haushalt 2016 eingestellt. Der 1. Bauabschnitt umfasst folgende Punkte:
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs |
Beschlussvorlage - 40/2015 Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt auf dem Radweg der L 26 von Eckernförde bis Waabs eine Deckenerneuerung durchzuführen. Der erste Bauabschnitt von Eckernförde bis Ludwigsburg soll noch in diesem Herbst gebaut werden. Der nächste Abschnitt von Ludwigsburg bis Waabs ist für das kommende Frühjahr vorgesehen. Im Übergang vom ersten zum zweiten Bauabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite der L 26, von der Einmündung zum Ostsee Camping Gut Ludwigsburg bis zur Einmündung Rothensanderweg, ein ca. 300 m langer Abschnitt, der als gemeindlicher Gehweg ausgewiesen ist. Dieser Abschnitt befindet sich also nicht in der Baulast des Landes sondern ist durch die Gemeinde Waabs zu unterhalten. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Waabs den zuvor beschriebenen Wegeabschnitt in Kooperation mit dem LBV-SH mitsanieren möchte. Die Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme waren dem Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht bekannt, werden aber seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung des gemeindlichen Gehwegabschnittes in Kooperation mit dem LBV-SH durchzuführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
|
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
Herr Brief möchte wissen, was die Gemeinde zur Instandsetzung der Treppenstufen am DLRG-Gelände in Kleinwaabs plant. Man ist sich einig, dass der gegenwärtige Zustand nicht tragbar ist und über ein Konzept nachgedacht werden muss. Die Maßnahme soll in der nächsten Sitzung beraten werden. Vorher soll sich der Ausschuss vor Ort ein Bild machen. Der Wanderweg hinter Brunoslust in Richtung Campingplatz Heide ist in Teilen von dem Eigentümer weggepflügt worden. Mit diesem Thema soll sich beschäftigt werden. Am ehemaligen Standort des Bierwagens auf dem DLRG-Gelände Kleinwaabs befinden sich offene Anschlüsse für Wasser und Abwasser, die abgedeckt werden müssen. Die Beschilderung der Zufahrt zum DLRG-Strand in Kleinwaabs müsste vereinheitlicht werden. Nach dem es erst eine Tonnenbegrenzung gibt, dürfen später nur noch Pkw zum Parkplatz fahren. Wohnmobile haben deshalb keine Möglichkeit, tagsüber dort zu stehen. Die Anlagen zu den Sitzungsvorlagen können im Internet nicht geöffnet werden. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung soll geprüft werden, ob interessierte Einwohner die Anlagen der öffentlichen Vorlagen von Gemeindevertretern erhalten können. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Außerdem weist er daraufhin, dass am 10.09.2015 der Haupt- und Finanzausschuss und am 15.09.2015 die Gemeindevertretung tagt. |
Anja Schnutz | Heinz Haller |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |