N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 10.03.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
stellv. Mitglied Elvira Brief (stellv. für Lothar Schaldach)
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
stellv. Mitglied Gabriele Stamp (stellv. für Nis Juhl)
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Nis Juhl (entschuldigt vert. durch Gabriele Stamp)
Ausschussmitglied Lothar Schaldach (entschuldigt vert. durch Elvira Brief)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Stefan Stöcken
Protokollführer/in Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Flarak - Gelände
  Beschlussvorlage - 7/2016
7. Strandzufahrt L26 - Karlsminde
  Beschlussvorlage - 9/2016
8. Straßenausbau "Neuschlag"
  Beschlussvorlage - 10/2016
9. Zufahrt und Parkplatz am TSV-Sportplatz
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird ein TOP "Zufahrt und Parkplatz am TSV Sportplatz" eingefügt. Ferner wird der als nichtöffentlich vorgeschagene TOP nichtöffentlich beraten.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Eine Wegebegehung bzgl. beantragter Geschwindigkeitsbegrenzungen zusammen mit der Verkehrsaufsicht des Kreises wird stattfinden.
  • Herr Haller hat bzgl. der Straßenausbaubeitragssatzung recherchiert, ob Beiträge für die Anlieger steuerlich absetzbar sind. Gewerbliche Beitragszahler konnten Beiträge schon immer in Form von Werbungskosten steuerlich geltend machen. Seiner Recherche nach können privat handelnde Beitragszahler wohl jetzt auch den Lohnanteil des Beitragsaufwandes steuerlich absetzen.
  • Die Machbarkeitsstudie zum FlaRak- Gelände ist beauftragt bei der VOTA GmbH. Die Förderung ist bewilligt. Die Ideenentwürfe der Bürger werden mit einbezogen. Die Ideenentwürfe der Bürger können Interessierte beim Amt einsehen.
  • Der Projektzeitplan zur beschlossenen Kanalsanierung wird vorgetragen. Er wird dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 6. Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Flarak - Gelände
Beschlussvorlage - 7/2016
Am 18.02.2016 wurden die auf dem Flarak-Gelände befindlichen Entwässerungseinrichtungen im Hinblick auf die Funktionalität in Augenschein genommen. Dabei wurde durch Herrn Eggers festgestellt, dass die Entwässerungsgräben und das Regenrückhaltebecken zum Teil stark durch Busch- und Strauchwerk eingewachsen sind. Zur Zeit kommt es jedoch noch zu keinen Einstauungen, die die Entwässerung des Gebietes gefährden. Man sollte aber mittelfristig im Zuge einer Unterhaltungsmaßnahme darüber nachdenken, das Busch- und Strauchwerk aus den Entwässerungsanlagen zu entfernen. Das macht aber nach Auffassung der Bauamtsverwaltung erst Sinn, wenn die durch die Gemeinde beschlossene Machbarkeitsstudie abgeschlossen ist. Durch die bei der Machbarkeitsstudie gewonnenen Erkenntnisse könnten eventuell Synergieeffekte genutzt werden, die heute noch nicht erkennbar sind.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten und die Angelegenheit anschließend weiter zu beraten.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Strandzufahrt L26 - Karlsminde
Beschlussvorlage - 9/2016
  1. Anlass dieser Beratung
In der 6.KW teilt Herr Bürgermeister Steinacker der Verwaltung mit, dass die Gemeinde Waabs den Ausbau der 1,75 km langen Straße zwischen der L26 und Karlsminde in Erwägung zieht. Es soll versucht werden, einen EU-Zuschuss einzuwerben. Der Hauptanlieger wurde seitens des Bürgermeisters in diese Überlegungen einbezogen und hat diese begrüßt.

Herr Andresen wurde gebeten, sich der Sache anzunehmen. Er hat folgendes erklärt:
  1. EU- Zuschussprogramm
Die hier anvisierten Zuschüsse werden vergeben auf der Grundlage der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)            vom 17.12.2013 (VO (EU) Nr. 1305/2013). Das Land Schleswig-Holstein hat für die Förderperiode 2014 – 2020 8 MIO € zur Verfügung. Da aber erst am 10.02.2016 die Förderrichtlinie zu diesem Programm verabschiedet wurde, konnten bisher weder Maßnahmen beantragt werden, noch wurden schon Zuschüsse bewilligt. Der erste Antragsstichtag ist der 01.04.2016, wobei die baufachliche Prüfung schon durchlaufen sein soll.
Daher sollen Anträge mindestens 14 Tage vorher eingereicht sein, d.h. in diesem Falle bis zum 18.03.2016. Um dieses Ziel zu erreichen, muss schon vor einer eindeutigen Beschlusslage der Gemeinde gehandelt werden.
Ein Antrag muss enthalten:
  • einen sogenannten qualifizierten Bauentwurf mit Ausbauempfehlung (Bohrkernanalyse vom Bestand)
  • eine Stellungnahme der UNB,
  • eine Kostenberechnung samt eines Kosten- und Finanzierungsplanes,
  • eine Erklärung zur Einhaltung des Landesmindestlohngesetztes,
  • eine Selbsterklärung zur Nicht- Vorsteuerabzugsberechtigung
  • und einen umfangreich auszufüllenden Formvordruck.
Diese Unterlagen können nur teilweise durch die Verwaltung beigebracht werden. Der qualifizierte Bauentwurf muss durch ein Planungsbüro, nicht zuletzt auch zeichnerisch, erarbeitet werden.

Grundsätzlich müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Gewährung eines Zuschusses überhaupt in Aussicht gestellt werden kann:
  1. Der Weg hat eine multifunktionale Nutzung (Fragenkatalog Formblatt).
  2. Die Gemeinde erhebt Straßenausbaubeiträge.
  3. Der Weg ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
  1. Bewertung der Chancen einer Berücksichtigung des Vorhabens:
Es wird ab diesem Jahr bis zum Ende der Förderperiode jeweils zwei sogenannte Calls (Abgabestichtage für Anträge) geben. Damit werden pro Call für das ganze Land SH nur weit unter einer MIO € zur Verfügung stehen. Allerdings werden zum ersten Call am 01.04.2016 erstmalig 1,5 MIO € bereit gestellt. Nach Einschätzung von Herrn Andresen ist die Chance einer Berücksichtigung eines Antrags beim ersten Call wesentlich höher, als bei den kommenden Calls. Dieses dürfte der Fall sein, weil viele Kommunen im Land noch keine Straßenausbaubeitragssatzungen besitzen und sich daher eine Antragsstellung quasi erübrigt.

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Lageplan

Am 15.02.2016 konnte Herr Andresen mit einem Mitarbeiter der Landesbehörde, die die EU-Zuschüsse verwaltet (LLUR), eine Ortsbesichtigung durchführen. Diese hat ergeben, dass der Weg nach Karlsminde antragswürdig ist.

Um also in der Kürze der Zeit einen Antrag zu fertigen und möglicherweise einen Beschluss der Gemeinde herbeizuführen, wurde das wirtschaftlichste Planungsbüro nach einer Preisanfrage mit der Ausarbeitung eines qualifizierten Entwurfes beauftragt.
  1. Eigentumsverhältnisse:
Parallel wurden die Eigentumsverhältnisse am und entlang des Weges aufgeklärt. Leider ist die Gemeinde Waabs nicht Eigentümerin des Weges. Dort, wo es ein Wegeflurstück gibt, hat dieses einen nicht ermittelten Eigentümer. Allerdings liegt dieses Wegeflurstück teilweise neben der Straße auf Privatgrund des Anliegers.

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Hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle auf Privatgrund liegt.

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Hier gilt das Gleiche.

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Hier ist zu erkennen, dass der ursprüngliche Verlauf des Weges über den Hof Karlsminde führte. Vor Jahrzehnten wurde der Verlauf östlich um den Hof verlegt. Dort führt der Weg heute über Privatgrund.
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Auch hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle verläuft.
  1. Konsequenzen dieser Umstände:
    1. Der Zuschussgeber verlangt, dass die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Im Regelfall sollte die Gemeinde Straßenbaulastträger und somit Eigentümer der Straße sein. Tatsächlich können nach § 6.3 Straßenwegegesetz SH (StrWG) auch im privaten Eigentum stehende Wege öffentlich gewidmet werden. Dazu bedarf es dann allerdings der Zustimmung des Eigentümers. Da es im vorliegenden Fall über ca. 90 % der Strecke keinen Eigentümer gibt (Stichwort "Nicht ermittelter Eigentümer"), entfällt also diese Möglichkeit. Somit muss die Gemeinde Waabs Eigentümerin der Straße werden.
    2. Da der Zuschussgeber verlangt, dass Straßenausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden, bedarf es schon aus diesem Grunde des Eigentums und der Widmung.
    3. Da ein Großteil des Ziel- und Quellverkehrs von Grundstücken ausgeht, die sich im Eigentum des einen Anliegers befinden, könnte theoretisch auch erörtert werden, ob die Straße überhaupt eine (öffentliche) Verkehrsbedeutung hat. Würde man zu dem Schluss kommen, dass dieses infolge der Eigentumsverhältnisse (teilweise auch Erbbaupacht) der über die Straße erschlossenen Grundstücke nicht der der Fall ist, so käme ggf. auch eine Einziehung nach § 8 StrWG in Frage. Dabei würde man zunächst unterstellen müssen, dass die Straße durch das Verhalten der Gemeinde in der Vergangenheit fiktiv dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Mit einer Einziehung würde sich die Gemeinde für die Zukunft vollends der Verkehrssicherungs- und unterhaltungspflicht entledigen. Ob ein solches Verfahren bei den herrschenden Umständen erfolgreich durchgeführt werden könnte, kann Herr Andresen zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen. Dafür müssten sicherlich einige rechtliche Fragen durch Fachleute geklärt werden (Langbett, Strandzufahrt…).
  1. Sich ergebende Möglichkeiten:
    1. Die Gemeinde Waabs möchte die Chance auf Gewährung eines Zuschusses nutzen und stellt einen Zuschussantrag beim LLUR. Sollte das LLUR einen Bewilligungsbescheid ausstellen, so müsste die Gemeinde zunächst Eigentum an der Straße erlangen und dann eine formelle Widmung durchführen. Oder,
    2. die Gemeinde Waabs möchte die Chance auf Gewährung eines Zuschusses nutzen und stellt einen Zuschussantrag beim LLUR. Der Zuschussantrag wird negativ beschieden.
Folge:
  1. Die Eigentumsverhältnisse und die Handhabung der laufenden Straßenunterhaltung bleiben unverändert. Oder,
  2. die Eigentumsverhältnisse werden bereinigt. Eine Widmung wird durchgeführt. Oder,
  3. ein Einziehungsverfahren soll geprüft werden.
  1. Welchen zeitlichen und monetären Aufwand birgt ein Beschluss zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse? Chronologische Abfolge:
    1. Beschluss der Gemeinde über die Einbuchung der Straßenflurstücke und eine komplette Vermessung unter dem Vorbehalt der Gewährung eines Zuschusses und der Verkaufsbereitschaft bzw. Tauschbereitschaft des Anliegers.
    2. Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht, Dauer rund ½ bis 1 Jahr.
    1. Antrag der Gemeinde über ein Notariat an das Amtsgericht
    2. Das Amtsgericht hört die Anlieger und das Katasteramt
    3. Amtsgericht veröffentlicht das Begehren der Gemeinde auf Einbuchung
    4. Abwägung der ggf. eintreffenden Einwände
    5. Normalerweise Einbuchung der Flurstücke mit der Folge, dass die Gemeinde Eigentümerin wird.
Ein Einbuchungsverfahren kann durch Belastungen im Grundbuch erschwert werden. Herr Andresen hat über das Amtsgericht recherchiert, dass es für die hier gegenständlichen Flurstücke mit "Nicht ermittelter Eigentümer" kein Grundbuch gibt. Daher können auch keine Belastungen in den Abteilungen II oder III vorhanden sein.
  1. Kauf- bzw. Tauschvertrag mit dem Anlieger. Ziel muss es sein, dass die Straßenflurstücke eine Mindestbreite von Asphaltkronenbreite zzgl. je Seite 1 m Bankette besitzen. Die Straßenflurstücksbreite würde also rund 7 m betragen. Erst die sich ergebende Kauf- und Tauschfläche ergibt über die Gebührentabelle die tatsächlichen Notarkosten. Die Kosten können auf rund 2 Tsd Euro abgeschätzt werden.
    Auch wenn sich die Gemeinde und die Anlieger über einen Kauf- und Tauschvertrag verständigen, so können Belastungen in den Grundbüchern in Form von z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechten oder auch Rückauflassungsvormerkungen die Abwicklung eines Notarvertrages verzögern.
  2. Durchführung der Vermessung der Straßenflurstücke. Herr Andresen hat eine Gebührenschätzung auf Grundlage der Vermessungsgebührenverordnung eingeholt. Es muss von rund 16- 18 Tsd. Euro ausgegangen werden.
  3. Beschluss über die Widmung und Einstufung der Straße nach StrWG (hat hier nichts mit der Einstufung i.S.d. Straßenausbausatzung der Gemeinde Waabs zu tun, sondern nur mit § 3 des StrWG).
  4. Widmung als Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, dann ein Monat Widerspruchsfrist nach öffentlicher Bekanntmachung.
  5. Sofern ein Ausbau erfolgen soll, muss die Widmung rechtskräftig sein, bevor die Schlussabnahme der Baumaßnahme erfolgt ist. Nur dann können die Ausbaubeiträge erhoben werden. Sofern ein EU-Zuschuss bewilligt wird, muss innerhalb einer 3-jährigen Frist ab Bewilligungsdatum gebaut, abgenommen und schlussgerechnet sowie auch der Verwendungsnachweis erstellt werden.
Fazit: Es wird deutlich, dass die Gemeinde kurzfristig (vorzugsweise in dieser Sitzungsrunde) entscheiden muss, welchen Weg sie grundsätzlich verfolgen möchte. Sofern die Eigentumsverhältnisse mit oder ohne Zuschussgewährung bereinigt werden sollen, macht die Verfolgung dessen nur Sinn, wenn die Anlieger das Vorhaben unterstützen und konstruktiv mitwirken.
  1. Beispielberechnung mit sehr grob angenommenen Kosten
(lediglich aufgeführt, um die Größenordnungen darzustellen)
1.
Verfahrenskosten der Einbuchung und des Grundstückskaufes und - tausches, Kaufpreise an sich
10.000 €
2.
Vermessungsgebühren
20.000 €
3.
Straßenausbaukosten
240.000 €
4.
Baunebenkosten (Ingenieurgebühren, Baugrunderkundungen…)
40.000 €
 
Angenommene Gesamtkosten über alles
310.000 €
 
 
 
 
Zuschussfähige Kosten (ggf. teilweise 1 + 3 + 4)
285.000 €
 
Abzgl. Zuschuss
  • 150.000 €
 
= Kofinanzierungsanteil der Gemeinde und gleichzeitig beitragsfähiger Aufwand als Grundlage für die Ermittlung von Ausbaubeiträgen
135.000 €


Herr Andresen hat versucht, möglichst viele Gesichtspunkte in der Vorlage zusammenzutragen.

Neue Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung:
Am Tag der Bauausschusssitzung (10.03.2016) ist eine Nachricht vom LLUR eingetroffen, in der neue Erkenntnisse bekannt wurden. Demzufolge müssen die Eigentumsverhältnisse und die Widmung zum Zeitpunkt der Antragstellung schon geklärt bzw. auch durchgeführt sein.

Somit ändert sich die Beratungsgrundlage. Sofern die Gemeinde Waabs einen Antrag stellen möchte, müssen vorher geschätzte 30.000 € für die Bereinigung der Verhältnisse investiert werden. Erst dann kann der Versuch unternommen werden, einen EU-Zuschuss zu bekommen. Dieser Versuch kann natürlich auch scheitern. 
Nach ausführlicher Erörterung sprechen sich Ausschussmitglieder für eine Bereinigung der Verhältnisse aus. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Voraussetzungen für eine Antragstellung eines EU-Zuschusses zu schaffen. Dazu werden die im Sachverhalt beschriebenen Schritte durchgeführt.
  • Die Einbuchung der "Nicht ermittelte Eigentümer- Straßenflurstücke" wird beantragt und durchgeführt.
  • Es werden Kauf- und Tauschverträge mit dem Anlieger verhandelt und abgeschlossen.
  • Die Grenzen werden durch Vermessung bereinigt.
  • Eine förmliche Widmung wird durchgeführt.
Diese Prozesse bedürfen weiterer Beratungen und Beschlüsse der Gremien der Gemeinde.
Anschließend wird ein Förderantrag gestellt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Straßenausbau "Neuschlag"
Beschlussvorlage - 10/2016
Der Bürgermeister hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob man für eine verstärkte Deckensanierung der Straße Neuschlag einen EU-Zuschuss über das Landesprogamm ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020 einwerben kann.

Dieser Bitte entsprechend erklärt Herr Andresen folgendes:


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Der östliche Abschnitt von der L26 bis zur Gartenstraße wurde bereits 2002 erneuert und ist in einem tadellosen Zustand. Der weiterführende Abschnitt ist rund 800 m lang und in einem desolaten Zustand.

Um in den Genuss der betreffenden Zuschüsse zu kommen, muss die Straße ein bestimmtes Mindestmaß an Funktionen erfüllen. Dazu werden Punkte aus einem definierten Punktesystem vergeben. Erreicht sie dieses Mindestmaß, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung im Ranking, wenn möglichst viele Punkte vergeben werden können.

Ob eine Gemeindestraße das Mindestmaß erreichen könnte, kann man schon durch einen Blick in das Kernwegekonzept aus 2012 erahnen.

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Zu einem Förderantrag gehört ein qualifizierter Bauentwurf mit Darstellung der Trasse und den Querschnitten, eine Grundaussage über den vorhandenen Aufbau (Bohrkerne), eine Kostenschätzung, eine Stellungnahme der UNB und ein formelles Antragsformular. Auch wenn das Bauamt einen Teil der Unterlagen erstellen kann, so sind zudem dennoch dritte, kostenverursachende Leistungen (Ingenieurbüro, Asphaltlabor) erforderlich.

Ein Förderkriterium ist zudem, dass die Gemeinde die Anlieger zu Ausbaubeiträgen heranzieht.

Da die Gartenstraße keine ortsverbindende Funktion hat und auch nicht wesentlich dem Tourismus, dem regionalen oder überregionalen Radverkehr dient, macht eine Beantragung wenig Sinn. Die Kosten für die Antragstellung wären nach Überzeugung von Herrn Andresen vergebens aufgewendet.

Sinnvoller ist die Beantragung von Fördergeldern für den Ausbau der Straße nach Karlsminde, trotz dessen es dort eine Anzahl anderer Unwägbarkeiten zu lösen gilt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen. Es soll eine Kostenberechnung für einen Straßenausbau mit einem zweilagigen Hocheinbau erstellt werden. Ferner soll geprüft werden, welche objektive Straßenklassifizierung gemäß Ausbaubeitragssatzung vorgenommen werden würde und welchen Betrag die Gemeinde in Form von Beiträgen einnehmen würde. Außerdem sind die Kosten einer reinen Unterhaltungsmaßnahme zu ermitteln.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zufahrt und Parkplatz am TSV-Sportplatz
Der Bürgermeister berichtet, dass die wassergebundene Oberfläche des "Molli-Soll-Wegs" am TSV-Sportplatz nebst des Parkplatzes in einem sehr desolaten Zustand ist. Der TSV ist finanziell nicht in der Lage, die Mängel abzustellen. Die Ausschussmitglieder erkennen auch die Notwendigkeit und sind sich einig darüber, dass die Gemeinde als Eigentümer der Flächen eine verstärkte Unterhaltung durchgeführt soll.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Weg und den Parkplatz im Rahmen der Wegeunterhaltung in wassergebundener Bauweise mit Zulieferung von vorzugsweise Asphalt-RC-Material ausbessern und ins Profil bringen zu lassen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Ein Anlieger der Straße Neuschlag regt an, dass die Straßenseitengräben profiliert werden. Derzeit sind diese nebst der Banketten in einem schlechten Zustand. Die Dauerhaftigkeit der Straße an sich leidet darunter. Die Ausschussmitglieder erklären, dass man die Anregung prüfen wird.

Ferner wird seitens einer Einwohnerin von Waabs gefragt, warum die Slipanlage am Klein-Waabser Strand geschlossen ist. Der Bürgermeister berichtet, dass es Missbrauch gegeben hat. Eigner viel zu großer Boote habe dort versucht zu slippen und sind teilweise erheblich gescheitert. Dadurch wurde der Badebetrieb nach Aussage der DLRG massiv beeinträchtigt, so dass die Gemeinde die Anlage nicht mehr anbieten möchte. Sie soll aber liegen bleiben.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass die kommende Bauausschusssitzung am 02.06.2016 stattfinden wird.
Bzgl. des gemeindlichen Grundstücks in Waabsbrook wird festgestellt, dass man die Vermarktung offensiver betreiben möchte. Die Verwaltung wird gebeten, für die kommende Bauausschusssitzung eine Vorlage zu fertigen, in der eine Parzellierung und Vollerschließung nebst einer Verkaufskalkulation zum Ausdruck kommt.


Jan Andresen  Heinz Haller 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r