Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heinz Haller |
stellv. Mitglied Elvira Brief (stellv. für Lothar Schaldach) |
Ausschussmitglied Ursula Fröhler |
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks |
stellv. Mitglied Gabriele Stamp (stellv. für Nis Juhl) |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
Ausschussmitglied Nis Juhl (entschuldigt vert. durch Gabriele Stamp) |
Ausschussmitglied Lothar Schaldach (entschuldigt vert. durch Elvira Brief) |
Bürgermeister Udo Steinacker |
stellv. Mitglied Stefan Stöcken |
Protokollführer/in Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen |
6. | Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Flarak - Gelände |
Beschlussvorlage - 7/2016 | |
7. | Strandzufahrt L26 - Karlsminde |
Beschlussvorlage - 9/2016 | |
8. | Straßenausbau "Neuschlag" |
Beschlussvorlage - 10/2016 | |
9. | Zufahrt und Parkplatz am TSV-Sportplatz |
10. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird ein TOP "Zufahrt und Parkplatz am TSV Sportplatz" eingefügt. Ferner wird der als nichtöffentlich vorgeschagene TOP nichtöffentlich beraten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 5. | Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen |
Es werden keine Anfragen gestellt.
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zu TOP 6. | Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem Flarak - Gelände |
Beschlussvorlage - 7/2016 Am 18.02.2016 wurden die auf dem Flarak-Gelände befindlichen Entwässerungseinrichtungen im Hinblick auf die Funktionalität in Augenschein genommen. Dabei wurde durch Herrn Eggers festgestellt, dass die Entwässerungsgräben und das Regenrückhaltebecken zum Teil stark durch Busch- und Strauchwerk eingewachsen sind. Zur Zeit kommt es jedoch noch zu keinen Einstauungen, die die Entwässerung des Gebietes gefährden. Man sollte aber mittelfristig im Zuge einer Unterhaltungsmaßnahme darüber nachdenken, das Busch- und Strauchwerk aus den Entwässerungsanlagen zu entfernen. Das macht aber nach Auffassung der Bauamtsverwaltung erst Sinn, wenn die durch die Gemeinde beschlossene Machbarkeitsstudie abgeschlossen ist. Durch die bei der Machbarkeitsstudie gewonnenen Erkenntnisse könnten eventuell Synergieeffekte genutzt werden, die heute noch nicht erkennbar sind.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten und die Angelegenheit anschließend weiter zu beraten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Strandzufahrt L26 - Karlsminde |
Beschlussvorlage - 9/2016
In der 6.KW teilt Herr Bürgermeister Steinacker der Verwaltung mit, dass die Gemeinde Waabs den Ausbau der 1,75 km langen Straße zwischen der L26 und Karlsminde in Erwägung zieht. Es soll versucht werden, einen EU-Zuschuss einzuwerben. Der Hauptanlieger wurde seitens des Bürgermeisters in diese Überlegungen einbezogen und hat diese begrüßt. Herr Andresen wurde gebeten, sich der Sache anzunehmen. Er hat folgendes erklärt:
Die hier anvisierten Zuschüsse werden vergeben auf der Grundlage der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) vom 17.12.2013 (VO (EU) Nr. 1305/2013). Das Land Schleswig-Holstein hat für die Förderperiode 2014 – 2020 8 MIO € zur Verfügung. Da aber erst am 10.02.2016 die Förderrichtlinie zu diesem Programm verabschiedet wurde, konnten bisher weder Maßnahmen beantragt werden, noch wurden schon Zuschüsse bewilligt. Der erste Antragsstichtag ist der 01.04.2016, wobei die baufachliche Prüfung schon durchlaufen sein soll. Daher sollen Anträge mindestens 14 Tage vorher eingereicht sein, d.h. in diesem Falle bis zum 18.03.2016. Um dieses Ziel zu erreichen, muss schon vor einer eindeutigen Beschlusslage der Gemeinde gehandelt werden. Ein Antrag muss enthalten:
Diese Unterlagen können nur teilweise durch die Verwaltung beigebracht werden. Der qualifizierte Bauentwurf muss durch ein Planungsbüro, nicht zuletzt auch zeichnerisch, erarbeitet werden. Grundsätzlich müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Gewährung eines Zuschusses überhaupt in Aussicht gestellt werden kann:
Es wird ab diesem Jahr bis zum Ende der Förderperiode jeweils zwei sogenannte Calls (Abgabestichtage für Anträge) geben. Damit werden pro Call für das ganze Land SH nur weit unter einer MIO € zur Verfügung stehen. Allerdings werden zum ersten Call am 01.04.2016 erstmalig 1,5 MIO € bereit gestellt. Nach Einschätzung von Herrn Andresen ist die Chance einer Berücksichtigung eines Antrags beim ersten Call wesentlich höher, als bei den kommenden Calls. Dieses dürfte der Fall sein, weil viele Kommunen im Land noch keine Straßenausbaubeitragssatzungen besitzen und sich daher eine Antragsstellung quasi erübrigt. Lageplan Am 15.02.2016 konnte Herr Andresen mit einem Mitarbeiter der Landesbehörde, die die EU-Zuschüsse verwaltet (LLUR), eine Ortsbesichtigung durchführen. Diese hat ergeben, dass der Weg nach Karlsminde antragswürdig ist. Um also in der Kürze der Zeit einen Antrag zu fertigen und möglicherweise einen Beschluss der Gemeinde herbeizuführen, wurde das wirtschaftlichste Planungsbüro nach einer Preisanfrage mit der Ausarbeitung eines qualifizierten Entwurfes beauftragt.
Parallel wurden die Eigentumsverhältnisse am und entlang des Weges aufgeklärt. Leider ist die Gemeinde Waabs nicht Eigentümerin des Weges. Dort, wo es ein Wegeflurstück gibt, hat dieses einen nicht ermittelten Eigentümer. Allerdings liegt dieses Wegeflurstück teilweise neben der Straße auf Privatgrund des Anliegers. Hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle auf Privatgrund liegt. Hier gilt das Gleiche. Hier ist zu erkennen, dass der ursprüngliche Verlauf des Weges über den Hof Karlsminde führte. Vor Jahrzehnten wurde der Verlauf östlich um den Hof verlegt. Dort führt der Weg heute über Privatgrund. Auch hier ist zu erkennen, dass der Weg teilweise neben der Wegeparzelle verläuft.
Folge:
Ein Einbuchungsverfahren kann durch Belastungen im Grundbuch erschwert werden. Herr Andresen hat über das Amtsgericht recherchiert, dass es für die hier gegenständlichen Flurstücke mit "Nicht ermittelter Eigentümer" kein Grundbuch gibt. Daher können auch keine Belastungen in den Abteilungen II oder III vorhanden sein.
Fazit: Es wird deutlich, dass die Gemeinde kurzfristig (vorzugsweise in dieser Sitzungsrunde) entscheiden muss, welchen Weg sie grundsätzlich verfolgen möchte. Sofern die Eigentumsverhältnisse mit oder ohne Zuschussgewährung bereinigt werden sollen, macht die Verfolgung dessen nur Sinn, wenn die Anlieger das Vorhaben unterstützen und konstruktiv mitwirken.
(lediglich aufgeführt, um die Größenordnungen darzustellen)
Herr Andresen hat versucht, möglichst viele Gesichtspunkte in der Vorlage zusammenzutragen. Neue Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung: Am Tag der Bauausschusssitzung (10.03.2016) ist eine Nachricht vom LLUR eingetroffen, in der neue Erkenntnisse bekannt wurden. Demzufolge müssen die Eigentumsverhältnisse und die Widmung zum Zeitpunkt der Antragstellung schon geklärt bzw. auch durchgeführt sein. Somit ändert sich die Beratungsgrundlage. Sofern die Gemeinde Waabs einen Antrag stellen möchte, müssen vorher geschätzte 30.000 € für die Bereinigung der Verhältnisse investiert werden. Erst dann kann der Versuch unternommen werden, einen EU-Zuschuss zu bekommen. Dieser Versuch kann natürlich auch scheitern.
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Nach ausführlicher Erörterung sprechen sich Ausschussmitglieder für eine Bereinigung der Verhältnisse aus. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Voraussetzungen für eine Antragstellung eines EU-Zuschusses zu schaffen. Dazu werden die im Sachverhalt beschriebenen Schritte durchgeführt.
Diese Prozesse bedürfen weiterer Beratungen und Beschlüsse der Gremien der Gemeinde. Anschließend wird ein Förderantrag gestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Straßenausbau "Neuschlag" |
Beschlussvorlage - 10/2016 Der Bürgermeister hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob man für eine verstärkte Deckensanierung der Straße Neuschlag einen EU-Zuschuss über das Landesprogamm ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020 einwerben kann. Dieser Bitte entsprechend erklärt Herr Andresen folgendes: Der östliche Abschnitt von der L26 bis zur Gartenstraße wurde bereits 2002 erneuert und ist in einem tadellosen Zustand. Der weiterführende Abschnitt ist rund 800 m lang und in einem desolaten Zustand. Um in den Genuss der betreffenden Zuschüsse zu kommen, muss die Straße ein bestimmtes Mindestmaß an Funktionen erfüllen. Dazu werden Punkte aus einem definierten Punktesystem vergeben. Erreicht sie dieses Mindestmaß, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung im Ranking, wenn möglichst viele Punkte vergeben werden können. Ob eine Gemeindestraße das Mindestmaß erreichen könnte, kann man schon durch einen Blick in das Kernwegekonzept aus 2012 erahnen. Zu einem Förderantrag gehört ein qualifizierter Bauentwurf mit Darstellung der Trasse und den Querschnitten, eine Grundaussage über den vorhandenen Aufbau (Bohrkerne), eine Kostenschätzung, eine Stellungnahme der UNB und ein formelles Antragsformular. Auch wenn das Bauamt einen Teil der Unterlagen erstellen kann, so sind zudem dennoch dritte, kostenverursachende Leistungen (Ingenieurbüro, Asphaltlabor) erforderlich. Ein Förderkriterium ist zudem, dass die Gemeinde die Anlieger zu Ausbaubeiträgen heranzieht. Da die Gartenstraße keine ortsverbindende Funktion hat und auch nicht wesentlich dem Tourismus, dem regionalen oder überregionalen Radverkehr dient, macht eine Beantragung wenig Sinn. Die Kosten für die Antragstellung wären nach Überzeugung von Herrn Andresen vergebens aufgewendet. Sinnvoller ist die Beantragung von Fördergeldern für den Ausbau der Straße nach Karlsminde, trotz dessen es dort eine Anzahl anderer Unwägbarkeiten zu lösen gilt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen. Es soll eine Kostenberechnung für einen Straßenausbau mit einem zweilagigen Hocheinbau erstellt werden. Ferner soll geprüft werden, welche objektive Straßenklassifizierung gemäß Ausbaubeitragssatzung vorgenommen werden würde und welchen Betrag die Gemeinde in Form von Beiträgen einnehmen würde. Außerdem sind die Kosten einer reinen Unterhaltungsmaßnahme zu ermitteln.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zufahrt und Parkplatz am TSV-Sportplatz |
Der Bürgermeister berichtet, dass die wassergebundene Oberfläche des "Molli-Soll-Wegs" am TSV-Sportplatz nebst des Parkplatzes in einem sehr desolaten Zustand ist. Der TSV ist finanziell nicht in der Lage, die Mängel abzustellen. Die Ausschussmitglieder erkennen auch die Notwendigkeit und sind sich einig darüber, dass die Gemeinde als Eigentümer der Flächen eine verstärkte Unterhaltung durchgeführt soll. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Weg und den Parkplatz im Rahmen der Wegeunterhaltung in wassergebundener Bauweise mit Zulieferung von vorzugsweise Asphalt-RC-Material ausbessern und ins Profil bringen zu lassen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
Ein Anlieger der Straße Neuschlag regt an, dass die Straßenseitengräben profiliert werden. Derzeit sind diese nebst der Banketten in einem schlechten Zustand. Die Dauerhaftigkeit der Straße an sich leidet darunter. Die Ausschussmitglieder erklären, dass man die Anregung prüfen wird. Ferner wird seitens einer Einwohnerin von Waabs gefragt, warum die Slipanlage am Klein-Waabser Strand geschlossen ist. Der Bürgermeister berichtet, dass es Missbrauch gegeben hat. Eigner viel zu großer Boote habe dort versucht zu slippen und sind teilweise erheblich gescheitert. Dadurch wurde der Badebetrieb nach Aussage der DLRG massiv beeinträchtigt, so dass die Gemeinde die Anlage nicht mehr anbieten möchte. Sie soll aber liegen bleiben.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass die kommende Bauausschusssitzung am 02.06.2016 stattfinden wird. Bzgl. des gemeindlichen Grundstücks in Waabsbrook wird festgestellt, dass man die Vermarktung offensiver betreiben möchte. Die Verwaltung wird gebeten, für die kommende Bauausschusssitzung eine Vorlage zu fertigen, in der eine Parzellierung und Vollerschließung nebst einer Verkaufskalkulation zum Ausdruck kommt.
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Jan Andresen | Heinz Haller |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende/r |