N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 08.09.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.43 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
Ausschussmitglied Elvira Brief (stellv. für Ursula Fröhler)
stellv. Mitglied Karsten Heide (stellv. für Sabine Noth-Stöcks)
Ausschussmitglied Nis Juhl
Ausschussmitglied Lothar Schaldach
stellv. Mitglied Gabriele Stamp (stellv. für Johannes Tams)
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt vert. durch Elvira Brief)
wB / stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks (entschuldigt vert. durch Karsten Heide)
Ausschussmitglied Johannes Tams (entschuldigt vert. durch Gabriele Stamp)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Bruno Kruse
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Oliver Kühle

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs
6.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 25/2016
6.2 Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 26/2016
7. Sachstand zu den Vorbereitungen der Planungen zum Straßenausbau Karlsminde
  Beschlussvorlage - 24/2016
8. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Hohlgrund / L 26 / Waabs
  Beschlussvorlage - 22/2016
9. Schaffung von Garagenplatz und Stauraum für die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Waabs
  Beschlussvorlage - 27/2016
10. Bankettpflegemaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 29/2016
11. Sanierungen an der Kläranlagentechnik und Pumpstationen 2017
  Beschlussvorlage - 34/2016
12. Entschlammung des Teiches I der Teichkläranlage und thermische Verwertung
  Beschlussvorlage - 33/2016
13. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Herr Juhl hat angekündigt, etwas später einzutreffen.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden werden die Tagesordnungspunkte 14 und 15 nichtöffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Herr Haller gibt folgenden Bericht ab:

  • Der Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in Neuschlag wurde abgelehnt. Die schriftliche Begründung soll abgewartet werden.
  • Für den Fußweg von Brunoslust zum Strandweg muss eine Lösung gefunden werden, um die Ausschwemmungen in die Kanalisation bei starkem Regen zu vermeiden.

Während des Berichtes erscheint Herr Juhl.

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen

Herr Kruse spricht den nicht eingehaltenen Baustopp beim Bau der Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Waabs an. Da es sich um ein gemeindeübergreifendes Thema handelt, will Herr Haller es im Amtsausschuss zur Sprache bringen.

zu TOP 6. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs

zu TOP 6.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 25/2016
In der Gemeindevertretersitzung vom 03.12.2015 hat die Gemeinde Waabs den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro B2K in Kiel beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2015 verwiesen).

Der erste Entwurf wurde dem Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss am 02.06.2016 vorgestellt. Die konkreten Planungsziele wurden inhaltlich vorgestellt und erörtert. Die Ausschussmitglieder standen verschiedenen Inhalten, insbesondere dem Maß des baulichen Umfangs, kritisch gegenüber. Es wurde der Antrag gestellt, den Planentwurf noch einmal prüfen und überarbeiten zu lassen. Danach soll der Entwurf zur neuen Beratung vorgelegt werden. Dieser Vorgehensweise wurde am 06.06.2016 durch die Gemeindevertretung zugestimmt.

Zwischenzeitlich hat ein Gespräch zwischen Vorhabenträger, Städteplaner, Gemeinde und Verwaltung stattgefunden. Die gemeindlichen Bedenken wurden erörtert und Lösungsansätze erarbeitet. Der geänderte Planentwurf wird zur erneuten Beratung vorgelegt.  

Herr Kühle erläutert die Unterschiede zum ersten Entwurf und beantwortet die Fragen.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" und die Begründung werden gebilligt.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 26/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) genutzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von der Gemeinde erarbeitete und mit dem Vorhabenträger abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan muss vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden (§ 12 (3) BauGB).

Ziel der Beratung soll die inhaltliche Konkretisierung des Vertragsentwurfes für das Gebiet der 3. vorhabenbezogenen Änderung des B-Plans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" sein.  

Bürgermeister Steinacker erinnert an die Überlegungen der Gemeinde über ein Halteverbot im Kreisel. Darüber soll in der nächsten Ausschusssitzung beraten werden.

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sachstand zu den Vorbereitungen der Planungen zum Straßenausbau Karlsminde
Beschlussvorlage - 24/2016
Herr Andresen führt am 18.07.2016 ein Telefonat mit dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichtes und erfährt, dass die Veröffentlichung und Anliegeranhörung des Einbuchungsverfahrens der als "Nicht ermittelte Eigentümer" gebuchten Flurstücke in der 29.KW veröffentlicht wird. So geschehen, gibt es bis heute keine Anzeichen dafür, dass Dritte einen Anspruch auf die Straßenflurstücke erheben. Somit dürfte der Einbuchung in das Grundbuch der Gemeinde Waabs nach heutigen Erkenntnissen nichts im Wege stehen.

Parallel wurde festgestellt, dass die Flurstückslage der Straße im Gelände gegenüber dem Ist-Zustand noch diffuser ist, als in der letzten Beschlussvorlage ermittelt bzw. angenommen. Eine konkrete Preisanfrage der potentielle Vermessungsdienstleistungen hat Vermessungskosten von über 30.000 € ergeben. Grundlage der Anfrage war ein vom Bauamt des Amtes Schlei-Ostsee erstellter Plan bestehend aus Kataster-, Luftbild- und Pufferzeichnungselementen, der relativ genau die preisbildenden Parameter gemäß der Vermessungsgebührenordnung des Landes SH abbildete. Die hohen Vermessungsgebühren resultieren weitestgehend aus objektiven mess- oder zählbaren Einheiten. Um die Gebühr bei minimal erforderlichem Erfolg auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, wurde zunächst der wirtschaftlichste Bieter beauftragt, die Asphaltkanten einzumessen. Das Ergebnis, das leider die Inhalte des o.g. Planes vom Amt Schlei-Ostsee weitestgehend bestätigt, wurde am 17.08.2016 vorgelegt. Allerdings bedarf es noch der gemeinsamen Interpretation. Diese wird zur Sitzung nachgeliefert. Ziel soll es sein, dass eindeutige Eigentumsverhältnisse für die nachfolgenden Generationen geschaffen werden und ein neuer Zuschussantrag überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann.

Parallel wurde ferner ein Notarvertragsentwurf zwecks Flächentausch und -kauf mit dem Anlieger zusammen erarbeitet. Detailabstimmungen laufen im Moment. Wann dieser Vertrag ratifiziert wird, kann heute noch nicht erklärt werden. Erst wenn der Vertrag abgeschlossen und die Vermessung erfolgt ist und die sich neu bildenden Flurstücke bekannt sind, kann das formelle Widmungsverfahren gestartet werden.

Da die Gemeinde Waabs demnächst aber schon mal Eigentümerin der zuvor nicht gebuchten Straßenflurstücke wird, sollte zum 2.Call 2016 ein erneuter Versuch beim LLUR unternommen werden, einen EU-Zuschuss für einen Straßenausbau einzuwerben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Förderantrag beim LLUR zu stellen. Die nach Abzug eines ggf. gewährten Zuschusses und der Ausbaubeiträge verbleibende Kofinanzierung würde im Falle der Bewilligung des Zuschusses durch die Gemeinde bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Hohlgrund / L 26 / Waabs
Beschlussvorlage - 22/2016
Seitens Anwohnern aus Hohlgrund wird bei der Gemeinde Waabs beantragt, dass die Gemeinde bei der Verkehrsaufsicht einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich Hohlgrund / L 26 beantragt - siehe Antrag unter Anlagen.
Auf der L 26 besteht dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km /h, diese reicht nicht aus, um die Ein- Ausfahrt aus Hohlgrund zu sichern, da sehr schlechte Sichten aufgrund kurvigen Straßenverlaufs. Darüber hinaus müssen Fußgänger im benannten Bereich die L 26 queren, um den Fußweg zu erreichen. 

In der Diskussion wird die Meinung vertreten, dass sich die Geschwindigkeitsreduzierung vom Grundstück von Fritz Heide bis zur Abfahrt Langholz erstrecken sollte.

Beschluss:
Die Gemeinde Waabs beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde für den Bereich Hohlgrund / L 26 / Waabs eine Geschwindigkeitsreduzierung zu beantragen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schaffung von Garagenplatz und Stauraum für die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Waabs
Beschlussvorlage - 27/2016
Der Wehrführer der Gemeinde Waabs hat mit Schreiben 25.05.2016 den zur Verfügung gestellten Antrag an den Bürgermeister gerichtet. Die erste Beratung in den Gremien der Gemeinde soll zunächst dazu dienen, den genauen Bedarf für Garagen- und Stauraum gemeinsam festzustellen und zu definieren sowie einen möglichen Standort einer Baulichkeit zu eruieren. Weitergehende Planungen machen erst nach Klärung dieser Punkte Sinn. Zu bedenken ist, dass südlich des Feuerwehrhauses Ver- und Entsorgungsmedien im Erdreich liegen, deren Überbauung entweder unzulässig oder aber nicht zu empfehlen ist.

Ob im Falle der Schaffung einer Baulichkeit ein Architekt erforderlich wird, hängt von der Art und Dringlichkeit ab. Die Bauverwaltung des Amtes ist nach LBO nur bedingt bauvorlageberechtigt. 

Als Standort für die Garage wird nur die Ostseite des Grundstücks gesehen. Es wird auch über einen massiven Anbau nachgedacht. Der Wehrführer äußert den Wunsch einer beheizbaren Garage u. a. zur Trocknung der Zelte.

Zur Klärung der Möglichkeiten wird ein Ortstermin mit dem Bauamt des Amtes stattfinden, an dem der Bürgermeister, die Fraktionssprecher und der Wehrführer teilnehmen. Die Verwaltung wird die für diesen Termin erforderlichen Unterlagen (z. B. Leitungspläne) beschaffen.

Beschluss:

zu TOP 10. Bankettpflegemaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 29/2016
Die an den Gemeindestraßen beiläufigen Gräben und Banketten müssen an vielen Stellen im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen neu profiliert, abgeschält oder aufgefüllt werden. Eine

Preisanfrage bei einer örtlich ansässigen Fachfirma lieferte folgendes Ergebnis:
  • Gabenprofilierung einschl. Abfuhr und Entsorgung des Räumgutes: 1.40 €/Lfdm
  • Banketten schälen einschl. Abfuhr und Entsorgung des Räumgutes: 1.50 €/Lfdm
  • Banketten auffüllen einschl. Lieferung von Wegegrand: 3.00 €/Lfdm

Die aufgeführten Einheitspreise verstehen sich als Nettopreise und dienen als Richtlinie für den monetären Aufwand pro Lfdm. Der Unterzeichner empfiehlt einen bestimmten Geldbetrag im Unterhaltungshaushalt bereitzustellen und über eine Art Prioritätenliste abzuarbeiten. 

Die Notwendigkeit der Maßnahme ist unbestritten. Da beim Haushaltsansatz für Wegeunterhaltung noch freie Mittel in Höhe von 36.000 € vorhanden sind, wird von der Bereitstellung zusätzlicher Mittel abgesehen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die Straßenunterhaltungsmaßnahme durchführen zu lassen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sanierungen an der Kläranlagentechnik und Pumpstationen 2017
Beschlussvorlage - 34/2016
Teichbelüftung:
Die Belüftungseinrichtungen der Teichanlage unterliegen einem normalen Verschleiß und bedurften schon in der Vergangenheit einer zyklischen Erneuerung. Die Belüftung hat zwei Funktionen zu erfüllen. Zum einen soll dem zu reinigenden Abwasser Sauerstoff zugeführt werden, damit die aeroben Prozesse bestmöglich funktionieren. Dazu bedarf es eines möglichst feinen Blasenbildes. Zum anderen soll das Abwasser in eine Walzenbewegung versetzt werden, damit stets gewährleistet ist, dass Abwasser und verarbeitende Bakterien auch zueinander gelangen. Nunmehr sind es die Belüfter der Teiche 2 und 3, die mit neuen Teilen ausgestattet werden müssen. Hierfür sollten rund 7.500 € bereitgestellt werden.

Pumpstation Ludwigsburg:
Die Pumpstation Ludwigburg ist noch mit pneumatischer Pumpentechnik aus der Erstausrüstung ausgestattet. So wie auch seinerzeit die Technik in den Pumpstationen Langholz, Karlsminde und Ritenrade, ist auch diese mittelfristig abgängig. Die von den außer Betrieb genommenen Stationen eingelagerten Ersatzteile gehen langsam zur Neige. Abgesehen davon ist ein Umbau der Station Ludwigsburg auch wegen energetischer Einsparpotentiale zu empfehlen. Allerdings bedarf es aus mehreren Gründen einer detaillierten Planung:
  1. Die Station liegt zwar in Randlage des Campingplatzes, aber dennoch unmittelbar zwischen Stellplätzen
  2. Es müssen Geruchsprobleme unbedingt verhindert werden. Die vorhandene, pneumatische Technik ist ein geschlossenes System und hat daher bisher keine Gerüche verursacht.
  3. Die vorhandene Hydraulik des Druckrohrsystems von Karlsminde bis Langholz muss Beachtung finden.
  4. Das Bauwerk bindet tief ins Grundwasser ein.
Daher wird angeregt, einen Planungsauftrag an ein adäquates Ingenieurbüro zu erteilen. Das Ergebnis der Entwurfsplanung sollte dann in einer Bauausschusssitzung im Frühjahr 2017 vorgetragen werden, damit die Ausschreibung ggf. im Frühsommer gestartet und der Umbau nach der Hauptcampingsaison im Herbst 2017 durchgeführt werden kann. Für die ersten Planungsschritte sollten rund 7.500 € bereitgestellt werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die beschriebenen Maßnahmen 15.000 € in den Haushalt 2017 einzustellen. Das Ergebnis der Entwurfsplanungen für die Sanierung der Pumpstation Ludwigsburg soll in der ersten Sitzungsrunde 2017 vorgetragen werden, um dann zu entscheiden, ob Mittel über den Nachtrag 2017 bereitgestellt werden.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Entschlammung des Teiches I der Teichkläranlage und thermische Verwertung
Beschlussvorlage - 33/2016
Bekanntermaßen besteht die Kläranlage Waabs aus einer technischen und einer Teich-Anlage. Die Teichanlage wurde 1986, die technische Anlage 1991 gebaut.
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Der Teich I hat ein Nettonutzvolumen von rund 4.000 m³.
Erklärungen:
EW = Einwohnerwerte
TS = Trockensubstanz
a = Jahr(e)
d = Tag(e)

Von 1986 bis 1991/92 wurde der Klärschlamm des zugeleiteten Abwassers also ausschließlich im Teich 1 gelagert. Ab 1991/92 wurde im Sommerhalbjahr die technische Anlage betrieben und der Klärschlamm in diesen Monaten in den sogenannten Schlammeindicker eingelagert und jährlich entsorgt bzw. verwertet. Über das Winterhalbjahr wird der technische Teil der Anlage bis heute außer Betrieb genommen und das ankommende Abwasser den Teichen zugeleitet. Recherchen haben ergeben, dass der Teich I seit Errichtung der Ortsentwässerung noch nie gereinigt, sprich entschlammt wurde. Somit wurde über die ersten 5 Jahre der komplette Schlamm und seither der Schlamm des Winterhalbjahres in diesem Teich gelagert.
Unterstellt man, dass von den rund 1.300 Einwohnern der Gemeinde Waabs rund 1.000 EW an die Kläranlage angeschlossen sind und dass jeder EW rund 40 Gramm Klärschlamm bezogen auf 100 % TS pro Tag produziert (eigentlich laut Lehrbuch 70 g/EW*d, aber dieses eher bei technischen Anlagen als Rechengröße. In den Teichen findet über die Jahre anscheinend ein gewisser natürlicher Abbau- und Reduktionsprozess statt, so dass 40 g/EW*d plausibler scheinen), so kann man bei theoretischer Betrachtung zu folgendem Ergebnis gelangen:

Für die Jahre 1986 – 1991, d.h. über 5 Jahre:
1.000 EW x 0,040 kgTS/EW*d x 365 d / 1000 kg/to x 5 a = ca. 70 to TS/a
Für die Jahre 1991 – 2016, d.h. über 25 Jahre:
1.000 EW x 0,040 kgTS/EW*d x 180 d / 1000 kg/to x 25 a = ca. 175 to TS /a
Das heißt, im Teich 1 könnten sich in der Summe 245 to TS Klärschlamm befinden. Der Rohschlamm wird einen TS-Gehalt von 4 bis 15 % besitzen, da untere Schichten in der langen Zeit schon stark sedimentiert und obere Schichten recht frisch sein dürften. Damit wird sich eine Rohschlammmenge von 2.000 – 3.000 m³ im Teich befinden. Somit verwundert es nicht, dass bei einem Nettonutzvolumen von 4.000 m³ eine Entschlammung zur Wiederherstellung der vollen Funktion des Teiches erforderlich ist.
Der Rohschlamm wurde im Mai 2016 analysiert und es wurde eine Kupferkonzentration von 1.630 mg/kgTS festgestellt. Da der Grenzwert für die landwirtschaftliche Verwertung gemäß Klärschlammverordnung und Düngeverordnung um über 100 % überschritten ist, verbleibt als Verwertungsweg nur die thermische Verwertung. Der Rohschlamm muss dem Teich also entnommen und aufwendig entwässert werden. Der somit entstehende Filterkuchen muss dann in einer Klärschlammverbrennungsanlage verbrannt werden. Da der Filterkuchen immer noch rund 70 – 80 % Wasser enthält, kann nicht von einem hochwertigen Brennstoff die Rede sein. Vielmehr sind die Annahmekosten in einer Verbrennungsanlage erheblich. Die Verbrennungskapazitäten sind im Norden Deutschlands sehr eingeschränkt, so dass die Verwertungskosten unter Berücksichtigung der genannten Rahmenparameter und der ungewissen, tatsächlichen Menge in Summe auf mindestens 300.000 € - 400.000 € geschätzt werden.

Bedenkt man, dass dieser Aufwand aus dem Bewirtschaftungshaushalt bestritten und innerhalb von drei Jahren refinanziert werden muss, so ergäbe sich bei einem Teiler von rund 100.00 m³ Abwasser pro Jahr ein Gebührensprung von rund 1,30 €/m³. Um diesen Effekt abzumildern wird vorgeschlagen, in 2017 zunächst eine Summe von 200.000 € bereit zu stellen und damit eine begrenzte Menge Schlamm zu entnehmen. Nach 3 oder 4 Jahren müssten dann weitere Mittel bereitgestellt werden, um den vermeintlichen Rest zu entnehmen. So wäre der Gebührensprung, der sich allein aus dieser Schlammverwertung ergibt, auf rund 0,65 €/m³ begrenzt.

Angesichts dieser Summen wird angeregt, beispielsweise ab 2018 jährlich eine Rücklage von 10.000 € für diesen Schlammbeseitigungsaufwand anzusparen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, in 2017 für 200.000 € Klärschlamm aus dem Teich I zu verwerten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Festlegung, in welchem Jahr der Rest verwertet wird, trifft die Gemeindevertretung ab 2020.
Ferner wird beschlossen, zukünftig ab 2018 eine Rücklage in Höhe von 10.000 €/a für diese Entschlammungen zu bilden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde

Herrn Feinen wird erklärt, dass der Antrag des Touristik Verein Waabs auf Anschaffung einer Badeinsel an den Tourismusausschuss zur Beratung weitergegeben wurde.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Außerdem weist er auf die nachfolgenden Sitzungstermine hin:
07.11.2016 Gemeindevertretung
17.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
05.12.2016 Gemeindevertretung


Anja Schnutz  Heinz Haller 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r