N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 13.11.2018.

Sitzungsort:  "Düt und Dat" (ehemals Haus des Gastes), Mühlenstraße 1, 24369 Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.58 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
wählbare Bürgerin Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Nis Juhl
Ausschussmitglied Christian Netz
stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Heiko Starck
stellv. Mitglied Stefan Stöcken (stellv. für Thomas Luplow)

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Thomas Luplow (entschuldigt vert. durch Stefan Stöcken)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellvertr. Mitglied Elvira Brief
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Bruno Kruse
stellv. Mitglied Lothar Schaldach
stellv. Mitglied Klaus Wilke
stellv. Mitglied Hajo Wurr
Protokollführerin Christin Rosendahl
Gast Christopher Enders
6 Gäste
Eckernförder Zeitung
Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
6.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 31/2018
6.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 32/2018
6.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 33/2018
6.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 34/2018
7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 37/2018
8. Antrag der SPD-Fraktion Waabs - Gründung einer Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung"
  Beschlussvorlage - 45/2018
9. Antrag der WGW-Fraktion auf Verbesserung der Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 47/2018
10. Bau einer Garage für das Jugendfeuerwehrfahrzeug
  Beschlussvorlage - 48/2018
11. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt den Punkt - Bau einer Garage für das Jugendfeuerwehrfahrzeug (Beschlussvorlage 48/2018) - als TOP 10 mit aufzunehmen. Der Punkt - Einwohnerfragestunde - verschiebt sich um einen Punkt nach hinten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.   

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass am 02.11.2018 eine Besichtigung der Kläranlage bezüglich der Steuerung stattgefunden hat. Es soll eine Entscheidung getroffen werden, ob die Modernisierung der Steuerung vorgenommen werden soll oder nicht. Die Angelegenheit wird stufenweise in Angriff genommen.

Des Weiteren teilt Herr Haller mit, dass der Reit- und Wanderweg in Langholz wegen des Sturms überspült worden ist. Da in der Vergangenheit bereits geklärt wurde, dass ein Bau von großen Buhnen laut dem Land nicht durchführbar ist, muss eine andere Alternative gefunden werden.
Das Ausschussmitglied Herr Juhl erklärt daraufhin, dass zwar keine großen Buhnen gebaut werden können, aber ja vielleicht die Möglichkeit besteht, am Reit- und Wanderweg große Steine aus Eigenmitteln aufzustellen.
Der Bürgermeister gibt zu Bedenken, dass die Steine dann aber sehr groß und schwer sein müssen, ansonsten liegen sie irgendwann auf dem Wanderweg. Er schlägt eine Ortsbegehung vor, um zu klären auf wie viel Metern was passieren soll. Die Abbruchkante geht mittlerweile bis auf den Weg.
Laut dem Ausschussvorsitzenden ist beim nächsten Sturm der Weg eventuell ganz verschwunden. Es müssen daher dringend Maßnahmen vor dem nächsten Sturm ergriffen werden.
Alle sind sich einig, dass sich ein Mitarbeiter des Amtes Schlei-Ostsee beim neuen Klimaschutzbeauftragten des Kreises Rendsburg-Eckernförde erkundigen soll, ob es finanzielle Mittel gibt aus denen ein Zuschuss erfolgen könnte.

Zusätzlich erklärt der Ausschussvorsitzende, dass aufgrund der Jahreszeit die Straßen und Schächte voll mit Laub sind. Das beeinträchtigt erheblich den Ablauf der Regenwasserleitungen. Er appelliert an die Bürger der Gemeinde Waabs, das Jeder auf seine Schächte und die Straßen ein Auge hat und für einen reibungslosen Ablauf sorgt.

Zum Schluss berichtet Herr Haller, das wegen der bekannten Reitwegproblematik eine Begehung mit dem Vorsitzenden der EG Reitwege Schwansen geplant ist. Es sollen Gespräche mit den Landwirten durch den Vorsitzenden folgen.  

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Frau Noth-Stöcks erkundigt sich nach dem Kostenrahmen des Kindergartenausbaus.
Laut Aussage des Bürgermeisters sind keine neuen oder weiteren Details bekannt.
Herr Schaldach teilt zu diesem Thema mit, dass auf die Gemeinde Waabs noch weitere Kosten bezüglich des Schliessens des Kindergartens zukommen werden. Es muss die Frage geklärt werden, ob ein normales Schloss eingebaut werden soll oder mit Chipsystem.

Die wählbare Bürgerin Frau Fröhler spricht das Thema "Mitfahrbank" an und die Resonanz dieser Einrichtung.
Laut Herrn Steinacker wurde die Mitfahrbank gut aufgenommen von den Bürgern. Er teilt seine Idee mit, ein Schild zum Umklappen aufzustellen, auf dem ersichtlich ist, ob man Richtung Eckernförde oder Richtung Kappeln mitgenommen werden will.
Frau Brief gibt zu Bedenken, dass es weder in Eckernförde noch in Kappeln eine Mitfahrbank gibt, so dass die Bürger zwar hin, aber nicht wieder zurück kommen.
Herr Schaldach schlägt vor sich bezüglich dieser Angelegenheit einmal bei anderen Gemeinden zu erkundigen wie es dort abläuft.
Frau Noth-Stöcks erklärt, dass vielen älteren Bürgern schon damit geholfen wäre, wenn Sie von der Mitfahrbank bis zur offiziellen Bushaltestelle mitgenommen werden, da dies ein sehr langer Weg ist.  

zu TOP 6. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 6.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 31/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt.
Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten. 

Die Gemeinde Waabs hat daher bereits im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen, sich fachlich durch Dritte beraten zu lassen. Das Büro OLAF wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten. Überdies lässt sich die Gemeinde juristisch beraten. Die fachlichen Stellungnahmen Dritter werden unter dem TOP „Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen“ behandelt.    
Herr Enders vom Planungsbüro OLAF spricht und erläutert kurz die Zusammenhänge zu diesem Thema. Er erklärt, dass das Planungskonzept aufgrund von Änderungen neu ausgelegt werden musste.

Die Gemeinde Waabs hat vier Vorrangsflächen. Eine davon ist bereits bebaut. Es handelt sich dabei um die Fläche, die nach Loose rüber geht.

Es soll eine Stellungnahme für Waabs erstellt werden, die eine weitere Reduktion rechtfertigt. Schwerpunkt soll dabei das Landschaftsbild und der Tourismus sein.

Herr Enders beantwortet abschließend Fragen und gibt zu Bedenken, dass eine Stellungnahme schwierig ist, weil der Plan bei jeder Änderung im Einzelnen für alle geändert werden muss. Darüber hinaus müssen alle angeführten Punkte begründet werden. Die Stellungnahme muss bis 03.01.2018 abgegeben werden.

Das Auschussmitglied Herr Starck schlägt vor den Abstimmungstext zu ergänzen, und ihn an den Abstimmungstext der Beschlussvorlage 34/2018 anzupassen.

Nachdem kontrovers diskutiert wurde, sind sich diesbezüglich alle einig.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Darüber hinaus wird/werden zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeiteten Stellungnahmen eingereicht.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 32/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    
Es gibt keine weiteren Wortbeiträge.

Der Abstimmundstext wird ebenfalls an den Abstimmungstext der Beschlussvorlage 34/2018 angepasst.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Darüber hinaus wird/werden zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeiteten Stellungnahmen eingereicht.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 33/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    
Es gibt keine weiteren Wortbeiträge.

Der Abstimmundstext wird ebenfalls an den Abstimmungstext der Beschlussvorlage 34/2018 angepasst.
  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Darüber hinaus wird/werden zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeiteten Stellungnahmen eingereicht.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 34/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     
Der Bürgermeister berichtet vom Termin beim Amt Schlei-Ostsee. Der Ausgang ist ungewiss.
Als Punkte in der Stellungnahme soll angeführt werden, dass das Verhältnis von Bürgern zu Touristen in der Gemeinde Waabs aussergewöhnlich hoch ist. Dazu kommt, dass Waabs Landschaftsdenkmäler hat, und dass das Landschaftsbild durch weitere Windkraftanlagen erheblich gestört werden würde.

Der Ausschussvorsitzende Herr Haller teilt mit, dass er nicht verstehen kann warum die Interessen des Landes und den Kommunen soweit auseinander gehen. Er hat das Gefühl, das nur Wenige von dem Bau von weiteren Windkraftanlagen profitieren würden. Man muss auf jeden Fall Geld in die Hand nehmen und gegen die Entscheidung des Landes angehen.

Herr Stark erklärt, dass sich das Hinzuziehen eines Fachanwalts jetzt schon gelohnt hat. Es hat eine umfassende Beratung stattgefunden. Es soll auch zu dem Landschaftsrahmenplan eine Stellungnahme abgegeben werden. Das erstellte Schallschutzgutachten ist zwar nicht gerichtsverwertbar, aber aussagekräftig und soll mit angeführt werden.

Frau Fröhler bedankt sich beim Planungsbüro OLAF für das gute Arbeitspapier, dass der Beschlussvorlage 34/2018 beigefügt ist. Nach ihrer Auffassung kann sie nicht verstehen warum nicht als Argument zählt, dass die Gemeinde Waabs ein anerkanntes Erholungsgebiet ist. Der Tourismus würde durch die Pläne des Landes kaputt gemacht. Sie schlägt vor eine Unterschriftensammlung zu starten um die Öffentlichkeit ins Boot zu holen. Eine Umfrage bei den Touristen ist bereits erfolgt.

Laut dem Bürgermeister wären die Arbeitspläne für den Tourismus gefährdet. Waabs muss ein akttraktiver Wohnort (gesunde Wohnverhältnisse) und Urlaubsort bleiben. Im Sommer machen über 15.000 Menschen Urlaub in der Gemeinde Waabs.

Herr Enders vom Planungsbüro OLAF teilt mit, dass Jeder eine Stellungnahme abgeben darf, auch Privatpersonen. Bezüglich des Schallschutzgutachtens erläutert er, dass es in der Stellungnahme keine Rolle spielt, nur in der Baugenehmigung.

Nachdem kontrovers diskutiert wurde, kommt man mehrheitlich zu dem Schluss, dass das Thema Windkraft wahrscheinlich sowieso in 10-15 Jahren nicht mehr aktuell ist, aber bis dahin die Ackerflächen weg sind, und die Böden zerstört.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Darüber hinaus wird/werden zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeiteten Stellungnahmen eingereicht.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 37/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt.

Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.     
Das Ausschussmitglied Herr Starck ist gegen den Vorschlag des Amtes. Er würde die Empfehlung abändern. Zusätzlich teilt er mit, dass beim Landschaftsrahmenplan das Erholungsgebiet falsch abgesteckt und berechnet ist. Es endet nicht an der L 26.

Nach weiteren Wortbeiträgen sind sich alle einig, dass zwei verschiedene Stellungnahmen abgegeben werden sollen.
Das Planungsbüro OLAF soll einen weiteren Auftrag für die Stellungnahme für den Landschaftsrahmenplan erhalten. Die Frist zur Abgabe endet am 28.02.2018.  

Beschluss:
Die Gemeinde Waabs wird durch das Planungsbüro OLAF und den juristischen Fachbeistand eine Stellungnahme erarbeiten lassen und diese fristgemäß einreichen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der SPD-Fraktion Waabs - Gründung einer Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung"
Beschlussvorlage - 45/2018
Die Gemeindevertretung Waabs hat am 19.09.2018 die Aufstellung der Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich beschlossen. Diese Ermittlung wird durch das Planungsbüro B2K durchgeführt.

Zwischenzeitlich ist ein Antrag der SPD-Fraktion (vom 16.09.2018) zur Gründung eines Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" eingegangen.

Der Inhalt des Antrages lautet wie folgt:
Seit Jahren gibt es vermehrt Diskusionen über die wohnbauliche und Gesamt-Entwicklung der Gemeinde Waabs. Man ist mehrheitlich in der letzten Legislaturperiode zum Schluss gekommen, dass
die Gemeinde Waabs nur aktiv mit Bauleitplanung unerwünschten Entwicklungen entgegen steuern kann. Bevor eine Planung jedoch konkret umgesetzt werden kann, ist eine Innenentwicklungspotentialanalyse, sowie eine zukunftsorientierte "Gesamt-Gemeindeentwicklungsplanung" notwendig. Einer baulichen Innenentwicklungspotentialanalyse hat der Bauausschuss mit der Beschlussvorlage 21/2018 einstimmig zugestimmt und eine positive Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben. Um eine Gesamt-Innenentwicklungspotentialanalyse für die Gemeinde Waabs zu erstellen, sollte aus dem Kreis der Gemeindevertreter eine Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" gegründet werden.
Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus interessierten Vertretern jeder Fraktion, soll mögliche Handlungs- und Entwicklungspotentiale aus Sicht der Gemeinde erarbeiten. Eine enge Zusammenarbeit mit unserem Planungsbüro wird angestrebt.

Grundsätzliche Schwerpunkte für eine AG "Gemeindeentwicklung" könnten sein:
• Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde (Ferienhäuser, Campingplätze,... Bedarf für junge
Familien, Senioren...)
• soziale Infrastruktur (öffentliche Gebäude der Gemeinde, Vereine und Verbände, Kirche, Kiga
und Schule, Verkehrsanbindung....)
• Entwicklung von Gewerbe
• Tourismus der Gemeinde

Empfehlung der Verwaltung:
Vorab sollte geprüft werden, inwieweit über die Aktiv Region im Wege der Daseinsvorsorge ein Zuschuss für einen Dorfentwicklungsplan gewährt werden kann.
   
Das Ausschussmitglied Herr Netz spricht und teilt mit warum der Antrag gestellt worden ist. Andere Gemeinden haben in der Vergangenheit versäumt sich die Frage zu stellen wie soll die Gemeinde in der Zukunft aussehen und gestaltet werden. Dies soll der Gemeinde Waabs nicht passieren. Er lädt zu einem Treffen der gewählten Vertreter ein um sich zu beschnuppern.

Es folgen keine weiteren Wortbeiträge.

Als Vertreter aus den einzelnen Fraktionen werden folgende Mitglieder gewählt

Herr Netz und Frau Brief
Herr Stöcken und Herr Starck
Herr Lassen und Herr Wurr  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" zu gründen, bestehend aus zwei Vertretern jeder Fraktion. Ziel ist es, ein Gesamt-Entwicklungskonzept für die Gemeinde Waabs zu erstellen - als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die weitere kommunalpolitische Arbeit, als "roten Faden" für die Gestaltung, Entwicklung und Veränderung der Gemeinde.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag der WGW-Fraktion auf Verbesserung der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 47/2018
Mit datum vom 30.10.2018 wurde durch die WGW-Fraktion ein Antrag auf Verbesserung der Straßenbeleuchtung gestellt, der wie folgt begründet wird:
Die Straßenbeleuchtung im unteren Abschnitt der Dorfstraße in Kleinwaabs (ab Höhe Feuerwehrgerätehaus bis Einmündung Flintholm) ist absolut unzureichend, der Bürgersteig dort liegt total im Dunkeln. Dies trifft auch auf die Beleuchtung am Anfang von Flintholm am Grundstück Nielsen zu. Hier ist die Straßenlaterne sehr kurz bzw. steht hier ungünstig, so dass sie nur sehr wenig Fläche ausleuchtet.    
Nachdem kontrovers diskutiert worden ist, wird der Vorschlag unterbreitet eine Solar-Beleuchtung an der Bushaltestelle Zollhaus Richtung Eckernförde aufzustellen, und die Laterne aus Flintholm nach Seeberg zu versetzen.

Der Bürgermeister erklärt sich bereit diesbezüglich mit einem Techniker Rücksprache zu halten.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Straßenlaterne in der Dorfstraße sowie eine Solar-Beleuchtung an der Bushaltestelle Zollhaus Richtung Eckernförde aufzustellen sowie die frei werdende Laterne in Flintholm nach Seeberg umsetzen zu lassen. Die Energie für diese Straßenlaterne stellt das Ausschussmitglied Herr Juhl kostenlos zur Verfügung.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bau einer Garage für das Jugendfeuerwehrfahrzeug
Beschlussvorlage - 48/2018

Seit einiger Zeit begehrt die Feuerwehr zusätzlichen Stau- und Garagenplatz. Zuletzt hat die Gemeindevertretung das Thema am 12.09.2016 beraten und vertagt. Herr Starck aus Waabs hat sich bereit erklärt, ein Garagengebäude für das Fahrzeug der Jugendfeuerwehr zu spenden. Es handelt sich um ein Blockbohlenholzhaus. Gespräche der Gemeindevertreter haben ergeben, dass man diese äußerst großzügige Spende dankend annehmen möchte. Der zur Verfügung gestellte Vorabzug einer Entwurfszeichnung zeigt die Ansichten und den Grundriss der Garage mit Abmessungen von rund 5,5 m x 6,0 m.

Auch wenn der Hochbau gespendet wird, so müssen alle anderen vor- und nachbereitenden Maßnahmen von der Gemeinde beauftragt und organisiert werden.

  1. Standortbestimmung: Herr Andresen hat alle Ver- und Entsorgungspläne eingeholt und gesichtet.
    Entfernung von Leitungen im Erdreich parallel zum östlichen Giebel des Gebäudes:

    Frischwasser: 1,60 m
    Gas-Hausanschluss: 2,00 m
    Stromanschluss: 2,90 m
    Schmutz und Regenwasser: auch in einem Streifen von 3 m
    Da diese Leitungen nicht überbaut werden dürfen und zudem ein Abstand nach LBO ohnehin einzuhalten ist, wenn nicht direkt angebaut wird, ergibt sich in etwa folgende Lage:
    graphic

  2. Baubeschreibung: Die Wandfarbe ist Bestandteil der Spende. Die Gemeinde muss die Farbe von Wänden und Dach bestimmen. Diese Farben müssen sich der Umgebung anpassen. Es wird vorgeschlagen, die Wände tannengrün zu streichen und die Dachsteine in rot zu wählen.

  3. Erlangen einer Baugenehmigung

    Ein Gebäude für die Feuerwehr ist ein nach LBO ein Sonderbau. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten gestellt werden. Die Statik ist Bestandteil der Spende. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine Prüfstatik verlangt wird. Vorgaben der HFUK sind im Vorwege abzuprüfen.

  4. Gründung: Die Gemeinde muss die Erdarbeiten durchführen und die Fundamente sowie Sohlplatte liefern. Konstruktive Details gilt es abzustimmen.

  5. Montage Hochbau: Mit der Spende ist auch die Gestellung eines Richtmeisters verbunden. Die Montage ist zusammen mit der Jugendfeuerwehr geplant.

  6. Sektionaltor: Die Gemeinde muss das Sektionaltor besorgen und einbauen.

  7. Strom und E-Installation: Die Gemeinde muss aus dem Bestandsgebäude einen Stromanschluss ins Gebäude verlegen und die E-Installation im Garagengebäude herstellen.

  8. Regenwasseranschluss: Die Gemeinde muss den Anschluss der Fallrohre an den RW-Anschlusskanal herstellen.

  9. Auffahrt: Die Auffahrt zur Garage muss befestigt werden. Die Form und das Ausmaß muss die Gemeinde definieren.

Warum werden diese einzelnen Punkten so detailliert aufgeführt? Es soll erkennbar sein, dass der Gemeinde trotz Spende Kosten entstehen werden. Diese schätzt Herr Andresen unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 7 je nach weiterem Eigenleistungsanteil auf insgesamt rund 25.000 – 30.000 €. Ob eine befestigte Auffahrt gebaut werden soll, muss beraten werden. Wenn ja, dann entstehen für diese Leistung je nach Umfang schnell Kosten von 15- 20 Tsd. Euro.       

Der Ausschussvorsitzende Herr Haller schlägt vor den Bau nicht Garage sondern gemeindliches Haus zu nennen. Es würde sich dann um keine bauliche Erweiterung handeln. Bei einer Garage gäbe es weitere bauliche Vorschriften als bei einem Gemeindehaus. Herr Netz begrüsst das Gemeindehaus. So könnte es auch von der Dorfgemeinschaft genutzt werden.

Herr Juhl, der selbst Mitglied bei der Feuerwehr ist, erläutert, das es sinnvoll wäre den Bau an der geplanten Stelle aufzustellen. Seiner Meinung nach wäre dieser Standort ideal. Es müsste sowieso neue Parkfläche geschaffen werden. Zwei vorhandene Löschzüge bedeuten 18 Parkplätze. Es sind derzeit aber nur 5 vorhanden. Des Weiteren ist er der Meinung, dass die Kosten viel zu hoch angesetzt sind. Man benötigt eine Betonplatte, einen Stromanschluss und ein Sektionaltor. Eine Zufahrt ist aus seiner Sicht nicht notwendig, aber eventuell Rasengittersteine.

Frau Noth-Stöcks teilt aus Architektensicht mit, dass es sich bei dem geplanten Bau um einen Sonderbau handelt, der diverse Auflagen nach sich zieht. Der gewählte Standort ist nicht solitär. Sie gibt zu Bedenken, dass Rolltore auch gewartet werden müssen. Darüber hinaus muss die Frage geklärt werden, ob Holz die richtige Alternative ist.

Laut Herrn Starck ist ihm der Standtort relativ egal. Der Bau kann jedoch nur aus Holz gefertigt werden und nicht aus Stein.

Nachdem alle Wortmeldungen gehört worden sind, kommt man zu dem Schluss, dass vorerst nur der Grundsatzbeschluss gefasst wird eine Bauvoranfrage für ein gemeindliches Haus zu stellen. Weitere Absprachen folgen anschliessend.  

Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Bauvoranfrage für eine Garage oberhalb des Zugangs zum Kinderspielplatz zu stellen. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde
Der Bürger Herr Bode äussert sich zu den Tagesordnungspunkten 6.1 bis 7 und teilt seine Meinung zu diesem Thema mit.

Herr Brief erklärt, dass er die Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan sehr gut findet, aber die Argumente auch schon in die erste Stellungnahme hinsichtlich Windkraft mit rein nehmen würde. Herr Starck erklärt, dass dies der Fall ist. Der Fachanwalt hat dazu geraten.

Eine weitere Bürgerin kommt noch einmal auf das Thema Umweltschutz zu sprechen und den Reit- und Wanderweg in Langholz. Es ist nicht nachvollziehbar warum die Untere Naturschutzbehörde die Meinung vertritt, dass die Ostsee nimmt und an anderer Stelle gibt. Der Schaden ist erst durch den künstlich angelegten Strand entstanden.

Als letzter Beitrag erkundigt sich ein Bürger nach dem Dach vom neuen Kindergarten. Er möchte wissen warum ein Blechdach gewählt wurde und keine roten Ziegel wie bei der Kirche.

Der Ausschussvorsitzende erläutert daraufhin, dass das Blechdach statische Gründe hat. Es wurde im Vorwege darüber abgestimmt. Hinzu kommt, dass sich die Neigung des Daches nicht für Ziegel eignet.  


Christin Rosendahl  Heinz Haller 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende/r