Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heinz Haller |
wählbare Bürgerin Ursula Fröhler |
wählbarer Bürger Thomas Luplow |
Ausschussmitglied Christian Netz |
stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks |
Ausschussmitglied Heiko Starck |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
Bürgermeister Udo Steinacker |
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
stellv. Mitglied Lothar Schaldach |
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp |
stellv. Mitglied Hajo Wurr |
Protokollführer/in Bärbel Schiewer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen |
6. | Verlegung einer Fällmitteldosierleitung auf der Kläranlage Waabs 2020 |
Beschlussvorlage - 29/2019 | |
7. | Zustand Zaun in Langholz am Strand |
Beschlussvorlage - 30/2019 | |
8. | Sanierung des Oberlichtes im Kindergarten "Altbau" |
Beschlussvorlage - 34/2019 | |
9. | Asphaltdeckenerneuerungen an Gemeindestraßen 2020 |
Beschlussvorlage - 31/2019 | |
10. | Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Anlegen von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Grünflächen |
Beschlussvorlage - 36/2019 | |
11. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandende Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Anlegen von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Grünflächen" wird als Punkt 10 der öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte aufgenommen. Die Einwohnerfragestunde verschiebt sich damit auf TOP 11. Bürgermeister Steinacker bittet eine Vertragsangelegenheit in die Tagesordnung als nicht öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Dieser wird zu TOP 12.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
|
zu TOP 5. | Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen |
|
zu TOP 6. | Verlegung einer Fällmitteldosierleitung auf der Kläranlage Waabs 2020 |
Beschlussvorlage - 29/2019 Im Klärprozess wird auf der Kläranlage Waabs Eisen-III-Chlorid in den Abwasserstrom zur Fällung von Phosphat eindosiert. Gemäß Bauplan und ursprünglicher Planung findet die Dosierung in einem Schacht vor dem Phosphatfällungsteich statt. Im Winterbetrieb wird dieses auch so praktiziert. Im Sommerbetrieb hat sich schon zu Zeiten von Herrn Goldschmidt herausgestellt, dass die Fällung besser in der technischen Belebung funktioniert. Er hat damals schon vom Fällmitteltank hinter dem Betriebsgebäude einen "Gartenschlauch" durch einen Kabelzugkanal Richtung technischer Belebung verlegt. Dieser Schlauch ist mit den Jahren porös geworden und wird kurzfristig provisorisch ausgetauscht. Sollte das hochkorrosive Fällmittel im Kabelzugkanal austreten, würde damit wahrscheinlich ein hoher Schaden einhergehen. Da die Fällmittelleitung den Normen nach doppelwandig sein muss, soll der neue Schlauch nur ein Provisorium sein. Um eine ordnungsgemäße dauerhafte Leitungsform zu erhalten, sollte die Leitung doppelwandig auf direktem Wege zur Belebung erdverlegt werden. Dazu müsste ein Leitungsgraben durch Pflaster und Asphalt hin zur Belebung hergestellt werden. Der Aufwand wird mit 7- bis 8-Tsd. Euro abgeschätzt. |
Auf Anfrage von Bauausschussmitglied Wilke, warum die zu verlegende Leitung nicht den gleichen Verlauf wie die jetzige Leitung erhalten kann, verweist der Bauausschussvorsitzende auf die eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, die eine größere Dimensionierung der Leitung mit entsprechenden Verlegemaßnahmen fordern.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die Fällmittelleitung in 2020 ordnungsgemäß zu verlegen. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Zustand Zaun in Langholz am Strand |
Beschlussvorlage - 30/2019 Der Zaun zwischen Fahrbahn und Strandwall sowie zwischen Gehweg und Parkplatz in Langholz macht einen maroden und ungepflegten Eindruck. Einige Bretter und Pfosten sind morsch und müssten ausgetauscht werden. Um wieder ein gepflegtes Aussehen herzustellen, müsste die abblätternde Farbe abgeschliffen und ein neuer Anstrich aufgetragen werden. Da eine solche Maßnahme wohl durch den Bauhof mangels Kapazität nicht leistbar ist, wird die Beratung über eine Vorgehensweise in den Gremien der Gemeinde angeregt. Der Zaun wurde wohl vor Jahren mal errichtet, um Gefahrensituationen durch quer laufende Kinder, das unkontrollierte Betreten des Strandwalls und das unkontrollierte Befahren sowohl des Parkplatzes als auch des Strandwalls zu vermeiden. Ob diese Gefahren heute noch vorherrschen und ob ein Zaun heute überhaupt noch erforderlich ist, möge die Gemeinde bewerten. Aus technischer Sicht sollte zwischen Gehweg und Parkplatz jedenfalls ein Hindernis erhalten bleiben, da der den Gehweg begrenzende Betonrasenbordstein nicht zum Überfahren taugt. Sofern das Erfordernis bestätigt wird, kann überlegt werden, ob:
Wenn kein Zaun für notwendig erachtet wird, könnte er ersatzlos demontiert werden. In folgendem Plan sind die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke "privat / Land / Gemeinde" vermerkt: |
Innerhalb des Bauausschusses wird rege über das Für und Wider der unterschiedlichen Verfahrensweisen diskutiert. Letztendlich sind sich die Mitglieder darüber einig, dass weiterhin eine Abgrenzung zur Fahrbahn aus Gründen der Sicherung aller Verkehrsteilnehmer erforderlich ist. Die notwendigen Arbeiten zum Erhalt bzw. zur Ausbesserung der Zäune sollen durch den Bauhof getätigt werden.
|
Beschluss: Die Abgrenzungen zum Parkplatz und zum Strand werden durch den Bauhof instandgesetzt. Schadhafte Bestandteile werden ausgetauscht und ein grüner Lackanstrich soll aufgetragen werden.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Sanierung des Oberlichtes im Kindergarten "Altbau" |
Beschlussvorlage - 34/2019 Schon vor dem Anbau an den Kindergarten bereitete das große Oberlicht bei bestimmten Wetterlagen bisweilen Sorge. Es kam immer mal zu Leckagen. Ein genauer Mangel konnte aber nie genau als Ursache festgestellt werden. Neben den Leckagen sind die Scheiben blind, d.h. das dämmende Gas im Scheibenzwischenraum ist unlängst entwichen. Zuletzt waren die Leckagen im Frühjahr zu heftig, so dass erneut von innen und außen eine Überprüfung durchgeführt wurde. Mehrere Fachfirmen haben eine Stellungnahme abgegeben. Der Glaser erklärt, dass er am Bestandsoberlicht keine Veränderungen vornehmen darf, weil sich die Normen für Überkopfverglasung geändert haben. Die maximale Scheibengröße ist begrenzt und die statischen Anforderungen haben sich verschärft. Daher wurde ein Schlosser gebeten, eine Lösung anzubieten. Tatsächlich hat er festgestellt, dass die flache Dachneigung gepaart mit einer mangelhaften Wasserführung zu einer Hinterläufigkeit in der Konstruktion führt. Er schlägt vor, die vorhandene Konstruktion durch ergänzende Riegel zu verstärken und die Verglasung zu erneuen. In diesem Zusammenhang würde dann die Wasserführung vernünftig hergestellt. Die Kosten belaufen sich auf rund 5.500 €. Ein komplettes, neues Oberlicht kostet ein Vielfaches.
|
Auf die Nachfrage, warum diese Maßnahme nicht im Zusammenhang mit dem Anbau/Sanierung Kindergarten bedacht bzw. durchgeführt wurde, erläutert der Bauausschussvorsitzende, dass angenommen wurde, dass der Schaden bereits durch die durchgeführten Kleinmaßnahmen behoben worden sei. Im Laufe der Diskussion wurde festgestellt, dass im Haushaltsplan der Gemeinde keine Haushaltsstelle für laufende Unterhaltungskosten für die kommunalen Liegenschaften existiert. Im Rahmen der Haushaltsplanung ist daher zu prüfen, ob eine solche für den kommenden Haushalt eingerichtet werden soll.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die Sanierung des Oberlichtes vorzunehmen. Erforderliche Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Asphaltdeckenerneuerungen an Gemeindestraßen 2020 |
Beschlussvorlage - 31/2019 Die Gemeinde hat im Rahmen einer Wegebereisung Handlungsbedarf an verschiedenen Straßenoberflächen festgestellt. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen eine Liste mit Straßenabschnitten gegeben und um jeweilige Kostenschätzungen für Sanierungen der Oberflächen gebeten. Dabei wurden auch die jeweiligen Streckenabschnitte in Meterangaben definiert. Dadurch, dass die weiterführenden Straßen teilweise auch erneuerungsbedürftig sind, wird die Definition des Endes einer Sanierungsstrecke für Außenstehende wahrscheinlich unverständlich erscheinen. Herr Andresen hat zur Beurteilung des vorhandenen Asphaltober- und Unterbaus sowie Untergrundes in Absprache mit dem Bürgermeister Bohrkerne aus den Straßen entnehmen und analysieren lassen. Als Dienstleister wurde nach einer Preisanfrage das namhafte Asphalt-Labor aus Wahlstedt gewählt. Die Ergebnisse nebst der Sanierungsempfehlungen wurden den folgenden Ausführungen zu Grunde gelegt. Herr Andresen hat bei jedem einzelnen Straßenabschnitt jeweils eine Baustelleneinrichtung kalkuliert. Möglicherweise fällt diese moderater aus, wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden, möglicherweise werden diese Kosten höher ausfallen, wenn nur eine oder einzelne Maßnahmen umgesetzt werden. Da die Untersuchungsbefunde und Sanierungsempfehlungen des Asphaltlabors sowie die Kostenschätzungen von Herrn Andresen je Straße insgesamt 8 bis 10 Seiten füllen und sich somit rund 45 Seiten ergeben, wurde auf eine Versendung dieser Unterlagen als Anlage zur Vorlage verzichtet. Gerne können die Unterlagen vor den Sitzungen von Gemeindevertretern per Mail bei Herrn Andresen abgefordert werden.
Das Ergebnis der Bohrkernanalyse zeigt zwei verschieden starke Asphaltoberbaustärken. Während im vorderen Bereich 17 cm vorhanden sind (aufgeweiteter Bereich an der L26) , sind im schmaler werdenden Bereich nur noch 10 cm vorhanden. Daher ergibt sich auch eine differenzierte Sanierungsempfehlung . Vorne wird empfohlen 9 cm herauszufräsen und in zwei Lagen wieder einzubauen. Weiterführend wird der Hocheinbau in zwei Lagen empfohlen. Der Kanalzustandsplan zeigt keine Schäden am Kanal. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 50.000 €.
Das Ergebnis der Bohrkernanalyse und auch das Schadensbild belegen, dass der Unterbau- und grund insbesondere auf der westlichen Seite der Straße nicht besonders tragfähig sind. Daher wird als Sanierungsempfehlung ein Vollausbau empfohlen, d.h. den Asphaltoberbau komplett auszubauen, den nicht tragfähigen Unterbau und –untergrund auszutauschen und einen neuen Asphaltoberbau einzubauen. Die Kostenschätzung endet mit einer Summe von rund 39.000 €. Gemeindliche Abwasserkanäle liegen in dieser Straße nicht. Um am Markt besonders wirtschaftliche Preise zu erzielen, können die Maßnahmen in eine kreisweite Ausschreibung beim W2-Ingenieurbüro aufgenommen werden. Infolge der Vielzahl der kommunalen Bauprojekte muss die Bauabteilung des Amtes für die Umsetzung der Maßnahmen möglicherweise insbesondere bei der Bauleitung Unterstützung durch ein Ingenieurbüro einholen. Zusammenfassung:
Summe aller Kostenschätzungen: 336.500 € Haushaltslage der Gemeinde mit Zahlen zum Stand 31.12.2018:
|
In einer regen Diskussion werden unterschiedliche Prioritäten für die Asphaltdeckenerneuerungen innerhalb des Bauausschusses deutlich. Dabei wird zum einen der Grad der Beschädigung zum anderen die Frequentierung der Straßen sowie Innenbereich vor Außenbereich zu Grunde gelegt. Letztendlich sollen die Maßnahmen in den Jahre 2020 und 2021 durchgeführt werden. Es ist zu prüfen, ob die Ausschreibung in zwei Losen durchgeführt werden kann. Welcher Straßenzug in welchem Jahr vorgenommen werden soll, ist nach der Ausschreibung festzulegen.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, folgende Maßnahmen 2020 und 2021 umzusetzen.
Summe aller Kostenschätzungen: 336.500 € Die geschätzten Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Haushalt 2020 und 2021 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Anlegen von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Grünflächen |
Beschlussvorlage - 36/2019 Der starke Rückgang von Insekten und Vögeln in unserer Landschaft ist unstrittig und Anlass zur Sorge. Eine Ursache hierfür ist der Rückgang blühender Wiesen. Viele Grünflächen im Besitz der Gemeinde werden regelmäßig gemäht, wodurch die Artenvielfalt auf diesen Flächen sehr eingeschränkt wird. Um hier gegenzusteuern, sollte die Gemeinde Waabs möglichst viele, geeignete Grünflächen als Blühwiesen anlegen. Außer für den Erhalt der Artenvielfalt leistet diese Maßnahme auch einen Beitrag zur touristischen Attraktivität der Gemeinde Waabs. Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen sollen die Arbeiten wie Bodenbearbeitung und Einsaat von einer Fachfirma ausgeführt werden. Die spätere Pflege kann vom Bauhof geleistet werden. Als Budget für diese Maßnahme sollen im Jahr 2019 und 2020 eweils 3.500.- € bereitgestellt werden, nämlich die Summe, die die Gemeinde durch die Nichtteilnahme an der Klimaschutzagentur des Kreises einspart.
|
Die Bauausschussmitglieder sind sich über die Annahme des gestellten Antrages einig. Beispielhaft wird bereits das Flarak-Gelände genannt. Denkbar wären auch die Anlage einer Obstwiese bzw. Pflanzungen von Einzelbäumen. Gemeindevertreter Wurr erläutert, dass es sich um sehr anspruchsvolle Pflanzen handelt. Um ein positives Ergebnis zu erzielen, sind entsprechende Bodenverhältnisse vorzuhalten. Diese sind bestenfalls durch Maschinen, zumindest durch Bearbeitung mit Kleingeräten zu erzielen. Daher gibt er zu bedenken, dass aufgrund einer solchern Bearbeitung die Flächen nicht zu klein gewählt werden sollten. Vorschläge für mögliche Flächen sind für die nächste Bauausschusssitzung vorzubereiten. Diese wären dann mit der zu beauftragenden Fachfirma abzustimmen, um die Maßnahme umzusetzen.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen: Die Gemeinde ermittelt geeignete, gemeindeeigene Grünflächen, um diese durch eine Fachfirma als Blühwiesen/Obstwiesen anlegen zu lassen. Eine Fachfirma wird in 2019 und den jeweiligen Folgejahren für 3.500.-€ brutto entsprechend beauftragt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
|
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandende Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Die Bekanntgabe entfällt, da keine Bürgerinnen und Bürger anwesend sind.
|
Bärbel Schiewer | Heinz Haller |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzende/r |