N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 09.09.2019.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heinz Haller
wählbare Bürgerin Ursula Fröhler
wählbarer Bürger Thomas Luplow
Ausschussmitglied Christian Netz
stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Heiko Starck
Ausschussmitglied Klaus Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
stellv. Mitglied Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
stellv. Mitglied Hajo Wurr
Protokollführer/in Bärbel Schiewer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
6. Verlegung einer Fällmitteldosierleitung auf der Kläranlage Waabs 2020
  Beschlussvorlage - 29/2019
7. Zustand Zaun in Langholz am Strand
  Beschlussvorlage - 30/2019
8. Sanierung des Oberlichtes im Kindergarten "Altbau"
  Beschlussvorlage - 34/2019
9. Asphaltdeckenerneuerungen an Gemeindestraßen 2020
  Beschlussvorlage - 31/2019
10. Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Anlegen von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Grünflächen
  Beschlussvorlage - 36/2019
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandende Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Anlegen von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Grünflächen" wird als Punkt 10 der öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte aufgenommen. Die Einwohnerfragestunde verschiebt sich damit auf TOP 11.
Bürgermeister Steinacker bittet eine Vertragsangelegenheit in die Tagesordnung als nicht öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Dieser wird zu TOP 12. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Für die Baugebiete in der Gemeinde wurden seinerzeit zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft entsprechende Ausgleichsflächen ausgewiesen. Das Aussehen dieser Flächen ist nicht einheitlich, sondern kann durchaus unterschiedlich festgelegt sein. Im Rahmen eines Ortstermins durch die Gemeinde wurden bereits einige der Flächen in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass einige Bereiche rechtswidrig einer anderen "Nutzung" zugeführt wurden, als im Bebauungsplan festgesetzt. Diese Überprüfung soll im Winterhalbjahr fortgeführt werden. Im Anschluss sollen die Eigentümer aufgefordert werden, den ursprünglich festgesetzten Zustand wiederherzustellen.
  • Des Weiteren stellt er klar, dass Klärschlamm innerhalb von zwei Tagen ausgebracht werden muss, eine längere Lagerung ist nicht zulässig. In diesem Zusammenhang weist Gemeindevertreter Wurr darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ein Ausbringen von Klärschlamm verboten ist. Der Bürgermeister ergänzt dazu, dass Teilbereiche der Gemeinde Waabs als Wasserschongebiet eingestuft sind, eine bereits beantragte Höhereinstufung zu einem Wasserschutzgebiet wurde aufgrund der stark kalkhaltigen Bodenbeschaffenheit nicht gewährt.

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen
  • Ausschussmitglied Noth-Stöcks bemängelt den Zustand der Banketten entlang der Gemeindestraße zwischen Langholz und Lehmberg und fragt an, ob die erforderlichen Ausbesserungen als Leistung der Gemeindearbeiter erledigt werden können. Der Bürgermeister erklärt, dass es sich tatsächlich um ein größeres Problem handelt, was auch als Nachgang der Glasfaserverlegung anzusehen ist. Zwecks Bestandsaufnahme der Schäden hat eine Rundfahrt zwischen ihm und dem Unternehmer stattgefunden. Der Auftrag für die erforderlichen Arbeiten, die mit 17.000 € betitelt wurden, ist bereits erteilt. Aufgrund der großen Auslastung der Firma, können diese jedoch nicht mehr in dieser Saison erledigt werden.
  • Ausschussmitglied Fröhler erkundigt sich nach dem beantragten Zuschuss der OstseeFjordSchlei GmbH. Der Bürgermeister dankt dabei Frau Jana Blaas, die bei der Antragstellung Hilfe geleistet hat. Es werden 20.000 € bereitgestellt. Dafür soll ein Spielschiff installiert und zwei Bänke und eine Liege aufgestellt werden. Des Weiteren werden Möglichkeiten geschaffen, Auskünfte zu Flora und Fauna am Strand einzuholen.
  • Herr Haller berichtet von einem Treffen aller Beteiligten des Anbaus/Sanierung des Kindergartens in Kleinwaabs. Grund ist der Fußboden im Eingangsbereich mit roten Fliesen und breiten, tiefen und weißen Fugen. Es hat sich durch die Benutzung gezeigt, dass diese Ausführung bereits jetzt unansehnlich ist und einen erheblichen Reinigungsaufwand mit sich bringt. Vorgeschlagen wird daher ein Belag aus Vinyl, der auf den jetzigen Boden aufgebracht werden würde. Kosten dafür würden vom Architekten/Planungsbüro übernommen. Die Leiterin des Kindergartens soll dabei die bevorzugte Variante auswählen.
    Frau Noth-Stöcks weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht angehen könne, auf einen gerade ein halbes Jahr alten Bodenbelag, einen zweiten aufzubringen. Sie fragt nach der Gewährleistung, bzw. nach einer Abnahme der Gewerke. Diese wurden anscheinend nicht durchgeführt, Probleme wurden zwar angesprochen, jedoch nicht schriftlich in Form von Protokollen festgehalten.
    Ausschussmitglied Stark ergänzt, dass keine Kompromisse eingegangen werden dürfen. Der Architekt müsse in Verantwortung gezogen werden.
    Der Bürgermeister bittet die Verwaltung zu prüfen, wer gemäß Architektenvertrag als Ansprechpartner zur Lösung des Problems heranzuziehen ist.
  • Ausschussmitglied Netz weist auf darauf hin, dass das Buswartehäuschen in Hohlgrund (Zollhaus) marode Bauteile aufweist, wodurch die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann.. Der Gemeindearbeiter soll prüfen, ob diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.
  • Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeindevertretung die Bauleitplanung vorantreiben will, um weitere Möglichkeiten für Bauwillige in Waabs zu schaffen. Daher soll das Thema in der Amtsverwaltung mit dem Planungsbüro B2K aus Kiel und den Fraktionsvorsitzenden erörtert werden.
  • Bezüglich des Wander-, Rad- und Reitweges um das Bundeswehrgelände hat es bereits Gespräche mit dem Eigentümer des Campingplatzes, Herrn Niedorf, gegeben. Dieser ist mit der Querung über den Campingplatz durch Wanderer und Fahrradfahrer einverstanden, Reiter seien jedoch dort nicht erwünscht. Diese müssen die Umgehung über den Acker nehmen.
  • Die Gemeinde Waabs ist im Rahmen des Kanalschleusenbaus zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Grund ist das vorhandene Riff vor Booknis, dass durch Abbruchmaterial des Schleusenbaus erweitert werden soll.

zu TOP 6. Verlegung einer Fällmitteldosierleitung auf der Kläranlage Waabs 2020
Beschlussvorlage - 29/2019

Im Klärprozess wird auf der Kläranlage Waabs Eisen-III-Chlorid in den Abwasserstrom zur Fällung von Phosphat eindosiert. Gemäß Bauplan und ursprünglicher Planung findet die Dosierung in einem Schacht vor dem Phosphatfällungsteich statt. Im Winterbetrieb wird dieses auch so praktiziert. Im Sommerbetrieb hat sich schon zu Zeiten von Herrn Goldschmidt herausgestellt, dass die Fällung besser in der technischen Belebung funktioniert. Er hat damals schon vom Fällmitteltank hinter dem Betriebsgebäude einen "Gartenschlauch" durch einen Kabelzugkanal Richtung technischer Belebung verlegt. Dieser Schlauch ist mit den Jahren porös geworden und wird kurzfristig provisorisch ausgetauscht. Sollte das hochkorrosive Fällmittel im Kabelzugkanal austreten, würde damit wahrscheinlich ein hoher Schaden einhergehen. Da die Fällmittelleitung den Normen nach doppelwandig sein muss, soll der neue Schlauch nur ein Provisorium sein. Um eine ordnungsgemäße dauerhafte Leitungsform zu erhalten, sollte die Leitung doppelwandig auf direktem Wege zur Belebung erdverlegt werden. Dazu müsste ein Leitungsgraben durch Pflaster und Asphalt hin zur Belebung hergestellt werden.

Der Aufwand wird mit 7- bis 8-Tsd. Euro abgeschätzt.

Auf Anfrage von Bauausschussmitglied Wilke, warum die zu verlegende Leitung nicht den gleichen Verlauf wie die jetzige Leitung erhalten kann, verweist der Bauausschussvorsitzende auf die eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, die eine größere Dimensionierung der Leitung mit entsprechenden Verlegemaßnahmen fordern.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Fällmittelleitung in 2020 ordnungsgemäß zu verlegen. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereit gestellt.  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zustand Zaun in Langholz am Strand
Beschlussvorlage - 30/2019

Der Zaun zwischen Fahrbahn und Strandwall sowie zwischen Gehweg und Parkplatz in Langholz macht einen maroden und ungepflegten Eindruck. Einige Bretter und Pfosten sind morsch und müssten ausgetauscht werden. Um wieder ein gepflegtes Aussehen herzustellen, müsste die abblätternde Farbe abgeschliffen und ein neuer Anstrich aufgetragen werden.

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Da eine solche Maßnahme wohl durch den Bauhof mangels Kapazität nicht leistbar ist, wird die Beratung über eine Vorgehensweise in den Gremien der Gemeinde angeregt.

Der Zaun wurde wohl vor Jahren mal errichtet, um Gefahrensituationen durch quer laufende Kinder, das unkontrollierte Betreten des Strandwalls und das unkontrollierte Befahren sowohl des Parkplatzes als auch des Strandwalls zu vermeiden. Ob diese Gefahren heute noch vorherrschen und ob ein Zaun heute überhaupt noch erforderlich ist, möge die Gemeinde bewerten. Aus technischer Sicht sollte zwischen Gehweg und Parkplatz jedenfalls ein Hindernis erhalten bleiben, da der den Gehweg begrenzende Betonrasenbordstein nicht zum Überfahren taugt. Sofern das Erfordernis bestätigt wird, kann überlegt werden, ob:

  • der vorhandene Zaun durch einen Maler / Tischler saniert wird, oder

  • der Zaun durch einen neuen Zaun ersetzt wird. Bei dieser Entscheidung sollte die Pflegeleichtigkeit eine Rolle spielen. Ein Doppelstabmattenzaun würde vielleicht zu technisch aussehen. Daher wird als eine Idee die Montage von , metallischen, nichtrostenden Pollern mitgegeben. Zwischen diesen ließe sich ggf. eine Kette spannen. Somit könnte entweder das Querfahren und / oder das Querlaufen weiter unterbunden werden. Würde man den alten Holzzaun demontieren und fachgerecht entsorgen lassen, alle 2,50 m einen Poller in ein kleines Betonfundament stellen und eine Kette spannen, würden die Kosten rund 100 €/m betragen (ein Kostenvoranschlag eines Schlossers liegt vor). Entlang des Parkplatzes ist die Front 95 m und entlang des Strandwalls weiter 130 m lang.

    Beispielfoto
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  • Oder alles so bleibt wie es ist.

Wenn kein Zaun für notwendig erachtet wird, könnte er ersatzlos demontiert werden.

In folgendem Plan sind die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke "privat / Land / Gemeinde" vermerkt:

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Innerhalb des Bauausschusses wird rege über das Für und Wider der unterschiedlichen Verfahrensweisen diskutiert. Letztendlich sind sich die Mitglieder darüber einig, dass weiterhin eine Abgrenzung zur Fahrbahn aus Gründen der Sicherung aller Verkehrsteilnehmer erforderlich ist. Die notwendigen Arbeiten zum Erhalt bzw. zur Ausbesserung der Zäune sollen durch den Bauhof getätigt werden.  

Beschluss:
Die Abgrenzungen zum Parkplatz und zum Strand werden durch den Bauhof instandgesetzt. Schadhafte Bestandteile werden ausgetauscht und ein grüner Lackanstrich soll aufgetragen werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung des Oberlichtes im Kindergarten "Altbau"
Beschlussvorlage - 34/2019
Schon vor dem Anbau an den Kindergarten bereitete das große Oberlicht bei bestimmten Wetterlagen bisweilen Sorge. Es kam immer mal zu Leckagen. Ein genauer Mangel konnte aber nie genau als Ursache festgestellt werden. Neben den Leckagen sind die Scheiben blind, d.h. das dämmende Gas im Scheibenzwischenraum ist unlängst entwichen.
Zuletzt waren die Leckagen im Frühjahr zu heftig, so dass erneut von innen und außen eine Überprüfung durchgeführt wurde. Mehrere Fachfirmen haben eine Stellungnahme abgegeben. Der Glaser erklärt, dass er am Bestandsoberlicht keine Veränderungen vornehmen darf, weil sich die Normen für Überkopfverglasung geändert haben. Die maximale Scheibengröße ist begrenzt und die statischen Anforderungen haben sich verschärft. Daher wurde ein Schlosser gebeten, eine Lösung anzubieten. Tatsächlich hat er festgestellt, dass die flache Dachneigung gepaart mit einer mangelhaften Wasserführung zu einer Hinterläufigkeit in der Konstruktion führt. Er schlägt vor, die vorhandene Konstruktion durch ergänzende Riegel zu verstärken und die Verglasung zu erneuen. In diesem Zusammenhang würde dann die Wasserführung vernünftig hergestellt.
Die Kosten belaufen sich auf rund 5.500 €. Ein komplettes, neues Oberlicht kostet ein Vielfaches.  
Auf die Nachfrage, warum diese Maßnahme nicht im Zusammenhang mit dem Anbau/Sanierung Kindergarten bedacht bzw. durchgeführt wurde, erläutert der Bauausschussvorsitzende, dass angenommen wurde, dass der Schaden bereits durch die durchgeführten Kleinmaßnahmen behoben worden sei.
Im Laufe der Diskussion wurde festgestellt, dass im Haushaltsplan der Gemeinde keine Haushaltsstelle für laufende Unterhaltungskosten für die kommunalen Liegenschaften existiert. Im Rahmen der Haushaltsplanung ist daher zu prüfen, ob eine solche für den kommenden Haushalt eingerichtet werden soll.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Sanierung des Oberlichtes vorzunehmen. Erforderliche Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Asphaltdeckenerneuerungen an Gemeindestraßen 2020
Beschlussvorlage - 31/2019

Die Gemeinde hat im Rahmen einer Wegebereisung Handlungsbedarf an verschiedenen Straßenoberflächen festgestellt. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen eine Liste mit Straßenabschnitten gegeben und um jeweilige Kostenschätzungen für Sanierungen der Oberflächen gebeten. Dabei wurden auch die jeweiligen Streckenabschnitte in Meterangaben definiert. Dadurch, dass die weiterführenden Straßen teilweise auch erneuerungsbedürftig sind, wird die Definition des Endes einer Sanierungsstrecke für Außenstehende wahrscheinlich unverständlich erscheinen.

Herr Andresen hat zur Beurteilung des vorhandenen Asphaltober- und Unterbaus sowie Untergrundes in Absprache mit dem Bürgermeister Bohrkerne aus den Straßen entnehmen und analysieren lassen. Als Dienstleister wurde nach einer Preisanfrage das namhafte Asphalt-Labor aus Wahlstedt gewählt. Die Ergebnisse nebst der Sanierungsempfehlungen wurden den folgenden Ausführungen zu Grunde gelegt. Herr Andresen hat bei jedem einzelnen Straßenabschnitt jeweils eine Baustelleneinrichtung kalkuliert. Möglicherweise fällt diese moderater aus, wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden, möglicherweise werden diese Kosten höher ausfallen, wenn nur eine oder einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.

Da die Untersuchungsbefunde und Sanierungsempfehlungen des Asphaltlabors sowie die Kostenschätzungen von Herrn Andresen je Straße insgesamt 8 bis 10 Seiten füllen und sich somit rund 45 Seiten ergeben, wurde auf eine Versendung dieser Unterlagen als Anlage zur Vorlage verzichtet. Gerne können die Unterlagen vor den Sitzungen von Gemeindevertretern per Mail bei Herrn Andresen abgefordert werden.

  1. "Neuschlag" von Gartenstraße bis Straße Hülsenhain:

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    Zuletzt hat die Gemeindevertretung am 19.11.2018 über eine mögliche Sanierung der Oberfläche beraten. Seinerzeit wurde kein Beschluss zur Sanierung gefasst. In der zugehörigen Beschlussvorlage wurden die Baukosten auf rund 85.000 € geschätzt. Heute schätzt Herr Andresen die Kosten auf Grundlage der Bohrkernanalysen und der Sanierungsempfehlung des Asphalt-Labors auf rund 107.500 €. Die Mehrkosten beruhen darauf, dass die Sanierungsempfehlung etwas umfangreicher sind als die Annahmen von Herrn Andresen aus 2018. Zudem hat Herrn Andresen den Bau einer Wasserführung in Form einer Muldensteinrinne und/oder Rasengittersteinen im Gefällebereich "Neuschlag 5 – 7" vorgesehen. Dort kommt es bei näherem Hinsehen zu Ausspülungen der Bankette. Insbesondere nach einer Sanierung der Straße wird es schwierig sein, das neue Bankettmaterial zum Halten zu bekommen.



  2. "An der Wurth" in Klein Waabs

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    Das Ergebnis der Bohrkernanalyse ergibt in der Sanierungsempfehlung eindeutig eine Komplettsanierung von Unterbau und Oberbau. D.h. der komplette Asphalt muss nebst des darunterliegenden, nicht frostsicheren Bodens ausgebaut werden. Anschließend müssen die Schichten neu eingebaut werden. Das Schadensbild lässt dieses Erfordernis bei genauerem Hinsehen auch vermuten.
    Zieht man zusätzlich den Kanalzustandsplan aus dem Kanalkataster zu Rate, kommt man zu der schnellen Erkenntnis, dass eine Sanierung der Straßenoberfläche erst Sinn macht, wenn die Kanäle saniert wurden. Alle rot und gelb markierten Kanäle sind stark sanierungsbedürftig.
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    Daher empfiehlt Herr Andresen für diese Straße, zunächst ein Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Kostenschätzung für die Kanalsanierung zu beauftragen. Da damit die Öffnung der Straßenoberfläche einhergehen wird, können parallel dann auch gleich die Sanierungskosten der Straßenoberfläche mit ermittelt werden.


  3. "Seestraße" Großwaabs

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    Das Ergebnis der Bohrkernanalyse ergibt die Sanierungsempfehlung einer reinen Deckenerneuerung. Der Straßenoberbau gestattet ein Abfräsen der obersten 3 – 4 cm mächtigen Deckschicht und anschließend ein Aufbringen einer neuen 4 cm Asphaltdecke. Bei dieser Bauweise ist allerdings nie auszuschließen, dass einzelne Risse sich schon nach wenigen Jahren wieder in der neuen Decke einstellen. Diese müssten dann sofort vergossen werden.
    Nördlich der Grundstücke 24-32 wurde der Einbau von Rasengittersteinen als Kantenschutz vorgesehen. Die Entwässerung muss über eine Mulde wieder ermöglicht werden. Vorhandene Markierungen würden wieder neu hergestellt.
    In die Kostenschätzung wurde auch die Erneuerung der Asphaltdecke des Gehweges auf der südlichen Straßenseite einbezogen. Sie endet für den Straßenbau mit 117.500 €.
    Der Kanalzustandsplan zeigt wenige Schäden am Kanal, die ein baldige Sanierung erfordern. Um für deren Sanierung im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung eine Kostenmarke zu berücksichtigen, sind in der Schätzung 15.000 € aufgenommen worden.
    Auf dem Weg zum Campingplatz Booknis befindet sich eine Asphalthebung. Ursache kann Wurzeldruck oder auch ein sich hebender Stein sein. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten, für diese Stelle einen Abhilfevorschlag zu unterbreiten. Dieses sei in Zusammenhang mit Sowieso-Maßnahmen in Waabs getan. Es sollte der Asphaltbereich herausgefräst, der Unterbau- und grund überprüft und ausgetauscht sowie neuer Asphalt eingebaut werden. Die Kosten werden im Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen auf rund 7.500 € geschätzt.
    Insgesamt werden die zusammengehörigen Kosten geschätzt auf rund 140.000 €.





  4. "Aschenberg" Kleinwaabs

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Das Ergebnis der Bohrkernanalyse zeigt zwei verschieden starke Asphaltoberbaustärken. Während im vorderen Bereich 17 cm vorhanden sind (aufgeweiteter Bereich an der L26) , sind im schmaler werdenden Bereich nur noch 10 cm vorhanden. Daher ergibt sich auch eine differenzierte Sanierungsempfehlung . Vorne wird empfohlen 9 cm herauszufräsen und in zwei Lagen wieder einzubauen. Weiterführend wird der Hocheinbau in zwei Lagen empfohlen.

Der Kanalzustandsplan zeigt keine Schäden am Kanal.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 50.000 €.

  1. "Rothensander Weg " in Ludwigsburg

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Das Ergebnis der Bohrkernanalyse und auch das Schadensbild belegen, dass der Unterbau- und grund insbesondere auf der westlichen Seite der Straße nicht besonders tragfähig sind. Daher wird als Sanierungsempfehlung ein Vollausbau empfohlen, d.h. den Asphaltoberbau komplett auszubauen, den nicht tragfähigen Unterbau und –untergrund auszutauschen und einen neuen Asphaltoberbau einzubauen. Die Kostenschätzung endet mit einer Summe von rund 39.000 €. Gemeindliche Abwasserkanäle liegen in dieser Straße nicht.


Um am Markt besonders wirtschaftliche Preise zu erzielen, können die Maßnahmen in eine kreisweite Ausschreibung beim W2-Ingenieurbüro aufgenommen werden. Infolge der Vielzahl der kommunalen Bauprojekte muss die Bauabteilung des Amtes für die Umsetzung der Maßnahmen möglicherweise insbesondere bei der Bauleitung Unterstützung durch ein Ingenieurbüro einholen.

Zusammenfassung:

  • Neuschlag, Kostenschätzung 107.500 €

  • An der Wurt, erst Kanalsanierung, dann Straßensanierung

  • Seestraße, Kostenschätzung für alles 140.000 € incl. Kanalsanierung in geringem Umfang

  • Aschenberg, Kostenschätzung 50.000 €

  • Ludwigsburg, Kostenschätzung 39.000 €

Summe aller Kostenschätzungen: 336.500 €

Haushaltslage der Gemeinde mit Zahlen zum Stand 31.12.2018:

  • Allgemeine Rücklage rund 1.000.000 €

  • Sonderrücklage Abwasser SW: rund 388.000 €

  • Sonderrücklage Abwasser RW: rund 42.000 €

In einer regen Diskussion werden unterschiedliche Prioritäten für die Asphaltdeckenerneuerungen innerhalb des Bauausschusses deutlich. Dabei wird zum einen der Grad der Beschädigung zum anderen die Frequentierung der Straßen sowie Innenbereich vor Außenbereich zu Grunde gelegt. Letztendlich sollen die Maßnahmen in den Jahre 2020 und 2021 durchgeführt werden. Es ist zu prüfen, ob die Ausschreibung in zwei Losen durchgeführt werden kann. Welcher Straßenzug in welchem Jahr vorgenommen werden soll, ist nach der Ausschreibung festzulegen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Maßnahmen 2020 und 2021 umzusetzen.
  • Neuschlag, Kostenschätzung 107.500 €

  • An der Wurt, erst Kanalsanierung, dann Straßensanierung

  • Seestraße, Kostenschätzung für alles 140.000 € incl. Kanalsanierung in geringem Umfang

  • Aschenberg, Kostenschätzung 50.000 €

  • Ludwigsburg, Kostenschätzung 39.000 €

Summe aller Kostenschätzungen: 336.500 €

Die geschätzten Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Haushalt 2020 und 2021 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Anlegen von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Grünflächen
Beschlussvorlage - 36/2019
Der starke Rückgang von Insekten und Vögeln in unserer Landschaft ist unstrittig und Anlass zur Sorge. Eine Ursache hierfür ist der Rückgang blühender Wiesen.
Viele Grünflächen im Besitz der Gemeinde werden regelmäßig gemäht, wodurch die Artenvielfalt auf diesen Flächen sehr eingeschränkt wird.
Um hier gegenzusteuern, sollte die Gemeinde Waabs möglichst viele, geeignete Grünflächen als Blühwiesen anlegen.
Außer für den Erhalt der Artenvielfalt leistet diese Maßnahme auch einen Beitrag zur touristischen Attraktivität der Gemeinde Waabs.
Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen sollen die Arbeiten wie Bodenbearbeitung und Einsaat von einer Fachfirma ausgeführt werden. Die spätere Pflege kann vom Bauhof geleistet werden.
Als Budget für diese Maßnahme sollen im Jahr 2019 und 2020 eweils 3.500.- € bereitgestellt werden, nämlich die Summe, die die Gemeinde durch die Nichtteilnahme an der Klimaschutzagentur des Kreises einspart
Die Bauausschussmitglieder sind sich über die Annahme des gestellten Antrages einig. Beispielhaft wird bereits das Flarak-Gelände genannt. Denkbar wären auch die Anlage einer Obstwiese bzw. Pflanzungen von Einzelbäumen.
Gemeindevertreter Wurr erläutert, dass es sich um sehr anspruchsvolle Pflanzen handelt. Um ein positives Ergebnis zu erzielen, sind entsprechende Bodenverhältnisse vorzuhalten. Diese sind bestenfalls durch Maschinen, zumindest durch Bearbeitung mit Kleingeräten zu erzielen. Daher gibt er zu bedenken, dass aufgrund einer solchern Bearbeitung die Flächen nicht zu klein gewählt werden sollten.
Vorschläge für mögliche Flächen sind für die nächste Bauausschusssitzung vorzubereiten. Diese wären dann mit der zu beauftragenden Fachfirma abzustimmen, um die Maßnahme umzusetzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen:
Die Gemeinde ermittelt geeignete, gemeindeeigene Grünflächen, um diese durch eine Fachfirma als Blühwiesen/Obstwiesen anlegen zu lassen. Eine Fachfirma wird in 2019 und den jeweiligen Folgejahren für 3.500.-€ brutto entsprechend beauftragt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandende Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe entfällt, da keine Bürgerinnen und Bürger anwesend sind. 


Bärbel Schiewer  Heinz Haller 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende/r