Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
30/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
24.05.2017

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 06.06.2017 
Gemeindevertretung 12.06.2017 

Betreff:
Einrichtung einer Bundesfreiwilligendienst-Stelle im Kindergarten

Sachverhalt:
Die Vorhaltung von Plätzen zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) wird durch das Bundesamt bezuschusst. Hierfür ist zunächst ein Antrag auf Anerkennung vom Kindergarten Waabs als Einsatzstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu stellen.

Das Landesjugendwerk der AWO Schleswig-Holstein fungiert als Träger des BFD.

Der BFD ist in der Regel mit 39 Std./Woche zu leisten und dauert in der Regel 12 Monate. Folgende laufende Kosten würden im Monat entstehen:

190,00 € Taschengeld
146,00 € Verpflegungskosten
134,40 € Sozialversicherung
90,00 € pädagogische Umlage
250,00 € abzgl. Zuschuss Bundesamt
310,40 € Gesamtbetrag

Hinzukommen können evtl. noch Reisekosten zu den Seminaren der AWO, die Bestandteil des BFD sind. Diese Kosten belaufen sich dann im Jahr auf ca. 186,00 €.

Der BFD könnte z. B. folgende Bereiche abdecken:

- Unterstützung bei der pädagogischen Betreuung
- Vorbereitung von Projekten nach Vorgabe
- Nachbereitung der Projekte nach Anleitung
- Übernahme von kleinen Aufgaben aus dem täglichen Geschäft
- Durchführung von kleinen Bewegungsspielen
- Mitwirkung bei der sozialen Betreuung der Kinder
- Unterstützung in den Bereichen Küche, Hygiene und Außenaktivität
- Unterstützung bei der Früh- und Spätbetreuung

Die Gemeindevertretung hat darüber zu beraten, ob Bundesfreiwilligendienst im Kindergarten Waabs angeboten werden soll.    

Abstimmungstext:
Es soll beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Anerkennung vom Kindergarten Waabs als Einsatzstelle für BFD beantragt werden, damit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer/einem Bewerber/in eine Vereinbarung über die Ableistung von BFD geschlossen werden kann.    


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-