Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Haupt- und Finanzausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Praktika im Gemeindekindergarten |
Sachverhalt: |
Im Kindergarten in Waabs leisten regelmäßig Auszubildende, die das Berufsbildungszentrum in Schleswig besuchen, um den Abschluss als SPA, Erzieherin oder Heilerziehungspfleger zu erlangen, ein berufsbegleitendes Praktikum ab. Der Zeitraum richtet sich nach der Art der Ausbildung und dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Nach den Richtlinien der kommunalen Arbeitgeberverbände (Stand 01.01.2015) fallen diese Praktika nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes, so dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung nicht besteht. Mit Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsleistung, die von den Praktikanten erbracht wird, kann während des Praktikums jedoch folgende Vergütung gezahlt werden: a) Erzieher höchstens 570,00 € monatlich b) hauswirtschaftliche Betriebsleiter höchstens 570,00 € monatlich c) Haus- und Familienpfleger höchstens 520,00 € monatlich d) Kinderpfleger (SPA) höchstens 520,00 € monatlich Folgende Arbeitgeberbruttokosten würden entstehen: a) bei einer Vergütung von 300,00 € = 390,90 € b) bei einer Vergütung von 450,00 € = 576,00 € c) bei einer Vergütung von 520,00 € = 624,00 € Es soll ein Grundsatzbeschluss erfolgen, damit künftig gleich die entsprechenden Vereinbarungen mit den Praktikanten geschlossen werden können. |
Abstimmungstext: |
Auszubildende, die ein berufsbegleitendes Praktikum im Kindergarten in Waabs ableisten, sollen eine Vergütung von mtl. 300 € erhalten. |