Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
11/2018
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
17.04.2018

Beratungsfolge Sitzung
Ausschuss für Touristik  
Ausschuss für Touristik 21.02.2019 
Gemeindevertretung 12.06.2018 
Gemeindevertretung 11.03.2019 

Betreff:
Beratung über die Lokale Tourismusorganisation

Sachverhalt:
Das Amt (mit seinen Vorgängern Schlei und Schwansen) ist seit 2005 an der Ostseefjord Schlei GmbH beteiligt. Seit 2010 nimmt die Ostseefjord Schlei GmbH für die Region die "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) wahr. 2014 erfolgte eine europaweite Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019, die mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre versehen war. Die Stadt Schleswig wurde seinerzeit von den Ämtern Geltinger Bucht, Haddeby, Kappeln-Land, Schlei-Ostsee, Südangeln, Süderbrarup, der Stadt Kappeln und der Gemeinde Mittelangeln beauftragt, die Vergabe durchzuführen, nachdem die Gemeinden die Aufgabe "Förderung der LTO" auf die jeweiligen Ämter übertragen haben.
In diesem Frühjahr wurde die Stadt Schleswig gebeten, die Verlängerungsoption für die Jahre 2020 bis 2024 für die Partner wahrzunehmen. Diese Entscheidung musste rechtzeitig getroffen werden, da im Falle der Nichtwahrnehmung der Option eine neue Ausschreibung und vertragliche Konsequenzen mehr als 1,5 Jahre beanspruchen würden. Der Amtsausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat den entsprechenden Beschluss am 26.03.2018 gefasst. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat am 10.04.2018 beschlossen, das Amt zu beauftragen, rechtssicher darzustellen, welche Auswirkungen ein Beschluss über die Rückübertragung der Aufgabe unter Berücksichtigung des Beschlusses aus 2014 haben würde und welche Auswirkungen sich ergeben würden, wenn die Gemeinde keiner LTO angehören würde.

Die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückübertragung wurden bereits in der Vorlage zum vorgenannten Beschluss vom 07.04.2014 dargestellt. Zitat aus der Niederschrift: "Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann..." Bei einem entsprechenden Verlangen würde anschließend der Amtsausschuss beraten.

Grundsätzlich gilt zunächst zu bedenken, dass die touristische Darstellung, Unterstützung und Vermarktung einer Region mit unserer kleinteiligenGemeindestruktur nur gemeinschaftlich möglich ist.Es bedarf daher eines gemeindlichen Zusammenschlusses in einer gemeinsamen Organisationsform. Daher wünscht auch die Tourismusstrategie des Landes Schleswig-Holstein eine Mitgliedschaft von touristischen Orten in LTO´s. Diese wird für unsere Gemeinden über die Gesellschaftsbeteiligung des Amtes an der Ostseefjord Schlei GmbH sichergestellt. Die Mitgliedschaft ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte.     

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Waabs über das Amt Schlei-Ostsee von 2020 bis 2024 weiterhin Mitglied bei der Ostseefjord Schlei GmbH bleibt. Eine erneute Beratung soll im Jahr 2022 erfolgen.  


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-