Die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs in Kraft.