Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
24/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bettina Bober-Mohr   
 
25.07.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 12.09.2018 
Gemeindevertretung 19.09.2018 

Betreff:
Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung des VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt in den Campingplatz

Sachverhalt:
Am 14.05.2018 wurde von der IG Reitwege Schwansen bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde der Antrag gestellt, das VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt zum Campingplatz Heide aufzuheben. Es wurde um Klärung gebeten, ob das genannte Schild ordnungsgemäß von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde, oder ob hier die Gemeinde Waabs eigenverantwortlich tätig wurde. Auf der stattgefundenen Verkehrsschau des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 13.06.2018 wurde festgestellt, dass die Anordnung des VZ 257-51 bei der Straßenverkehrsbehörde nicht vorliegt. Der sandgebundene Weg hinter der Einfahrt zum Campingplatz Heide befindet sich im Eigentum der Gemeinde Waabs.
Bevor durch die Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidung in dieser Sache getroffen wird, soll seitens der Gemeinde geklärt werden, ob Reiter in diesem Bereich weiter ausgeschlossen werden sollen oder nicht.      

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, einen Antrag auf Entfernung des VZ 257-51 (Verbot für Reiter) im Strandweg vor der Einfahrt zum Campingplatz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.   


.....................................
Bettina Bober-Mohr
-Verwaltung-

Anlagen:
-Schreiben der IG Reitwege Schwansen an den Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Foto des VZ 257-51
- Kartenausschnitt (sandgebundener Weg)