Herr Kruse beantragt mit dem zur Verfügung gestellten Schreiben vom 02.08.2018 die Beratung über die Erneuerung der Asphaltdecke im westlichen Teil der Straße Neuschlag.
Schon in 2016 wurde erkannt, dass es für die Maßnahme keine EU-Zuschüsse geben wird und daher eine entsprechende Beantragung nicht sinnvoll ist. Darüber hinaus kann Herr Andresen erklären, dass die Straße auch nicht als sogenannte Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse (GIK) eingeordnet ist, so dass auch kein Zuschuss über Mittel des Finanzausgleichsgesetzes vom Land erwartet werden kann.
Fazit: Die Gemeinde muss eine Asphaltierungsmaßnahme zu 100 % selbst finanzieren. Da es in der Gemeinde Waabs keine Ausbaubeitragssatzung mehr gibt, können keine Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden.
Bei einer Länge von rund 825 m ergeben sich bei der Bauweise analog zum östlichen Teil der Straße mit einer profilierenden & verstärkenden Tragschicht und einer neuen Deckschicht sowie einer Angleichung der Banketten Kosten von rund 85.000 €. Von einer Bauweise ohne verstärkende Tragschicht rät Herr Andresen ab, schließlich hat sich der westliche Teil der Straße über die vergangenen 16 Jahre bewährt. Es gibt noch keine Risse oder Schadstellen.
Sofern die Gemeinde Waabs die Maßnahme in 2019 durchführen möchte, wird sie in einer größeren Ausschreibung mit anderen Asphaltierungsmaßnahmen im Kreisgebiet gebündelt ausgeschrieben.