Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
48/2018
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
07.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 19.11.2018 
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 13.11.2018 

Betreff:
Bau einer Garage für das Jugendfeuerwehrfahrzeug

Sachverhalt:

Seit einiger Zeit begehrt die Feuerwehr zusätzlichen Stau- und Garagenplatz. Zuletzt hat die Gemeindevertretung das Thema am 12.09.2016 beraten und vertagt. Herr Starck aus Waabs hat sich bereit erklärt, ein Garagengebäude für das Fahrzeug der Jugendfeuerwehr zu spenden. Es handelt sich um ein Blockbohlenholzhaus. Gespräche der Gemeindevertreter haben ergeben, dass man diese äußerst großzügige Spende dankend annehmen möchte. Der zur Verfügung gestellte Vorabzug einer Entwurfszeichnung zeigt die Ansichten und den Grundriss der Garage mit Abmessungen von rund 5,5 m x 6,0 m.

Auch wenn der Hochbau gespendet wird, so müssen alle anderen vor- und nachbereitenden Maßnahmen von der Gemeinde beauftragt und organisiert werden.

  1. Standortbestimmung: Herr Andresen hat alle Ver- und Entsorgungspläne eingeholt und gesichtet.
    Entfernung von Leitungen im Erdreich parallel zum östlichen Giebel des Gebäudes:

    Frischwasser: 1,60 m
    Gas-Hausanschluss: 2,00 m
    Stromanschluss: 2,90 m
    Schmutz und Regenwasser: auch in einem Streifen von 3 m
    Da diese Leitungen nicht überbaut werden dürfen und zudem ein Abstand nach LBO ohnehin einzuhalten ist, wenn nicht direkt angebaut wird, ergibt sich in etwa folgende Lage:
    graphic

  2. Baubeschreibung: Die Wandfarbe ist Bestandteil der Spende. Die Gemeinde muss die Farbe von Wänden und Dach bestimmen. Diese Farben müssen sich der Umgebung anpassen. Es wird vorgeschlagen, die Wände tannengrün zu streichen und die Dachsteine in rot zu wählen.

  3. Erlangen einer Baugenehmigung

    Ein Gebäude für die Feuerwehr ist ein nach LBO ein Sonderbau. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten gestellt werden. Die Statik ist Bestandteil der Spende. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine Prüfstatik verlangt wird. Vorgaben der HFUK sind im Vorwege abzuprüfen.

  4. Gründung: Die Gemeinde muss die Erdarbeiten durchführen und die Fundamente sowie Sohlplatte liefern. Konstruktive Details gilt es abzustimmen.

  5. Montage Hochbau: Mit der Spende ist auch die Gestellung eines Richtmeisters verbunden. Die Montage ist zusammen mit der Jugendfeuerwehr geplant.

  6. Sektionaltor: Die Gemeinde muss das Sektionaltor besorgen und einbauen.

  7. Strom und E-Installation: Die Gemeinde muss aus dem Bestandsgebäude einen Stromanschluss ins Gebäude verlegen und die E-Installation im Garagengebäude herstellen.

  8. Regenwasseranschluss: Die Gemeinde muss den Anschluss der Fallrohre an den RW-Anschlusskanal herstellen.

  9. Auffahrt: Die Auffahrt zur Garage muss befestigt werden. Die Form und das Ausmaß muss die Gemeinde definieren.

Warum werden diese einzelnen Punkten so detailliert aufgeführt? Es soll erkennbar sein, dass der Gemeinde trotz Spende Kosten entstehen werden. Diese schätzt Herr Andresen unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 7 je nach weiterem Eigenleistungsanteil auf insgesamt rund 25.000 – 30.000 €. Ob eine befestigte Auffahrt gebaut werden soll, muss beraten werden. Wenn ja, dann entstehen für diese Leistung je nach Umfang schnell Kosten von 15- 20 Tsd. Euro.       


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, eine Bauvoranfrage für eine Garage oberhalb des Zugangs zum Kinderspielplatz zu stellen. 



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Vorabzug Ansichten und Grundriss