Auf der Gemeindevertretersitzung am 19.06.2018 wurde Herr Udo Steinacker als Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen (WBV) gewählt.
Nach §11 (3) S. 2 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen nimmt der Vorstand des WBV nur beratend an der Sitzung der Verbandsversammlung teil. Gemäß §13 (3) der Satzung können Vorstandsmitglieder nicht Mitglied in der Verbandsversammlung sein.
Da Herr Steinacker durch die Verbandsversammlung in den Vorstand gewählt wurde, muss nun ein neues Mitglied zur Entsendung in die Verbandsversammlung des WBV gewählt werden.