Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 11.03.2019 |
Betreff: |
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019 |
Sachverhalt: |
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 26. Mai 2019 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu berufen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019. |
Abstimmungstext: |
Für die Europawahl am 26. Mai 2019 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Grundschule Waabs Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 26. Mai 2019 vorgeschlagen: 1) Wahlvorsteher: Heiko Starck 2) stellv. Wahlvorsteher: Christian Netz 3) Schriftführerin: Elvira Brief 4) stellv. Schriftführerin: Frederike zu Lynar-Lassen 5) Beisitzerin: Susann Strack 6) Beisitzerin: Gabriela Schulz 7) Beisitzerin: Ursula Fröhler 8) Beisitzer: Lothar Schaldach 9) Beisitzerin: Bianca Siedentop 10) Beisitzer: Heinz Haller |