Der Zaun zwischen Fahrbahn und Strandwall sowie zwischen Gehweg und Parkplatz in Langholz macht einen maroden und ungepflegten Eindruck. Einige Bretter und Pfosten sind morsch und müssten ausgetauscht werden. Um wieder ein gepflegtes Aussehen herzustellen, müsste die abblätternde Farbe abgeschliffen und ein neuer Anstrich aufgetragen werden.
Da eine solche Maßnahme wohl durch den Bauhof mangels Kapazität nicht leistbar ist, wird die Beratung über eine Vorgehensweise in den Gremien der Gemeinde angeregt.
Der Zaun wurde wohl vor Jahren mal errichtet, um Gefahrensituationen durch quer laufende Kinder, das unkontrollierte Betreten des Strandwalls und das unkontrollierte Befahren sowohl des Parkplatzes als auch des Strandwalls zu vermeiden. Ob diese Gefahren heute noch vorherrschen und ob ein Zaun heute überhaupt noch erforderlich ist, möge die Gemeinde bewerten. Aus technischer Sicht sollte zwischen Gehweg und Parkplatz jedenfalls ein Hindernis erhalten bleiben, da der den Gehweg begrenzende Betonrasenbordstein nicht zum Überfahren taugt. Sofern das Erfordernis bestätigt wird, kann überlegt werden, ob:
der vorhandene Zaun durch einen Maler / Tischler saniert wird, oder
der Zaun durch einen neuen Zaun ersetzt wird. Bei dieser Entscheidung sollte die Pflegeleichtigkeit eine Rolle spielen. Ein Doppelstabmattenzaun würde vielleicht zu technisch aussehen. Daher wird als eine Idee die Montage von , metallischen, nichtrostenden Pollern mitgegeben. Zwischen diesen ließe sich ggf. eine Kette spannen. Somit könnte entweder das Querfahren und / oder das Querlaufen weiter unterbunden werden. Würde man den alten Holzzaun demontieren und fachgerecht entsorgen lassen, alle 2,50 m einen Poller in ein kleines Betonfundament stellen und eine Kette spannen, würden die Kosten rund 100 €/m betragen (ein Kostenvoranschlag eines Schlossers liegt vor). Entlang des Parkplatzes ist die Front 95 m und entlang des Strandwalls weiter 130 m lang.
BeispielfotoOder alles so bleibt wie es ist.
Wenn kein Zaun für notwendig erachtet wird, könnte er ersatzlos demontiert werden.
In folgendem Plan sind die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke "privat / Land / Gemeinde" vermerkt: