Mit Schreiben vom 13.04.2011 stellt Herr Feinen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in einem Teilbereich, da seine Planungsabsichten nicht mit den B-Planfestsetzungen übereinstimmen. Derzeit ist dieser Bereich im B-Plan 24 als Dorfgebiet ausgewiesen. Nach Rücksprache mit der Kreis- und Amtsverwaltung wurde ihm dieser Weg des Planänderungsverfahrens aufgezeigt.
Das touristische Angebot im Orte Langholz würde ergänzt durch dieses Vorhaben. Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Überplanung dieses Bereiches erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.