Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
38/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
18.08.2011

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt:

Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf seiner Hoffläche zwei vorhandene Gebäude abzureißen und an dieser Stelle eine Halle zu errichten, die mit einer 12-Loch Gras-Golf-Anlage ausgestattet werden soll.
Mit dieser Einrichtung würde eine weitere Indooraktivität das touristische Angebot erweitern.
Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant.

Erforderlich werden hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30. Dies bestätigte auf Rückfrage ebenfalls der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Abt. Bauen, Planen, Umwelt.


Abstimmungstext:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt,
    die für das Gebiet "Südliche Erweiterung der Swin-Golfanlage in Sophienhof“ folgende Änderung der Planung vorsieht:
    Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die bauliche Erweiterung der Swin-Golfanlage
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, mit der Ausarbeitung der Umweltbelange das Büro Pro Regione in Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Antrag vom 22.07.2011