Es wird ein Antrag an die Gemeinde herangetragen zum Bau einer altengerechten Wohnanlage. Vorgesehen ist eine Unterbringung von nicht pflegebedürftigen Menschen und pflegebedürftigen. Die Versorgung soll über die nahe gelegene Sozialstation erfolgen.
Dieses Vorhaben wurde bereits zur letzten Planungsrunde am 15.06.2011 den Vertretern des Innenministeriums und des Kreises vorgestellt. Hierzu hat es einige Anregungen gegeben (s. Anlage), die abzuarbeiten sind.
Nach Rücksprache mit dem planenden Architekten gibt es derzeit noch keinen konkreten Betreiber - Gespräche laufen. Um ein Betreiberkonzept sowie eine Standortanalyse würde sich dann der künftige Investor kümmern.
Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde ist bisher nur die nördlich gelegene Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen, d. h. sollte es zu einer Überplanung in der angedachten Größe kommen, wäre auch der Flächennutzungsplan zu ändern.
Altengerechte Wohnungen sind, solange es sich um vollständige Wohnungen handelt, auf das Entwicklungskontingent der Gemeinde anzurechnen. Hier könnte es jedoch schwierig werden.