Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
47/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
02.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2011 
Gemeindevertretung 06.12.2011 

Betreff:
Küstenschutz Desler-Koppel und Strandtreppe Langholz

Sachverhalt:
Nachdem die Gemeinschaft der Besitzer der Häuser der Desler-Koppel in Langholz sowohl von der Gemeinde als auch vom Land Engagement hinsichtlich der Errichtung eines Küstenschutzbauwerks eingefordert haben, wurde bei verschiedenen Ortsterminen (zuletzt am 25.01.2011) festgestellt, dass nach Landeswassergesetz weder die Gemeinde noch das Land verpflichtet werden können. Dieses wäre nur bei definierten Regional- oder Landesschutzdeichen der Fall. Vielmehr sind die Vorteilshabenden, also die Besitzer der von der Ostsee bedrohten Häuser und Grundstücke selbst verantwortlich.
Im Grunde hat die Desler-Koppel-Gemeinschaft schon in den vergangenen Jahren selbst investiert und den Lehmwall mehrmals wieder aufgesetzt. Allerdings haben die Oststürme diese Mühen stets wieder zerstört.

Herr Niebuhr hat in den vergangenen Monaten organisiert, dass die Besitzer der Häuser der Desler-Koppel als Gemeinschaft ein eigenes Küstenschutzbauwerk planen, errichten und finanzieren. Mit Datum vom 04.10.2011 wurde die Planung vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz genehmigt. Es soll ein Deckwerk aus Wasserbausteinen erstellt werden (siehe anliegende Skizzen).
Der Auftrag an eine Firma wurde jüngst erteilt. Die Bauarbeiten sollen Ende November / Anfang Dezember 2011 durchgeführt werden.

Belange der Gemeinde:
Der Antransport von Gerät und Steinmaterial ist über den Wanderweg der Gemeinde geplant. Tatsächlich hat die Gemeinde über diesen Weg in den vergangenen Jahren auch schon ihren Teil zur Sicherung des Niedergangs zum Strand beigetragen, sprich er wurde von schweren LKW befahren. Für die Nutzung des Wegs zum Antransport von rund 700 to Steinmaterials sollte aber die Genehmigung der Gemeinde eingeholt werden. Daher sei hiermit der mündliche Antrag des Herr Niebuhr schriftlich in die Gremien der Gemeinde getragen. Natürlich müsste eine Genehmigung die Maßgabe enthalten, dass die Wegeoberfläche anschließend entsprechend des Urzustands wieder hergerichtet wird.

Spitzende des Wanderwegs als Niedergang zum Strand:
das Flurstück der Gemeinde hat in Höhe der Strandtreppe eine Breite von 14 m. Der Auftragnehmer der Desler-Koppel-Gemeinschaft (erfahrener Wasserbauer) empfiehlt der Gemeinde, diese 14 m auch zu schützen. Um die Örtlichkeit einzuschätzen, sind der Vorlage 3 Fotos beigefügt. Der Blick nach Norden zeigt die Küste des nördlichen Nachbarn. Dieser beabsichtigt keinen Küstenschutz zu betreiben, so dass die Ostsee hier früher oder später mal durchbrechen wird. Welche Auswirkungen ein Durchbruch im Hinterland genau haben wird, vermag Herr Andresen nicht abzuschätzen. Dazu müssten die Höhen nivelliert und Geländeaufnahmen gefertigt werden. Wohlwissend, dass die Ostsee hier kurz über lang Probleme bereiten wird, wird das gemeindliche Grundstück mit der Strandtreppe davon nicht unberührt bleiben. Vielmehr wird gerade dieses Flurstück durch die Lee- oder Louv-Lage zum Deckwerk der Desler-Koppel einem verstärkten Kolkeinfluss ausgesetzt sein. Um diesem dauerhaft solide zu begegnen, könnte die Gemeinde das Deckwerk auf eigene Kosten bis zur nördlichen Grenze des gemeindlichen Flurstücks verlängern. Der Auftragnehmer der Desler-Koppel-Gemeinschaft hat dazu Angebote vorgelegt. Bei einer sehr soliden Bauweise entstehen Kosten von rund 15.500 €, bei einer low-budget-Lösung entstünden Kosten von rund 11.000 €. Bei beiden Varianten würde die Treppe in das Deckwerk integriert. Der Unterschied liegt in der Ausbildung des Abschlusses zum nördlich angrenzenden, ungeschützen Küsenabschnitt des Nachbarn.

Buhnen:
Die Buhnen der Gemeinde sind im vergangenen Winter aufgepackt worden. Wegen des begrenzten Steinmaterials konnten die Buhnen nicht in den „Deichfuß“ eingebunden werden. Vielmehr wurde ein Kompromiss eingegangen und es wurde eine Lücke gelassen. Dieses sollte Spaziergängern auch als Weg dienen. Bei Nordoststürmen und Hochwasser sind die Buhnen jetzt allerdings umläufig. Das umströmende Wasser reißt Kies und Sand fort. Daher stellt sich die Frage, ob man die Buhnen über einen Teilbereich ggf. umpackt und in das Deckwerk einbindet. Diese Leistung müsste zum Nachweis „Baggerstunden“ beauftragt und abgerechnet werden (Schätzungsweise 2.500 €). Möglicherweise wäre es sinnvoll, die von der Gemeinde gesammelten und auf der Stellung eingelagerten Steine zur Ergänzung der Buhnen im Einbindebereich zum Deckwerk zu nutzen (Schätzungsweise 1.500 €).

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, Maßnahmen zur Sicherung der Treppe, um den Rundweg zu erhalten, in Eigenleistung des Gemeindearbeiters durchzuführen.


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Skizzen vom genehmigten Deckwerk
  • Fotos
  • Lageplan